Russland kann Annalena Baerbocks Wahl zur Präsidentin der UN-Generalversammlung höchstwahrscheinlich nicht verhindern. Obwohl Russland die Kandidatur Baerbocks ablehnt und sich mit Nazi-Verweisen gegen sie ausspricht, gilt ihre Wahl nach internen Absprachen bei den Vereinten Nationen als Formsache. Ein Vetorecht gibt es für Russland hier nicht.
Trotzdem darf man zweifeln, ob Baerbock tatsächlich die richtige Besetzung für dieses Amt ist.
