#Hinweis auf #Internationales #Privatrecht #IPR;
Art. 3-46e #EGBGB: #Kollisionsnormen, die zum #IPR #zugehörig sind; Betrifft #Gegenstand #räumlichen #Geltungsbereichs der #Privatrechtsnormen;
#Bezeichnung #irreführend: #Hinweis auf #Fehlen eines #supranationalen #Zwangsmechanismus zur #Durchsetzung von #Ordnung #jenseits #autonomer #Rechtssubjekte im #Sinn des #Völkerrechts.
#Brox, #Walker - #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 28f.