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2025-06-27

LWL präsentiert Wort des Monats: Nicht jeder Staatsmann ist ein „Staotskäärl“ | Nachrichten aus Kamen auf KamenWeb.de

Westfalen (lwl). Friedrich Merz ist seit dem 6. Mai ein Staatsmann. Ob er aber auch ein „Staotskäärl“ ist,…
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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-31

Urteile des Monats Mai: Urteil zerstört Identitäre Zeitung

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Urteile des Monats Mai: Urteil zerstört Identitäre Zeitung

von Sophie Scheingraber | Mai 31, 2025 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Im April ging es um einige Gerichtsklatschen für die rechtsextreme AfD. Und auch im Mai beschäftigten die Rechtsextremen einmal wieder die deutschen Gerichte, so wies unter anderem das Landgericht Schwerin eine AfD-Klage zurück. Aber auch aus Österreich erhielten wir im Mai Good News – das rechtsextreme Identitäre Magazin „Heimatkurier“ muss bezahlen. Dazu gleich mehr!

Urteile April: Hat Queere als ‚Satansbrut‘ bezeichnet – Hetzende AfD-Politikerin verurteilt!

1. Landgericht weist AfD-Klage zurück

Anfang April kam es wohl zu einem Eklat im Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Während einer Debatte im Landtag sollen zwei AfD-Abgeordnete den Linkenpolitiker Bruhn imitiert haben, der aufgrund seiner Parkinson-Erkrankung zittert. Bruhn sprach dies offen an und las den beiden AfD-Politikern ordentlich die Leviten – auch wir berichteten damals:

Bruhn: Er rechnet mit dem ekelhaften Verhalten der AfD ab!

Die beiden AfD-Abgeordneten, um die es geht, nämlich Thore Stein und Enrico Schult, haben dann eine einstweilige Verfügung gegen Bruhn beantragt. Sie wollten damit erreichen, dass Bruhn nicht mehr sagen darf, sie hätten die Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Sie leugnen die Nachahmung und legten sogar eine eidesstattliche Erklärung ab. Im Video der entsprechenden Landtagssitzung sind Stein und Schult nicht zu sehen, daher stand am Ende Aussage gegen Aussage. Hier könnt ihr sehen, wie Bruhn mit der AfD abrechnet:

Das Landgericht Schwerin wies schließlich die AfD-Klage zurück. Die Klägerseite hätte im Zivilverfahren ihren Vorwurf glaubhaft machen müssen, das sei nicht ausreichend geschehen. Enrico Schult unterlag auch bei der Landratswahl im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er verlor die Stichwahl an seinen CDU-Konkurrenten Thomas Müller. 

2. Revision abgewiesen: Auschwitz-Post ist Volksverhetzung

Ein Facebook-Post, abgesetzt zu Beginn der Pandemie, beschäftigte Ende April (nach Redaktionsschluss der vergangenen Urteile-Ausgabe) die Richter:innen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Der Post, abgesetzt von einem Impfgegner, beinhaltete ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: „Impfen macht frei“. Wegen Volksverhetzung und Verharmlosung des NS-Völkermords verurteilte ihn bereits das Landgericht Köln. Der Mann legte Revision ein.

Diese wies nun der Bundesgerichtshof ab und das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen (80 Tagessätze zu je 50 €). Der BGH sah es als erwiesen an, dass der Post das Potenzial hat, aggressive Emotionen zu schüren und den öffentlichen Frieden sowie das Vertrauen in Rechtssicherheit zu gefährden.

3. Good News aus Österreich: Identitäre müssen „Heimatkurier“ stilllegen

Auch wegen eines Gerichtsurteils gegen das rechtsextreme Blatt „Heimatkurier“ musste dieser vorübergehend stillgelegt werden. Wie „Der Standard“ aus Österreich berichtet, kam es zu einer Verurteilung des „Heimatkuriers“ durch das Handelsgericht Wien. Der „Heimatkurier“ ist, wie „Der Standard“ schreibt, das „Haus- und Hof-Medium“ der Identitären Bewegung in Österreich.

Bereits im vergangenen Jahr verlor der Heimatkurier sein Bankkonto. Keine Bank möchte gern Fascho-Geld, daher ist es immer eine gute Idee, die Banken darauf aufmerksam zu machen. Der AfD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt laut NDR den Chefredakteur des Heimatkuriers, trotz eines Unvereinbarkeitsbeschlusses mit den Identitären – kein Einzelfall. Mehr zu den Identitären und ihren Verbindungen zur AfD haben wir hier analysiert:

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

Doch zu den Hintergründen:

Zweimal veröffentlichte der „Heimatkurier“ in der Vergangenheit eine KI-generierte Darstellung einer bekannten österreichischen Politikwissenschaftlerin. Die Darstellung, laut „Der Standard“:

Darin ist ihr Gesicht vermummt, hinter ihr steht eine Gruppe von anscheinend gewaltbereiten Männern, die ebenso vermummt sind und die Faust in den Himmel recken. In dem dazugehörigen Artikel wird sie unter anderem als „Linksradikale mit Antifa-Nähe“ bezeichnet. In einem weiteren wird berichtet, dass die „Linksradikale“ eine Auszeichnung der SPÖ erhalten hat.

Die Politikwissenschaftlerin klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Handelsgericht Wien gab ihr nun im Hauptverfahren recht und ist damit Vorreiter in Verhandlungen, die rechtswidrige KI-Darstellungen zum Thema haben. Es stellte eine „völlig inakzeptable Darstellung der Klägerin als bedrohliche Meinungsmacherin“ fest und bestätigte damit, dass ein wahrheitswidriger Eindruck erzeugt werde, wie der Standard schreibt. Der „Heimatkurier“ muss der Politikwissenschaftlerin jetzt einen Schadensersatz von 4500 Euro sowie 7519,08 Euro Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

4. Wegen menschenverachtender Chats: Gericht bestätigt Entlassung von Polizisten

Weil er menschenverachtende und rechtsextremistische Bilder bei WhatsApp veröffentlicht hat, wurde ein Polizist aus Bottrop zu Recht entlassen. Dies bestätigte jetzt in zweiter Instanz und im Eilverfahren das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil ist rechtskräftig. Unter anderem wurden Tierpornografie und Verharmlosung nationalsozialistischer Gewalt auf seinem Handy gefunden. 

Der Polizist war noch Beamter auf Probezeit. Zu seiner Entlassung führte eine „fehlende charakterliche Eignung“ für den Beruf des Polizisten. Er hatte vor Gericht versucht, seine Taten als „geschmacklose Witze“ herunterzuspielen. 

5. Mehr als 4 Jahre Haft für Neonazis nach Brandanschlag

Im Februar 2020 kam es im linksalternativen Bremer Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“ zu einem Brandanschlag. Das Feuer legte ein Neonazi, der jetzt vom Landgericht Bremen wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung in 24 weiteren Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Er legte das Feuer während eines Konzerts, das rund 30 Menschen besuchten, der Sachschaden betrug fast 190.000 Euro. Zum Glück konnten sich alle Konzertbesucher:innen ins Freie retten. Einige von ihnen kämpfen aber bis heute mit den physischen und psychischen Folgen des Brandanschlags. Der Strafkammervorsitzende Hendrik Göhner sagte: 

„Es war die Verachtung, der Hass auf politisch andersdenkende Menschen, die ihn dazu bewog, das Feuer zu legen. Es war Glück im Unglück, dass an diesem Abend nicht noch mehr Menschen im Gebäude waren, nicht noch mehr Menschen verletzt wurden.“

Zwei Gesinnungsgenossen des Neonazis Jan Henrik E. erhielten wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen. Nebenklageanwältin Lea Voigt begrüßte das deutliche Urteil, äußerte jedoch scharfe Kritik am Staatsschutz der Bremer Polizei. Der Hauptverdächtige sei vorab über die anstehende Hausdurchsuchung informiert worden und habe sein Handy beiseiteschaffen können. Auch die lange Verfahrensdauer wirft Fragen auf. 

Titelbild: Canva

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φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2025-05-10

Wen wundert das? " erklärt zu des " *Ironie Off* 🤬🤬🤬🤦‍♂️

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-23

Die News des Monats: S&P bricht wegen Trump um 73 % ein!

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Die News des Monats: S&P bricht wegen Trump um 73 % ein!

von Thomas Laschyk | Apr. 23, 2025 | Aktuelles

Ups, habe ich S&P geschrieben? Ich meinte natürlich den Zustand der Ökosysteme und Tierbestände. Auch wenn Trumps erratische Wirtschaftspolitik mit Zöllen, Deregulierung und Isolationismus die Märkte massiv destabilisiert und Wohlstand sowie Arbeitsplätze vernichtet, ist diese akute Meldung von mir erfunden. Ich wollte damit nur zeigen, wie viel „spannender“ sie wäre, als ein gleicher Einbruch von 73%, der aber real ist. Sie wäre die größte Schlagzeile der nächsten Wochen – und würde (genau wie Trumps reale Chaos-Politik) eine fundamentale Debatte über notwendige Kurskorrekturen in der Politik auslösen.

Der Einbruch von 73 % betrifft nicht den S&P 500 – zumindest nicht heute. Aber er betrifft etwas viel Wichtigeres: die Tierwelt unseres Planeten.

Der wahre Crash: Der Living Planet Index

Laut dem aktuellen Living Planet Report 2024 des WWF ist die durchschnittliche Größe der weltweiten Wirbeltierpopulationen – also Säugetiere, Vögel, Fische, Amphibien und Reptilien – seit 1970 um erschütternde 73 % zurückgegangen. Der Living Planet Index (LPI), der auf Daten von über 5.000 Arten basiert, zeigt damit einen dramatischen Verlust an Biodiversität.

So sieht die richtige Grafik aus, WWF

Besonders betroffen sind Regionen wie Lateinamerika und die Karibik mit einem Rückgang von 95 %, gefolgt von Afrika mit 76 %. Die Hauptursachen: Lebensraumzerstörung, Übernutzung, invasive Arten, Umweltverschmutzung und der Klimawandel. (Auch der Living Planet Index ist nicht völlig unkritisch zu beachten und zeigt auch nicht direkt das Artensterben oder wie viele Tiere sterben, ist aber ein wichtiger Indikator, wen das interessiert, hier mehr dazu).

Biodiversität ist kein „Nice-to-have“ – sie ist essenziell für unser Überleben. Sie reguliert das Klima, reinigt Wasser, bestäubt Pflanzen und sichert unsere Nahrungsversorgung. Der Verlust dieser Vielfalt gefährdet die Stabilität unserer Ökosysteme und damit unsere Lebensgrundlagen. Und, ihr wisst schon, unsere Wirtschaft. Auf lange Sicht schadet das dann doch dem S&P, DAX & Co.

Klimakrise: Die nächste Katastrophe

Der Biodiversitätsverlust ist eng mit der Klimakrise verknüpft. 2024 war das erste Jahr, in dem die globale Durchschnittstemperatur 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau lag. Wissenschaftler warnen vor dem Überschreiten von Kipppunkten, wie dem Abschmelzen der Eisschilde oder dem Absterben des Amazonas-Regenwaldes, die irreversible Veränderungen nach sich ziehen könnten.

Trotz dieser alarmierenden Entwicklungen bleiben viele Regierungen untätig. Rechtsextreme und autoritäre Bewegungen wie die AfD in Deutschland oder Trumps Republikaner in den USA leugnen wissenschaftliche Erkenntnisse, blockieren Klimaschutzmaßnahmen und fördern umweltzerstörende Politiken. Zusätzlich dazu, dass sie die Weltwirtschaft torpedieren und die Demokratie abschaffen. Sie gefährden nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die natürlichen Lebensgrundlagen unseres Planeten. Nicht, dass demokratische Regierungen zuvor den großen Wurf in dieser Hinsicht geleistet hätten. Aber zu wenig tun ist immer noch besser als alles schlimmer machen.

Auch die kommende Regierung behält zwar einen Kurs Richtung Energiewende bei, aber ein größerer Kurswechsel, wie wir ihn dringend nötig hätten, bleibt wieder aus, wenn man nach dem Koalitionsvertrag geht.

Zeit für einen Kurswechsel. Das hilft auch unserem Wohlstand

Wenn der S&P 500 um 73 % einbrechen würde, wären die Schlagzeilen voll davon. Doch der dramatische Rückgang der Tierpopulationen bleibt weitgehend unbeachtet. Ebenso wie andere Schlagzeilen im Klima oder Umwelt, ich wollte diese aktuelle nur als Beispiel herausnehmen, auch weil Peter Jelinek die Idee zuerst dazu hatte in einem entsprechenden Beitrag auf Linkedin. Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Prioritäten überdenken und den Schutz der Biodiversität sowie den Kampf gegen die Klimakrise ernst nehmen. Und hey, man bekämpft auch gleichzeitig den Faschismus, wie praktisch.

Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: canva.com

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#bricht #monats #trump #wegen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-01

Urteile des Monats März II – Wahlausschluss für Rechtsextreme Le Pen

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Urteile des Monats März II – Wahlausschluss für Rechtsextreme Le Pen

von Sophie Scheingraber | Apr. 1, 2025 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Im März gibt es jedoch schon so viele Urteile, dass wir uns entschlossen haben, diesen Monat zwei Artikel zu veröffentlichen. Im ersten Teil ging es vor allem um die Verurteilung der „Vereinten Patrioten“, die unter anderem planten, Karl Lauterbach zu entführen. Und im zweiten Teil berichten wir unter anderem über das Urteil gegen Le Pen, den Fail der AfD gegen den Verfassungsschutz Baden-Württemberg, ein krasses Eigentor sowie weitere Urteile. 

Urteile des Monats März I – Lange Haftstrafen für “Vereinte Patrioten”

1. Le Pen: Rechtsstaat gilt auch für Rechtsextreme

Wegen Veruntreuung von EU-Geldern darf die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen die kommenden 5 Jahre nicht bei Wahlen antreten. Le Pens Anwalt kündigte bereits Berufung an. Zusätzlich zum Entzug des passiven Wahlrechts wurde Le Pen zu zwei Jahren Haft mit Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft wurden auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem fällig ist eine Geldstrafe von 100.000 Euro. 

„Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden“, wie die Tagesschau schreibt. Gleichbehandlung für alle also, oder? Das sehen die französischen Rechtsextremen natürlich anders. 

„Die Schwere des Vergehens begründe sich auch in der Dauer der Taten von insgesamt 12 Jahren und durch die Höhe der veruntreuten Gelder. Das Gericht bezifferte sie auf über vier Millionen Euro“, wie der Spiegel schreibt. Einsicht zeigte Le Pen vor Gericht keine, auch das wurde vom Gericht noch als verschlimmernd betrachtet.

Genau wie die AfD hierzulande inszeniert sich Le Pen jetzt als Opfer – obwohl das Gericht lediglich geltendes Recht umsetzte. Le Pen gehört, jetzt auch gerichtlich bestätigt, zu eben dieser korrupten Elite, die sie eigentlich immer vorgibt zu bekämpfen.

2. Beobachtung von AfD Baden-Württemberg erlaubt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage des baden-württembergischen Landesverbandes der AfD zurückgewiesen, die gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall geklagt hatte. Zuvor war bereits im Eilverfahren so entschieden worden. Die AfD könnte in Berufung gehen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. 

