#Schuldverhältnis
#Zwang zur #Organisation
#Weiter #Sinn
#Rechtsverhältnis zwischen mind. zwei #Personen
#Organismus aus dem sich #Forderungen / #Einzelanspruch und #Pflichten ergeben können
#Enger #Sinn
#Recht auf #Leistung, den #einzelnen #schuldrechtlichen #Anspruch, = #Forderung des #Gläubigers gegen den #Schuldner
#Unterscheidung zu #Gefälligkeitsverhältnis: keine #Verpflichtung die #versprochene #Gefälligkeit zu #erbringen
