#Versammlungsfreiheit

2025-04-28

Gelsenkirchen (ots) - Wegen mehrerer Versammlungen am Donnerstag, 1. Mai 2025, bereitet sich die Polizei Gelsenkirchen aktuell auf einen größeren Einsatz am Feiertag vor. Insgesamt liegen der Polizei neun Anmeldungen für Demonstrationen im ...

presseportal.de/blaulicht/pm/5

#Einsatz #Meinungsfreiheit #Parlament #Partei #Politik #Regierung #Sicherheitskräfte #Versammlungsfreiheit

void ✦ COMMS OPENvoidedmain@craftodon.social
2025-04-28
2025-04-24

Weimar (ots) - Im Rahmen eines bundesweiten Protestmarsches werden sich am 26. April 2025 auch Teilnehmer in Weimar einfinden. Unter dem Motto "Bundesweiter Protest: 16 Bundesländer, 16 Demos - Für flächendeckende Grenzkontrollen, Schutz der ...

presseportal.de/blaulicht/pm/1

#Ausschreitung #Demonstration #Gesellschaft #Grundrechte #Meinungsfreiheit #Menschenrechte #Politik #Regierung #Stadt #Ukraine #Unruhen #Versammlungsfreiheit #Versammlungsgeschehen

why-not @Heikewhy_not
2025-04-20


„ Vielen Länder nutzen Gesichtserkennung, um Proteste und Demonstrationen zu überwachen und zu unterdrücken. Ein Überblick über Biometrie-Hotspots zeigt, wie ernstzunehmend die Auswirkungen auf die Demokratie sind.“:
netzpolitik.org/2025/biometrie

2025-04-13

Da haben die #Reichsbürger mal Recht: Das Grundgesetz (das man Abschaffen will) garantiert umfassende Grundrechte, wie etwa die #Versammlungsfreiheit. Auch den Leuten die sie abschaffen wollen.

Es garantiert aber auch denen die es gerne behalten wollen Rede- und Versammlungsfreiheit.

Der Hambach-Blog - hambacherfest1832.bloghambacherfest1832.blog@hambacherfest1832.blog
2025-04-07

Über Versammlungsfreiheit und das Trommeln am Hambacher Schloss

Kommentar von Ulrich Riehm zum Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.12.2024

Seit Jahren gibt es in Neustadt an der Weinstraße und am Hambacher Schloss Demonstrationen und Kundgebungen einer politischen Szene, die anfänglich als Kritiker der Kanzlerschaft von Angela Merkel und später der Ampel-Regierung aufgetreten ist. Ab 2020 fand diese Szene Zulauf durch ImpfgegnerInnen und Corona-MaßnahmekritikerInnen. Ab 2022 wurde Putins Krieg gegen die Ukraine als Thema aufgegriffen. Es ging dabei jedoch nicht um Solidarität mit der überfallenen Ukraine, sondern beschworen wurde eine vermeintlich traditionelle deutsch-russische Freundschaft.

Man mag über den einen oder anderen Aspekt dieses breiten Themenspektrums durchaus diskutieren. Aber besonders problematisch ist diese Szene durch ihre Offenheit für Reichsbürger, Rechtsextremisten und Holocaustleugner. Das macht sie für Demokraten zum politischen Gegner. Der Hambach-Blog hat seit seinem Bestehen die politische Auseinandersetzung mit diesen Gruppen gesucht, die unter unterschiedlichen Namen und mit unterschiedlichen Führungsfiguren in den letzten Jahren in der Region aufgetreten sind.

Am 9.12.2024 wurde vor dem Verwaltungsgericht Neustadt eine Feststellungsklage der Neustadter Gruppe „Freieinig“ gegen die Stadt Neustadt verhandelt. Freieinig beantragte, dass Auflagen der Stadt Neustadt für ihre Demonstration an Pfingsten 2024 als rechtswidrig verurteilt werden. (Auch für Pfingsten 2025 hat Freieinig wieder einen Marsch auf das Schloss angekündigt.) Im Speziellen wendet sich Freieinig gegen die Begrenzung auf maximal 15 Trommler. Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen. Das Gericht bestätigte die Auflagen der Stadt Neustadt (AZ 5 K 668/24.NW). Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Zweibrücken gegen dieses Urteil ist möglich.