Seit 2022 stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsfall ein und beobachtet die Partei. Zur Begründung schreibt hier Endstation-Rechts, welche Aussagen von baden-württembergischen AfD-Politiker:innen in die Entscheidung des Verfassungsschutzes eingeflossen sind. Unter anderem trug auch Alice Weidel dazu bei. 

So extrem ist Alice Weidel

Übrigens: Seit mehr als einem Jahr liegt in den Schubladen des Verfassungsschutzes (auf Bundesebene) nun wohl schon das Gutachten, in dem die Gesamt-AfD höchstwahrscheinlich als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Doch der Verfassungsschutz gibt es einfach nicht heraus. Wer soll da geschützt werden ?!

3. Martin Rutter: sowohl „Verschwörungstheoretiker“ als auch „rechtsextrem“

Der österreichische Impfgegner Martin Rutter darf sowohl Verschwörungstheoretiker als auch Rechtsextremist genannt werden. Das urteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Rutter hatte gegen das österreichische Blatt „Profil“ geklagt, das in einem Artikel über die Verschwörungsmythen berichtete, die Rutter verbreitet. Dem Blatt ist laut Urteilsspruch der Wahrheitsbeweis gelungen, mehr noch: Sie dürfen Rutter nun nicht nur Verschwörungstheoretiker nennen, sondern auch rechtsextrem. Rutters Klage ging komplett nach hinten los. 

4. Haftstrafe für Reichsbürger Fitzek rechtskräftig

Schon im Juli 2023 war der selbsternannte „König von Deutschland“, der Reichsbürger Peter Fitzek, zu einer achtmonatigen Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden. Der Grund: er hatte im Jahr zuvor eine Security-Mitarbeiterin im Landratsamt von Wittenberg an die Wand gedrückt. „Zwei Bundeswehrsoldaten, die ihr zur Hilfe eilten, hatte Fitzek als ‚Faschistenschweine‘ beleidigt“, wie Endstation Rechts berichtet

Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt verwarf nun die Revision Fitzeks gegen das Urteil, er muss ins Gefängnis. Bereits 2018 wurde der Reichsbürger und Extremist wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haftstrafe verurteilt. Er beschäftigt die deutsche Justiz ohnehin schon häufiger. 

Fitzek ist Oberhaupt der Gruppierung namens „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

Der Wissenschaftsjournalist, Arzt und Fernsehmoderator Eckart von Hirschhausen hat sich gerichtlich gegen Meta durchgesetzt. Doch was steckt dahinter? 

Von Hirschhausen wird schon seit längerem im Internet für Deepfakes missbraucht. Seine Bekanntheit und Kompetenz wird von Betrügern ausgenutzt, die mit seinem Gesicht und seiner Stimme Geld machen wollen, oft mit Diätvideos. Er beschreibt es in der SZ selbst so:

„Bei Maischberger halte ich scheinbar eine Packung „Glucoslim“ in der Hand. Bei Lanz, Schöneberger und Zamperoni gibt es sogar Nachfragen der Moderatoren. Und sogar Angela Merkel ist offenbar begeistert. Wer fällt auf solchen Mist herein? Viele! Genug, um damit Geschäft zu machen.“

Plattformen wie Instagram, auf denen die Fakes ausgespielt werden, drücken sich gern um ihre Verantwortung. Daher ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt umso wegweisender: Es entschied, dass entsprechende Plattformen eine aktive Prüfpflicht haben. Wenn ein Fake gemeldet wird, müssen sie weitere, die sinngleiche Inhalte haben, selbstständig erkennen und löschen – ohne erneute Abmahnung. Das Urteil ist nicht anfechtbar, Meta müsste in die Hauptsacheinstanz gehen, möglicherweise bis zum BGH oder EuGH. 

Weitere Hintergründe zum Urteil und warum es sich hierbei um eine bahnbrechende Rechtssprechung für Opfer von Fake News handelt, liefert Anwalt Jun auf seinem YouTube-Kanal:


Artikelbild: Michel Euler/AP/dpa

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#monats #rechtsextreme #urteile #wahlausschluss

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-13

Urteile des Monats März I – Lange Haftstrafen für “Vereinte Patrioten”

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir unter anderem darüber, dass ein Polizist nach Häftlingsmisshandlung nun selbst verurteilt wurde. Im März gibt es bereits bis Monatsmitte so viele Urteile, dass wir uns entschlossen haben, diesen Monat zwei Artikel zu veröffentlichen. Im ersten Teil geht es vor allem um die Verurteilung der “Vereinten Patrioten”, die unter anderem planten, Karl Lauterbach zu entführen sowie acht weitere Urteile, darunter eine erneute Niederlage der CDU gegen Campact.

Urteile Februar: Polizist tritt Häftling – jetzt selbst verurteilt

1. Planten Lauterbach-Entführung: Lange Haftstrafen für “Vereinte Patrioten”

Nach fast zwei Jahren Verhandlung kam es im prominenten Prozess rund um die “Vereinten Patrioten”, die unter anderem planten, Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu entführen, zu einem Urteil. Die vier Rädelsführer wurden zu Haftstrafen zwischen 5 Jahren und 9 Monaten und 8 Jahren verurteilt. Ein weiterer der Angeklagten bekam zwei Jahre und zehn Monate.

Mehrere Angeklagte hingen den Ideologien der Reichsbürger nach – eine vom Verfassungsschutz beobachtete Szene, die die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Für viele von ihnen besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fort. Für das Jahr 2023 zählt der Verfassungsschutz 25.000 Personen, die der Szene angehören.

Die Pläne der “Vereinten Patrioten”, wegen denen sie nun verurteilt wurden, muten ähnlich an: Sie planten einen Umsturz in Deutschland, einen mehrwöchigen Stromausfall, die Entführung von Lauterbach sowie die Einführung einer neuen Verfassung nach dem Vorbild des Kaiserreichs 1871. Das Oberlandesgericht Koblenz sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren.

Einer der Verteidiger hat anscheinend schon Revision eingelegt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine der Angeklagten fiel immer wieder mit antisemitischer Propaganda auf. Ein anderer sagte aus, dass “für ihn alles mit der Corona-Pandemie angefangen habe”, wie der SWR schreibt.

2. 1.000 Euro Ordnungsgeld für bayerischen AfD-Politiker

Der bayerische AfD-Abgeordnete Oskar Lipp muss ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro zahlen. Es ist das erste Mal überhaupt, dass der bayerische Landtag mit einem solchen Schritt durchgreift. Die AfD sorgt mal wieder für Negativrekorde. Eben wegen Störaktionen und Beleidigungen wurde im vergangenen Jahr das Abgeordnetengesetz reformiert. Für Störungen gibt es nun ein dreistufiges Verfahren.

Der Grund für das Ordnungsgeld: Lipp hatte in der Plenarsitzung am 27. Februar den NS-Begriff «Endsieg» benutzt, im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Er sagte damals, die anderen Parteien würden Friedensverhandlungen zwischen den USA und Russland sabotieren: „Meine Damen und Herren, Sie wollen weiterhin den Endsieg.“, wie die SZ berichtet. Diese Täter-Opfer-Umkehr muss der AfD-Politiker nun teuer bezahlen.

Mit dem Ordnungsgeld holt sich der Staat zumindest einen Bruchteil des Geldes zurück, das für die Rechtsextremisten im bayerischen Landtag ausgegeben wird. Eine BR-Recherche aus dem vergangenen Jahr deckte auf, dass die AfD im Bayerischen Landtag mehrere Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Spektrum beschäftigt.

3. Gerichtsniederlage für AfD-Bürgermeister aus Brandenburg

Der AfD-Bürgermeister Arne Raue aus Jüterbog (Brandenburg) hatte in einem YouTube-Video Falschbehauptungen über die ehemalige evangelische Pfarrerin Mechthild Falk verbreitet. Diese muss er nun unterlassen. Das entschied das Amtsgericht Potsdam im Eilverfahren Ende Februar, jedoch nach Redaktionsschluss der letzten Ausgabe der Urteile des Monats. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Hintergrund: “Raue hatte in einem Video auf seinem privaten YouTube-Account am Silvestertag gesagt, Falk habe «Straftaten ihrer Neuankömmlingsschützlinge» gedeckt”, wie die dpa schreibt. An aktuelle, konkrete Tatsachen konnte er aber nicht anknüpfen, wie Falks Rechtsanwälte argumentieren. Die Entscheidung begründete das Gericht zunächst nicht. Ob der AfD-Politiker in die nächste Instanz ziehen wird, ist noch unklar.

Raue erhielt ein Bundestagsdirektmandat für die AfD – Jüterbog wird somit einen neuen Bürgermeister bekommen.

4. Strafbefehl für Akremi: 24.000 Euro für antisemitische Hetze

Der antisemitische Comedian Nizar Akremi erhielt einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 24.000 Euro wegen Volksverhetzung aufgefordert wird (120 Tagessätze zu je 200 Euro). Das veröffentlichte er sogar selbst auf seinem Twitter-Account. Gleichzeitig kündigte er an, nicht zahlen zu wollen und hat nach eigener Aussage bereits Einspruch eingelegt. Dementsprechend würde der Fall vor Gericht verhandelt werden.

Antisemitismus ist bei Akremi nichts Neues. Die Jüdische Allgemeine schreibt:

“Akremi fiel in der Vergangenheit häufig mit antisemitischen Aussagen und Sketchen auf, nicht zuletzt durch die regelmäßige Wiederholung des Klischees vom geldgierigen Juden. Zum Beispiel erzählte Akremi in seiner Bühnenshow »Shitstorm« aus dem Jahr 2022, dass er überprüft habe, ob der Restaurantbesitzer auch tatsächlich ein echter Jude sei, indem er eine Münze in die Luft warf. Der Mann habe sofort zugeschnappt. »Ok, der ist Original«, so Akremi.

In weiteren Sketchen macht sich der Comedian auch über den Holocaust lustig und bedient das Klischee vom hakennasigen und kindermordenden Juden.”

Die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungserzählungen von “geldgierigen Juden” führte nun auch zu dem Strafbefehl, wie Akremi hier selbst bestätigt:

Negativ fällt Akremi nicht nur wegen Antisemitismus auf, sondern auch wegen Behindertenfeindlichkeit. Zusammen mit Luke Mockridge machte er sich in einem Podcast über Paralympics-Sportler:innen lustig.

5. Erneuter Erfolg von Campact – diesmal gegen CDU-Politiker Ploß

Bereits im Februar konnte Campact einen gerichtlichen Erfolg gegen die CDU erzielen. Der CDU Leipzig wurde per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Leipzig untersagt zu behaupten, dass der Verein “Campact” Demonstrationen gegen die CDU unter anderem mit staatlichen Hilfen finanzieren würde. Wir berichteten:

Urteile Februar: Polizist tritt Häftling – jetzt selbst verurteilt

Nun muss auch der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß einen Rückzieher machen. Im September letzten Jahres unterstellte er in einem Twitter-Post, Campact würde Geld von der Bundesregierung erhalten. Den Post löschte er später, doch Campact beantragte im Eilverfahren eine Unterlassungsverfügung beim Landgericht Hamburg. 

Das Gericht gab damals dem Antrag statt, doch Ploß legte Widerspruch ein – das Landgericht bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den CDU-Politiker. Er ging in Berufung, nun nahm er diese jedoch zurück

Der Angriff der CDU auf Zivilgesellschaftliche Organisationen

Die CDU nimmt nicht nur Campact ins Visier. Viele gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen werden derzeit von der Union angegriffen. Sie stellte Ende Februar eine Kleine Anfrage zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen. Die Kleine Anfrage trägt den Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ und ist alles andere als “klein”. In 551 Fragen greift sie Organisationen wie Correctiv, Omas gegen Rechts, BUND, Greenpeace und die Amadeu Antonio Stiftung an. 

Die Union stellt mit dem Papier die falsche Behauptung in den Raum, es würde “direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung” stattfinden. Anscheinend kann man es nicht verkraften, nach der Verbreitung von Desinformationen und dem Einreißen der Brandmauer kritisiert zu werden.

Mehr zu der Attacke der Union auf die Zivilgesellschaft findest du in unserem Artikel:

Wie Merz mit einer kleinen Anfrage gegen unliebsame Presse vorgeht

“Eine Antwort wie eine Ohrfeige”, wie die SZ titelte, gab die Bundesregierung der CDU mittlerweile.

6. Bewährungsstrafe für Kubitschek-Sohn

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Sohn des rechtsextremen Publizisten Götz Kubitschek zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

Zum Hintergrund: Der AfD-Vordenker Kubitschek war im November 2023 bei einer Identitären-Veranstaltung in Wien eingeladen. Sein Sohn war ebenfalls mit dabei und attackierte  auf der Rampe vor der Universität Wien eine andere Person mit einer Flasche. Offenbar lag ein Missverständnis vor, denn das Opfer gilt, genauso wie Kubitschek, als rechtsextrem, wie Standard und Spiegel berichten. 

Die Bewährungsstrafe verhängte das Amtsgericht Merseburg. Gegen Götz Kubitschek selbst ermittelt derzeit die Polizei Halle. Er soll am Rande eines bundesweiten Treffens von Vertretern der extremen Rechten Ende Januar in Schnellroda einen Journalisten angegriffen haben.

7. Bewährungsstrafe wegen Attacke auf Özdemir-Dienstauto

Auch mehr als ein Jahr nach den Bauernprotesten beschäftigen sich die Gerichte noch mit diesen. Im März verhängte das Amtsgericht Biberach eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch. Ein 44jähriger hatte bei den Bauernprotesten 2024 ein Dienstauto von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) angegriffen. Es handelte sich um eine Scheibe des Fahrzeugs aus dem polizeilichen Vorauskommando des Bundesministers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall trug sich im Zuge der gewaltsamen Ausschreitungen beim geplanten politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach letztes Jahr zu. Die Grünen-Veranstaltung wurde damals aufgrund dessen abgesagt. 

“Laut Staatsanwaltschaft wurde in dem Komplex insgesamt gegen 63 Beschuldigte ermittelt. 14 Anklagen wurden bisher erhoben. Mehr als 40 Strafbefehle über Geldstrafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen wurden beantragt – ab einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.” Und weiter: “Die Tatvorwürfe reichen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch bis hin zu Nötigung. Auch das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes wird in einem Fall verfolgt”, wie die Schwäbische berichtet.

Auch wir berichteten damals über die rechtsextreme Unterwanderung der Bauernproteste:

Bauern: Dafür steht die Schwarze Fahne der Landvolkbewegung auf den Traktoren

8. Nach Rassismusskandal bei Fußballspiel: Spiel wird als verloren gewertet

Nach Rassismusvorwürfen gegen die U19-Mannschaft von Hansa Rostock sowie deren Zuschauer:innen fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nun ein Urteil. Zwei Spieler von Hansa Rostock wurden für sechs Meisterschaftsspiele gesperrt, ein dritter Spieler muss drei Begegnungen zuschauen. Der Verein muss zusätzlich eine Geldstrafe von 7.500 Euro zahlen.

Die Partie trug sich am 1. Februar zu – gegen die U19-Mannschaft von Holstein Kiel. Beim Stand von 4:3 für die Mecklenburger wurde die Partie in der 90. Spielminute abgebrochen. Die Spieler von Holstein Kiel verließen geschlossen den Platz. Der Grund: rassistische Äußerungen der gegnerischen Akteure und der Zuschauer gegen die Spieler von Holstein Kiel. 

