#Gesetzgebungskompetenz

Don Trueten :antifa:thomas@mastodon.trueten.de
2025-11-04

Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem #Grundgesetz unvereinbar und nichtig

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des #Bundesverfassungsgericht​s die #Triage-Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von #Infektionskrankheit​en beim Menschen (​#Infektionsschutzgesetz#IfSG) wegen fehlender #Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.

Die Beschwerdeführenden – #Fachärztinnen und #Fachärzte im Bereich der Notfall- und #Intensivmedizin – wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen den neu eingeführten § 5c IfSG. Darin regelt der #Bundesgesetzgeber unter anderem, anhand welcher materieller Kriterien eine Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer #Behandlungskapazität​en bei nicht ausreichenden Ressourcen – also im Fall einer sogenannten Triage – zu treffen ist, soweit dieser Knappheitsfall durch eine übertragbare #Krankheit jedenfalls mitverursacht ist.

Die #Verfassungsbeschwerde​​n haben Erfolg, der Eingriff in die #Berufsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Es besteht keine #Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des § 5c IfSG.

Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen ergangen.

Quelle

#CapitalismIsADeathCult

Karl TheodorKarl_Theodor
2025-04-15

Das verstößt laut gegen die Bayerische Verfassung und das : "Zum einen hat der Freistaat keine , und zum anderen greift sie mit den Regelungen unverhältnismäßig gegen die der Bayerischen und ein."
br.de/nachrichten/bayern/bayer

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