#Hoegner

2023-08-29

Nebenbei bemerkt ist die Frist in #Bayern im Fall einer Auflösung des Landtags höchstens 6 Wochen (#Hoegner wollte 4). Insbesondere müsste die #Neuwahl diesmal spätestens am 7. Januar stattfinden, falls die #Regierungsbildung scheitert: Nach der Wahl 3 Wochen + 1 Tag bis zum Zusammentritt, dann regulär 1 Woche für die Wahl des #Ministerpräsident​⁠en. Wenn er nach 4 Wochen (möglicherweise ab 1. #Wahlgang zu verstehn) nicht gewählt ist, wird der #Landtag aufgelöst. #ltwby #ltwby23 [8/8]

Ausschnitt aus dem Protokoll der bayrischen verfassunggebenden Landesversammlung vom 25. Juli 1946 (Band I, Seite 107 f.). Lacherbauer (damals CSU, später Bayernpartei) hält die vorgesehenen maximal 4 Wochen Frist von einer Landtagsauflösung bis zur Neuwahl für zu kurz und fordert 6 Wochen. Hundhammer (CSU) weist drauf hin, dass es in der vorherigen Verfassung 60 Tage waren.

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