#Wahlsoftware

Synapsenkitzler đŸŒ» 🌈synapsenkitzler@digitalcourage.social
2025-02-26

@CCC
38C3 - Der ThĂŒring-Test fĂŒr Wahlsoftware
media.ccc.de/v/38c3-der-thring
(Alleine schon der Titel. 😉)

#38c3 #votegroup #wahlsoftware #ccc

SchreibeEinfachđŸłïžâ€đŸŒˆâœŠâ€ïžđŸ”„đŸ§ đŸŽ‰SchreibeEinfach@23.social
2025-01-24

Transparente #Wahlsoftware ist essenziell fĂŒr faire Wahlen. Intransparente Strukturen gefĂ€hrden unsere #Demokratie. Wir mĂŒssen sicherstellen, dass unsere Stimmen korrekt gezĂ€hlt werden.

Verfassungklage@troet.cafeVerfassungklage@troet.cafe
2025-01-23

#Wahlsoftware:

Alle Wege fĂŒhren nach Aachen

Bei der #Wahlsoftware gibt es in Deutschland einen relevanten Hersteller: die #votegroup GmbH. Ihre EigentĂŒmerstruktur offenbart ein Geflecht aus Kommunen, kommunalen Beteiligungen und regionalen IT-Dienstleistern.

netzpolitik.org/2025/wahlsoftw

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-01-23

Wahlsoftware: Alle Wege fĂŒhren nach Aachen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

WahlsoftwareAlle Wege fĂŒhren nach Aachen

Bei der Wahlsoftware gibt es in Deutschland einen relevanten Hersteller: die votegroup GmbH. Ihre EigentĂŒmerstruktur offenbart ein Geflecht aus Kommunen, kommunalen Beteiligungen und regionalen IT-Dienstleistern.


23.01.2025 um 10:26 Uhr
– Leonhard Pitz – in Technologie – keine ErgĂ€nzungen Was hat das Kreuz bei der Wahl mit Aachen zu tun? – Alle Rechte vorbehalten Schild: IMAGO / Rainer Unkel, Kreuze: pawel_czerwinski

Deutschland wĂ€hlt analog. Das gilt auch fĂŒr die Bundestagswahl am 23. Februar. Doch neben Stift, Papier und BriefumschlĂ€gen kommt in Deutschland auch Software zum Einsatz. Am Wahltag selbst werden damit etwa sogenannte Schnellmeldungen erstellt, diese bilden die Basis des vorlĂ€ufigen Ergebnisses fĂŒr einzelne Wahlkreise, BundeslĂ€nder und die Bundesrepublik als Ganzes.

Doch wem gehören diese Softwareprodukte eigentlich? Warum ist der Quellcode nicht öffentlich? Und was hat das alles mit Aachen zu tun?

QualitÀtsmÀngel und Fehler in der Vergangenheit

An den eingesetzten Software-Produkten gibt es immer wieder Kritik. Im September berechnete die Wahlsoftware in Sachsen die Sitzverteilung des vorlĂ€ufigen Ergebnisses zunĂ€chst falsch. Dadurch sah es so aus, als wĂŒrde die AfD eine SperrminoritĂ€t im Landtag bekommen. Das musste spĂ€ter korrigiert werden. Auch wenn die Korrektheit des eigentlichen Wahlergebnisses dadurch nie gefĂ€hrdet war: Demokratiefeinde nutzten die Panne fĂŒr VerschwörungserzĂ€hlungen.

Sicherheitsforschende innerhalb und außerhalb des CCC fanden zudem immer wieder SicherheitsmĂ€ngel. Zuletzt zeigten Linus Neumann und Thorsten Schröder auf dem 38. Chaos Communication Congress, dass auch eine aktuelle Wahlsoftware-Anwendung QualitĂ€tslĂŒcken hat. Der zentrale Vorwurf: Die Software signiere die ĂŒbermittelten Ergebnisse nicht nach gĂ€ngigen und etablierten BSI-Anforderungen.

Wer stellt die Wahlsoftware her?

Der Hersteller der kritisierten Wahlsoftware, die votegroup GmbH, schreibt dazu auf Anfrage von netzpolitik.org: Die im Vortrag dargestellte Software habe keinerlei BezĂŒge zur Bundestagswahl. „Dieses Softwaremodul wird ausschließlich in Rheinland-Pfalz zu den Kommunalwahlen verwendet, um die Stimmen einzelner Stimmzettel zu erfassen. Die angesprochene Signierung der Konfiguration, Transportmedien und Ergebnisse können verbessert werden. Auch könnten sicherere (digitale) Transportwege eingerichtet werden.“ Dies scheitere aber oft an dem Nichtvorhandensein einer dafĂŒr notwendigen Infrastruktur und sicherer Netzanbindungen.