Man mag sich darüber freuen, dass der politische Gegner dieses Verfahren (vorläufig) verloren hat. Aber es gibt einige Aspekte dieser Auseinandersetzung, die es wert sind, nochmals reflektiert zu werden.

Welche Tradition?

Wolfgang Burkard am 18.5.2024 an der Festwiese Neustadt an der Weinstraße

Die Trommelgruppe von Freieinig führt üblicherweise der Lorscher Reichsbürger Wolfgang Burkard an.
 
Er nutzt dabei eine umgehängte Zylindertrommel, die einer Militär- oder Landknechtstrommel ähnelt. Landsknechte waren im 15. und 16. Jahrhundert Söldner, die nicht selten als Plünderer und Marodeure auffielen. Landsknechtstrommeln sind laut und provokant. Sie wurden in Jugendbünden des 20. Jahrhunderts genutzt und dann auch von der Hitler-Jugend sowie in der Bundesrepublik bei nazistischen Aufmärschen.

Warum ausgerechnet diese Trommeln, fragt man sich. Was wird mit den Trommelgruppen bezweckt? Warum spielen diese Leute die „Trommelfreiheit“ so hoch und sind nicht mit 15 TrommlerInnen zufrieden? Klar, einschränkende Auflagen werden prinzipiell nicht akzeptiert. Und man wolle „eine maximale Außenwirkung erzielen“, so der Rechtsanwalt dieser Gruppe.

Mit massivem, lautem Trommeln wird ein Rhythmus vorgegeben, der ein mutmachendes und machtausdrückendes Gemeinschaftsgefühl erzeugen soll. Große Trommelgruppen können selbstverständlich einschüchternd wirken. Vorsicht, jetzt kommen wir! Möge sich keiner uns in den Weg stellen. Ist das die beabsichtigte Wirkung? Noch marschieren diese Gruppen, die aus ganz Deutschland nach Neustadt kommen, nicht im Gleichschritt, treten nicht in Uniformen an. Droht uns, was noch nicht ist? Auch dieses Jahr wollen Freieinig und gleichgesinnte Gruppen wieder am Pfingstsonntag auf das Hambacher Schloss ziehen.

Einschränkung der Meinungsfreiheit im „Interesse der Herrschenden“

Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der Freieinig vor Gericht vertrat, machte aus der Frage der „Trommelfreiheit“ eine Staatsaffäre. Am 6.7.2024 verkündete er auf dem Freigelände des Hambacher Schlosses, es ginge bei dieser Begrenzung um eine Unterdrückung der politischen Betätigung und um „die Interessen der Herrschenden“. Ganz schön dick aufgetragen.

Seit Jahr und Tag ziehen diese Leute mit ihrer Trommelgruppe auf das Hambacher Schloss. Dort werden Reden gehalten, wie z.B. von dem schon erwähnten Trommelführer und Reichsbürger Wolfgang Burkard aus Lorsch, der die Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) am 13.8.2023 aufrief, den Befehl ihrer Vorgesetzten zu verweigern.

Man könnte in diesem Aufruf den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) sehen. Uns ist nicht bekannt, dass gegen Burkard ermittelt wurde. Das wäre doch mal eine Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei in Neustadt gewesen, diesem Verdacht nachzugehen.

Dass Rechtsanwalt Ludwig gerne einen scharfen Ton anschlägt, zeigte sich auch in der Gerichtsverhandlung am 9.12.2024. Dort beschuldigte er eine der ehrenamtlichen Richterinnen der Befangenheit. Sie sei Mitglied des Kreisverbands Neustadt der „Grünen“ und dabei trete bei ihm ein „Störgefühl“ auf, was ihre Unabhängigkeit betreffe. Er müsse die „Grünen“ in diesem Verfahren als politischen Gegner ansehen. Nur war der Szeneanwalt schlecht informiert. Die ehrenamtliche Richterin war nicht Mitglied der Grünen.

