#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB
#Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
-> #Prüfung der #Zurechnung in 2. #Stufe:
Hat sich das #spezifische #Risiko #realisiert, das im #Grundtatbestand #steckt, in der #Todesfolge;
#Ratio:
§222 #Fahrlässige #Tötung: max. 5 #Jahre #Freiheitsstrafe
Im #Unterschied zu #leichtfertiger #Tötung #geringes #Strafmaß
§227 als #Schließen der #Lücke;