Die votegroup GmbH ist nicht nur Herstellerin dieser einen Software. Sie ist der Platzhirsch unter den Wahlsoftware-Herstellern in Deutschland. Seinen Sitz hat das Unternehmen in Aachen, entwickelt wird an den Standorten in Berlin und GĂŒtersloh. Die votegroup GmbH ist der Nachfolger der vote iT GmbH. Nach den Angaben von GeschĂ€ftsfĂŒhrer Dieter Rehfeld setzen ĂŒber 90 Prozent der Kommunen Wahlsoftware der votegroup ein, ebenso die Bundeswahlleiterin und sieben Landeswahlleitungen.

Wir haben alle Landeswahlleiter:innen angefragt, welche Software sie verwenden und welche die Kommunen in ihrem Land. Das Ergebnis: Entweder verwenden sie selbst-entwickelte Lösungen – oder Produkte der votegroup. Keine einzige Landeswahlleitung nannte Produkte eines anderen Herstellers. Eine Online-Übersicht der votegroup nennt alleine fĂŒr die Software „votemanager“ 3.161 Gemeinden, StĂ€dte und Verwaltungsgemeinschaften.

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„Verwendete Software der Landeswahlleitungen“ direkt öffnen

Diese marktbeherrschende Stellung hat sich die heutige votegroup in den letzten Jahren durch mehrere Übernahmen erarbeitet. Ihr Mutterkonzern kaufte 2016 den Hersteller von PC-Wahl. 2020 ĂŒbernahm die votegroup (damals noch vote iT) IVU.elect. Auch die WRS Softwareentwicklung GmbH ist seit Dezember 2019 vollstĂ€ndig im Besitz der votegroup, das zeigen Dokumente aus dem Handelsregister.

Diese Unternehmensgeschichte erklĂ€rt auch, warum so viele unterschiedliche Softwareprodukte in Deutschland eingesetzt werden, obwohl sie zum gleichen Hersteller gehören. Auf netzpolitik.org-Anfrage erklĂ€rt die votegroup, dass „elect“, „Elect-WAS“, „IVU-elect“, „votemanager“, „Wahlabwicklungssystem (WAS)“ und „Wahlmanager“ eigenstĂ€ndige Produkte sind. Aktuell bestehe das Produktportfolio aus den Softwareprodukten votemanager und elect, schreibt die votegroup.

Wem gehört die votegroup GmbH?

Die votegroup ist vollstĂ€ndig in der Hand kommunaler IT-Dienstleister. 70 Prozent der Anteile hĂ€lt die regio iT, ein kommunaler IT-Dienstleister fĂŒr Aachen und die Region. Die Anstalt fĂŒr Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) hĂ€lt weitere 20 Prozent der Anteile. Der Rest verteilt sich auf unterschiedliche kommunale IT-Dienstleister sowie den Wahlsoftware-Anwender-Verein.

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„Gesellschafter der votegroup GmbH“ direkt öffnen

Die kommunalen IT-Dienstleister wiederum sind mehr oder weniger direkt in der Hand der Kommunen. So ist das auch im Gesellschaftsvertrag der votegroup vorgesehen.

Dabei ist die Beteiligung der Kommunen durchaus unterschiedlich ausgeprĂ€gt. An der Regio iT ist beispielsweise die Stadt Aachen stark beteiligt, mit mindestens 47 Prozent. 10 Prozent der Anteile hĂ€lt sie direkt, den Rest ĂŒber die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft, welcher der Stadt zu 99,99 Prozent gehört.

Die AKDB wiederum wird getragen von den vier kommunalen SpitzenverbÀnden in Bayern, also den Interessenvertretungen der Kommunen.

Sind dann die Kunden nicht auch gleichzeitig die EigentĂŒmer?

Dass die Kunden mittelbar auch gleichzeitig die EigentĂŒmer der votegroup sind, ist auch im Gesellschaftervertrag geregelt. In diesem heißt es in §3: „Abnehmer der Leistungen können ausschließlich Gesellschafter bzw. die Mitglieder von Gesellschaftern sein. [..]“

Zum Teil kaufen die Kommunen die Software selbst, zum Teil kaufen zuerst die IT-Dienstleister die Software – um sie dann an Kommunen weiterzuverkaufen. Die AKDB beispielsweise bezeichnet sich als „Vertriebspartner“ der votegroup fĂŒr Bayern. Sie sieht in dieser Doppelrolle keinen Interessenskonflikt. Es ermögliche der AKDB „vielmehr im Sinne ihrer Rolle fĂŒr die bayerischen Kommunen auch deren Anforderungen an das Wahlprodukt mit in den Entwicklungsprozess einfließen lassen zu können.“