Im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist in Artikel 8 das Recht auf Versammlungen normiert. Versammlungen sind etwa Kundgebungen und Demonstrationen, mit denen die Öffentlichkeit für bestimmte politische Ziele sensibilisiert werden soll. Wenn auch in Absatz 1 von Art. 8 steht, dass alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, so sagt Absatz 2, dass Versammlungen unter freiem Himmel durch ein Gesetz beschränkt werden können.

Das Versammlungsgesetz des Bundes und einiger Bundesländer sieht eine Anmeldepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde für Versammlungen unter freiem Himmel vor. Die Ordnungsbehörde kann Versammlungen untersagen oder Auflagen erlassen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung gefährdet ist. Da eine Untersagung einer Demonstration oder Kundgebung oder Auflagen ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen, sind hierfür hohe Anforderungen zu stellen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein.

Abwägungen: Versammlungsfreiheit gegen Lärmbelastungen

Insbesondere die BewohnerInnen Hambachs hatten unter den zeitweise vierzehntäglich sonntags durchgeführten Trommlerattacken zu leiden. Anscheinend gab es so viele Beschwerden, dass sich die Stadt gezwungen sah, eine Bürgerversammlung am 22.4.2024 in Hambach anzuberaumen. Dort wurde von der Stadtspitze angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, die Klarheit über das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Lärmbelastung bringen könnten.

Für die Pfingstdemonstration von Freieinig 2024 erließ die Stadt unter den Ziffern 9 und 10 die folgenden Auflagen:

„Akustikverstärker sind nur während der Versammlung zum Zwecke der Kundgebungsinhalte zu benutzen. Folgende Immissionsrichtwerte sind bei der Benutzung der Akustikverstärker und Lärminstrumente einzuhalten: Der Immissionsgrenzwert von 85 dB(A) — gemessen in 5 m Abstand von der Geräuschquelle — ist dabei einzuhalten. Unabhängig von diesem Immissionsgrenzwert ist die Lautstärke des verwendeten Akustikverstärkers so einzustellen, dass keine übermäßige Störung der Anlieger, sowie des Straßenverkehrs gegeben ist. … Der Einsatz von Trommlern und Musikanten wird auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln begrenzt.“ (Zitiert nach dem Urteil des VG Neustadt vom 9.12.2024)

Man mag die „übermäßige Störung“ für einen weit auslegbaren, unbestimmten Rechtsbegriff halten. Und man mag die „übermäßige Störung“ des Straßenverkehrs durch Akustikverstärker für einen Witz halten, trägt der Straßenverkehr doch selbst zu erheblichen Lärmbelastungen bei. Die baden-württembergische Lärmfibel (Version 2018) benennt als „üblichen Schallpegel bei Alltagsgeräuschen“ für den PKW-Verkehr einen Bereich von etwa 68 bis 83 dB, für den LKW-Verkehr etwa 78 bis 88 dB.

Lärmfibel Baden-Württemberg: Üblicher Schallpegel von Alltagsgeräuschen

Straßenverkehr stellt eine Dauerbelastung dar, vorbeiziehende Trommler eine zeitlich eingrenzbare Belastung. Das wäre bei den notwendigen Abwägungen zu berücksichtigen.

Die Stadt argumentiert, der Grenzwert von 85 dB sei zum Schutz der hochwertigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Anwohner und Anwohnerinnen, Passanten und Passantinnen sowie der eingesetzten Ordnungskräfte gerechtfertigt. Die Polizei mit billig zu erwerbenden „Ohrstöpseln“ (Gehörschutz) auszustatten, sollte eigentlich kein Problem sein.

