#bedeutet

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2025-03-23

Das es in diesem Land tatsächlich noch & gibt die keine haben aber andauernd drüber reden was

, ist schon ein von & 🤦‍♂️🧠💩

Mal für dumme:
Antifa = Anti Faschismus= Menschen die gegen Faschisten, Nazis etc. sind❗️❗️

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-20

Jenseits des Marketingbegriffs: Was „digitale Souveränität“ für die öffentliche Verwaltung bedeutet

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Jenseits des MarketingbegriffsWas „digitale Souveränität“ für die öffentliche Verwaltung bedeutet

Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump spitzt sich in Deutschland die Debatte um „digitale Souveränität“ zu. Allerdings bleibt meist unklar, was der Begriff genau meint. Dabei gibt es bereits Ideen, wie wir digitale Autonomie etwa in der öffentlichen Verwaltung effektiv erreichen können.


20.03.2025 um 11:55 Uhr
Esther Menhard – in Demokratie2 Ergänzungen Die EU strebt nach digitaler Souveränität. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0 Schattenrisse, Skyline, Server und Masten KI-generiert; Montage: netzpolitik.org

Kaum war US-Präsident Donald Trump im Amt, setzte er – im Schulterschluss mit Unternehmen aus dem Silicon Valley – engste Partner der Vereinigten Staaten unter Druck. Auch der Europäischen Union droht er mit deftigen Strafzöllen. Vor allem zwei EU-Gesetze, die die Geschäfte amerikanischer Tech-Konzerne regulieren, sind ihm dabei offenbar ein Dorn im Auge: der Digital Markets Act und der Digital Services Act.

Das Agieren der US-Administration befeuert die Debatte um Europas Abhängigkeit von US-amerikanischer Plattformtechnologie, Software und Cloud-Speichern. Der Staat müsse digital souverän werden, lautet eine zentrale Forderung auf dieser Seite des Atlantiks.

Oft aber ist unklar, was hier das Ziel sein soll. Denn zum einen gerät der Begriff „digitale Souveränität“ allmählich zum Gemeinplatz. Und zum anderen läuft der Ruf nach ihr auf eine Zentralisierung der Kontrolle über den digitalen Raum hinaus. Ins Hintertreffen gerät dabei die Frage, wie digitale Autonomie etwa in der öffentlichen Verwaltung effektiv erreicht werden kann.

Wie abhängig ist der Staat?

Das Thema „digitale Souveränität“ diskutiert die bundesdeutsche Politik schon seit Jahren. Zu Ampel-Zeiten stand dabei regelmäßig die Abhängigkeit von Technologie aus dem Nicht-EU-Ausland im Fokus: Hardware von Huawei für das 5G-Mobilfunknetz, Software von Microsoft, Oracle und Broadcom oder Cloud-Dienste von Microsoft und Google.

Noch zu Merkel-Zeiten definierte der IT-Planungsrat vage, was unter „digitaler Souveränität“ zu verstehen ist. In seiner „Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (PDF)“ legte der Rat folgende Ziele fest, um unabhängiger von bestimmten IT-Lösungen zu werden: „Wechselmöglichkeit, Gestaltungsfähigkeit, Einfluss auf IT-Anbieter“.

Getan hat sich seitdem wenig: Nach wie vor sorgt der sogenannte Vendor-Lockin-Effekt dafür, dass öffentliche Verwaltungen nur mit großem technischen und finanziellen Aufwand auf alternative IT-Lösungen umsteigen können.

Dieses Versäumnis treffe die öffentliche IT in Deutschland ins Mark und bedrohe die Handlungsfähigkeit des Staates, sagt Jutta Horstmann, Chefin des Zentrum für digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS). Dies betreffe nicht nur die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, sondern umfasse alle Politikbereiche von der Innen- und Außenpolitik, über die Verteidigungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität bis zur Daseinsvorsorge und die Bildung. „Für all das ist bei uns der Staat zuständig und alles ist mit Softwarelösungen unterfüttert“, so Horstmann gegenüber netzpolitik.org.