Neben den Sperrungen der Rostock-Spieler entschied das Sportgericht, dass das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet wird. Die Begründung: „Hansa Rostock wurde das Fehlverhalten seiner Anhänger und Spieler zur Last gelegt, Holstein das eigenmächtige Verlassen des Platzes“. Eine zumindest fragwürdige Entscheidung – der KSV Holstein prüft nun weitere rechtliche Schritte. Rostock akzeptierte die Geldstrafen und Spielersperren. Beide Klubs ließen offen, gegen die Spielbewertung vorzugehen.

9. Erfundener Macheten-Angriff: mutmaßlicher Neonazi muss zahlen (CW: Verletzung)

Weil ein mutmaßlich rechtsextremer Chemnitzer einen Macheten-Angriff von Linksextremen frei erfunden hat, muss er 4.500 Euro Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz erließ einen Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchter Strafvereitelung. Die Entscheidung soll bereits rechtskräftig sein.

Zum Vorgang: “Der damals 29-Jährige hatte sich im August 2023 mit einer verstümmelten Hand bei der Polizei gemeldet. Dort gab das vermeintliche Opfer an (…) von Linksextremen im Chemnitzer Stadtpark mit einer Machete attackiert worden [zu sein]. Ihm seien mehrere Finger abgeschlagen worden”, wie die Freie Presse berichtet. Diese Geschichte wurde auch im Telegram-Kanal der rechtsextremen Freien Sachsen verbreitet.

Der Mann war bereits mehrfach vorbestraft. Die Ermittler fanden bei der Untersuchung seines Smartphones heraus, dass er zuvor danach forschte, wie Amputationsverletzungen richtig zu versorgen seien. Die abgetrennten Finger wurden schlussendlich in einem Glascontainer gefunden. Er hatte mit einem Komplizen ausgemacht, ihm seine ganze Hand abzuschlagen – dieser erwischte nur drei Finger. Der Komplize war bereits im Dezember vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Artikelbild: canva.com

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#haftstrafen #lange #monats #patrioten #urteile #vereinte

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-02-01

Urteile des Monats: AfD Sachsen gesichert rechtsextrem

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat gab es unseren großen Urteile-Jahresrückblick 2024. Kaum ins neue Jahr gestartet, holen wir die Urteile für Dezember und Januar zusammen nach, allen voran die erneute gerichtliche Bestätigung: die AfD Sachsen ist gesichert rechtsextrem und drei weitere Urteile für die AfD.

Urteile des Monats: der große Jahresrückblick

1. Nächstes Gericht bestätigt: AfD Sachsen ist wirklich gesichert rechtsextrem

Die AfD Sachsen ist gesichert rechtsextrem. Das ist nichts Neues, wurde aber nun erneut gerichtlich bestätigt. Die Chronik: Der Landesverfassungsschutz Sachsen hatte die AfD Sachsen im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen hatte die AfD einen Eilantrag eingereicht. Diesen wies das Verwaltungsgericht Dresden zurück. Dagegen wiederum legte die AfD Beschwerde ein. Diese wies nun das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, das heißt, die AfD Sachsen muss nun hinnehmen, dass sie sich nicht mehr durch die Instanzen klagen kann.

Laut Gericht liegen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ und „gegen das Demokratieprinzip“ gerichtet seien.

Obwohl die AfD Sachsen also schon seit Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und dies nun doppelt gerichtlich bestätigt ist, wurde nun ein AfD-Rechtsextremist in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt. Eine Kommission, die die Regierungsaufsicht über den Verfassungsschutz überwacht. Warte mal, aber es ist ja der Verfassungsschutz, der eigentlich die AfD überwachen soll, weil sie gesichert rechtsextremistisch ist?

Verkehrte Welt und der mediale und öffentliche Aufschrei darüber ist viel zu gering – auch darüber, dass der AfD-Kandidat mit Stimmen der CDU und des BSW zu dem Posten kam. HIer berichteten wir ausführlich über die schleichende Machtübernahme der AfD Sachsen und warum die Brandmauer dort immer mehr bröckelt:

Schleichende AfD-Übernahme in Sachsen – und ihr schaut weg?

Wie bei den meisten Artikeln der Urteile des Monats auch, beschäftigt uns die AfD noch in vielen weiteren Fällen. Der nächste in Mecklenburg-Vorpommern:

2. AfD-Fraktionsvorsitzender (Mecklenburg-Vorpommern) muss Unterlassungserklärung abgeben

Im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern kam es noch im November zu einem Eklat. Der Chef der AfD-Landtagsfraktion, Nikolaus Kramer, behauptete gegenüber der SPD und ihrem Fraktionschef Julian Barlen:

Die SPD und Barlen würden, „wenn sie die Macht hätten“, ihn „und die gesamte AfD-Fraktion in ein Internierungslager stecken“. 

Barlen warf dem AfD-Mann vor, mit seiner Aussage die wahren Opfer von Unterdrückung und Terror während der NS-Zeit zu verunglimpfen und sprach von einer beleidigenden Verleumdung gegenüber der SPD. 

Das sah das Landgericht Schwerin wohl ähnlich – Kramer musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Würde er seine Aussage dennoch wiederholen, muss er mit einer Strafe rechnen. Eine Strafanzeige gegen den AfD-Mann zog die SPD-Fraktion zurück. 

So extrem ist Kramer

Bereits 2023 sorgte Kramer für Schlagzeilen. Damals bot er dem österreichischen Rechtsextremisten Sellner eine Bühne, indem er ihn zu seinem Podcast einlud, den er “Außerparlamentarischer Widerstand und Regime Change von rechts” betitelte. Die beiden besprachen darin, wie eine Regierungsübernahme in Deutschland gelingen könnte. 

Geheimtreffen-Teilnehmer gesteht, dass Correctiv Recht hatte

Und auch 2019 fiel Kramer bereits rassistisch auf:

Im Landtag darf man „N*ger“ sagen: Warum das Gericht falsch liegt

Kramer ist übrigens laut eigenen Angaben Polizeivollzugsbeamter. Wie er in einem Interview sagte, seien “Männer mehr für Politik gemacht”. Die AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern besteht übrigens nur aus Männern, mit Ausnahme von einer Frau, die erst seit 2021 im Parlament sitzt. 

Seit Anfang Dezember 2024 beschäftigt Kramer übrigens den ehemaligen Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Identitären Bewegung (Verfassungsschutzbericht 2020, S. 108), Daniel Fiß als persönlichen Referenten. Er war auch in der Jugendorganisation der ehemaligen NPD aktiv. Trotz seiner Beschäftigung bei Kramer bleibt Fiß weiterhin Chefredakteur der rechtsextremen Postille „Heimatkurier“ aus Österreich. Bezahlt wird er nun zusätzlich von deutschem Steuergeld. Wo bleibt da die Prüfung des AfD-Verbots?

Dann prüfen wir das AfD Verbot eben selbst

3. AfD-Kreisvorsitzender zu 4.200€ Strafe verurteilt

Wegen Billigung von Straftaten wurde der AfD-Kommunalpolitiker Frank Marx zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro verurteilt (70 Tagessätze zu 60 Euro). Er ist in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) AfD-Kreisvorsitzender und Stadtrat. Im Juni 2023 soll er unter einen Facebook-Beitrag des rechtspopulistischen Privatsenders Servus TV aus Österreich über die mögliche Verbindung in die Ukraine im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022 kommentiert haben: 

Scholz wusste das wohl auch – der Typ muss sofort als Kanzler abtreten und im Innenhof des Bendlerblocks ersch… werden.“

Darüber berichtete die “Rheinpfalz”. Der Kommentar ist unter dem Facebook-Beitrag nicht mehr zu finden. Marx bestreitet bis heute, Urheber des Kommentars zu sein. 

Das Bundeskriminalamt wurde auf den Kommentar aufmerksam, da die Meldestelle Respect – Gegen Hetze im Netz, eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle der Jugendstiftung Baden-Württemberg, diesen gemeldet hatte. Dies beweist, dass zivilgesellschaftliches Engagement wirkt!

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Marx hat bereits Berufung eingelegt. Nun liegt die Entscheidung beim Landgericht Frankenthal. 

4. AfD-Kommunalpolitiker wegen Volksverhetzung verurteilt

Ein weiterer AfD-Kommunalpolitiker stand im Dezember vor Gericht. Das Prenzlauer Amtsgericht verurteilte den AfD-Mann Tony Riller, Kreistagsabgeordneter und zweiter stellvertretender Vorsitzender der AfD Uckermark, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro (in Summe 12.000 Euro) plus Begleichung der Verfahrenskosten. Riller hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der AfD-Politiker würde mit dieser Geldstrafe als vorbestraft gelten.

Konkret geht es um eine Rede Rillers auf dem Prenzlauer Marktberg im Jahr 2023 während einer AfD-Kundgebung. Diese richtete sich “gegen einen unmittelbar bevorstehenden Kreistagsbeschluss zum Ausbau des Prenzlauer Bürohauses in der Brüssower Allee 91 zu einer Erstaufnahmeunterkunft für bis zu 300 Flüchtlinge und Asylbewerber”, wie der Nordkurier schreibt. 

Riller verbreitete in seiner Hetzrede Lügen und Hass gegenüber Geflüchteten. Die Fakten vorab: Die Fluchtroute über das Mittelmeer ist eine der tödlichsten weltweit. Allein 2024 sind mindestens 2.200 Schutzsuchende im Mittelmeer ertrunken, diese Zahl ist aller Wahrscheinlichkeit nach zu niedrig. 

Medienberichte über über Bord geworfene Kinder beziehen sich ausnahmslos auf kriminelle Schlepper als Täter. Darüber hinaus werden den europäischen Küstenwachen immer wieder illegale Pushbacks vorgeworfen. So sollen beispielsweise griechische Grenzbeamte Flüchtlinge wieder ins Meer geworfen haben anstatt deren Leben zu retten. 

Der AfD-Politiker ignoriert diese Fakten – mehr noch: er betreibt Täter-Opfer-Umkehr in seiner pauschalen Hetze gegen Geflüchtete. Er sagte, die Bundesregierung würde „im großen Stil Messerstecher, Vergewaltiger und Mörder alimentieren” und sprach von einem “historischen Verbrechen an unserem Volk”. Ein Teil der Flüchtlinge würde bereits “als Mörder” hier ankommen. Als Begründung nannte er einen angeblichen Bericht eines syrischen Flüchtlings, wonach bei der Überfahrt im Schlauchboot Kinder und Säuglinge über Bord geworfen worden seien, um die Überfahrt nicht zu gefährden. 

Riller hetzte, wie nun auch gerichtlich festgestellt wurde, nicht nur pauschal gegen eine Bevölkerungsgruppe. Er wollte auch gezielt Hass in der Bevölkerung anstacheln.

5. Jugendstrafe für Mörder von Samuel Kofi Yeboah

Aus Hass handelte offensichtlich auch der Mörder von Samuel Kofi Yeboah, einem ghanaischen Geflüchteten. Ein Neonazi aus Saarlouis (Saarland) hatte 1991 ein Asylbewerberheim in Brand gesetzt, “um dieses unbrauchbar zu machen und die von ihm als Ausländer verachteten Bewohner zu vertreiben”, wie der Bundesgerichtshof schreibt. Yeboah starb an seinen erlittenen Brandverletzungen. 

Im Januar verwarf nun der Bundesgerichtshof die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und vierer Nebenkläger gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Dieses hatte den Neonazi wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf tateinheitlichen Fällen des versuchten Mordes und der versuchten besonders schweren Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Täter war zu dem Zeitpunkt noch jung. 

Jetzt fragst du dich bestimmt, warum ein Mann, der diese grauenhafte Tat schon vor knapp 34 Jahren beging, erst jetzt verurteilt wurde? Und worum drehten sich die Revisionen?

“Paradebeispiel für institutionellen Rassismus”

Dafür brauchen wir mehr Hintergründe. Zum Tatzeitpunkt befanden sich 21 Menschen in der Unterkunft, 13 schliefen im Obergeschoss (darunter Yeboah), 8 feierten im Erdgeschoss einen Geburtstag. Der Neonazi wurde schon vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mord an Yeboah und wegen 12 versuchter Morde verurteilt – dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof. Aber er wurde nicht wegen versuchten Mordes an den 8 feiernden Menschen verurteilt, die Begründung: Der Täter habe “darauf vertraut, dass die Feiernden den Brand rechtzeitig bemerken und dann durch die Haustür fliehen können”, wie die Tagesschau schreibt. Eine angesichts der rechtsextremen und rassistischen Gesinnung der Neonazi-Szene extrem naiv wirkende Begründung.

Dass der Täter erst jetzt rechtskräftig verurteilt wurde, liegt Beobachtern zufolge an strukturellen Fehlern bei der Aufklärung der Polizei in den 90er Jahren. Dass der bereits eingestellte Prozess wieder aufgerollt wurde, ist einer Zeugenaussage aus dem Jahr 2019 zu verdanken. Damals hatte sich eine Frau bei der Polizei gemeldet, “weil sie sich nach dem Lesen eines Artikels über ungelöste Mordfälle im Saarland an ein Grillfest erinnert hatte, bei dem sich Peter Werner S. [der nun verurteilte Täter – Anm. d. Red.] ihr gegenüber mit der Tat gebrüstet habe: „Das war ich. Und sie haben mich nie erwischt.“”, wie Endstation-Rechts berichtet.

Obwohl es in den 1990er Jahren viele Brandanschläge aus der Neonazi-Szene gab, wurde damals gerade einmal zwei Wochen nach potenziellen rechtsextremen Tätern gesucht. Unschuldsbeteuerungen der Neonazis wurde geglaubt, die Bewohner des Asylbewerberheims wurden hingegen ohne Dolmetscher befragt. Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann sprach von einem “Paradebeispiel für institutionellen Rassismus.“

6. Neukölln-Prozess: Mehrjährige Haftstrafen nach rechtsextremistischem Brandanschlag

Ein weiteres Urteil, das eindeutig dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen ist, führt uns nach Berlin-Neukölln. Auch hier geht es um Brandanschläge. Konkret wurden die Rechtsextremen Sebastian T. (früherer NPD-Kader) und Tilo P. (früherer AfD-Politiker) zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten legten Revision ein.

“Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft hatte das Duo in der Nacht zum 1. Februar 2018 Brandanschläge auf die Autos eines Buchhändlers und des Linkenpolitikers Ferat Koçak verübt. Zudem hätten die Männer hauptsächlich im Jahr 2017 Plakate und Aufkleber mit rechtsextremen Parolen geklebt, mit aufgesprühten Graffitis seien Menschen bedroht worden”, wie der Spiegel schreibt.

Alle Fälle von Terror im AfD-Umfeld: Die ganze Chronologie

Seit 2013 gab es mehr als 70 erfasste rechtsextreme Straftaten in Berlin-Neukölln. Sie richten sich gegen Menschen, die sich gegen rechts engagieren. 