Auch die votegroup sieht in dieser Doppelrolle ihrer Gesellschafter/Kunden keinen Widerspruch: „Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben sich Kommunen und kommunale Unternehmen zusammengeschlossen, um Wahlsoftware in öffentlicher Hand sicher zu entwickeln und zu betreiben.“

Die Konstruktion mit den IT-Dienstleistern hat fĂŒr die Kommunen weitere Vorteile: Laut dem Wissenschaftlichen Institut fĂŒr Infrastruktur und Kommunikationsdienste können die IT-Dienstleister in der Regel „Inhouse-GeschĂ€fte“ mit den Kommunen, die TrĂ€ger, Mitglieder oder Gesellschafter der Unternehmen sind, abschließen. „Das bedeutet, dass die Kommunen AuftrĂ€ge an sie direkt vergeben können. Die AuftrĂ€ge sind mehrwertsteuerfrei und verursachen einen geringeren organisatorischen Aufwand, da keine Vergabeverfahren durchgefĂŒhrt werden muss.“ Das betrifft nicht nur Wahlsoftware, sondern alle möglichen Arten von Software.

Trotz der Tatsache, dass die (End-)Kunden zumindest zum Teil gleichzeitig die EigentĂŒmer sind, ist das GeschĂ€ft der votegroup profitabel. Laut ihren Jahresabschlussberichten erzielte die votegroup GmbH (damals noch unter dem Namen „vote iT“) in den Jahren 2021 und 2022 zusammengerechnet einen Gewinn von etwa 2 Millionen Euro.

Was passiert mit dem Gewinn?

Die votegroup schreibt dazu auf Anfrage: „Die votegroup GmbH muss fĂŒr die sichere Weiterentwicklung der Software, fĂŒr die wirtschaftliche StabilitĂ€t der Gesellschaft und fĂŒr das Investment (Zinsen und Tilgung) ihrer Gesellschafter eine auskömmliche Rendite erwirtschaften.“

Wie die votegroup auf Anfrage bestĂ€tigt, floss der Gewinn in der Vergangenheit an die Gesellschafter zurĂŒck. In wie vielen Jahren das geschah und um welche Summen es insgesamt geht, ist unklar. Allerdings bleibt das Geld nicht nur bei den IT-Dienstleistern, also vor allem der regio iT und der AKDB. Die regio iT schĂŒttet Ihren Gewinn zum Teil auch an ihre Gesellschafter aus.

So steht im Haushaltsplan der Stadt Aachen (2024, S. 3666), dass die Stadt „fĂŒr Ihren direkten Anteil fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022“ eine NettogewinnausschĂŒttung von 713.000 Euro erhielt. Im Vergleich zur GesamtgrĂ¶ĂŸe des Haushaltsplans ist das ein sehr geringer Posten. Der Haushalt der Stadt Aachen umfasst zwischen 1,2 und 1,3 Milliarden Euro. Auf eine Anfrage von netzpolitik.org reagierte die Stadt Aachen nicht.

Die AKDB wiederum teilt mit, dass sie „als sogenannte ‚Selbsthilfeeinrichtung der Kommunen‘ und als Anstalt des öffentlichen Rechts“ nicht gewinnorientiert arbeite. „Alle Erlöse bleiben im Unternehmen und dienen nicht nur zur Deckung des laufenden Aufwands, sondern insbesondere auch der Neu- und Weiterentwicklung unserer Lösungsangebote.“

UnabhĂ€ngig der konkreten Gewinnsummen bleibt die Frage: Wie sinnvoll ist die aktuelle Struktur, bei der eine Gesellschaft mit großem Aachener Anteil fast alle Kommunen in Deutschland mit Wahlsoftware beliefert?

Public Money – Secret Code?

So ist fraglich, warum die von der Öffentlichkeit bezahlte und im Besitz staatlicher Unternehmen befindliche Software nicht auch der Öffentlichkeit zur VerfĂŒgung steht – getreu dem Grundsatz: „Public Money – Public Code“. Jutta Horstmann, GeschĂ€ftsfĂŒhrerin des Zentrums fĂŒr Digitale SouverĂ€nitĂ€t in der öffentlichen Verwaltung (ZenDis), erklĂ€rt auf Anfrage, es gehe um mehr „Public Money – Public Code“. „Bei allen kritischen Systemen muss der Staat höchste Anforderungen an Digitale SouverĂ€nitĂ€t und Transparenz anlegen.“

Im Fall von Wahlsoftware komme verschĂ€rfend hinzu, dass eine Wahl nicht einfach ein administrativer Prozess ist, sondern „konstituierend fĂŒr die Demokratie“. BĂŒrger:innen mĂŒssen den Wahlen und den Wahlergebnissen vertrauen. „Das geht nur, wenn der Code der verwendeten Software quelloffen und damit transparent ist“, bekrĂ€ftigt Horstmann.