Begriff mit Beifracht

So klar die Versäumnisse sind, so vielfältig sind in der aktuellen Debatte die Bedeutungen, was „digitale Souveränität“ im Kern bedeutet. Ist damit vor allem die Abhängigkeit staatlicher Einrichtungen von privaten IT-Herstellern gemeint? Oder bezieht sich der Begriff auf die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Landes von einem anderen, weil dieses Hauptproduzent und -entwickler von IT ist? Verfolgt digitale Souveränität gar das Ziel, Ressourcen-Autarkie zu erreichen? Oder geht es vor allem darum, eigene rechtliche Regularien durchzusetzen?

„Digitale Souveränität“ sei längst ein „Catch-all“-Begriff, sagt Stefan Kaufmann gegenüber netzpolitik.org, der seit vielen Jahren als Civic-Tech-Aktivist unterwegs ist. Das lege den Verdacht nahe, „dass es ein Marketingbegriff ist“. Außerdem könne man nicht von digitaler Souveränität sprechen, „ohne die anderen Seiteneffekte territorialer Souveränität einzubeziehen – bis hin zur Abschottung an den Außengrenzen dieses Territoriums, mit allen damit verbundenen Folgen“, sagt Kaufmann.

Besser wäre es, einen alternativen Begriff zu finden, der klar macht, dass sich Staat und öffentliche Verwaltung vom privaten Sektor emanzipieren und zugleich im Sinn der Zivilgesellschaft handeln sollten.

Mit Open Source aus der Abhängigkeit?

Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das ZenDiS auf Open Source. Ebendies haben das Bundesinnenministerium und der IT-Planungsrat dem Zentrum auch in die Gründungsstatuten geschrieben. Die Idee dahinter schließe einen Vendor-Lockin aus, sagt Jutta Horstmann.

Das Zentrum entwickelt unter anderem openDesk. Der „souveräne Arbeitsplatz“ hält verschiedene Office-Anwendungen bereit und dient der behördlichen Zusammenarbeit. OpenDesk erhalte aus dem Inland und Ausland großen Zuspruch, sagt Horstmann. Frankreich und die Niederlande kooperieren bereits mit ZenDIS, Tschechien und weitere Länder hätten Interesse an dem Vorhaben geäußert.

ZenDiS will die öffentliche Verwaltung außerdem dazu befähigen, Open-Source-Software zu nutzen. Horstmann berät Behörden, wenn diese IT-Lösungen beschaffen oder selbst entwickeln wollen.

Hilfreich ist hier die Plattform openCode. Das Software-Verzeichnis listet sichere und „souveräne“ Programme für Verwaltungsbehörden auf. Den dort veröffentlichen Software-Code können Verwaltungen auch gemeinsam weiterentwickeln. Seit kurzem zeigen sogenannte Badges auf einen Blick an, wie sicher und aktuell der jeweilige Code ist.

Für ein Ökosystem des Austauschs

Bei allen Vorzügen, die offene Software hat, ist sie aus Sicht von Stefan Kaufmann aber noch kein Garant dafür, dass die öffentliche Verwaltung tatsächlich unabhängiger wird. Dafür müsse diese eigenständig darüber entscheiden können, ob bestimmte Produkte für ihre Ziele geeignet sind. „Die Kunst einer souveränen Entwicklung staatlicher IT-Architektur“ liege darin, entsprechende Kompetenzen in die Verwaltung zu bringen, betont Kaufmann. Sie müsse in die Lage versetzt werden, die notwendigen Schritte beschließen und „mit den Angeboten des privaten Sektors abgleichen zu können“.

Dafür müssten neben klassischen Unternehmen auch andere Produktionsformen mitgedacht werden. „Es braucht ein Ökosystem des Austauschs und Anerkennung sowie neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Sektor und nicht kommerziell auftretenden Akteuren“, sagt Kaufmann. Um ein solches Ökosystem zu stärken, müsse die Bundesregierung etwa das digitale Ehrenamt fördern.

Damit öffentlich finanzierte Software langfristig ein Gemeingut bleibt, müsse die Regierung außerdem dafür sorgen, dass sie später nicht privatisiert werden kann. „Bei den permissiven Open-Source-Lizenzen kannst du alles nehmen, weiterentwickeln und du musst es nicht wieder mit der Gemeinschaft teilen“, gibt Kaufmann zu bedenken. Die Vorarbeit anderer kann so im Nachhinein privatisiert werden.