7. “Freie Sachsen”- Stadtrat verurteilt

Ein weiteres, dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnendem Urteil beschäftigte die Gerichte noch im Dezember. Günter René Lang, Kreis- und Stadtrat der “Freien Sachsen” aus Glauchau, wurde wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz zu 20 Tagessätzen in Höhe von 75 Euro verurteilt. Die Kleinstpartei “Freie Sachsen” wird vom Verfassungsschutz Sachsen als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

Lang teilte Ende 2020 auf seinem Instagram-Kanal eine Bildmontage, auf der sowohl der SS-Offizier Werner Ostendorff mit SS-Abzeichen und Totenkopf als auch ein Polizeibeamter aus Schleswig-Holstein zu sehen sind. Die Collage trug den Schriftzug „Ich führe nur Befehle aus“. Langs Verteidiger sagte selbst, dass das Bild damals im Zusammenhang mit den Corona-Demonstrationen im Internet geteilt wurde. Auch hier sehen wir wieder eindeutig: Die Abgrenzung, wer Querdenker, Rechtsextremist oder Anderes ist, fällt immer schwerer. Letztendlich ist das geteilte Ziel die Abschaffung der Demokratie. 

Lang muss nicht nur zusätzlich die Prozesskosten tragen, sondern dem betroffenen Polizisten auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 650 Euro zahlen. 

8. Wegen falscher Maskenatteste: 22 Monate Bewährung für Mediziner

Springen wir weiter zu den Querdenkern, die wie gewöhnlich die Gerichte auch in den letzten Monaten beschäftigten. Ebenfalls im Dezember wurde die “Hamburger Querdenker-Ikone”, wie Endstation-rechts titelt, wegen Ausstellens falscher Maskenatteste zu einer 22monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wie andere Querdenker-Ärzte während der Corona-Pandemie auch, stellte der Mediziner Walter Weber Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus, ohne die Person je körperlich untersucht zu haben. Und das 57 Mal.

Bis heute leugnet die von ihm mitgegründete Gruppe “Ärzte für Aufklärung” die Gefährlichkeit des Corona-Virus und verbreiten Verschwörungsmythen. Doch bei Corona-Verschwörungsmythen bleibt es bei Weber nicht. Wie Endstation-rechts schreibt, richtete er “eine Behandlung als Onkologe an der persönlichen Annahme aus, dass Krebs maßgeblich durch „psychosomatischen Stress“ und „ungelöste Konflikte“ verursacht werde”. Der Bezug: der antisemitische Verschwörungsideologe Ryke Geerd Hamer. Aber auch Rassismus kann man Weber unterstellen: 

“Im Jahr 2000 sprang er einer Rentnerin zur Seite, die wegen einer rassistischen Beleidigung angeklagt war. Er bescheinigte der Frau kurzerhand, in Gegenwart von Schwarzen „Angstzustände“ zu bekommen” (Endstation-rechts).

Seine Verteidigung hat gegen die Bewährungsstrafe schon Revision eingelegt. Den Prozess, der seit Mai 2024 lief, nannte die zuständige Richterin “herausfordernd”. Fans des Querdenkers hatten laut der Strafkammervorsitzenden Wachtmeister beleidigt, Praktikant:innen der Justiz am Betreten des Saales gehindert und störten auch die Urteilsbegründung im Dezember mit Zwischenrufen.

Einsichtig zeigte sich Weber nicht: Er verkündete noch in seinem Schlusswort, auch in Zukunft wieder so zu handeln, wie er es getan hat. Die Bewährungsauflage des Gerichts: Weber darf drei Jahre lang keine Maskenatteste ausstellen.

9. Fuellmich-Verteidigerin muss Strafe zahlen

Wir bleiben noch bei den Querdenkern. Der als Querdenker im „Corona-Ausschuss“ und als dieBasis-Vorstand bekannt gewordene Dr. Reiner Fuellmich, der uns mit einer Klage finanziell ruinieren wollte, die Pandemie leugnete und Menschen mit einer „Sammelklage auf Schadensersatz“ u.a. gegen Drosten Versprechen machte, die er gar nicht halten konnte, sitzt seit Oktober 2023 in der JVA Rosdorf (Göttingen) in Untersuchungshaft. Er war vor der deutschen Justiz nach Mexiko geflohen, wurde aber von den dortigen Behörden abgeschoben. Konkret geht es in dem Prozess um Untreue- und Betrugsvorwürfe um Corona-Spendengelder in Höhe von 700.000 Euro, die Fuellmich privat ausgegeben haben soll. Außerdem habe er im April 2020 falsche Angaben in einem Antrag auf Corona-Soforthilfe gemacht und so zu Unrecht 15.000 Euro bekommen. Fuellmich bestreitet die Vorwürfe.

Fuellmich sitzt nach wie vor in U-Haft, der Prozess wird sich bis Anfang Juli hinauszögern. Alle Fakten zum Hintergrund des Fuellmich-Prozesses findest du hier: 

Fuellmich: Querdenker verzweifelt, weil Volksverpetzer wieder Recht hatte

Dennoch kam es im Dezember zu Aufregungen um Fuellmich. Denn gegen seine Verteidigerin wurde von der Staatsanwaltschaft ein Bußgeld erhoben. “Die Ermittler werfen der Frau vor, Aussagen aus einem Anwaltsgespräch mit dem Angeklagten mitgeschnitten und im Internet veröffentlicht zu haben, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Verteidigerin habe keinen Einspruch eingelegt, der Bußgeldbescheid sei damit seit Kurzem rechtskräftig”, wie die FAZ schreibt. Obwohl Häftlinge sich in Form von Interviews äußern dürfen, muss dies zuvor mit den Behörden abgesprochen werden, was im Fall Fuellmich nicht passiert ist. Insgesamt elf Verstöße zählt die Staatsanwaltschaft, was zu einem Bußgeld von 4.400 Euro führt

10. Geldstrafen wegen Politiker-Beleidigung

Wir schließen diesen Artikel mit Urteilen ab, deren Hintergründe uns bei den Urteilen des Monats nicht neu sind. 

Immer wieder werden Menschen verurteilt, die Politiker beleidigen. So auch im Dezember eine Hannoveranerin, die zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt wurde. Sie teilte ein Video von Annalena Baerbock (Grüne), in dem die Politikerin als Terroristin bezeichnet wurde. Außerdem veröffentlichte sie auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil Bilder diverser Politiker mit schmalen schwarzen Oberlippenbärten und diversen Schriftzügen. Baerbock hatte Strafantrag gestellt.

Bereits im November wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Bundeskanzler Olaf Scholz beleidigte und zur Gewalt gegen ihn aufrief. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel eingelegt wurden.

Digitale Gewalt beeinträchtigt unsere Demokratie

Schon seit langem ist eine Verrohung des politischen Klimas in Deutschland festzustellen, wie bereits auf Kommunalebene zu sehen ist. Fast zwei Drittel aller Bürgermeister:innen und Lokalpolitiker:innen sind regelmäßig Anfeindungen ausgesetzt.

Auch eine neue Studie von hate-aid und der TU München zeigt: Digitale Gewalt schreckt Menschen davon ab, politische Verantwortung zu übernehmen. Doch ohne Politiker:innen keine Demokratie! Gerade die Fälle der CDU-Politikerin Yvonne Magwas, des CDU-Politikers Marco Wanderwitz, der Grünen-Abgeordneten Tessa Ganserer und weitere, die sich wegen Anfeindungen und digitaler sowie analoger Gewalt aus der Politik zurückziehen, zeigen: Politisch Engagierte geraten immer stärker unter Druck. 

Was im Kleinen beginnt, nimmt oft schnell größere Dimensionen und kann zu analoger Gewalt übergehen. Viele Betroffene beklagen darüber hinaus, bei Gewalterfahrungen oder -androhungen und Diffamierungen keine ausreichende Unterstützung zu erhalten.

Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid, sagt: „Wir sehen es im aktuellen Wahlkampf: Durch den Hass und die Lügen, denen politisch aktive Menschen ausgesetzt sind, verändern viele die Art und Weise, wie sie Politik machen, handeln und kommunizieren. Es beeinflusst vor allem auch die Entscheidung darüber, ob und wie sie sich überhaupt noch engagieren. Das hat System und es muss uns alarmieren. Denn wenn sich immer weniger Menschen trauen, sich in unserer liberalen Demokratie zu engagieren, dann verlieren wir alle. Deshalb müssen jetzt Politik, Justiz, Parteien und Plattformen endlich alles dafür tun, Politikerinnen und Politiker und andere Engagierte effektiv zu schützen.“

11. Strafe für Antisemit am Holocaust-Gedenktag

Wegen Volksverhetzung wurde ein Kanadier vor dem Amtsgericht München im Schnellverfahren zu einer Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt – am Holocaust-Gedenktag am 27. Januar.

Vorausgegangen war eine “Pro-Palästina” Demonstration am Münchner Marienplatz am 20. Januar, zu der sich auch jüdische und pro-israelische Gegendemonstrant:innen einfanden. Dort beleidigte der Kanadier eine Münchner Jüdin antisemitisch. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass er folgende Sätze sagte: „Hitler hätte euch fertig machen sollen“ und „Jetzt werden wir euch fertig machen.“. Den ersten Satz hörte die Klägerin selbst, den zweiten hörte eine Zeugin. 

Selbst der Verteidiger des Kanadiers war vor Gericht sichtlich genervt vom pöbelnden und beleidigendem Verhalten seines Mandanten vor Gericht. Wie T-Online schreibt: “Der Angeklagte habe die Staatsanwältin mehrfach unterbrochen und von einer „Micky-Mouse-Show“ gesprochen. Zudem habe er sie während ihres Plädoyers beleidigt und mit „miau, miau“-Lauten unterbrochen. Laut „bild.de“ habe er Kuss-Bewegungen in Richtung der Zeugin gemacht und ihr zugezwinkert.” Berufung wird er nicht einlegen, seine Begründung: “Ihm gefalle es in der Haft. Es sei wie in einem Hotel.”

Dass er bereits eine Woche nach seinen volksverhetzenden Beleidigungen verurteilt werden konnte, lag an der einfachen Beweislage. Liegt diese vor, kann die Staatsanwaltschaft ein Schnellverfahren bei Gericht beantragen. 

12. Geldstrafen für prügelnde Burschenschafter

Für das abschließende Urteil bleiben wir ebenfalls in München. Weil Münchner Burschenschafter aus rassistischer Motivation heraus auf einen Migranten an einer Münchner U-Bahn-Haltestelle einprügelten, wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu 140 Tagessätzen zu 20,- Euro verurteilt. Vorausgegangen war eine Pöbelei gegen den Geschädigten sowie einen weiteren Migranten.

Analyse: AfD-Fans haben höchste Gewaltbereitschaft

Die Tat trug sich bereits im Sommer 2021 zu. Der Angriff erfolgte ohne rechtfertigenden Grund und ohne vorherige Provokation. Die Richterin machte deutlich, dass beide Geschädigten ihrer Meinung nach wegen ihres Aussehens angegriffen wurden.

Die beiden Männer legten Geständnisse ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. “Bei den beiden Tätern soll es sich laut Fachinformationsstelle Rechtsextremismus um Angehörige der Franco-Bavaria handeln, deren Anwesen in der Nähe des Tatortes liegt. Ein Täter soll trotz Hochsommers Stiefel getragen haben”, wie Endstation-Rechts schreibt. 

Titelbild: Canva

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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-20

Urteile des Monats: der große Jahresrückblick

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und damit auch unsere Urteile-Serie. Aber keine Sorge, ab Januar werden wir euch wieder wie gewohnt mit unserer monatlichen Urteile-Sammlung versorgen. Anstatt der regulären Urteile-Sammlung haben wir heute einen Jahresrückblick für euch. 

Dafür haben wir uns pro Monat ein Urteil herausgesucht, das uns in diesem Monat besonders aufgefallen war. Obwohl das hier keine statistische Auswertung ist, können wir so viel sagen: Die AfD beschäftigte uns jeden einzelnen Monat mehrfach, auch Querdenker waren gut dabei. Weiter sorgten andere rechtsextreme Akteure sowie der Nius-Chef und Hetzer Julian Reichelt dafür, dass uns nie die Arbeit ausgegangen ist. Doch schaut selbst – hier kommt der große Urteile-Jahresrückblick. 

Die rechtsextreme AfD beschäftigte uns in den “Urteilen des Monats” durchgängig und seit Beginn des Jahres. Allein über AfD-Urteile könnten wir einen seitenlangen Jahresrückblick schreiben. Doch von vorne. Im Januar ging es um den AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler. Weil er unrechtmäßig Corona-Soforthilfe für sein Unternehmen beantragte, musste er wegen Subventionsbetrugs eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 2.400 Euro. Der AfD-Politiker fiel bereits in der Vergangenheit auf, 2020 baute er eine Nazi-Parole in eine Rede ein.

Insgesamt hatte Ziegler 12.000 Euro Corona-Soforthilfe für sein Unternehmen erhalten, obwohl ihm das eigentlich gar nicht zustand. Zum Hintergrund: Ziegler hat in Bitterfeld-Wolfen ein Textilgeschäft, für das er Corona-Soforthilfe beantragt hatte. Diese erhielt er von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Nach der Beantragung wurden seine Unterlagen und Bilanzen überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass „die Eigenkapitalquote des Unternehmens zum Zeitpunkt der Antragstellung leicht unterschritten war“, wie Ziegler selbst erklärte. “Daraufhin sei der Betrag zurückverlangt und im August 2021 einschließlich Zinsen und Kosten zurücküberwiesen worden”, wie Focus Online schreibt. 2022 hob der Bundestag Zieglers Immunität auf, um ein Strafverfahren gegen ihn möglich zu machen.

ausgerechnet AfD-Mann beantragte Corona-Hilfen

Es ist sehr paradox, dass ausgerechnet ein AfD-Mann Corona-Soforthilfen beantragt (und sie ihm dann nicht mal zustehen), wo es doch genau seine Partei ist, die zu den größten Corona-Kritikern gehört. Fun Fact: Am Anfang der Pandemie war die AfD sogar für drastischere Maßnahmen aka Grenzschließungen – jedoch nicht für die, die wirklich funktionierten. Von Anfang an war jedoch klar: Die “Corona-Strategie” der AfD ist unterm Strich nonexistent, da sie entweder nutzlose Vorschläge machten oder echten Eindämmungsstrategien störend im Weg standen und sich immer weiter in Verschwörungsmythen verstrickten. Hier kannst du ausführlich nachlesen:

An der Coronakrise merkt man deutlich, wie nutzlos & störend die AfD ist

Im Kern jedoch finden Corona-Verharmloser und Leugner in der AfD großen Anklang. Die Partei selbst gefährdete mit ihrer verantwortungslosen Politik Menschenleben, sie ist der “parlamentarische Arm” der Corona-Leugner

Unverantwortlich: 7 Beispiele, wie die AfD in der Coronakrise Menschenleben gefährdet

Zieglers Fall zeigt: Staatshilfen nehmen AfD-Leute trotzdem gerne mit (obwohl sie Ziegler nicht mal zustanden) – Corona-Leugnung hin oder her.

