Das #Eherecht der #Klassik, #Zeit bis 250 n.Chr. kannte #frei #scheidbare #Konsensehen
#Konsens #bedeutet #Übereinstimmung des #Willens beider #Seiten; #Grundlage der #bestehenden #Ehe;
#Wegfall des #Willens konnte #erklärt werden, #Konsens konnte also #weggefallen sein. Es brauchte zur #Scheidung nichts weiter
#Neuinterpretation der #Regelungen des #Römischen #Rechts im #Hochmittelalter im #Lichte #neuer #Verhältnisse
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius 3. Sitzung