Die EDG informiert was es bei defekten Textilien zu beachten gibt – Nicht mehr recyclingfähige Alttextilien können auch weiterhin im Restmüll entsorgt werden
Seit dem 1. Januar gilt die getrennte Sammlung für Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). So sollen noch mehr Textilien wiederverwendet und nachranging recycelt werden.#Alttextilien #Alttextilsammlung #Dortmund #EDGDortmund #EU-Abfallrahmenrichtlinie #Kreislaufwirtschaftsgesetz #Möbelbörse #Recyclinghöfe #Restmüll
Nicht mehr recyclingfähige Alttextilien können auch weiterhin im Restmüll entsorgt werden - Nordstadtblogger