Mehrere Landeswahlleiter:innen verweisen darauf, dass das amtliche Endergebnis nicht von Software, sondern den gedruckten Stimmzetteln abhĂ€ngt. „Alle Wahlunterlagen können und werden im Falle ihrer Entscheidungserheblichkeit bei Anfechtungs- und WahlprĂŒfungsverfahren auch zur ÜberprĂŒfung herangezogen“, sagt etwa die Landeswahlleiterin des Saarlands.

Gegen die Veröffentlichung von Wahlsoftware fĂŒhren Teile der Verwaltung Sicherheitsbedenken an. „Eine Veröffentlichung des Quellcode erfolgt insbesondere nicht, um die Sicherheit des Verfahrens zu gewĂ€hrleisten“, schreibt etwa die Landeswahlleitung aus Rheinland-Pfalz, die gemeinsam mit Hessen eine Eigenentwicklung nutzt. Der CCC und andere argumentieren hingegen: Sicherheit durch Geheimhaltung funktioniere nicht, stattdessen wĂŒrden Schwachstellen durch eine Offenlegung schneller bekannt – und die Software somit sicherer.

Wer steht in der Verantwortung?

Aus Sicht der GeschĂ€ftsfĂŒhrerin von ZenDis zeigt sich in der Debatte um Wahlsoftware auch ein generelles Problem: „Wir brauchen endlich einen Vorrang fĂŒr Open-Source-Software im Vergaberecht. Verbunden mit dem klaren Ziel, die Beschaffung bis 2035 vollstĂ€ndig auf Open-Source-Software umzustellen und bis dahin einen schrittweise steigenden Open-Source-Mindestanteil bei BeschaffungsvorgĂ€ngen und in RahmenvertrĂ€gen verpflichtend zu machen“, sagt Horstmann.

Auch viele Wahlleiter:innen aus Bund und LÀndern verweisen auf eine fehlende Rechtsgrundlage und sehen keine Notwendigkeit einer Veröffentlichung.

Zudem schreibt uns die Landeswahlleiterin des Saarlands: „Eine Veröffentlichung des Quellcodes einer (Wahl)Software bedĂŒrfte der Einwilligung des jeweiligen Softwareherstellers.“ Die votegroup wiederum spielt den Ball zu den Kunden zurĂŒck: „Die Software kann nur in Abstimmung mit den jeweiligen Kunden veröffentlicht werden.“

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Author: Leonhard Pitz

#aachen #fuhren #wahlsoftware

Wahlsoftware: Alle Wege fĂŒhren nach Aachen
Manuel 'HonkHase' AtugHonkHase@chaos.social
2025-01-22

Wie sicher ist die #Wahlsoftware?

"Die #Votegroup selbst Ă€ußert sich nicht zur Kritik des #CCC.

Aber warum ist ĂŒberhaupt die #Bundeswahlleitung fĂŒr die IT-Sicherheit zustĂ€ndig, wenn es eine Behörde gibt in Deutschland, die sich damit speziell auskennt?

Das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hĂ€tte die fachlichen Kompetenzen, zu beurteilen, ob die Software sicher genug ist..."

SĂŒddeutsche Zeitung Dossier - Platz der Republik:

sz-dossier.de/newsletters/plat

Daniel Fisher(lennybacon)lennybacon@infosec.exchange
2025-01-18

@bsi Technische Richtline zu #WahlSoftware, wann?

SchreibeEinfachđŸłïžâ€đŸŒˆâœŠâ€ïžđŸ”„đŸ§ đŸŽ‰SchreibeEinfach@23.social
2025-01-16

Der Einsatz unsicherer #Wahlsoftware bedroht die IntegritÀt unserer demokratischen Prozesse.

:flag_enby_wartime: đ•›đ•Šđ•đ•–đ•€ :antifa:blitter@catgirl.cloud
2025-01-08

Ich hab mich als #Wahlhelfer angemeldet um mal diese #Wahlsoftware persönlich zu sehen. und ihr so?

Norman đŸŽ—ïžzornbuerger
2025-01-03

Empfehlung vom :
Der ThĂŒring-Test fĂŒr – Wie sieht es mit der Sicherheit der Wahlsoftware fĂŒr die aus?
– @linuzifer u. @ths
media.ccc.de/v/38c3-der-thring

2024-12-30

@linuzifer @ths Ist die in eurem Talk auf dem #38c3 kritisierte Signaturfunktion der #Wahlsoftware nicht ein klassischer HMAC und damit durchaus ernst zu nehmen?

Klar, Eigenimplementierung ist ne schlechte Idee (und danach sieht es ja aus), und wenn man bei der Erstellung zweistellige Kennziffern auswÀhlt auch sinnlos. Aber es muss ja nicht immer alle asymmetrisch sein.

