#demonstratio

2021-05-06

Der #Begriff des #Scheinselbstständigen ist kein #Rechtsbegriff

#Scheinselbstständigkeit dient im #Sinn eines #Hinweises dafür, die #Unterscheidung zwischen #Arbeitnehmer und #Selbstständiger zu #berücksichtigen, und dazu, dass die #Bezeichnung auf einen #Lebenssachverhalt verweist

#falsa #demonstratio #non #nocet;

§611a S. 5 #BGB Für die #Feststellung, ob ein #Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine #Gesamtbetrachtung aller #Umstände vorzunehmen

#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner, 6.5.21

Übungfall zum Arbeitnehmerbegriff

Client Info

Server: https://mastodon.social
Version: 2025.04
Repository: https://github.com/cyevgeniy/lmst