Urteile der Woche (KW 7): Klimaforscher bekommt 1 Million $ Schadensersatz

Februar: Klimaforscher bekommt mehr als eine Million Dollar Schadensersatz

Im Februar springen wir in die USA und damit zu einem bedeutenden Sieg für den Klimaforscher Michael Mann. Er gewann seine Verleumdungsklage gegen Rand Simberg, einen ehemaligen Mitarbeiter am Competitive Enterprise Institute (CEI), ein klimawandelskeptischer ThinkTank in Washington D.C., und Mark Steyn, einen Mitarbeiter der National Review, eine konservativ-rechtslibertäre Zeitschrift in den USA. Mann ist ein US-Klimatologe und gilt als ein führender Klimawissenschaftler. Außerdem gilt er als Begründer der “Hockeyschlägerkurve“. Die von ihm und Kollegen entwickelte Grafik macht auf einen Blick deutlich, dass die globalen Temperaturen seit etwa 1900 sprunghaft ansteigen, eben wie ein auf der Seite liegender Hockeyschläger. Dadurch wurde er zu einer Hassperson der Klimawandelleugner und erhält regelmäßig Morddrohungen. Klagen gegen Simberg und Steyn stellte er bereits im Jahr 2012.

Konkret geht es um eine Kolumne auf der CEI-Website, in der Simberg Mann als “den Jerry Sandusky der Klimawissenschaft” bezeichnet und ihn mit einem ehemaligen Footballtrainer der Pennsylvania State University vergleicht, der wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen verhaftet wurde. Simberg sagte, Mann habe Daten zum Klimawandel “missbraucht und gefoltert”. Steyn zitierte Simbergs Kolumne später in einem Beitrag für die National Review.

Der Oberste Gerichtshof von Columbia befand sowohl Simberg als auch Steyn nun als schuldig, den Wissenschaftler mit mehrfachen Falschaussagen verleumdet zu haben. Darüber hinaus befanden die Richter:innen, dass Simberg und Steyn ihre Aussagen mit “Böswilligkeit, Gehässigkeit, bösem Willen, Rache oder mit der Absicht zu schaden” tätigten. 

So verhängten sie einen “Strafschadensersatz” von 1.000 Dollar gegen Simberg und 1 Million Dollar gegen Steyn. Dies soll andere Hater des Wissenschaftlers davon abhalten, das Gleiche zu tun. Mann selbst schrieb zu seinem Erfolg: “Dies ist ein Sieg für die Wissenschaft und ein Sieg für die Wissenschaftler”.

Ölkonzerne nutzen schon seit Jahrzehnten Desinformation

Auch wir berichteten schon über Michael Mann und seinen Kampf gegen Desinformation über den Klimawandel. 

Fake News! Der Klimawandel ist vor Gericht in Kanada NICHT widerlegt worden

In diesem Artikel analysieren wir, mit welchen Taktiken Ölkonzerne seit Jahrzehnten gegen seriöse Klimaforschung vorgehen. Unter anderem gehen wir darin darauf ein, wie Mann schon häufiger Opfer von Hetzjagden auf ihn wurde und ihm Klimawandelleugner das Leben zur Hölle machten:

Wie dich große Unternehmen gezielt belügen, um Profit zu machen – Tabakindustrie

Es ist in der Tat ein großer Tag für die Wissenschaft, wenn jemand, der sich zeit seines Lebens für seriöse Klimaforschung einsetzt, endlich vor Gericht etwas Gerechtigkeit erfährt. 

Urteile der Woche (KW 7): Klimaforscher bekommt 1 Million $ Schadensersatz

März: Reichelt verliert vor Gericht

Zurück nach Deutschland. Der oftmals desinformative und hasserfüllte Aktivismus Julian Reichelts, Ex-”BILD”-Chefredakteur und Betreiber des rechtsradikalen Online-Portals „Nius“, hat ständig Konsequenzen vor Gericht. Allein im Jahr 2024 berichteten wir in neun Urteilen über Reichelt. Ende letzten Jahres verlor Reichelt gegen die Bundesministerin Schulze vor Gericht, als er über die Bundesregierung und die Taliban log. Kurz zuvor verlor er gegen Satiriker Jan Böhmermann, weil er „unstreitig unwahre“ Behauptungen über ihn verbreitet hatte. 

Doch auch im Jahr 2024 lassen Urteile gegen Reichelt nicht lange auf sich warten. Wie eben erwähnt, erwirkte die Produktionsfirma von Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt, der über die Affäre um den damaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik Falschaussagen verbreitete und unter anderem Böhmermann vorwarf, Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium hätten an seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ mitgewirkt. Das war erneut erfunden von Reichelt, das Landgericht Hamburg untersagte ihm anschließend diese Falschaussagen. 

Auch einen Tweet über den ehemaligen stellvertretenden Chefredakteur des „Kölner Stadt-Anzeiger“, Martin Dowideit, musste Reichelt anschließend per Gerichtsbeschluss löschen. In diesem Streit ging es um eine andere „ZDF Magazin Royale“ Sendung über die rechtsradikale FPÖ (rechtsnationale Partei in Österreich), in der Böhmermann sagte: „Nicht immer die Nazi-Keule rausholen, sondern vielleicht einmal paar Nazis keulen.“ Das nahm Reichelt zum Anlass, Böhmermann einen „lupenreinen Mordaufruf“ vorzuwerfen. Wegen der Berichterstattung des Kölner Stadtanzeigers warf Reichelt diesem wiederum auf Twitter vor, den „Mordaufruf rechtfertigen zu wollen“. Das Landgericht Köln urteilte schließlich, die Äußerung von Böhmermann sei „ganz offensichtlich und für jedermann erkennbar satirisch gemeint“ gewesen. Den entsprechenden Tweet muss Reichelt löschen. Lupenrein waren mal wieder nur die Falschaussagen von Reichelt.

Reichelt musste noch weitere Schlappen vor Gericht hinnehmen, diese kannst du hier nachlesen: 

Urteile des Monats: Drei Klatschen vor Gericht für Reichelt

April: Ordnungsgeld gegen AfD-Politiker Brandner

Im April rückte die AfD wieder in den Vordergrund der monatlichen Urteile. Ann-Katrin Müller, Spiegel-Hauptstadtredakteurin und langjährige Beobachterin der AfD, zog vor Gericht, nachdem Hassredner Brandner (AfD) sie auf Twitter als „Faschistin“ beschimpft hatte. Diese Bezeichnung, die Müller in Bezug auf ihre Berichterstattung über die AfD erhielt, wurde vom Landgericht Berlin als Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gewertet (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Müllers Anwalt argumentierte erfolgreich, dass solche Bezeichnungen eine herabsetzende Wirkung haben und insbesondere auch als Angriff auf Müllers Reputation als Journalistin zu verstehen sind, ohne dass es tatsächliche Beweise für die Vorwürfe gäbe. Wir berichteten:

AfD-Hetzer Brandner muss 5000 € Ordnungsgeld zahlen!

Bereits im Januar urteilte das Gericht, dass Brandner Müller nicht als Faschistin bezeichnen darf. Der Rechtsextremist zeigt jedoch keinerlei Einsicht, im Gegenteil: Er rief seine Followerschaft sogar dazu auf, Müller weiterhin als Faschistin zu bezeichnen. Wegen Nichtbeachtung der einstweiligen Verfügung erhielt Brandner bereits eine Rechnung über 5.000 Euro. Nun also die nächste Klatsche vor Gericht: Brandner muss weitere 15.000 Euro, also insgesamt 20.000 Euro zahlen:

Screenshot Twitter

Anwalt Chan-jo Jun bringt es auf den Punkt. Anscheinend war das anfängliche Ordnungsgeld von 5.000 Euro noch nicht hoch genug:

Screenshot Twitter

Doch dabei blieb es nicht. Brandner hetzte immer weiter. Dies führte zu weiteren 30.000 Euro Ordnungsgeld Ende Juli. Insgesamt muss er nun 50.000 Euro Strafe zahlen, ein durchschnittliches Jahresgehalt in Deutschland. Schon mehrere Versuche Brandners scheiterten, gegen das Verbot, Ann-Kathrin Müller als “Faschistin” zu bezeichnen, vorzugehen. Doch er pöbelt immer weiter und möchte weiter durch die Instanzen ziehen, wie die Journalistin im Spiegel sagte. Im Oktober hob der Bundestag Brandners Immunität auf, um ein Strafverfahren gegen ihn möglich zu machen. Der AfD-Hetzer wird uns also auch im kommenden Jahr wieder beschäftigen. 

Urteile des Monats: Drei Klatschen vor Gericht für Reichelt

Mai: Höcke wegen Nazi-Spruch verurteilt

Von einem Hetzer zum anderen: Der AfD-Führer und Rechtsextremist Björn Höcke wurde im Mai vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze von je 130 Euro) verurteilt. Er hatte in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung vor drei Jahren eine verbotene Parole der SA verwendet. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in Deutschland verboten. Höcke gab vor, nicht gewusst zu haben, dass “Alles für Deutschland” eine verbotene Nazi-Parole sei. Sehr unglaubwürdig für den Ex-Geschichtslehrer (!) Höcke. 

Gegenüber Elon Musk erklärte Höcke auf Twitter übrigens, dass er hier keinen Fehler gemacht hatte, sondern diese Nazi-Parole nutzen wolle, um seinen “Patriotismus” auszudrücken. Wir analysieren seit einigen Jahren Reden von Faschist Höcke und haben viele Belege für die NS-Bezüge des ehemaligen Geschichtslehrers, der offenbar ganz bewusst auf Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels zurückgreift. In diesem Artikel weisen wir Parallelen von Höcke-Reden zu Hitler-Reden aus 1920, 1926 oder 1927 nach und noch mehr. Höcke passieren da wohl ständig „Fauxpas“. Ständig zitiert er Nazis wie Hitler oder Goebbels. Und das soll bei dem Neonazi alles immer Zufall sein?

50 Reden analysiert: So viel Hitler steckt in Faschist Höcke

Seine drei Verteidiger haben Revision eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof. Auch im Juli wurde Höcke wegen derselben Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Und auch in diesem Fall legten die Verteidiger Höckes Revision ein, der Fall wird nun ebenfalls vom Bundesgerichtshof entschieden.

Die Thüringer AfD ist übrigens als gesichert rechtsextrem eingestuft und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Verfassungsschutz stuft die AfD auf Bundesebene als rechtsextremen Verdachtsfall ein – zu Recht. Das bestätigte zuletzt das Oberverwaltungsgericht in Münster. 

Urteile des Monats Mai: Niederlagen für gleich 6 AfD-Politiker!

Juni: Schulen in Bayern dürfen vor AfD warnen

Auch auf lokaler Ebene versucht die AfD, mutige Menschen, die ihrem Rechtsextremismus widersprechen, mundtot zu machen. Damit kam sie aber im Juni nicht durch. Was ist passiert? Der AfD-Landtagsabgeordnete Dieter Arnold stellte eine Anfrage. Er meldete einen Regensburger Schulleiter (mittlerweile planmäßig pensioniert) beim Kultusministerium, weil dieser vor dem Rechtsradikalismus der Partei gewarnt hatte, und zwar in einem Elternbrief. Doch das Kultusministerium ist der Ansicht, dass in Bayerns Schulen ein Schulleiter per Elternbrief vor der AfD warnen darf. Er verstößt damit nicht gegen das Gebot der „Mäßigung und Zurückhaltung“, wie es Paragraf 33 des Beamtenstatusgesetzes vorschreibt. 

Wörtlich schreibt das Ministerium:

„Im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet.“

Der AfD-Abgeordnete Arnold spricht in den sozialen Medien immer wieder von der (links-grünen) „Indoktrination in Schulen“ und ist um starke Begriffe gegenüber der politischen Konkurrenz („Parasiten“, „rotes Pack“, „Banditen“) und Teilen der Bevölkerung („arbeitsscheue Kreaturen“) nicht verlegen. 

AfD stört demokratische Lehrer:innen nicht nur in Regensburg

“Der Elternbrief aus Regensburg ist nicht der einzige Fall, in dem die AfD in Bayern versuchte, gegen in ihren Augen allzu positionierte Lehrkräfte vorzugehen. Erst im Februar beklagten sich drei Abgeordnete im Rahmen einer Anfrage über einen Lehrer, der an einem Gymnasium im Ostallgäu die Schülerinnen seiner elften Klasse zur Teilnahme an einer Demonstration „für Demokratie und Vielfalt“ aufrief. Ähnliche Aufrufe, über die sich die AfD in derselben Anfrage beschwert, gab es auch in Gymnasien in Schwaben und Niederbayern.

Auch in all diesen Fällen sah das Kultusministerium keine Dienstpflichtverletzung von Lehrkräften und beanstandete das Verhalten der Schulen nicht. 

Es gehöre zum Erziehungsauftrag, „die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern“, heißt es in der Antwort des Ministeriums vom 15. April. „Ein Aufruf zur freiwilligen Teilnahme an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus an sich ist deshalb vom Erziehungsauftrag gedeckt.“”, wie Regensburg Digital schreibt.

Auch in NRW bleibt die Bildungsministerin stabil

Auch in Nordrhein-Westfalen stellte die AfD eine Anfrage an die Landesregierung zur – so wörtlich –  “Einflussnahme und Mobilisierung durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulen zulasten der Alternative für Deutschland in NRW”. Die Ministerin für Schule und Bildung beantwortete die AfD-Anfrage unter anderem so: “Die Zielsetzungen der politischen Bildung in der Schule sind die Vermittlung demokratischer und menschenrechtlicher Werte und Normen, die Förderung der Verantwortungsübernahme und mündigen Teilhabe der jungen Generation an gesellschaftlichen Entwicklungen und die Ermutigung zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation.“ Sie schließt sich damit dem Bayerischen Kultusministerium an.

Die AfD suchte und sucht immer wieder Wege, um AfD-kritische Lehrkräfte unter Druck zu setzen. Seit 2019 ist das AfD-Meldeportal “Neutrale Schule” offline – aus Datenschutzgründen. Die rechtsextreme Partei sucht aber weiter nach Loopholes. Zum Beispiel startet die niedersächsische Landtagsfraktion nun einen neuen Anlauf – ein Infoportal, zwar ohne direkte Eingabemaske, aber dafür mit einer eigens eingerichteten E-Mail-Adresse.

Urteile des Monats Juni: Höcke erneut Verurteilt & 15 Urteile mehr

Juli: Gesichert Rechtsextrem: Eilantrag der AfD Sachsen abgelehnt

Auch im Juli bleiben wir bei der AfD. Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Ein Eigentor, das weitere Argumente für eine Prüfung des AfD-Verbotsverfahren lieferte. Denn im Zuge des abgelehnten Eilantrags wurde jetzt gerichtlich bestätigt, dass die Einordnung der AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch rechtens ist.

Die sächsische AfD wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, ihre Jugendorganisation schon im April 2023. Übrigens werden auch die AfD-Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt als als gesichert rechtsextremistisch geführt und vom jeweiligen Landesverfassungsschutz beobachtet.

Begründung Verfassungsschutz Sachsen über AfD Sachsen

Die AfD Sachsen kündigte bereits an, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. 

Begründung: AfD Sachsen arbeitet gegen Verfassung

Das Verwaltungsgericht Dresden begründete sein Urteil damit, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.

Ausschnitt aus der Urteilsbegründung gegen die AfD Sachsen

So zum Beispiel, dass die Partei deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status anerkennen will – dies sieht das Gericht als begründeten Verdacht an.