„Mildere Mittel“ des Lärmschutzes

Dagegen argumentierte Rechtsanwalt Ralf Ludwig vor dem Verwaltungsgericht, dass es im Rahmen einer Versammlung allein dem Veranstalter obliege, diese so auszugestalten, dass eine maximale Außenwirkung erzielt werden könne. „Der Ansatz, dass sich die Anwohner und Anwohnerinnen durch eine Vielzahl an Versammlungen gestört fühlen und deshalb die hier streitgegenständliche Versammlung entsprechend beschränkt werden müsse, gehe deswegen schon im Ansatz fehl.“

Nach diesem Grundsatzstatement zeigte sich Freieinig mit Anwalt Ludwig anscheinend doch kompromissbereit. Es gebe „mildere Mittel“ als eine Beschränkung der Anzahl der Trommeln. So könnte die Beschränkung nur dort gelten, wo potenziell Wohnbevölkerung betroffen sei. Oder man könne zwischen den Trommelgruppen Abstände einhalten. Oder man könne sich auch vorstellen, zwischen Trommelphasen Pausen einzulegen.

Die Stadt verwarf diese Vorschläge lapidar und nicht wirklich überzeugend: Sie seien nicht praktikabel überwachbar.

Verfassungsgericht: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit

Nachdem Freieinig vor dem Verwaltungsgericht Neustadt und dem Oberverwaltungsgericht im Mai 2024 gescheitert war, zog es um des lieben Trommelns willen mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Am 18.5.2024 nahm das Karlsruher Gericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung an (AZ: 1 BvR 1255/24). Die Beschwerdeführerin hätten keine ausreichenden Gründe für eine Verfassungsbeschwerde dargelegt. Aber das BVerfG äußerte durchaus Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der „angegriffenen“ Auflagen. Der Beschluss des BVerfG liegt zwischenzeitlich dem Hambach-Blog vor. Dort heißt es:

„Unbeschadet bestehender Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Auflage, insbesondere im Hinblick auf eine Möglichkeit, den durch die Versammlungsbehörde angeführten Lärmschutzgesichtspunkten alternativ auch durch eine Entzerrung der mitgeführten Trommeln innerhalb des Demonstrationszugs Rechnung zu tragen, …“

Es ist momentan nicht zu erkennen, dass die Stadt Neustadt diesem höchstrichterlichen Hinweis einer gründlichen Prüfung unterzogen hätte.

Wo ist eigentlich das Messprotokoll?

Die Stadt Neustadt verwies in ihrer Stellungnahme vor Gericht auf eine 2023 durchgeführte Lärmmessung:

„Eine Lärmmessung der Versammlungsbehörde anlässlich eines vorherigen Aufzuges zum Hambacher Schloss am 7. Oktober 2023 (vgl. Anlage 2 zum Schriftsatz vom 15. Mai 2024, Bl. 45 GA 5 L 546/24.NW) habe ergeben, dass ein Grenzwert von 85 db(A), gemessen sogar im Abstand von ca. 10 m zur Lärmquelle, durch 16 Trommeln klar überschritten werde. Daher sei davon auszugehen, dass 15 Trommeln gerade noch so einen Immissionsgrenzwert von 85 db(A) einhalten könnten.“

Rechtsanwalt Ludwig nannte vor Gericht am 9.12.2024 die gemessenen Emissionswerte eine reine Behauptung. Das Messprotokoll solle doch bitte dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten vorgelegt werden. Unsere Anfrage beim Ordnungsbürgermeister der Stadt Neustadt mit der Bitte um Einsicht in das Messprotokoll vom 7.10.2023 wurde hinhaltend beantwortet. Natürlich gebe es kein „Lärmgutachten“, sondern nur eine Lärmmessung eines Mitarbeiters. Unser Anliegen, das wir auch mit dem Landestransparenzgesetz untermauert haben, wurde an die städtische Rechtsabteilung zur Prüfung übergeben, die bis Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht reagiert hat. Wir sind gespannt, was die Prüfung ergibt.

Verbote und Auflagen

Spulen wir kurz auf das Jahr 2023 zurück. Die Stadt Neustadt hatte 2023 zunächst ein Verbot für eine Demonstration dieser Szene zum Hambacher Schloss erlassen.

