Die #Wette als #Beispiel für einen #zivilrechtlichen #Anspruch, der nicht #durchgesetzt werden kann.
§ 762 Abs. 1 S. 1 #BGB
Durch #Spiel oder durch #Wette wird eine #Verbindlichkeit nicht #begründet.
Aber: Wenn #geleistet, dann S. 2: #Verbindlichkeit hat #bestanden.
#Wettschulden sind #Ehrenschulden.
#Vorlesung 04 13.04.2021
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting