#weidengasse

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-11

In der Weidengasse darf weiter mit Holzkohle gegrillt werden

Report-K

Symbolbild Holzkohlegrill

Köln | Ein Streit um die Holzkohlegrills in der Kölner Weidengasse endet vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Vergleich. In der Weidengasse dürfen Speisen weiterhin mit Holzkohlegrills zubereitet werden. Allerdings müssen die Betreiber weitere Maßnahmen vornehmen, um die Geruchsbelästigungen der Anwohnenden zu reduzieren.

Das ist das Ergebnis eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht Köln, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gericht bestätigte die Haltung der Stadt Köln gegen den Betrieb der Holzkohlegrills vorzugehen. Grundlage dafür bildet das Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Aber den Betrieb zu untersagen sei unverhältnismäßig, so das Gericht.

Die Gerüche könnten durch Filteranlagen um 90 Prozent reduziert werden. Das Gericht: „Der gereinigte Geruch würde voraussichtlich auch als „angenehmer“ oder „ortsüblicher“ wahrgenommen als das ungereinigte Rohgas. Die bereits vorhandenen Filteranlagen erzielten bislang zwar nicht das gewünschte Ergebnis. Laut Sachverständigengutachten könnte dies aber an fehlenden Komponenten oder an fehlerhafter Wartung und Reinigung beruhen. Eine Verbesserung könnte dadurch erzielt werden, dass die bereits vorhandenen Filteranlagen „aufgerüstet“ und nach Herstellerangaben gewartet und gereinigt werden. Die Beteiligten haben daraufhin einen Vergleich geschlossen, wonach die Stadt Köln die Untersagungen aufhebt und sich die Kläger im Gegenzug verpflichten, die Geruchsemissionen der in ihren Restaurants genutzten Holzkohlegrills bis zum 30. April 2025 dauerhaft um den Wert von mindestens 90 Prozent zu vermindern und dies gegenüber der Stadt nachzuweisen.“

Durch den Vergleich sind alle Verfahren beendet und es darf in der Weidengasse weiter gegrillt werden.

Aktenzeichen der Klageverfahren: 9 K 3789/24, 9 K 3790/24, 9 K 3834/24, 9 K 4283/24 und 9 K 4338/24

Aktenzeichen der Eilverfahren: 9 L 1234/24, 9 L 1235/24, 9 L 1255/24 und 9 L 1403/24

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#gegrillt #holzkohle #weidengasse #weiter #werden

In der Weidengasse darf weiter mit Holzkohle gegrillt werden
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-28

Report-K

Symbolbild Holzkohlegrill

Köln | Die Stadt Köln wird juristisch gegen de Holzkohlegrills von Restaurants in der Weidengasse am Eigelstein vorgehen. Das Ziel definiert die Stadt Köln: Stilllegung der Holzkohlegrills.

Das Verfahren begann 2021

Im Juli 2021 stellte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln fest, dass von fünf Holzkohlegrills, die von Restaurants in der Weidengasse betrieben werden Geruchsbelastungen ausgehen. Die Messergebnisse waren eindeutig: Die Belastungen waren in allen fünf Fällen über dem Grenzwert.

Die Betreiber der Restaurants installierten die Systeme im Winter 2022/23, die getestet waren und die das Problem beheben sollten. Dazu gab es auch Gutachten aus dem Jahr 2021, die den Systemen bescheinigten, dass diese grundsätzlich geeignet seien. Der TÜV Nord bestätigte den Anlagen, dass diese geeignet seien die Abluft zu reinigen. Im Frühsommer 2023 gingen die Reinigungsanlagen in der Weidengasse in Betrieb.

Stilllegung droht

Es kam erneut zu Beschwerden. Die Stadt prüfte erneut und beauftragte ein Gutachterbüro. Die Stadt Köln schreibt: „Als Ergebnis der Messung stand im März 2024 fest, dass die installierten Anlagen nicht geeignet sind, die Gerüche in der Weidengasse auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden den Betreibern und den Vertreter*innen der Interessengemeinschaft vorgestellt. Als Konsequenz hat die Stadt Köln weitere rechtliche Schritte ergriffen. Dieses Verfahren hat die Stilllegung der Holzkohlegrills zum Ziel“

Laut Stadt Köln kostet eine Anlage eine fünfstellige Summe.

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Stadt will Holzkohlegrills in der Weidengasse stilllegen

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