Wir kommentierten dies damals auf dem Hambach-Blog:

„Politisch sendet die ‚Demokratiestadt Neustadt‘ mit einem Demonstrationsverbot ein fragwürdiges Signal. Während die erlassenen Auflagen für viele nachvollziehbar sind und vermutlich auch vor Gericht Bestand gehabt hätten, bietet das Demonstrationsverbot den Gruppierungen, die Deutschland auf dem Weg in eine Diktatur sehen, unnötige Argumente. Und die Stadt legt nahe, dass sie nicht über die Mittel verfügt, eine Demonstration von einigen Tausend TeilnehmerInnen, von denen gewalttätige Aktionen in der großen Mehrheit nicht zu erwarten waren, in sichere Bahnen zu lenken, die die Auflagen vorgegeben haben.“

Letztlich musste die Stadt die „Unterlassungsverfügung“ zurücknehmen. Sie einigte sich mit der damals noch als „Die Weißen“ unter Wolfgang Kochanek titulierten Gruppe: Maximal 1.500 DemonstrantInnen durften zum Schloss hochziehen.

2024 wurde nun zwar kein Verbot ausgesprochen, aber die Stadt Neustadt erließ gegen die Gruppe Freieinig eine Auflage: Nur maximal 15 TrommlerInnen seien zugelassen. Dagegen hat Freieinig geklagt: Bisher erfolglos.

Man mag sich über Einschränkungen des Versammlungsrechts freuen, die dem politischen Gegner treffen. Aber Vorsicht, die Freude sollte nicht zu groß werden, denn solch „Auflagen“, wenn sie einmal „etabliert“ wurden, können sich auch gegen Versammlungen der demokratischen Zivilgesellschaft richten. Der Einsatz von Trommelgruppen ist in den demokratischen und gewerkschaftlichen Bewegungen durchaus üblich.

https://rhein-neckar.verdi.de/++file++584fb2d34f5e923c458bd506/download/0027_D95413_Demo_11.11.2013_Copyright%20by%20%20helmut-roos%40web.de.JPG

Staatlich verordnete Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind mehr oder weniger problematisch. Berechtigt sind Auflagen oder ein Versammlungsverbot, wenn Gewaltakte oder andere Straftatbestände zu erwarten sind. Trommler mögen nerven und eine Belästigung darstellen. Aber deswegen mit Auflagen das Grundrecht auf Versammlung einzuschränken, ist nur schwer nachvollziehbar. Demokraten sollten es nicht hinnehmen, wenn dem politischen Gegner demokratische Rechte entzogen werden.

Politisch klare Kante gegen die in Neustadt auftretenden „Wir-leben-in-einer-Diktatur“-Gruppen zu zeigen, ist dagegen immer sinnvoll, um nicht zu sagen bitter nötig. Da kann die Stadtspitze von Neustadt ruhig noch eine Schippe drauflegen.

Dass dies auch für Amtsträger möglich ist, hat jüngst das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gezeigt. Die AfD hatte gegen Malu Dreyer geklagt. Die AfD sah das „Neutralitätsgebot“ durch AfD-kritische Äußerungen der damaligen Ministerpräsidentin verletzt. Das Gericht sah in Dreyers Kritik keine diffamierende oder gezielt diskriminierende Wertung. Dreyer habe vielmehr die AfD als verfassungsfeindlich charakterisiert und damit die Verfassung verteidigt.

Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest 1832. Danke für konstruktiv-kritische Hinweise zu ersten Entwürfen für diesen Blogbeitrag an MH und GR.