Anders sieht es bei den klassischen Freie-Software-Lizenzen mit Share-Alike-Klausel aus. Sie sehen vor, dass ein Werk geändert und dann veröffentlicht werden darf, allerdings nur unter der ursprünglichen oder einer kompatiblen Lizenz. Das ist aber nicht der Fall, wo Unternehmen die Open-Source-Software nicht mit Lizenz verkaufen, sondern nur die Nutzung der Software als Dienstleistung anbieten. Dabei übernehmen sie den Betrieb der Software und der IT-Infrastruktur.

Wer hat die Kontrolle?

In der aktuellen Debatte um digitale Souveränität sind öffentlich einsehbarer Code und die gestalterische Rolle von Zivilgesellschaft jedoch kaum ein Thema.

Das hält der Kulturwissenschaftler Michael Seemann für wenig überraschend. Ideengeschichtlich habe der Begriff „Souveränität“ seine Wurzeln in dem absolutistischen Anspruch, ein Herrschaftsgebiet klar abzustecken. Es gehe weniger um Unabhängigkeit, sondern vielmehr um Kontrolle eines Staatsgebiets, aber auch eines Handlungsspielraums. „Wenn du in diesem Sinne digitale Souveränität schaffen willst, brauchst du die volle Kontrolle“, so Seemann. Und das widerspreche nicht nur dem Open-Source-Prinzip, sondern auch der Beteiligung mehrerer Akteure.

Seemann spricht sich daher für Dienste aus, die nicht der Kontrolle durch staatliche oder private Akteuren bedürfen. Ein Beispiel dafür sei das dezentral organisierte Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört.

Die Idee dahinter berücksichtige den transnationalen Aufbau des Internets und lasse sich entsprechend weiterdenken – hin zu einer digitalen Welt, in der die globale Zivilgesellschaft Produktionsmittel demokratisiert und damit auch Clouds als vergesellschaftete öffentliche Infrastruktur betreibt. Das wäre nicht nur ressourcenschonender, so Seemann, sondern auch ein effektiver Schutz gegen staatlichen Machtmissbrauch und Überwachung.

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Author: Esther Menhard

#bedeutet #digitale #jenseits #marketingbegriffs #offentliche #souveranitat #verwaltung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-14

Basler Zeitung: Es ist nur ein Kuss – doch in diesem Land bedeutet das ganz schön viel

Ein Theater im Iran, zwei Schauspielerinnen und die verwegene Idee, eine lesbische Liebe zu spielen: Hier wissen alle, was sie damit riskieren. Aber sie können nicht anders.

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#basler #bedeutet #diesem #schon #zeitung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-01-19

Kurier: Angst vor der FPÖ? Was ein Kanzler Kickl für die LGBTIQ+-Community bedeutet

In den vergangenen Monaten machten Freiheitliche allen voran gegen Transpersonen Stimmung und schimpften über “Gender-Ideologie” oder “Woke-Wahnsinn”. S.a.: Wie queerfeindlich wird Österreich? (12.01.2025)

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#angst #bedeutet #community #kanzler #kickl #kurier #lgbtiq

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-30

Volksstimme: Was bedeutet echte Akzeptanz? Prof. Dr. Lemke über Transgender und Liebe

Wie hängen Sexualität und Geschlechtsidentität zusammen? Im exklusiven Interview gibt der Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Richard Lemke wertvolle Einblicke in ein Thema, das aktueller und bedeutender denn je ist. Ergänzend zur ersten Folge von “So liebt Sachsen-Anhalt” beantwortet er drängende Fragen zu Akzeptanz, Respekt und gesellschaftlichen Herausforderungen.

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#akzeptanz #bedeutet #echte #lemke #liebe #transgender #volksstimme

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-26

Rheinische Post: Was die neue Trump-Amtszeit für queere Menschen in den USA bedeutet

Die Demokratin Sarah McBride zieht im nächsten Jahr als erste Trans-Frau in den US-Senat ein. Republikanische Politiker wollen ihr nun verbieten, die Frauen-Toilette zu benutzen. Das Beispiel zeigt, auf welche Stimmung sich Minderheiten in den USA einstellen müssen. Es sollte eine Warnung sein. Auch für Deutschland.

