Wenn ein #blockierter #Autofahrer aussteigen kann und z.B. #Blockierer traktieren oder seinen Weg #umweltfreundlich fortsetzen kann,
ist dann seine #Handlungs-, #Bewegungsfreiheit eingeschränkt?
Ist das #Nötigung ?
Der Tatbestand schützt nach überwiegender Auffassung die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung gegen Gewalt und Drohung, d.h. Zwang.
Gibt es hierzu Grundsatzurteile ?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)
Siehe auch:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewaltfreie_Aktion