Die @bfdi hat nun Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.07.2025 im Fall #Facebook -Fanpages eingelegt.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat sie eine Handreichung für Bundesbehörden veröffentlicht, die Richtlinien zum (vorübergehend) rechtskonformen Betrieb von Fanpages liefert.
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/12_Fanpage-Verfahren-Berufung.html
Kurzgefasst die Kernpunkte:
+ Rechtsgrundlage klären, z.B. Art. 6 Abs. 1 lit. c oder e DSGVO
+ transparente Information nach Art. 13 DSGVO
+ Durchführung einer DSFA
+ Privacy by default, insb. Deaktivierung von Statistik- und Tracking-Funktionen, keine Standortdaten, keine Zusatzfunktionen
+ Facebook NUR als Parallelmedieum, Infos auch über andere Kanäle, z.B. #fediverse
+ Erstellung eines Nutzungsleitfadens
Die #DDSB-Konferenz berät aktuell, ob sich die Datenschutz-Aufsichten im katholischen Bereich gemeinsam dieser Auffassung anschließen können.
Was meint ihr dazu, #teamdatenschutz ?