„Mit der Betonung eines «ethnisch-kulturellen Volksbegriffs» werde die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen und die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen infrage gestellt. Als Begründung führt das Gericht zusätzlich die Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen an, antisemitische Äußerungen, die Herabwürdigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie das Infragestellen des Demokratieprinzips“, wie die dpa schreibt

Mit dem Eilantrag scheiterte auch die Forderung der AfD Sachsen, dass der sächsische Verfassungsschutz sein Gutachten veröffentlichen muss, auf dem die Einstufung beruht. Daneben wollte die AfD Sachsen erreichen, dass ihre Einstufung nicht öffentlich gemacht wird. Auch das wurde vom Gericht abgelehnt. Mehr zur Urteilsbegründung findet ihr hier.

Auf Bundesebene wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Dies bestätigte zuletzt das OVG Münster in einem Fall, der ganz ähnlich gelagert war, wie jetzt das Urteil zur AfD Sachsen: Auch hier war es ein Urteil, das die AfD selbst angestrengt hatte, welches ein ideales Argument für ein Verbot der Partei lieferte.

Urteile Monat Juli: AfD Sachsen liefert Argumente für AfD-Verbot

August: Correctiv bekommt gleich dreimal vor Gericht recht

Seit der Veröffentlichung der Correctiv-Recherche zum Potsdamer Geheimtreffen gab es in diesem Jahr viele Versuche, Correctiv durch Propaganda in Verruf zu bringen. Immer wieder scheitern Rechte daran.

Konkret hat Correctiv ein Geheimtreffen von hochrangigen AfD-Politiker:innen, unter anderem dem persönlichen Referenten von Alice Weidel, anderen Neonazis, Werte-Union und Unternehmer:innen enthüllt, das im letzten November in Potsdam stattfand. Darin besprechen die Faschist:innen, wie man Millionen von Menschen vertreiben und auch in Lager (!) in Afrika stecken könne. Und zwar auch deutsche Staatsbürger:innen – diejenigen mit „falscher“ Herkunft oder Andersdenkende.

AfD gibt alles zu! Sie werben offen für Massen-Deportationen

Fakt ist weiterhin: Das rechtsextreme Treffen in Potsdam wurde von Correctiv in ihren Kernpunkten in ihrer bekannten Recherche korrekt wiedergeben und Correctiv darf weiter sagen, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” geplant wurde. Das Landgericht Hamburg stellte bereits in einem Urteil im Februar fest, dass bei den Punkten rund um Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung alles korrekt war.

Correctiv Recherche vor Gericht bestätigt! Rechte planen Vertreibungen!

Gleich drei AfD-Politiker verlieren wegen Desinformation

Nun konnte Correctiv im August drei weitere Erfolge gegen AfD-Größen verkünden. Zunächst gegen den Faschisten Höcke höchstpersönlich. Gegen ihn hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen. Er darf nicht länger behaupten, Correctiv habe „eine Deportationslüge“ verbreitet, die „von den etablierten Medien begierig aufgenommen“ worden sei.

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Baumann darf nicht mehr sagen: Correctiv „musste vor Gericht […] zurücknehmen. Sie behaupten nicht, dass irgendwie, dass Deportation, darüber geredet worden sei oder die Abschiebung deutscher Staatsbürger. Das war hohl durch und durch und durch.“ Was er damit genau gemeint hat, wissen wir auch nicht ganz. Jedenfalls hat Correctiv vor Gericht nichts zurückgenommen.

Zu guter Letzt fuhr Correctiv auch einen Erfolg gegen Jörg Urban, Vorsitzender der AfD Sachsen, ein. Er darf nicht mehr die Falschbehauptung tätigen, es sei „gerichtsfest nachgewiesen, es wurde gelogen von Correctiv, die Deportationen, die da ins Spiel gebracht wurden, sind weder angedacht noch angesprochen worden.” 

Da die Entscheidungen im Eilverfahren gefällt wurden, sind sie noch nicht rechtskräftig. Nach den Correctiv-Recherchen versucht die AfD und andere Geheimtreffen-Teilnehmer mit Klagen und Abmahnungen, die Fakten um das Treffen zu trüben. Unter anderem wurde auch gegen Volksverpetzer versucht, mit einstweiliger Verfügung vorzugehen – erfolglos.

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

September: Geldstrafe für IB-Aktivisten, die teils für AfD arbeiten sollen

Kommen wir zurück nach Bayern. Im September wurden drei Mitglieder einer Burschenschaft und Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt. Der Grund: vermummte Teilnahme an einer nächtlichen Aktion der IB. Zwei der Aktivisten sollen als Minijobber für einen Abgeordneten der AfD tätig sein. Nach Angaben von Endstation.Rechts waren die beiden Teil eines BR-Berichts vom März dieses Jahres über rechtsextreme Mitarbeiter im bayerischen Landtag. Unklar ist, ob sie immer noch im Landtag arbeiten.

Die nächtliche Aktion fand bereits im Mai vergangenen Jahres im Alten Botanischen Garten in München statt. 11 Personen nahmen teil, die Polizei konnte nach einer Verfolgungsaktion bzw. vor Ort jedoch nur die nun verurteilten drei Männer fassen. Ein skurriles Detail schildert Endstation.Rechts:

“Einem der Angeklagten wurde zum Verhängnis, dass er einen hohen Torbogen bestiegen hatte und dort von der Feuerwehr „geborgen“ werden musste.”

Alle drei gaben an, Studierende zu sein. Die Geldstrafe fiel gering aus: 40 Tagessätze zu 15 Euro für zwei und 30 Tagessätze zu 15 Euro für den anderen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Offiziell auf der Unvereinbarkeitsliste, gibt es zwischen der AfD und der Identitären Bewegung nur noch eine Scheindistanz. Aktuell wird von Seiten der AfD nicht versucht, sich von den rechtsextremen Identitären zu distanzieren. Stattdessen wird versucht, sie zu verharmlosen. Diese Strategie scheitert an den Fakten. Die Identitären sind Teil einer globalen extremistischen Bewegung. Mehr dazu in diesem Artikel:

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

Im November erneut verurteilt

Im November tauchte einer der im September Verurteilten erneut in unserer Sammlung auf. Hintergrund ist eine AfD-”Burschenschafterkneipe” im bayerischen Landtag, die im Juni 2023 stattfand. Die AfD-Abgeordneten Mang und Maier luden dazu ein, da waren unter anderem Vertreter der Münchner Verbindung Danubia und mindestens drei Vertreter der Identitären Bewegung. Beide Vereinigungen werden als rechtsextrem vom Verfassungsschutz beobachtet (Verfassungsschutzbericht S. 209 & S. 206). Die Feier eskalierte. Im Fokus standen “White Power” Gesten. Der berichtende Journalist wurde bedrängt. Zwei Angeklagte wurden nun wegen Nötigung verurteilt, wie Endstation Rechts schreibt: 

Einer der nun Verurteilten ist einer der Minijobber, der bereits im September wegen der IB-Aktion verurteilt wurde. Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro und “damit wohl mehr, als im Strafbefehl vorgesehen und von der Staatsanwaltschaft gefordert” wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Urteile des Monats September: AfD scheitert am Bundesverfassungsgericht

Oktober: Rechtsextremist hat kein Recht auf Referendariat

Bleiben wir im Oktober noch bei Verfassungsfeinden und dem folgenden Fall, der zeigt, wie die Verfassung sogar von Juristen selbst angegriffen werden kann. Ein Rechtsextremist wollte sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg machen und wurde abgewiesen, dagegen klagte er, bereits durch viele Instanzen. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass seine Ablehnung rechtens war – wer die Verfassung aktiv bekämpfe, den müsse der Staat nicht ausbilden. 

Der Lebenslauf des Neonazis:

“Aktiv in der Neonazi-Partei ‘Der Dritte Weg’, ehemaliges Mitglied der verbotenen Vereinigung ‘Freies Netz Süd’, auch in der NPD war er dabei. Außerdem hatte er sich in der Vergangenheit strafbar gemacht, etwa weil er den Hitlergruß zeigte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beging”, wie die Tagesschau schreibt.

In Sachsen konnte sich der Neonazi jedoch in der Vergangenheit dennoch erfolgreich ins Rechtsreferendariat klagen. Nun arbeitet er als Rechtsanwalt in Bayern. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, welche Mandanten er wohl vertritt. 

Urteile des Monats Oktober: Grüne mit Nazis gleichsetzen ist strafbar

November: Wegen hingebogenem Urteil zu Corona-Maßnahmen: Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt

Den Jahresabschluss widmen wir im November und Dezember den Querdenkern. Zunächst ein Urteil zur Aufarbeitung der Pandemie, die sich Querdenker ja so häufig wünschen. Aber hier vermutlich nicht so, wie sie es sich vorgestellt haben. Ein Familienrichter aus Weimar hielt die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen für unangebracht. Um eine entsprechende Entscheidung zu treffen, suchte er gezielt nach einem geeigneten Fall und wohlwollenden Gutachtern – und beging dabei Rechtsbeugung. Dies bestätigte im November der Bundesgerichtshof.

https://twitter.com/Volksverpetzer/status/1859908285572481311

Das rechtskräftige Urteil geht zurück auf einen Beschluss des besagten Familienrichters im April 2021. Er verbot zwei Schulen in seinem Gerichtsbezirk, Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus bei Schüler:innen durchzusetzen: Mindestabstände, Maskenpflicht und Testpflicht sollten für sie nicht länger gelten. Das Bildungsministerium Thüringen reagierte bereits damals schnell und wies auf gravierende Mängel des Gerichtsbeschlusses hin. Darüber hinaus hätten die ausgesetzten Schutzmaßnahmen nur für die beiden Kinder gegolten, dessen Mutter geklagt hatte. Auch wir berichteten damals und wiesen auf die juristische Fragwürdigkeit des Beschlusses hin. Wieder hatte Volksverpetzer Recht:

Querdenker freuen sich zu früh: Quatsch-Beschluss aus Weimar hat „keine Auswirkungen“

Die Probleme fingen schon bei der Zuständigkeit an: Der nun verurteilte Richter wäre als Familienrichter gar nicht zuständig gewesen. Klagen gegen Corona-Maßnahmen fielen in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten. So wurde sein Beschluss schon einen Monat später vom Thüringer Oberlandesgericht gekippt. Es kommt aber noch mehr dazu: Er hatte gezielt darauf hingearbeitet, diese Entscheidung zu fällen, um ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen. 

Wie die TAZ schreibt, streute er “in Kreisen der Maßnahmen-Gegner:innen, an deren Demonstrationen er auch regelmäßig teilnahm, ein Musterschreiben, mit dem Eltern ein Eingreifen des Amtsgerichts anregen konnte [sic!]. Er teilte Vertrauten auch mit, für welche Anfangsbuchstaben er zuständig ist. Als eine Mutter im März für ihre beiden Kinder ein Kindeswohlverfahren anregte, besserte er das Schreiben nach und gab es ihr zum endgültigen Einreichen zurück.”

Massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflicht

Querdenker feierten das Gerichtsurteil. Es hatte jedoch schon in höherer Instanz keinen Bestand, das Landgericht Erfurt verurteilte den Familienrichter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Diese Verurteilung bestätigte nun der Bundesgerichtshof. 

Eva Menges, die Vorsitzende Richterin des zweiten Strafsenats am BGH, sagte

“Die Neutralität der Richter ist für den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger in dessen Bestand von herausragender Bedeutung. In seiner konkreten Ausprägung war der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hier massiv.” Und: “Der Angeklagte zog ein Verfahren planmäßig an sich, um eine von Beginn an vorgefasste Entscheidung zu treffen. Damit missbrauchte er die ihm als Richter durch die Verfassung zugesprochene Machtposition.”

Dazu kommt:  Alle Gutachter:innen, die für das Urteil des Familienrichters herangezogen wurden, gehörten dem Verein MWGFD um die wissenschaftlich diskreditierten Desinformationsverbreiter:innen Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg an. Der Verein ist bekannt dafür, millionenfach Flyer mit Fake News verbreitet zu haben. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil, dass der Familienrichter “die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse” vornahm. 

Hier haben wir also die Aufarbeitung der Corona-Pandemie, die Querdenker seit jeher fordern. Turns out: Wenn pseudowissenschaftliche “Sachverständige” und Richter, die gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, zusammenarbeiten, kommen Urteile dabei heraus, die Querdenkern gefallen. Einen langen Bestand haben diese aber nicht.

Urteile des Monats November: Querdenker-Richter rechtskräftig verurteilt

Dezember: Fuellmich-Verteidigerin muss Strafe zahlen

Zu guter Letzt schließen wir diesen Rückblick mit dem Verschwörungserzähler Reiner Fuellmich ab, der uns beim Volksverpetzer schon lange beschäftigt. Der im „Corona-Ausschuss“ und als dieBasis-Vorstand bekannt gewordene Querdenker, der uns mit einer Klage finanziell ruinieren wollte, die Pandemie leugnete und Menschen mit einer „Sammelklage auf Schadensersatz“ u.a. gegen Drosten Versprechen machte, die er gar nicht halten konnte, sitzt seit Oktober 2023 in der JVA Rosdorf (Göttingen) in Untersuchungshaft. Er war vor der deutschen Justiz nach Mexiko geflohen, wurde aber von den dortigen Behörden abgeschoben. Konkret geht es in dem Prozess um Untreue- und Betrugsvorwürfe um Corona-Spendengelder in Höhe von 700.000 Euro, die Fuellmich privat ausgegeben haben soll. Außerdem habe er im April 2020 falsche Angaben in einem Antrag auf Corona-Soforthilfe gemacht und so zu Unrecht 15.000 Euro bekommen. Fuellmich bestreitet die Vorwürfe.

Fuellmich sitzt nach wie vor in U-Haft, der Prozess verzögert sich erneut und wird sich Stand jetzt bis Anfang Juli hinauszögern. Alle Fakten zum Hintergrund des Fuellmich-Prozesses findest du hier: 

Fuellmich: Querdenker verzweifelt, weil Volksverpetzer wieder Recht hatte

Dennoch kam es im Dezember zu Aufregungen rund um Fuellmich. Denn gegen seine Verteidigerin wurde von der Staatsanwaltschaft ein Bußgeld erhoben. “Die Ermittler werfen der Frau vor, Aussagen aus einem Anwaltsgespräch mit dem Angeklagten mitgeschnitten und im Internet veröffentlicht zu haben, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Verteidigerin habe keinen Einspruch eingelegt, der Bußgeldbescheid sei damit seit Kurzem rechtskräftig”, wie die FAZ schreibt. Obwohl Häftlinge sich in Form von Interviews äußern dürfen, muss dies zuvor mit den Behörden abgesprochen werden, was im Fall Fuellmich nicht passiert ist. Insgesamt elf Verstöße zählt die Staatsanwaltschaft, was zu einem Bußgeld von 4.400 Euro führt (400 Euro pro Fall). 

Fazit

Du siehst: Fakten und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung werden nicht nur von der AfD, sondern von vielen verschiedenen Akteuren angegriffen. Dazu zählen nicht nur offen Rechtsextreme wie die Identitäre Bewegung, sondern auch desinformative Hetzer wie Julian Reichelt oder Klimaskeptiker, die jahrzehntelange Klimaforschung untergraben wollen. Oder Querdenker, die versuchen, all die Erfolge rund um die Corona-Schutzimpfung zunichtezumachen.