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#amtszeit #bedeutet #menschen #queere #rheinische #trump

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-12

Was bedeutet das Ampel-Aus für das AfD-Verbotsverfahren?

Deutschland debattierte, ob und wie ein AfD-Verbotsverfahren durchgeführt werden soll. Unsere Petition, in welcher wir die Prüfung eines AfD-Verbots forderten, hat inzwischen über 871.000 Unterschriften und wurde von Volksverpetzer bereits an die Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig und letzten Monat an den Bundestag an Abgeordnete verschiedenster Parteien um Marco Wanderwitz (CDU) überreicht, die einen Antrag dazu im Parlament einbringen wollen.

Jetzt ist seitdem Einiges passiert. Neue Terror-Enthüllungen aus der AfD, ein zweiter Antrag von einigen Grünen um Renate Künast und natürlich am wichtigsten: Das Ende der Ampel-Regierung und die damit einhergehenden Wahlen, die jetzt doch nicht erst im Herbst 2025 stattfinden werden. (Eilmeldung: Sondern am 23. Februar 2025.) Und natürlich die erwartete Hochstufung der AfD als im Gesamten gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz, die noch für November erwartet wird. Was passiert jetzt?

Neuwahlen

Gehen wir mal diese verschiedenen Entwicklungen der Reihe nach durch. Also erst einmal das wichtigste: Das Ampel-Aus und die vorgezogenen Wahlen Ende Februar haben den Erfolg eines Antrags auf Start des AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag deutlich gesenkt.

Eine Gruppe von Abgeordneten um Marco Wanderwitz möchte einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren starten und hat dazu schon einen Entwurf ausgearbeitet, den man hier nachlesen kann. Der Gruppenantrag wird von Parlamentariern aus den Reihen der SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt. Dieser Gruppe hatte Volksverpetzer und die Omas gegen Rechts unsere Petition überreicht. Auch die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) befürwortet den Antrag: “Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen”. Wanderwitz will den Antrag weiterhin auch mit den vorgezogenen Wahlen noch in dieser Legislaturperiode stellen.

Sie fordern, dass zuerst Material gesammelt werde und dann in jedem Fall, wenn alle potenziellen V-Leute abgezogen sind, der Antrag auf das Verbotsverfahren erst ausgearbeitet und dann an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt wird. Die Chancen, dafür eine Mehrheit zu bekommen, waren ohnehin nicht so groß, da es durchaus viele Widerstände gab. Prominente Politiker wie Olaf Scholz oder Friedrich Merz sind dagegen, obwohl Merz sich offener dafür gezeigt habe als Scholz.

Der neue Zeitplan lässt es zwar juristisch noch zu – auch eine Minderheitsregierung hat noch die Befugnisse, ebenso wie ein Bundestag, der noch nicht aufgelöst ist – aber die Zeit für eine Materialsammlung und die Ausarbeitung des Antrags reicht nicht mehr. Ein nächster Bundestag wäre nicht mehr an die Beschlüsse gebunden und könnte auch ein laufendes Verfahren neu entscheiden oder beenden.

Der zweite Grünen-Antrag

Mehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen um Renate Künast haben jetzt ebenfalls einen alternativen Weg vorgeschlagen und wollen einen anderen, eigenen Antrag einbringen. Der Unterschied: Beide Anträge sehen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD und beide sehen vor, dass zunächst durch einen externen Beauftragten Material gesammelt, ausgewertet und bewertet wird.

“Beim Künast-Antrag muss der Bundestag eine neue Entscheidung je nach Prüfungsergebnis treffen, während der Wanderwitz-Antrag schon die Einreichung vorgibt”, analysiert Anwalt Jun die Unterschiede.

Welcher ist besser?

Ein Unterschied vom Künast-Antrag ist, dass es noch eher nur eine “Prüfung” ist, wie auch wir sie gefordert haben. Der Vorteil hier könnte sein, dass sich mehr Abgeordnete bereit erklären könnten, dafür zu stimmen, weil die Einreichung des Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht danach noch nicht zwangsläufig ist. Andere könnten genau darin natürlich einen Nachteil sehen.