Was sonst noch so los ist in den nächsten Tagen und Wochen …

… findet ihr auf dem Veranstaltungskalender des Hambach-Blogs

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Demnächst mehr zum Solidarischen Frühling – Neustadt ’25

Aktuelle Beiträge auf dem Hambach-Blog

#09122024 #2024 #Freieinig #Neustadt #RALudwig #Trommeln #Versammlungsfreiheit #VerwaltungsgerichtNeustadt #WolfgangBurkard

11.11.2013 Verdi-Demo MannheimWolfgang BurkardGG Artikel 8 Versammlungsfreiheit
HistoPol (#HP) 🏴 🇺🇸 🏴HistoPol
2025-04-05

@berlin
@PolizeiBerlin

👉Hunderte Menschen haben vor einem -Ausstellungsraum in gegen den - protestiert👈

s/: Was ist da mit der Polizei los? Haben die von kostenlose |s als Einsatzfahrzeuge zugesagt bekommen?!? /s

Ich hoffe, es kommt zu einer Untersuchung des Verhaltens der verantwortlichen Beamten, über Gewalt/Sachschäden gab es keine Meldung.

mastodon.social/@HistoPol/1142

HistoPol (#HP) 🏴 🇺🇸 🏴HistoPol
2025-04-05

@ZEITONLINE @klimabewegung-ZEITONLINE

👉Hunderte Menschen haben vor einem -Ausstellungsraum in gegen den - protestiert👈

(3/n)

... waren, wie er eine -ähnliche Geste zeigt.👈 Ob das Zeigen des Plakats eine Straftat sei, werde geprüft, sagte ein Sprecher der Polizei." 1)

👉Wenn man bei jeder politischen Kundgebung mit Transparenten nun einen Straf- und Verfassungsrechtler dabei haben muss,...

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2025-04-05

@ZEITONLINE @klimabewegung-ZEITONLINE

👉Hunderte Menschen haben vor einem -Ausstellungsraum in gegen den - protestiert👈

(2/n)

Es gibt ein Problem mit dem der in . Auch in .

Quelle: dpa Berlin/Brandenburg:

"Der Polizei zufolge gab es eine Freiheitsbeschränkung. 👉Eine Person hatte ein Transparent dabei, auf dem Fotos von zu sehen...

HistoPol (#HP) 🏴 🇺🇸 🏴HistoPol
2025-04-05

@ZEITONLINE @klimabewegung-ZEITONLINE

(1/n)

👉Hunderte Menschen haben vor einem -Ausstellungsraum in gegen den - protestiert👈

s/: Wenn man in jetzt schon (vorläufig?) festgenommen wird, weil man völlig unbestreitbare wie an den Pranger stellt, dann hatte bei der doch Recht:

...

"Elon Musk bei der Amtseinführung von Trump in Washington, 20. Januar   
Foto: Angela Weiss/afp"

Quelle:

https://taz.de/Elon-Musks-Hitlergruss/!6060000/
Don Trueten :antifa:thomas@mastodon.trueten.de
2025-04-02

Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

„Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

„Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

„Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

"Vage und unbegründete Anschuldigungen"

Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

Interne Einwände

Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

„In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

"Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

„Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

„Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

#Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

Polizei geht gegen palästinasolidarische Aktivisten in der Berliner Humboldt-Universität vor (23.5.2024)

Das Foto zeigt 5 behelmpte Polizeibeamte, die eine Person, mit Palestinensertuch gesthalten. Einer hält ihr den Mund mit der behandschuhten Hand zu.Das Foto zeigt eine von Polizeiketten umringte pro-palästinensische Demonstration in Berlin-Kreuzberg am 28. Oktober 2023.
2025-03-29

In den USA nutzen rechte Pro-Israel Gruppen Gesichtserkennungssoftware um Pro-Palästina Demonstrierende zu identifizieren und die Namen an die Trump-Regierung weiterzugeben, zwecks Abschiebung.

Und in Deutschland will die CDU/CSU unbedingt Live-Gesichtserkennung und „biometrische Internetrasterfahndung“ einführen.

