Die ePetition 177347 an den Bundestag aus dem Bereich Steuerrecht mit dem Titel
Besteuerung der durch Künstliche Intelligenz (KI) in Firmen erbrachten Leistungen
kann bis zum Donnerstag 20. März 2025 02:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet
Die durch KI-Arbeit (Arbeit durch Künstliche Intelligenz) erbrachten Leistungen in Firmen sollten in
Deutschland einer Art KI-Lohnsteuer unterliegen.
Alle KI-bezogenen Ausgaben von Unternehmen, die KI verwenden, sollen dazu in der Buchhaltung getrennt
ausgewiesen werden. 30% dieser Summe sind zusätzlich als KI-Lohnsteuer an den Staat abzuführen.
und wird begründet
Künstliche Intelligenz ersetzt immer mehr Arbeitsplätze. Es scheint nur sinnvoll, diese KI-Arbeit ebenso zu besteuern, auch um den Wegfall der Arbeitsplätze durch KI-Arbeit finanzieren zu können.
Mit der Berechnungsgrundlage der Ausgaben für durch KI erledigte Arbeit sollen Firmen z.B. 30% zusätzlich an den Staat bezahlen.
Es kann dabei unterschieden werden, ob die KI tatsächlich ”arbeitet” oder ob es sich um Nebenkosten handelt (ähnlich wie die Büroausstattung oder Werkzeuge eines Arbeitnehmers nicht der Lohnsteuer unterliegen müssten z.B. die Hardware oder Trainings-Kosten der KI auch nicht dieser Steuer unterliegen).
Firmen, die KI-Dienste anbieten, können entsprechend in ihren Rechnungen den ”KI-Arbeits-Anteil” getrennt ausweisen (mindestens die Stromkosten der KI-Arbeit). Kosten für Dienstleistungen, Hardware, Software oder Geräte die KI gebündelt enthalten, diesen Anteil aber nicht getrennt auf der Rechnung ausweisen, sollten entsprechend pauschal mit z.B. 10% KI-Lohnsteuer versteuert werden. Das betrifft dann z.B. die grossen KI IT Dienstleister den USA und China, aber auch vermehrt Deutsche und Europäische IT Unternehmen, die KI im 'Bundle' mit verkaufen. Rechnungen die KI beinhalten müssten entsprechend gekennzeichnet werden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_01/_30/Petition_177347.nc.html
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