Manuel 'HonkHase' AtugHonkHase@chaos.social
2024-12-29

#Bundestagswahlen: #Wahlsoftware immer noch unsicher

"Seit Jahren fordert der #CCC eine transparente Wahlsoftware. Wie sinnvoll das wÀre, zeigt die Analyse eines weit verbreiteten Tools."

#38c3
golem.de/news/bundestagswahlen

2024-12-28

#Wahlsoftware immernoch unsicher und das bei der aktuellen hybriden Bedrohung durch Russland und China! Das ist eine Gefahr fĂŒr die Demokratie in Deutschland. Mit #PIRATEN wĂ€re das nicht passiert! Putin freut's. Bringt uns auf den Wahlzettel: www.volksvernetzer.de #38c3

!B slotmachine mit 3mal X
2024-12-28

@kaiserkiwi Hi, danke, das hatte ich noch auf meiner TODO, jetzt nicht mehr 😅

Ich finde ja eine ePA generell eine gute Sache. Aber ich möchte die Kontrolle ĂŒber meine Daten selbst haben. Solange da Nichts #Opensource und das ein typisch deutsches Digitalprojekt ist, wo sich am Ende nur wieder irgendwelche unfĂ€higen Kackfirmen eine goldende Nase daran verdienen wird das nichts.

Siehe auch #Wahlsoftware.

2024-12-27

@ths, @linuzifer und @bsi: Der Vortrag beim #38C3 ist ja einfach nur haarstrĂ€ubend... was sind denn die HĂŒrden, eine #OpenSource-#Wahlsoftware zu entwickeln und zu etablieren, die alle Kriterien des BSI erfĂŒllt, einfach zu benutzen und natĂŒrlich sicher ist?

Den Schrott, der da jetzt gezeigt wurde, können wir doch alle besser!

Jenny JasbergJenny@gruene.social
2024-12-27

Die aktuelle #Wahlsoftware zum Übermitteln der Ergebnisse entspricht leider nicht den Anforderungen des BSI und die 2017 beschriebenen Sicherheitsprobleme wurden nicht behoben.
#38C3 wĂŒnscht stets eine gute Wahl!
#ThĂŒringTest @linuzifer

2024-12-27

Beim #38C3 zeigen @ths und @linuzifer wie kontinuierliche Verbesserung bei #Wahlsoftware funktioniert. Von komplett Rot im Jahr 2017 zu zwei gelben Feldern im Jahr 2024. Bis alles grĂŒn ist, ist es quasi nur eine Sache von Sekunden oder Minuten 


Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-15

Bundestagswahl: Das Kreuz mit der Wahlsoftware

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

BundestagswahlDas Kreuz mit der Wahlsoftware

GewĂ€hlt wird in Deutschland mit Papier und Stift – doch auch Software spielt am Wahltag eine wichtige Rolle. Viele Details dazu werden geheimgehalten. Angesichts von SicherheitsmĂ€ngeln und Pannen in der Vergangenheit plĂ€diert nicht nur der CCC fĂŒr mehr Transparenz.


15.11.2024 um 11:23 Uhr
– Leonhard Pitz – in Demokratie – keine ErgĂ€nzungen Welche Software fĂŒr die Übermittlung vorlĂ€ufiger Wahlergebnisse genutzt wird, ist teilweise sehr intransparent. – Gemeinfrei-Ă€hnlich freigegeben durch unsplash.com Wahlurne: Element5 Digital, Tabelle: Bundeswahlleiterin

Die Bundestagswahl in Deutschland findet schneller statt als gedacht, am 23. Februar wird nun gewĂ€hlt. Knapp drei Monate Zeit haben nun also Bundeswahlleiterin und andere, um alles vorzubereiten. Als die Ampel-Koalition zusammenbrach und etwa die Union auf eine sofortige Vertrauensfrage drĂ€ngte, hatte die Bundeswahlleiterin Ruth Brand vor zu schnellen Neuwahlen gewarnt. Laut ihrem Brief (SZ €) brauche es auch „die Bereitstellung der notwendigen IT-Infrastruktur auf Ebene der Kommunen, der LĂ€nder und des Bundes“.

Anlass genug, der Frage nachzugehen: Wie ist Deutschland Software-technisch auf die nÀchste Bundestagswahl vorbereitet? Dazu hat netzpolitik.org nachgefragt, bei der Bundeswahlleiterin, dem BSI, einer Landeswahlleiterin und Wahlexperten.

