@samtvsseide
@praesolgka
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn der BGH auf Beschwerde hin, ein Verfahren vor dem OLG, welches die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, vor einem anderen Senat eröffnet? In einer aktuell vorgelegten Begründung, ordnet der BGH die Eröffnung des Verfahrens vor einem anderen OLG-Senat an. Meines Erachtens recht ungewöhnlich.
Es geht bei meiner Frage nicht um eine Bewertung des BGH-Beschlusses, sondern es gibt ähnliche Konstellationen beim OLG und auch LG. In der Regel wird doch von Richter:innen erwartet, sich von einer einmal eingenommenen Haltung distanzieren zu können- vorliegend scheint im konkreten Fall der BGH Zweifel daran zu haben.
Weshalb wird also nicht konsequenterweise immer vor einer anderen Kammer, oder einem anderen Senat eröffnet?
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