Allerdings haben sich durch die vorgezogenen Wahlen ja ohnehin die Vorzeichen geändert. Nur wird selbst im schnellsten Verfahren der Abschluss der Materialsammlung in die Zeit nach der Auflösung des Bundestags fallen. Der Wanderwitz-Antrag, der schon den Antrag für das Verbotsverfahren zwingend vorsieht, wird einfach nicht in dieser Legislaturperiode fertig.

Sprich: Egal ob Künast oder Wanderwitz: Der Bundestag kann diese Legislatur einen Gutachter einsetzen, ob dessen Ergebnisse dann zur Einreichung in Karlsruhe reichen, ist dann so oder so eine Entscheidung für nach den Wahlen. Der neue Bundestag könnte das Wanderwitz-Verfahren also laufen lassen oder neu entscheiden. Oder eben aufgrund des Künast-Antrags eine Entscheidung treffen. Sprich: Hier ändert sich de facto nicht viel, ironischerweise.

Vielleicht hätte der Künast-Antrag nur mehr Chancen, Abgeordnete zu überzeugen, da er weniger “hart” klingt. Er wäre eine “Ausbremsung” gewesen, wie es manche Medien betitelten, aber die Neuwahlen machen das so oder so.

Einstufung als gesichert rechtsextrem

Einen Gamechanger gibt es allerdings noch: Der Verfassungsschutz wird voraussichtlich noch im November 2024 die AfD als Gesamtpartei als “gesichert rechtsextrem” hochstufen. Das ist die höchstmögliche Einstufung, die der Verfassungsschutz vornehmen kann. Sie hätte sogar schon früher kommen können, doch der rechtsradikale Ex-Verfassungsschutz-Chef Maaßen hatte das möglicherweise hinausgezögert – er soll die AfD sogar beraten haben, wie sie einer Beobachtung entgeht – und die AfD hat so lange wie möglich vor Gericht eine Entscheidung über die Einstufung als “rechtsextremer Verdachtsfall” hinausgezögert.

Münster: Dieses Urteil könnte zum Verbot der AfD führen

In jener Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Münster sagte der Richter Buck: “Der Rauchmelder der Verfassung schrillt!” Die überfällige Hochstufung wird noch mehr Abgeordnete zur Unterstützung überzeugen. Viele hatten ihre Zustimmung für einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren unter Vorbehalt einer derartigen Einstufung geäußert.

Mehr kann und darf der Verfassungsschutz auch nicht machen: Beobachten und eine Einschätzung vorgeben. Die Logik der Verfasser unseres Grundgesetzes war, dass nach einer derartigen Einstufung durch das Amt die Entscheidung politisch fallen muss, ob unser oberstes Gericht die Verfassungsfeindlichkeit und die Gefahr sieht. Viel spricht dafür, aber auch die Mahner sind nicht ganz ohne schlechte Argumente.

Terror-AfD

Währenddessen zeigt die AfD kaum Anzeichen zur Mäßigung. Der AfD-Abgeordnete Matthias Helferich, der sich als “freundliches Gesicht des NS” und “demokratischer Freisler” (Roland Freisler war einer der Mitorganisatoren des Holocaust!) bezeichnet hatte, ist immer noch in der Partei, auch wenn ein Ausschlussverfahren läuft, aber seine Verbände scheinen ihn weiter zu unterstützen und als Kandidaten aufzustellen:

So sieht keine Partei aus, die sich von so offenen Rechtsextremisten abgrenzt. Mehrere mutmaßliche Nazi-Terroristen der Gruppe “Sächsische Separatisten” (sicherlich nur zufällig mit “SS” abgekürzt), die von den Behörden hochgenommen wurden – mitsamt Schüssen – sind nicht nur AfD-Politiker mit Ämtern, sondern auch auf Bildern mit Faschist Höcke zu sehen.

Die Partei will diese zwar schnellstmöglich aus der Partei werfen, aber das ist eine Notbremse. Denn das ist ja kein Einzelfall, und nicht die einzigen Verbindungen, und kommt ja auch nicht aus dem Nichts, wenn andere Abgeordnete mit Sturmgewehr im Anschlag zum Kampf gegen Migranten aufruft, oder Faschisten wie Höcke massenhafte Deportationen fordern, die er als “Aderlass” bezeichnet, mit “wohltemperierter Grausamkeit”, bei denen “wir leider ein paar Volksteile verlieren werden”. Der Mann ist unangefochten in der Partei und sogar Führer eines ganzen Landesverbandes.