GewĂ€hlt wird in Deutschland mit Papier und Stift, dennoch kommt an einigen Stellen Software zum Einsatz. Vom Wahlbezirk bis zur Bundeswahlleiterin können Wahlorgane ihre AuszĂ€hlungsergebnisse mithilfe von Software erfassen, veröffentlichen und an die nĂ€chst-höheren Stellen weitergeben. Diese „Schnellmeldungen“ spielen vor allem fĂŒr das vorlĂ€ufige Wahlergebnis eine Rolle, also noch bevor das amtliche Endergebnis feststeht. Kommt es dabei zu Fehlern, gefĂ€hrdet das zwar nicht die Korrektheit des endgĂŒltigen Ergebnisses – es beschĂ€digt jedoch das Vertrauen in den wichtigen demokratischen Prozess.

Wahlsoftware wird dezentral eingesetzt – eine Übersicht fehlt

Wie viele Software-Produkte verwendet werden, ist nicht bekannt, denn der Wahlablauf ist in Deutschland dezentral organisiert, wie die Bundeswahlleiterin erklĂ€rt. „Das heißt, jede Gemeinde und jedes Wahlorgan entscheidet in eigener ZustĂ€ndigkeit, ob (und welche) Hard- und Software hierfĂŒr verwendet wird.“ Das mĂŒssten diese Stellen der Bundeswahlleiterin auch nicht mitteilen.

In Baden-WĂŒrttemberg verwenden fast 90 Prozent der Kommunen den „Wahlmanager“. Die Stadt MĂŒnster (NRW) verwendet zwar den „Vote-Manager“ fĂŒr Erfassung und Publikation ihrer Ergebnisse, gibt die Ergebnisse aber nach eigenen Angaben telefonisch an die Landeswahlleitung weiter.

Durch die fehlende Übersicht lĂ€sst sich auch schwer sagen, ob die eingesetzte Software sicher ist. Neben der DezentralitĂ€t liegt das auch an der Geheimhaltung des Quellcodes. Manche Behörden, wie etwa die sĂ€chsische Landeswahlleitung, verschweigen sogar Namen und Hersteller der verwendeten Wahlsoftware.

GefĂ€hrliche SicherheitslĂŒcken in der Vergangenheit

Aktuell gibt es zwar keine Hinweise auf gefĂ€hrliche SicherheitslĂŒcken, allerdings gibt die Vergangenheit durchaus Grund zur Sorge. 2017 hatte der Chaos Computer Club (CCC) die Software „PC-Wahl“ untersucht, damals laut Aussage des Herstellers das „meistgenutzte Wahlorganisationssystem in deutschen Verwaltungen“. Die Analyse des CCC ergab gravierende SicherheitslĂŒcken. Unter anderem konnten manipulierte Update-Pakete ĂŒber einen unzureichend gesicherten Server eingeschleust werden.

Auch beim „Wahlmanager“ hatten zwei Sicherheitsforscher 2021 Manipulationsmöglichkeiten gefunden, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete, wenn auch vergleichsweise weniger gravierende als in der PC-Wahl-Analyse. Ein Sprecher des Herstellers „vote-it“ teilte der Zeitung damals mit, sie hĂ€tten die Hinweise der IT-Forscher „dankbar aufgenommen und entsprechende Optimierungen vorgenommen“.

Wie das BSI den Wahlvorgang absichert

In Bezug auf Software-Sicherheit verweist die Bundeswahlleiterin auf die Hilfe des Bundesamtes fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dieses unterstĂŒtze die Bundes- und Landeswahlleitungen.

Im Auftrag der Bundeswahlleiterin hat das BSI, wie es netzpolitk.org mitteilt, „zwei Penetrationstest der im Einsatz befindlichen Wahlsysteme“ durchgefĂŒhrt. Um welche Wahlsysteme es sich handelte, schreibt das BSI nicht. „Bei IS-Penetrationstests werden vorrangig Schnittstellen nach außen untersucht, ĂŒber die potenzielle Angreifer in die untersuchten IT-Systeme eindringen könnten. Hierbei werden Konfigurationsfehler sowie noch nicht behobene Schwachstellen identifiziert.“

Zudem wurde der Sicherheitsstand von Behördenseiten im Internet untersucht. Im seinem letzten Lagebericht erwĂ€hnte das BSI außerdem ein „IT-Grundschutz-Profil Schnellmeldungen“. Auf den Schnellmeldungen basieren die vorlĂ€ufigen Wahlergebnisse. Das Profil „macht entsprechende Vorgaben zur technischen Absicherung der Schnellmeldungen bei bundesweiten parlamentarischen Wahlen in der kommunalen Praxis“, schreibt das BSI. Die Umsetzung sei aber freiwillig.