Was dieser Jahresrückblick aber auch zeigen soll: Dank unserer Demokratie haben wir eine funktionierende Gewaltenteilung, die Lügen auf gerichtlichem Wege Einhalt bietet. Das sind oftmals eher kleine Erfolge, die erst in der großen Summe das beeindruckende Bild eines funktionierenden Rechtsstaats erzeugen. Gerade weil sie so unscheinbar sind, werden sie oft übersehen – dabei sind sie ein zentraler Baustein der Demokratie. Dennoch ist es wichtig zu erkennen, dass die Demokratie nicht erst dann leidet, wenn es keine funktionierende Gewaltenteilung mehr gibt, wie du in diesem Artikel nachlesen kannst:

Frage nicht „Was hättest du 1933 getan?“, sondern: „Was tust du heute?“

Eine aktive Zivilgesellschaft, die sich für demokratische Werte einsetzt, trägt damit genauso zum Erhalt unserer Demokratie bei wie die Gerichte. Machen wir uns nichts vor: Auch 2025 werden wieder kleine Initiativen und Gruppierungen unter Rechtsextremismus leiden, zum Beispiel unter SLAPP-Klagen oder durch Einschüchterungsversuche. Auch wir werden nächstes Jahr wieder viel zu tun haben. Lasst uns daher gemeinsam für den Schutz unserer Demokratie kämpfen.

PS: Im Januar holen wir die ausführlichen Dezember-Urteile nach. 

Artikelbild: Kay Nietfeld/dpa / Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa / Wikimedia Commons

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#jahresruckblick #monats #urteile

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-30

Urteile des Monats November: Querdenker-Richter rechtskräftig verurteilt

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir darüber, dass es strafbar ist, Grüne mit Nazis gleichzusetzen und über weitere Urteile. Diesen Monat geht es unter anderem darum, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Konkret geht es um ein hingebogenes Urteil zu Corona-Maßnahmen an Schulen im Jahr 2021.

Urteile des Monats Oktober: Grüne mit Nazis gleichsetzen ist strafbar

Hier elf Urteile aus dem November, darunter natürlich vier zur rechtsextremen AfD.

1.) Wegen hingebogenem Urteil zu Corona-Maßnahmen: Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt

Hier ist die von Querdenkern gewünschte Aufarbeitung der Pandemie. Aber vermutlich nicht, wie sie es sich vorgestellt haben: Ein Familienrichter aus Weimar hielt die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen für unangebracht. Um eine entsprechende Entscheidung zu treffen, suchte er gezielt nach einem geeigneten Fall und wohlwollenden Gutachtern – und beging dabei Rechtsbeugung. Dies bestätigte nun der Bundesgerichtshof.

Das rechtskräftige Urteil geht zurück auf einen Beschluss des besagten Familienrichters im April 2021. Er verbot zwei Schulen in seinem Gerichtsbezirk, Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus bei Schüler:innen durchzusetzen: Mindestabstände, Maskenpflicht und Testpflicht sollten für sie nicht länger gelten. Das Bildungsministerium Thüringen reagierte bereits damals schnell und wies auf gravierende Mängel des Gerichtsbeschlusses hin. Darüber hinaus hätten die ausgesetzten Schutzmaßnahmen nur für die beiden Kinder gegolten, dessen Mutter geklagt hatte. Auch wir berichteten damals und wiesen auf die juristische Fragwürdigkeit des Beschlusses hin. Wieder hatte Volksverpetzer Recht:

Querdenker freuen sich zu früh: Quatsch-Beschluss aus Weimar hat “keine Auswirkungen”

Die Probleme fingen schon bei der Zuständigkeit an: der nun verurteilte Richter wäre als Familienrichter gar nicht zuständig gewesen. Klagen gegen Corona-Maßnahmen fielen in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten. So wurde sein Beschluss schon einen Monat später vom Thüringer Oberlandesgericht gekippt. Es kommt aber noch mehr dazu: Er hatte gezielt darauf hingearbeitet, diese Entscheidung zu fällen, um ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen. 

Wie die TAZ schreibt, streute er “in Kreisen der Maßnahmen-Gegner:innen, an deren Demonstrationen er auch regelmäßig teilnahm, ein Musterschreiben, mit dem Eltern ein Eingreifen des Amtsgerichts anregen konnte [sic!]. Er teilte Vertrauten auch mit, für welche Anfangsbuchstaben er zuständig ist. Als eine Mutter im März für ihre beiden Kinder ein Kindeswohlverfahren anregte, besserte er das Schreiben nach und gab es ihr zum endgültigen Einreichen zurück.”

Massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflicht

Querdenker feierten das Gerichtsurteil. Es hatte jedoch schon in höherer Instanz keinen Bestand, das Landgericht Erfurt verurteilte den Familienrichter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Diese Verurteilung bestätigte nun der Bundesgerichtshof. 

Eva Menges, die Vorsitzende Richterin des zweiten Strafsenats am BGH, sagte

“Die Neutralität der Richter ist für den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger in dessen Bestand von herausragender Bedeutung. In seiner konkreten Ausprägung war der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hier massiv.” Und: “Der Angeklagte zog ein Verfahren planmäßig an sich, um eine von Beginn an vorgefasste Entscheidung zu treffen. Damit missbrauchte er die ihm als Richter durch die Verfassung zugesprochene Machtposition.”

Dazu kommt:  Alle Gutachter:innen, die für das Urteil des Familienrichters herangezogen wurden, gehörten dem Verein MWGFD um die wissenschaftlich diskreditierten Desinformationsverbreiter:innen Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg an. Der Verein ist bekannt dafür, millionenfach Flyer mit Fake News verbreitet zu haben. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil, dass der Familienrichter “die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse” vornahm. 

Hier haben wir also die Aufarbeitung der Corona-Pandemie, die Querdenker seit jeher fordern. Turns out: wenn pseudowissenschaftliche “Sachverständige” und Richter, die gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, zusammenarbeiten, kommen Urteile dabei heraus, die Querdenkern gefallen. Einen langen Bestand haben diese aber nicht.

2.) Querdenker wegen Volksverhetzung verurteilt

Weil ein Querdenker aus Ofterdingen Corona-Impfungen an Kindern mit den Taten des KZ-Arztes und Kriegsverbrechers Mengele verglichen hatte, wurde er dafür wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Tübingen verurteilt. Auf von ihm organisierten Demonstrationen im Jahr 2021 hielt er Reden mit den besagten Vergleichen. Nun muss er eine Geldstrafe von insgesamt rund 14.000 Euro zahlen, die sich wie folgt zusammensetzt:  “Für seine volksverhetzenden Aussagen rund 8.200 Euro, wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte nochmal 6.000 Euro. Er soll bei einer Hausdurchsuchung handgreiflich geworden sein”, wie der SWR schreibt.

Der Angeklagte erschien bei einer Verhandlung im Oktober ohne Verteidiger im Gerichtssaal und versuchte, sich selbst zu verteidigen. Dabei kam dann das raus:

“Seine Aussagen versuchte der Angeklagte vor Gericht zu erklären. Er sagte, mit Populismus könne man schwierige Sachverhalte einfach erklären. “Ich habe selten so intelligente und treffende Dinge gesagt”, erklärte er im Gerichtssaal.” Der SWR berichtete. Mittlerweile wohnt der Querdenker nicht mehr in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

3.) Bestätigt: AfD in Baden-Württemberg rechtsextremistischer Verdachtsfall

Was wäre ein Urteile-Artikel ohne mindestens eine Verurteilung der AfD? Im November haben wir gleich vier AfD-Urteile.

Eine Beschwerde der baden-württembergischen AfD wurde abgewiesen: Der Landesverband darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Zu dem Beschluss kam der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim. 

Das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg führte an, dass es „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gebe. Dazu zähle unter anderem, dass AfD-Parteimitglieder einen „ethnischen Volksbegriff“ vertreten, der sich auf „Merkmale wie Herkunft und Rasse“ stütze und eine mit dem Grundgesetz unvereinbare „Ungleichbehandlung“ von Menschen zur Folge habe.

Die Nutzung von Begriffen wie „großer Volksaustausch“ im Kontext von Migration habe laut Gericht das Ziel, „die für die verfassungsmäßige Ordnung elementare Rechtsgleichheit aller Staatsbürger als eine zu überwindende Fehlentwicklung darzustellen“. Zudem lägen Hinweise darauf vor, dass Vertreter der AfD Muslime pauschal herabwürdigen, was die Menschenwürde der Betroffenen verletze.

Der Landesvorsitzende der AfD Baden-Württemberg Frohnmaier versuchte sich an einer waghalsigen Ausrede. Er meinte, die AfD sei “so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat”. Frohnmaier wurde in Rumänien geboren. 

Verwirrt, welcher Landesverband der AfD wie eingestuft wird? Diese Karte verschafft dir einen Überblick.

So stuft der Verfassungsschutz in deinem Bundesland die AfD ein

Dass die AfD im gesamten Land als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, wird mutmaßlich wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen verschoben.

AfD-Gutachten zurückgehalten: Der Verfassungsschutz schützt die AfD

4.) Wegen verbotenen NS-Symbolen im Internet: AfD-Stadtrat verurteilt

Weil der AfD-Stadtrat Taras Maygutiak verbotene NS-Symbole im Internet veröffentlicht hat, wurde er vom Amtsgericht Offenburg zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte in einem Facebook Post Regenbogenflaggen mit Hakenkreuzfahnen verglichen. Neben der Bewährungsstrafe muss Maygutiak 5.000 Euro an eine Stiftung zahlen, die sich mit dem Unrecht des Nationalsozialismus befasst. Außerdem muss er 50 Arbeitsstunden beim Offenburger Arbeitskreis Asyl leisten. Sein Rechtsanwalt kündigte an, dass Maygutiak in Berufung gehen wird. Er ist der Direktkandidat der AfD Offenburg für die Bundestagswahl.

Über sich selbst sagt Maygutiak: 

“Bei Attacken gegen den eigenen Kreisverband fühle er sich nicht angesprochen: „Wir haben keine Nazis.“ In Geschichte sei er „sehr bewandert“. Hakenkreuze sehe er im Alltag ständig: „Logisch, dass ich, wenn ich diese Zeit darstelle, diese Dinge verwende.“” (Die Badische Neueste Nachrichten berichteten). 

Der Richter stellte klar, dass Hakenkreuze nur dann gezeigt werden dürfen, wenn es um Dokumentation und Aufklärung geht.

5.) BR-Journalist darf vom AfD-Parteitag berichten

Die Bayerische AfD wollte einen BR-Journalisten von ihrem Parteitag ausschließen, kam aber mit dieser Masche nicht durch. Konkret handelte es sich um den Korrespondent Johannes Reichart, der als AfD-Experte gilt und schon mehrere AfD-Skandale aufdecken konnte. Logisch, dass die AfD ihn nicht dabei haben wollte. Das Landgericht München I hat den Rechtsextremen aber einen Strich durch die Rechnung gemacht und urteilte: entweder lasst ihr den Journalisten berichten oder ihr müsst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro blechen oder Ordnungshaft. 

Obwohl das Urteil des Landgerichts München I ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit in Deutschland war, stellt die AfD dennoch eine große Bedrohung für freien Journalismus dar. Der besagte Parteitag der bayerischen AfD fand mittlerweile statt und laut Berichten unter anderem vom ZAPP-Medienmagazin (NDR) kam es dort zu massiven Einschränkungen der Pressefreiheit. 

Sogar beim Toilettenbesuch bewacht

Der Bayerische Rundfunk beschreibt die Berichterstattung vom Parteitag wie folgt:

“Kein freier Zugang zu AfD-Mitgliedern, keine freie Bewegung im Versammlungssaal. Selbst beim Gang auf die Toilette wurden Journalisten von Sicherheitsmännern begleitet. Die Security wurde angewiesen, spontane Unterhaltungen mit Parteimitgliedern auf den Gängen abzuwürgen. Interviews mit Mitgliedern? Nur mit persönlicher Genehmigung durch den Parteichef. Auch Kameradrehs wurden eingeschränkt: Die Presse muss auf der Tribüne im hinteren Teil der Halle bleiben, in einem abgegrenzten und bewachten Pressebereich. Die Kontrolle auf Schritt und Tritt fand sogar bis vor die Halle statt.”

Johannes Reichart schreibt selbst:

Schikane gegen Journalisten, Versuche, öffentliche Berichterstattung zu unterbinden: die AfD hat es auf die Pressefreiheit in Deutschland abgesehen. Und das ist brandgefährlich.

6.) Bestrafung wegen pressefeindlicher Gewalt bei AfD-”Burschenschafterkneipe” im bayerischen Landtag

Auch mit diesem Urteil bleiben wir noch bei der Pressefreiheit und wie sie von der AfD bedroht wird. Und auch hier bleiben wir in Bayern. Wie du dich vielleicht von den Urteilen des Monats September und Oktober erinnern kannst, gab es bereits Verurteilungen von Personen mit Bezug zur AfD-Fraktion des bayerischen Landtags. 

Im September wurden drei Mitglieder einer Burschenschaft und Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt. Der Grund: vermummte Teilnahme an einer nächtlichen Aktion der IB. Zwei der Aktivisten sollen als Minijobber für einen Abgeordneten der AfD tätig sein. Nach Angaben von Endstation.Rechts waren die beiden Teil eines BR-Berichts vom März dieses Jahres über rechtsextreme Mitarbeiter im bayerischen Landtag. Unklar ist, ob sie immer noch im Landtag arbeiten.

Urteile des Monats September: AfD scheitert am Bundesverfassungsgericht

Im Oktober wurde ein Strafbefehl gegen einen AfD-Mitarbeiter einer bayerischen Landtagsabgeordneten rechtskräftig. Konkret handelt es sich um 140 Tagessätze in einer “mittleren zweistelligen Höhe”. Der Mitarbeiter gilt damit als vorbestraft. Er “gilt als “rechte Hand” der Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner”, wie der BR schreibt. Als Mitarbeiter erhält er unter anderem E-Mails und Dokumente des internen Verteilers des Innenausschusses.

Zu dem Strafbefehl kam es im Zuge eines Vorfalls im Jahr 2021. Laut BR hatte er sich in einem Bus “in alkoholisiertem Zustand” geweigert, eine Maske zu tragen. Auch nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, weigerte er sich, den Bus zu verlassen. Laut Strafbefehl musste er unter Zwangsanwendung aus dem Bus getragen und später mit Handfesseln fixiert werden. Er trat in der Folge, so die weiteren Tatvorwürfe, einen Beamten und beleidigte die Polizisten mit “f*** dich” und “Drecksbeamte”.” Durch dieses Verhalten wurden unter anderem die Straftatbestände Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung erfüllt. Die Landtagspräsidentin prüft Konsequenzen.