25 krasse Zitate, die zeigen, dass Höcke ein waschechter Faschist ist

Tut was!

Der Verfassungsschutz dürfte diesen Eindruck, den viele Deutsche haben – in manchen Umfragen haben fast doppelt so viele Menschen Angst vor der AfD als vor Migration – mit seiner Hochstufung bestätigen. Aber man braucht keine Behörde, um das selbst sehen zu können, was diese Partei für eine Gefahr ist. Manche sagen, das seien nur Teile der Partei. Aber wer sagt denn, dass es nicht diese – sehr großen – Teile sind, die die Partei bestimmen und vielleicht dann auch letztlich die “Machtergreifung” (Gauland) durchführen?

Ein AfD-Verbotsantrag wird in dieser Legislaturperiode wohl nichts mehr. Allerdings kann dieser Bundestag sich in jedem Fall noch dazu entscheiden, eine Materialsammlung zu beginnen. Ich würde sagen: Längst überfällig und genau das, was Volksverpetzer mit 871.000 Menschen seit einem Jahr fordert. Der neue Bundestag müsste in jedem Fall dann weiter entscheiden, ob und wann man das AfD-Verbotsverfahren startet.

AfD-Verbotsverfahren nach der Wahl möglich

Ein Vorteil: Es nach der neuen Wahl zu tun, nimmt den Druck raus, dass es als eine politische Entscheidung im Wahlkampf wahrgenommen wird. Warum nicht also jetzt noch den Gutachter beauftragen, und die Entscheidung so oder so in der nächsten Legislatur fällen? Dann macht die AfD keinen Wahlkampf damit – was viele Gegner als Grund angeben – aber wir sammeln schon mal, ohne direkte Folge, dass das Verbot zwangsläufig folgt. Das waren im Übrigen auch Gründe, warum wir unsere Petition an den Bundesrat übergeben hatten und auch an das Land Bremen: kein wahltaktisches Hantieren.

Und die nächste Bundesregierung wäre mit den nachgeordneten Behörden am ehesten geeignet, eine fundierte Einschätzung und einen erfolgversprechenden Antrag zu erstellen. Ein mehrheitlicher Antrag aus dem Bundestag könnte sie am ehesten dazu bringen, sich dem Antrag anzuschließen – alleine um ein Scheitern zu verhindern.

Was haben wir zu verlieren? Nur unsere Demokratie, wenn wir es nicht tun. Die endgültige Entscheidung fällt ohnehin erst nach der Wahl. Es könnte ja auch bei der Wahlentscheidung für viele eine Rolle spielen. Solange kann man hier weiter unterschreiben oder hier seine Abgeordneten anschreiben.

Nachtrag 14:00

Kurz nach der Veröffentlichung dieses Artikels erschien dieser Text im SPIEGEL, laut welchem der scheidende Verfassungsschutzchef Haldenwang auch als Bundestagsabgeordneter kandidieren will. Diese Information ist für diesen Text an sich zweitrangig, aber am Rande wird folgendes erwähnt:

“Bis Ende des Jahres wollte er eigentlich bekannt geben, ob sich der Verdacht gegen die Partei erhärtet hat – und der Verfassungsschutz die komplette AfD als »erwiesen extremistisch« einstuft. Aus Regierungskreisen heißt es, dass eine solche Neubewertung vor der vorgezogenen Bundestagswahl kaum mehr möglich sei.”

Da diese Neubewertung ohnehin kurz bevorstand, dürfte es wohl kaum am Inhalt scheitern, sondern eine rein wahlkampftechnische Entscheidung zu sein, die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem offiziell vorzunehmen. Das wäre, sollte sich das bewahrheiten, äußerst fatal und würde den Antrag für das AfD-Verbotsverfahren in dieser Legislatur völlig beerdigen.

Artikelbild: innnit

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#ampel #bedeutet #verbotsverfahren

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-07
Die LGBTIQ+ Community in den USA ist nach dem Sieg Donald Trumps bei der US-Wahl besorgt. Was genau auf sie zukommen könnte, ist jedoch unklar.