Falsche Berechnung durch Software-Fehler

Doch nicht nur SicherheitslĂŒcken können zum Problem werden – auch Softwarefehler können das vorlĂ€ufige Wahlergebnis verfĂ€lschen. Das ist etwa bei der Landtagswahl in Sachsen geschehen, dort musste der Landeswahlleiter das vorlĂ€ufige Ergebnis korrigieren. Als Grund fĂŒr die falsche Berechnung, nach der die AfD zunĂ€chst eine SperrminoritĂ€t im Landtag erreicht hĂ€tte, gab die Landeswahlleitung einen „Software-Fehler“ an.

Drohen solche Software-Fehler auch bei der Bundestagswahl? Schließlich gab es nicht nur in Sachsen vor der Wahl Änderungen am Wahlgesetz, auch auf Bundesebene verĂ€nderte sich das Wahlrecht durch die Reform der Ampel. Nach der Reform ziehen maximal 630 Abgeordnete in den neuen Bundestag ein, wer kĂŒnftig in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen holt, ist außerdem nicht automatisch im neuen Parlament vertreten.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht gilt die sogenannte Grundmandatsklausel weiter. Parteien ziehen also in der StĂ€rke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie in mindestens drei Wahlkreise per Erststimme gewinnen. Wurde alle Software an die Änderungen des Wahlrechts angepasst?

Dass sich ein Berechnungsfehler wie in Sachsen auf Bundesebene wiederholt, sieht Martin Fehndrich als ziemlich unwahrscheinlich an. Er ist einer der drei Betreiber des Blogs wahlrecht.de, der sich intensiv mit Fragen des Wahlrechts auseinandersetzt. „Die Gefahr wĂŒrde ich als nicht so groß sehen, weil einfach mehr geĂ€ndert wurde.“ Zudem wurde das Wahlrecht, zumindest fĂŒr die Verteilung der Stimmen, in gewisser Weise vereinfacht. Die Zahl der Abgeordneten ist fest, Überhangs- und Ausgleichsmandate fallen weg. Ausschließen könne man natĂŒrlich trotzdem nicht, dass die Wahlleitungen eine alte Software verwenden, so Fehndrich weiter.

Im WahlprĂŒfungsausschuss bejahte die Bundeswahlleiterin Ruth Brand die Frage, ob das neue Wahlrecht implementiert sei. Allerdings mĂŒsse man nochmal beim Zusammenspiel „mit einzelnen Landesteilen“ gucken, „weil nicht alles beim gleichen IT-Dienstleister ist“. Auf die schriftliche Anfrage von netzpolitik.org schreibt die Bundeswahlleiterin: „Die in der in der Wahlnacht bei der Bundeswahlleiterin eingesetzte Software erfĂŒllt die aktuellen Vorgaben und Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung und wurde mit mehreren PrĂŒfverfahren getestet.“

FĂŒr Baden-WĂŒrttemberg erklĂ€rt der staatliche IT-Dienstleister Komm.One: „Die Änderungen des Wahlrechts haben keine Auswirkungen auf die ‚Wahlmanager‘-Software“. Gleiches gilt laut Landeswahlleiterin Cornelia Nesch fĂŒr die selbst entwickelte Software, die die Landeswahlleitung einsetzt. „Die Änderungen betreffen nur das Sitzzuteilungsverfahren, das bei der Bundeswahlleitung durchgefĂŒhrt wird.“

Öffentlicher Quellcode fĂŒr mehr Transparenz und Sicherheit

Doch um Fehler zu vermeiden, könnten die Wahlleitungen Software-seitig noch mehr tun, meint Wilko Zicht, Fehndrichs Kollege bei wahlrecht.de. „Sicher kann man der Bundeswahlleiterin vorwerfen, dass sie die Software auch nicht offenlegt. Das gehört zu einer transparenten Vorgehensweise und die Wahl ist der wichtigste Prozess, wie wir in diesem Land Macht ĂŒbertragen.“

Mit dieser Forderung ist Zicht nicht alleine. Sowohl die Sicherheitsforscher bei der Untersuchung des „Wahlmanagers“ als auch der CCC im Zuge der PC-Wahl-Analyse plĂ€dierten fĂŒr einen öffentlichen Quellcode. „Keine Software-Komponente, die am Wahlausgang oder den Wahlmeldungen beteiligt ist, darf geheim gehalten werden“, forderte der CCC 2017. Auch Berichte ĂŒber die Software-ÜberprĂŒfungen mĂŒssten öffentlich sein.

Politik und Verwaltung stellen sich gegen diese Forderungen. Der oben erwĂ€hnte sĂ€chsische Wahlleiter verweigerte die Nennung der Software „aus GrĂŒnden der Informationssicherheit“. Auch die Bundeswahlleiterin schreibt auf unsere Anfrage, dass die Berichte zu den Software-ÜberprĂŒfungen als „Verschlusssache – Nur fĂŒr den Dienstgebrauch“ eingestuft seien. „Eine Veröffentlichung der Berichte wĂŒrde gegen die Einstufung verstoßen und ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.“ Die baden-wĂŒrttembergische Landeswahlleiterin Nesch sagt zu der Frage, sie befĂŒrworte „den Einsatz quelloffener Software im Allgemeinen, wenngleich dies auch nicht frei von Risiken ist“.

