Endlich erkennt ein #Gericht an, dass eben nicht "die bloße Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung automatisch einen Schaden in Höhe des regulären Preises darstellt":
"Sky habe nicht nachweisen können, dass die Nutzer des illegalen Dienstes andernfalls tatsächlich ein reguläres Abo abgeschlossen hätten."
Quelle:
"BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug bei Pay-TV-Piraterie"
https://www.heise.de/news/BGH-Paukenschlag-zum-Cardsharing-Kein-Computerbetrug-bei-Pay-TV-Piraterie-11144937.html
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