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https://www.bachhausen.de/frankfurter-rundschau-queere-menschen-nach-der-us-wahl-was-bedeutet-der-trump-sieg-fuer-sie/

#bedeutet #frankfurter #menschen #queere #rundschau #trump

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-02
Männlich, weiblich, divers, ohne Angabe – bislang war es eine Odyssee, den Geschlechtseintrag offiziell ändern zu lassen. Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das erleichtern. Elia Anschein war einer der ersten, die den Antrag gestellt haben. Mit der RZ spricht Elia über seine Erfahrungen.

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https://www.bachhausen.de/rems-zeitung-das-bedeutet-das-neue-selbstbestimmungsgesetz-fuer-einen-betroffenen/

#bedeutet #betroffenen #einen #selbstbestimmungsgesetz #zeitung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-06-03

Die folgenden drei Tage überstehe ich wieder dank Binge-Watching. Die Spritzen gebe ich mir mittlerweile selbst, ohne die Hilfe meines Partners. Würde ich nicht so neben mir stehen, wäre ich stolz auf mich. An einem dieser Abende macht mein Partner einen katastrophalen Fehler: Er ist nicht nett zu mir. Die Krise dauert 36 Stunden. In meinem Kopf packe ich Koffer, obwohl wir nicht einmal zusammenwohnen.

Tag 9: Ich spritze meine letzte Dosis Orgalutran. Tag 10: Letzte Dosis Menogon HP. Tag 11: Heute kommt eine Dosis Triptofem hinzu. Dieses Medikament soll den Eisprung auslösen – genau 36 Stunden später, wenn die OP stattfindet. Ich habe kleine blaue Flecken von den Nadelstichen. Mein unterer Bauch ist angeschwollen, hart und prall. Die Ärztin hat gesagt, ich soll in diesen Tagen nicht rennen oder springen. Das kommt für mich eh nicht infrage. Ich kann gerade mal – leicht breitbeinig – langsam gehen. Treppenstufen gehe ich einzeln hoch. Vor dieser Erfahrung habe ich meine Eierstöcke noch nie wirklich gefühlt. Jetzt habe ich das Gefühl, sie platzen.

An Tag 13 wird unter Vollnarkose eine feine Nadel durch meine Vaginalwand in die Eierstöcke eingeführt. So wird die Flüssigkeit in den 19 Follikeln, inklusive Eizellen, abgesaugt. Im Aufwachraum brabbel ich noch etwas high vor mich hin und bin dankbar, dass mein Partner da ist. Gerade als ich wieder zu mir komme, kommt die Ärztin zu uns: „Die Biolog:innen rufen Sie nachher an, um Ihnen die Anzahl der reifen Eizellen mitzuteilen. Je nachdem, wie Ihre Familienplanung aussieht, könnte ein zweite Stimulation sinnvoll sein.“ Wie bitte, eine zweite? Überforderung. Einige Stunden später erfahre ich, dass elf Eizellen gewonnen und mit flüssigem Stickstoff schockgefroren wurden. Damit liege ich über dem Durchschnitt: Üblich sind sechs bis neun Eizellen pro Stimulation. Meine Chancen, damit später schwanger zu werden, liegen trotzdem „nur“ bei etwa 44 Prozent. Würde ich eine zweite Stimulation durchführen und so auf insgesamt zwanzig eingefrorene Eizellen kommen, könnte ich auf 80 Prozent klettern.

Teures Privileg

Eine Garantie für eine Schwangerschaft – geschweige denn für ein gesundes Kind – gibt Social Freezing also bei Weitem nicht. Trotz hoher Kosten. Rund 3.800 Euro habe ich für eine Runde Social Freezing (inklusive sechs Monate Lagerung) gezahlt. Nach den ersten sechs Monaten kommen jährlich 400 Euro für die Lagerung der Zellen hinzu. Das kann sich nicht jede:r leisten. Ich sehe diesen kapitalistischen Aspekt von Social Freezing – und die soziale Ungleichheit dahinter – kritisch. Eine weitere Frage, die ich mir stelle: Überplane ich? Vielleicht. Dann wäre Social Freezing eine Art Versicherung. Vor allem aber sehe ich es als technische Möglichkeit. Dass ich sie nutzen kann, zeigt, wie privilegiert ich bin.