„Veröffentlichung des Quellcodes weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehen“

Neben dem vermeintlichen Sicherheitsargument spielen wohl auch die privatwirtschaftlichen Interessen der Software-Hersteller eine Rolle. So schreibt die Bundeswahlleiterin: „Die Entwicklung von Software im Auftrag der Bundeswahlleiterin erfolgt durch privatwirtschaftliche Softwarehersteller nach öffentlicher Ausschreibung. Eine Veröffentlichung des Quellcodes ist bisher weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehen.“

Das kritisiert Linus Neumann, einer der Sprecher des CCC, gegenĂŒber netzpolitik.org: Mehr unabhĂ€ngige ÜberprĂŒfungen wĂŒrden helfen. „Dies wird aber nicht zuletzt durch die Hersteller der proprietĂ€ren Software erschwert, wenn nicht gar vollstĂ€ndig verhindert. Die wenigen Hersteller konsolidieren sich zu einer marktbeherrschenden Stellung, was zu einer entsprechenden langfristigen AbhĂ€ngigkeit und entsprechend wenig Druck fĂŒhrt, Dinge zu verbessern“, beklagt Neumann. Aus seiner Sicht ist es deshalb auch nicht unvorstellbar, dass sich ein Softwarefehler wie in Sachsen wiederholt.

Ohne eine Übersicht ĂŒber alle eingesetzten Wahlsoftware-Anwendungen ist die Frage nach der Marktkonzentration schwer zu beantworten. Allerdings stammen sowohl „PC-Wahl“ als auch die Programme „Vote-manager“ und „Wahlmanager“ alle von der gleichen Firma – vote-it.

Warum die Software-Frage trotz Stift und Papier wichtig ist

Sowohl Zicht und Fehndrich von wahlrecht.de als auch die Wahlleiterinnen betonen allerdings, dass der WahlauszĂ€hlungsmechanismus bekannt sei und alles auch immer von anderen Menschen nachgerechnet werde. Zudem mĂŒsse man sich klar machen, dass das vorlĂ€ufige Wahlergebnis nicht rechtlich bindend sei, erklĂ€rt Zicht. „Das vorlĂ€ufige Wahlergebnis ist ‚quick & dirty‘, es beruht teilweise auf SchĂ€tzungen.“ Zu den SchĂ€tzungen komme es etwa, wenn bis zum spĂ€ten Abend aus einem Wahllokal keine Ergebnismeldung vorliege und die Wahlhelfer:innen fĂŒr die Wahlleitung auch nicht mehr erreichbar seien.

Auch die Bundeswahlleiterin sagt auf Anfrage von netzpolitik.org: „Das endgĂŒltige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlorgane ermittelt und basiert letztendlich auf Papier.“ Die Bundeswahlordnung schreibt vor, dass Gemeinden die Stimmzettel auch nach der ZĂ€hlung aufbewahren mĂŒssen, in der Regel bis 60 Tage vor der nĂ€chsten Bundestagswahl. Das erleichtert bei Zweifeln NachzĂ€hlungen.

UngefĂ€hrlich sind Fehler beim vorlĂ€ufigen Wahlergebnis trotzdem nicht – egal, ob durch Software-Fehler oder Manipulationen in Folge von SicherheitslĂŒcken. Rechtspopulist:innen und Demokratiefeinde nutzen solche Fehler, um Misstrauen zu sĂ€en und Wahlen als eine der wichtigsten demokratischen Institutionen zu diskreditieren. Das hat das Beispiel Sachsen gezeigt, wie der „Volksverpetzer“ anhand von Posts der AfD und rechten Influencer:innen nachzeichnet.

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Author: Leonhard Pitz

#bundestagswahl #kreuz #wahlsoftware

Bundestagswahl: Das Kreuz mit der Wahlsoftware
Björnthaodan
2024-11-15

@netzpolitik_feed die Argumentation gegen die Öffnung von zeigt das Unwissen oder noch schlimmer wie schĂ€dlich die Argumentation ist da es um die Vertretung privater Interessen geht. Eine freie Wahlsoftware wĂ€re auch europaweit interessant.
Öffentliche Software sollte offen sein und auch immer in offener Hand sein so das private Interessen die Frucht öffentlicher Mittel nicht fĂŒr sich behalten können.

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Version: 2025.04
Repository: https://github.com/cyevgeniy/lmst