Was kann da schon schiefgehen…

#versammlungsfreiheit #gesichtserkennung #polizeistaat

apnews.com/article/trump-forei

Sunny2 | 🖤🕯#Natenom🚴🏻🐘XR_Nuernberg_sunny2@mstdn.social
2025-03-27

Wie schön Bayerns #Innenminister lügen kann ... 🙄 br.de/nachrichten/bayern/tiers
"Innenminister ... Herrmann (CSU) ... am Mittwoch im Innenausschuss ...: #Bayern schütze die Demonstrationsfreiheit, jeder Bürger könne eine Demo anmelden und auf die Straße gehen und gegen Positionen des Bauernverbandes demonstrieren" - also ja. Solange nicht mächtige Lobbyisten betroffen sind.
Dann nämlich kommt #Bayern mit #Präventivhaft um die Ecke. 😠
Statt #Demo gibt's dann #Knast.
#Grundrecht #Versammlungsfreiheit

Radio DreyecklandRDL@freiburg.social
2025-03-24

#Polizei darf gegen friedliche Demo keine Schmerzgriffe einsetzen - Das hat das VG Berlin im Fall einer
@AufstandLastGen Blockade entschieden. Es gab mildere Mittel. Joschka Selinger @Freiheitsrechte erklärt im RDL Interview, dass sie überhaupt keine Rechtsgrundlage für #Schmerzgriffe sehen, um Tun zu erzwingen. Damit und mit der Frage, ob sie gegen das Folterverbot verstoßen, hat das Gericht sich in der Verhandlung allerdings nicht befasst. #Polizeigewalt #Repression #Versammlungsfreiheit rdl.de/beitrag/polizei-darf-ge

Freiheitsrechte.org - GFFFreiheitsrechte@chaos.social
2025-03-20

Polizeilichen #Schmerzgriffe​n müssen endlich Grenzen gesetzt werden! Deshalb haben wir mit Lars Ritter, Aktivist von
@AufstandLastGen geklagt. Heute verhandeln wir um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in Moabit. Schütze mit uns die #Versammlungsfreiheit! freiheitsrechte.org/mitmachen

Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF: "Die Polizei darf Schmerzgriffe nicht einsetzen, um friedliche Demonstrant*innen zu quälen. Damit missbraucht sie klar ihr Gewaltmonopol und erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat."
2025-03-19

@DaLe #Versammlungsfreiheit ist sein sehr wichtiges Grundrecht und sollte breit ausgelegt werden. Davon sind grundsätzlich auch rechte/rechtsextreme Aufmärsche geschützt, sie können nicht einfach verboten werden. Allerdings misst die #PolizeiBerlin Versammlungen mit unterschiedlichem Maß, schützt #fcknzs mit Großaufgeboten und wendet Gewalt gegen friedliche Gegenprotestierende an. Das kann in der Tat nur politisch geändert werden, da sind linke und grüne Abgeordnete gefragt.

Cécile 👩‍🦽HoernchenCecile@todon.eu
2025-03-11

Ein maximaler Lautstärkepegel für Wort- und Musikbeiträge von 90dB (A), gemessen
in einem Meter Abstand von der Emissionsquelle (Lautsprecher), darf auch durch zum Einsatz kommende Lautsprecheranlagen nicht überschritten werden....

die Auflage geht noch länger...

#Versammlungsfreiheit

Cécile 👩‍🦽HoernchenCecile@todon.eu
2025-03-11

Beim (Ab)spielen von Musik während der Versammlung darf die Musikbeschallung die
Dauer von 15 Minuten nicht überschreiten. Anschließend ist jeweils eine mindestens 5
Minuten dauernde Musikpause einzulegen.

es gibt noch mehr Auflagen zu Musik....
#Versammlungsfreiheit

Cécile 👩‍🦽HoernchenCecile@todon.eu
2025-03-11

Sobald die Polizei erstmals am Versammlungsort anwesend ist, hat sich die Versammlungsleitung der Einsatzleitung der Polizei persönlich vorzustellen und während der Versammlung für die Polizei ihre Erreichbarkeit sicherzustellen

Hier weiß ich von einem Fall vo Versammlungsleiter vor Gericht musste unverurteilt wurde. Weil er - obwohl eh polizeibekannt - sich nicht pro aktiv gemeldet hatte...

#Versammlungsfreiheit

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