Warum wir keine Paywall haben

Liebe:r Leser:in,

leider kann sich nicht jeder Mensch journalistische Angebote leisten. Mit einer Bezahlschranke würden wir manche Menschen von unserem Online-Magazin ausschließen. Daher gibt es in unserem Online-Magazin keine Paywall. 

Aber auch wir benötigen Einnahmen, um Gehälter und Miete zu bezahlen. Die Lösung: Du entscheidest selbst, ob und wie viel du für unsere journalistische Arbeit bezahlen kannst – und wir verzichten auf Paywall und nervige Werbebanner.

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Vor zehn Jahren haben in Deutschland etwa 1.000 Menschen pro Jahr ihre Eizellen einfrieren lassen. Der Reproduktionsmediziner Jörg Puchta schätzt, dass sich diese Zahl verzehnfacht hat. Belastbare Daten zu Social Freezing gibt es kaum. Fest steht aber: Mit dem Thema Kinderwunsch wird richtig Kohle gemacht. „Es werden viele Kinderwunschkliniken aus dem Boden gestampft und die machen nicht alle einen guten Job“, sagt Julia Neuen.

Aus diesem Grund hat sie eine Vergleichsplattform KiwuKlinik24 ins Leben gerufen, auf der Kinderwunschpraxen von Patient:innen bewertet werden. Auch Arbeitgeber:innen haben Social Freezing als Chance erkannt, um für Fachkräfte attraktiver zu werden. Unter dem Begriff Fertility Benefits bieten einige Unternehmen an, Fruchtbarkeitsuntersuchungen und -behandlungen ganz oder teilweise zu zahlen. „Aus einer sozialwissenschaftlichen Perspektive sehe ich das kritisch“, sagt die Sozialforscherin Julia Feiler von der Technischen Universität München. „Wenn jemand die Karriere durch Social Freezing absichern möchte, ist das zu kurz gedacht. Die Probleme sind strukturell bedingt und werden spürbar, nachdem ein Kind geboren wurde.“ Laut Gender-Care-Gap verbringen Frauen pro Tag immer noch 43,8 Prozent mehr Zeit mit Care-Arbeit als Männer. Unternehmen können effektiver am Wandel mitwirken, indem sie etwa Teilzeitmodelle für Mütter und Väter fördern.

https://www.bachhausen.de/eier-auf-eis-was-social-freezing-wirklich-bedeutet/

#bedeutet #freezing #social #wirklich

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-05-03

Unsere Ach so tolle " " nichts anderes als: Die / 🤬 🤬 ⬇️

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-01-25
Kicker (inoffiziell)kicker@friendica.produnis.de
2022-03-15
Florian Wirtz hat sich das Kreuzband gerissen. Ein Drama. Für ihn. Für Gerardo Seoane. Und für Hansi Flick.
Schmerz, lass nach!
#fällt #wirtz #rest #florian #saison #bedeutet #leverkusen #nationalmannschaft
2021-06-01

Die #Wiedergabe iSv. #Verbreitung #fremder #Meinungen ist von der #Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 1 #GG #umfasst;

Das #bedeutet, dass sich ein #Intermediär #selbst auf das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit berufen kann, selbst dann, wenn es nicht um seine #eigene #Meinung, sondern die eines #Dritten geht.

#Vorlesung 9,2
#Grundrechte #Nußberger

(2) Sprachrohr für fremde Meinung
2021-05-13

Das #Eherecht der #Klassik, #Zeit bis 250 n.Chr. kannte #frei #scheidbare #Konsensehen

#Konsens #bedeutet #Übereinstimmung des #Willens beider #Seiten; #Grundlage der #bestehenden #Ehe;
#Wegfall des #Willens konnte #erklärt werden, #Konsens konnte also #weggefallen sein. Es brauchte zur #Scheidung nichts weiter

#Neuinterpretation der #Regelungen des #Römischen #Rechts im #Hochmittelalter im #Lichte #neuer #Verhältnisse

#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius 3. Sitzung

Schmuckinitiale F aus einer Digestenhandschrift, 14. Jhd.

Client Info

Server: https://mastodon.social
Version: 2025.04
Repository: https://github.com/cyevgeniy/lmst