#Datenschutzaktivisten

2024-10-05

Der #EuropäischeGerichtshof hat entschieden, dass #Facebook #personenbezogeneDaten nicht unbegrenzt für #Werbezwecke verwenden darf. Der Grundsatz der „#Datenminimierung“ aus der #DSGVO muss respektiert werden. Die Klage des #Datenschutzaktivisten Maximilian #Schrems führt zu einer deutlichen Einschränkung für #Meta: Nur ein kleiner Teil der gesammelten Daten darf künftig für #Werbung genutzt werden.

#Law #Datenschutz #EuGH #Facebook #MaxSchrems #Privacy #SocialMedia

derstandard.at/story/300000023

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