Die #Bundesregierung will den #Ausbau der #Windenergie beschleunigen. Doch die geplanten neuen Regelungen bewirken das Gegenteil und schwächen zusätzlich den #Artenschutz. Zu diesem Schluss kommt ein #Rechtsgutachten im Auftrag des #NABU.
- Januar 2023 - Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur Beschleunigung des erforderlichen #Windenergieausbau |s führt nach Ergebnissen eines im Auftrag des NABU erstellten Rechtsgutachtens zu weiteren Verzögerungen und zugleich zu einer Abschwächung des Artenschutzes.
Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen sogenannte „Go-to-Gebiete“ Beschleunigung für den Ausbau der Windenergie an Land bringen. In diesen Gebieten sollen Verfahrenserleichterungen für die Zulassung von Windenergieanlagen gelten. Zukünftig würden danach in Windenergiegebieten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Windenergieanlagen keine #Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche #Prüfung für #Vögel mehr stattfinden. Gesetzlich sollen die Gebiete im § 6 des #Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verankert werden. Die Idee beruht auf einem Vorschlag der #EU-Kommission für eine Überarbeitung der #Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vom 18. Mai 2022.
NABU kritisiert unsichere Rechtslage
www.nabu.de/news/2023/01/32757…