Johann Freiherr von #Schwarzenberg und #Hohenlandsberg als #Beispiel für eine #Theorie, die der #Praxis insofern #nachgelagert ist, als dass #Erfahrung und #Reflexion im #Beobachter zusammenfallen, statt sich in #Formen #sozialer #Differenzierung wie im #Fall von #Kollaboration zu #unterscheiden.
#Prozessgrundsatz #Strafrecht #Strafverfahrensrecht #Rechtsverständnis #Unterscheidung
#JURA, 2015(2): 143-153, Dr. Klaus #Geppert - Die #Peinliche #Halsgerichtsordnung Karls V.; die #Carolina