Urteile des Monats Oktober: Grüne mit Nazis gleichsetzen ist strafbar

Verfassungsfeinde im bayerischen Landtag

Und jetzt im November: Hintergrund ist eine AfD-”Burschenschafterkneipe” im bayerischen Landtag, die im Juni 2023 stattfand. Die AfD-Abgeordneten Mang und Maier luden dazu ein, da waren unter anderem Vertreter der Münchner Verbindung Danubia und mindestens drei Vertreter der Identitären Bewegung. Beide Vereinigungen werden als rechtsextrem vom Verfassungsschutz beobachtet (Verfassungsschutzbericht S. 209 & S. 206). Die Feier eskalierte. Im Fokus standen “White Power” Gesten. Der berichtende Journalist wurde bedrängt. Zwei Angeklagte wurden nun wegen Nötigung verurteilt, wie Endstation Rechts schreibt: 

Einer der nun Verurteilten ist ein altbekanntes Gesicht: einer der Minijobber, der bereits im September wegen der IB-Aktion verurteilt wurde (siehe oben). Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro und “damit wohl mehr, als im Strafbefehl vorgesehen und von der Staatsanwaltschaft gefordert” wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

7.) Erneute Geldstrafe für Vater des Hanau-Attentäters

Doch nicht nur Querdenker und die AfD trugen zu dieser Ausgabe der Urteile bei, auch andere Akteure wurden verurteilt. Das folgende Urteil stammt noch aus dem Oktober, wurde aber erst nach Redaktionsschluss für die Oktober-Urteile öffentlich. 

In Hanau hat 2020 ein Mann neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Der Vater des Attentäters ist bereits danach durch Beleidigungen und Belästigungen der Opfer der Angehörigen aufgefallen. Nun wurde er erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Er ist bereits zweifach vorbestraft und zu Geldstrafen von insgesamt 9.000 Euro verurteilt worden.

Das Urteil nun: Er wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung und anderer Delikte zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt (360 Tagessätze zu je 60 Euro). Unter anderem wurde er bestraft, weil er wiederholt gegen ein Annäherungsverbot verstieß und sich der Angehörigen eines Anschlagsopfers, die in seiner Nachbarschaft lebt, genähert hatte. Die Verteidigung und die Nebenklage wollen Rechtsmittel einlegen.

Die Richterin geht nicht davon aus, dass der Vater des Hanau-Attentäters mit seinen Taten aufhören wird, er sei “zweifelsohne rassistisch”. “Der Pflichtverteidiger hat nach eigenen Angaben den Kontakt zu dem Angeklagten verloren und wollte sein Mandat niederlegen, musste aber laut Gerichtsbeschluss seine Aufgabe weiter erfüllen”, wie N-TV schreibt. 

8.) Strafbefehl gegen CDU-Politiker: Urteil noch nicht rechtskräftig

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll für einen rassistischen Post auf Twitter 18.000 Euro Strafe zahlen (90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro). Einen entsprechenden Strafbefehl erließ das Amtsgericht Aschersleben wegen Volksverhetzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft. “Die Höhe des festgesetzten Tagessatzes – 200 Euro – richtet sich nach dem geschätzten Netto-Einkommen Gürths. Die Zahl zeigt, dass die Behörde dieses auf monatlich 6.000 Euro taxiert”, wie die Mitteldeutsche Zeitung schreibt. Um diesen Tweet im Screenshot handelt es sich:

Zum Hintergrund: Mitte Juni tötete ein 27-jähriger Afghane in Wolmirstedt zunächst einen 23-jährigen Landsmann und verletzte anschließend drei weitere Personen auf einer privaten EM-Feier mit einem Messer. Der Angreifer wurde schließlich von Polizisten erschossen. Gürths Beitrag wurde später gelöscht. Der Verteidiger des CDU-Politikers legte bereits Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Der Fall wird nun voraussichtlich öffentlich vor Gericht verhandelt. 

9.) Rechtsextreme müssen teilweise an KZ-Gedenkstätte zahlen

Vier polizeibekannte Rechtsextreme wurden vom Amtsgericht Detmold verurteilt. Die vier Angeklagten sangen im Sommer 2023 in einem Park ein Nazi-Lied mit, über einen Lautsprecher abgespielt. Mindestens drei hätten auch den Hitlergruß gezeigt – dies gestand nur ein Angeklagter. Die vier Rechtsextremen wurden zu unterschiedlichen Strafen verurteilt, teils nach Jugendrecht. Zwei Geldauflagen müssen an die KZ-Gedenk- und Dokumentationsstätte in Porta Westfalica gezahlt werden.  

10.) Bewährungsstrafe für Rechtsextremist

Auch der bekannte Rechtsextremist Nikolai Nerling beschäftigte uns im November wieder, nachdem wir erst im August über ein Urteil berichtet hatten:

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

Damals wurde er wegen wiederholter Beleidigung ukrainischer Geflüchteter zu einer Geldstrafe verurteilt. Nerling wurde bereits in der Vergangenheit rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt. Im Mai 2018 wurde dem ehemaligen Grundschullehrer fristlos gekündigt – zu Recht, wie ein Gericht 2019 entschied.

In diesem Monat wurde nun ein Urteil aus dem Jahr 2022 bestätigt. Damals hatten sowohl der Rechtsextremist als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. “Die Berufung wurde jetzt auf die Gesamtstrafe beschränkt, die Einzeltaten wie Volksverhetzung, Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen oder Beleidigung waren somit bereits rechtskräftig”, wie Endstation Rechts schreibt. In das November-Urteil wurde auch das August-Urteil einbezogen. Das Urteil lautet nun: Elf Monate auf drei Jahre Bewährungszeit, ein Monat gilt aufgrund der Verfahrensdauer als bereits vollstreckt. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Geldstrafe wurde deutlich reduziert und auf 500 Euro festgesetzt, die der Amadeu-Antonio-Stiftung zugutekommen sollen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

“Dem Verfahren lagen vor allem von Nerling selbst veröffentlichte Videos zugrunde, darunter ein gemeinsames Gespräch mit der notorischen Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die in eben diesem Video erneut den Holocaust leugnet”, wie der Tagesspiegel schreibt.

Es ist wohl nicht das letzte Mal für Nerling vor Gericht gewesen. Auch die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen ihn. 

11.) Verbot von antisemitischem Verein bleibt bestehen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag des Vereins PSDU abgelehnt, mit dem dieser erreichen wollte, dass das Verbot des Vereins vorläufig ausgesetzt wird. Im März 2024 stellte das Innenministerium NRW fest, dass der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verstoße, weshalb er verboten und aufgelöst werde.  

Gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoße der Verein insofern, indem er “kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hineinträgt”, so das Gericht. “In der Verbotsverfügung wird ihm auch nachgewiesen, dass er konkrete Gewalthandlungen, die nicht vom Völkerrecht gedeckt sind, gebilligt hat.” Dies ergibt sich unter anderem dadurch, dass PSDU die Hamas unterstützt. Zudem verneine PSDU das Existenzrecht Israels und rufe zur gewaltsamen Beseitigung des Staats auf.

Hinweis der Redaktion: Teile des Artikels wurden mithilfe maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: canva.com

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#monats #november #querdenker #rechtskraftig #richter #urteile #verurteilt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-31

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir darüber, wie die AfD gegen das Bundesverfassungsgericht scheiterte und über weitere Urteile. Diesen Monat geht es unter anderem darum, dass immer mehr AfD-Mitarbeiter verurteilt werden – anscheinend ohne Konsequenzen für die rechtsextreme Partei. 

Urteile des Monats September: AfD scheitert am Bundesverfassungsgericht

1. Bayerischer Landtag: AfD-Mitarbeiter jetzt vorbestraft

Ein Strafbefehl gegen einen AfD-Mitarbeiter einer bayerischen Landtagsabgeordneten ist nun rechtskräftig. Konkret handelt es sich um 140 Tagessätze in einer “mittleren zweistelligen Höhe”. Der Mitarbeiter gilt damit als vorbestraft. Er “gilt als “rechte Hand” der Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner”, wie der BR schreibt. Als Mitarbeiter erhält er unter anderem E-Mails und Dokumente des internen Verteilers des Innenausschusses.

Zu dem Strafbefehl kam es im Zuge eines Vorfalls im Jahr 2021. Laut BR hatte er “sich in einem Bus “in alkoholisiertem Zustand” geweigert, eine Maske zu tragen. Auch nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, weigerte er sich, den Bus zu verlassen. Laut Strafbefehl musste er unter Zwangsanwendung aus dem Bus getragen und später mit Handfesseln fixiert werden. Er trat in der Folge, so die weiteren Tatvorwürfe, einen Beamten und beleidigte die Polizisten mit “f*** dich” und “Drecksbeamte”.” 

Durch dieses Verhalten wurden unter anderem die Straftatbestände Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung erfüllt. Die Landtagspräsidentin prüft Konsequenzen.

Probleme mit dem Gesetz – ein Pluspunkt für den AfD-Lebenslauf?

Es ist nicht das erste Mal, dass mutmaßliche Mitarbeiter der bayerischen AfD-Fraktion vor Gericht stehen. Erst im September wurden drei Mitglieder einer Burschenschaft und Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt. Der Grund: Die vermummte Teilnahme an einer nächtlichen Aktion der IB. Zwei der Aktivisten sollen als Minijobber für einen Abgeordneten der AfD tätig sein. Nach Angaben von Endstation.Rechts waren die beiden Teil eines BR-Berichts vom März dieses Jahres über rechtsextreme Mitarbeiter im bayerischen Landtag. Unklar ist, ob sie immer noch im Landtag arbeiten.

Urteile des Monats September: AfD scheitert am Bundesverfassungsgericht

Dass eine Vielzahl von AfD-Mandatsträgern und deren Mitarbeiter verurteilt sind, scheint der rechtsextremen AfD egal zu sein. Unsere Kollegen von Correctiv recherchierten dieses Jahr zu 48 AfD-Mandatsträgern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in letzter Zeit durch Gewalttaten auffielen. Von diesen Politikern wurden 28 zumindest in erster Instanz verurteilt oder erhielten Strafbefehle – dennoch üben 14 von ihnen weiterhin ihr Amt aus, darunter zwei Bundestags- und drei Landtagsabgeordnete. Bei keiner anderen Partei konnten derart viele mutmaßliche Verstöße gegen das Gesetz ausgemacht werden.

AfD-Rechtsextremist bleibt in der Partei

Umstrittene AfD-Personen im bayerischen Landtag sind bereits eine lange Tradition in dem Bundesland. Der wegen Volksverhetzung, Geldwäsche und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagte AfD-Mann Daniel Halemba sitzt nach wie vor im bayerischen Landtag. Von einem Ausschluss aus der rechtsextremen Partei hat die AfD abgesehen

Urteile der Woche (KW 44): AfD-Politiker Halemba verhaftet, nun wieder frei

Auf Bundestagsebene ist das Gefahrenpotential für die Demokratie ebenfalls hoch. Dort sind mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu bei AfD-Politikern beschäftigt. Darunter Personen, die namentlich in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Über die Hälfte der AfD-Abgeordneten beschäftigen Personen, die in Organisationen aktiv sind, welche vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden.

Aber auch die AfD Nordrhein-Westfalen stand dieses Jahr schon in den Schlagzeilen. Einem ihrer Mitarbeiter wird der Zutritt zu großen Teilen des Landtags verwehrt, seitdem bekannt wurde, dass er wegen eines antisemitischen Angriffs auf Bewährung verurteilt wurde.

2. Verfassungsschutzbericht: Erwähnung von AfD rechtens

Bleiben wir noch bei der AfD. Das Dresdner Verwaltungsgericht stufte die Erwähnung der AfD Sachsen im Verfassungsschutzbericht 2020 als rechtens ein. Damit erlitt die AfD Sachsen eine herbe Niederlage vor Gericht. Insbesondere ging es um den sogenannten Flügel der AfD Sachsen, der 2020 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. 

Begründet hatte die AfD ihre Klage gegen die Einstufung damit, dass der sächsische Flügel bereits im April 2020 offiziell aufgelöst worden sei. Die Partei hatte die Einstufung des Flügels als rechtsextrem zwischen Mai und Dezember 2020 als rechtswidrig angesehen.

Das Verwaltungsgericht Dresden führte jedoch in seiner Urteilsbegründung aus, dass die ursprüngliche Version des Verfassungsschutzberichts mit den Darstellungen zum Flügel nicht mehr öffentlich zugänglich sei. Außerdem stehen die Beschreibungen zum Flügel mittlerweile in der Vergangenheit. Auch per Fußnoten ist erkennbar, dass der Flügel offiziell aufgelöst wurde

Seit Dezember 2023 ist übrigens der gesamte sächsische Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft.

So stuft der Verfassungsschutz in deinem Bundesland die AfD ein

3. Rechtsextremist hat kein Recht auf Referendariat

Wie die Verfassung sogar von Juristen selbst angegriffen werden kann, zeigt der folgende Fall. Ein Rechtsextremist wollte sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg machen und wurde abgewiesen, dagegen klagte er, bereits durch viele Instanzen. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass seine Ablehnung rechtens war – wer die Verfassung aktiv bekämpfe, den müsse der Staat nicht ausbilden. 

Der Lebenslauf des Neonazis:

“Aktiv in der Neonazi-Partei ‘Der Dritte Weg’, ehemaliges Mitglied der verbotenen Vereinigung ‘Freies Netz Süd’, auch in der NPD war er dabei. Außerdem hatte er sich in der Vergangenheit strafbar gemacht, etwa weil er den Hitlergruß zeigte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beging”, wie die Tagesschau schreibt.

In Sachsen konnte sich der Neonazi jedoch in der Vergangenheit dennoch erfolgreich ins Rechtsreferendariat klagen. Nun arbeitet er als Rechtsanwalt in Bayern. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, welche Mandanten er wohl vertritt. 

4. Gleichsetzung von Grünen mit Nazis ist Volksverhetzung

Wer Grüne und Nazis gleichsetzt, begeht Volksverhetzung. Das urteilte das bayerische Oberste Landesgericht. Zuvor hatte ein 62-Jähriger auf Social Media entsprechende Äußerungen veröffentlicht. Auf einer auf Facebook verbreiteten Grafik stand: “Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!” Er wurde zu einer Strafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.

5. Bewährungsstrafe für Steinewerfer

Doch bei Beschimpfungen im Internet bleibt es oftmals leider nicht, wenn es um Hass gegen die Grünen geht. Ein Grünen-Hasser, der im September 2023 einen Betonstein in Richtung der grünen Politiker Katharina Schulze und Ludwig Hartmann warf, diese aber zum Glück verfehlte, wurde erst Ende Oktober zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Damals war das grüne Spitzenduo im Wahlkampf in Neu-Ulm bei einer Veranstaltung aufgetreten. Die Bewährungsstrafe enthält auch eine Bestrafung aufgrund der Attacken durch den Angeklagten gegenüber den Polizeibeamten bei seiner Festnahme. 

“Die Richterin verhängte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, der Mann bekommt auch einen Bewährungshelfer und muss 1.000 Euro als Strafe zahlen. Diese Summe hat er auch schon einer Polizistin vor dem Prozess als Schmerzensgeld überwiesen”. Das berichtet der BR. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dass es bei einer Bewährungsstrafe blieb, hat der Angeklagte nur seinem umfassenden Geständnis zu verdanken. Weiterhin entschuldigte er sich und sprach vom “größten Fehler seines Lebens”.  

Dass es vor allem den Grünen gegenüber derart viel Hass in Deutschland gibt, mag auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein. Hilfreich ist es aber definitiv nicht, dass auch konservative Parteien wie die CSU immer weniger auf inhaltliche Konfrontation mit den Grünen setzen, sondern Fakes über sie verbreiten. So wie zuletzt der Fake um das Haustier-Verbot:

Haustier-Fake: Die CSU hört nicht auf, über die Grünen zu lügen

6. Wagenknecht muss Pro-Russland Vorwurf hinnehmen

Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, muss sich eine Aussage gefallen lassen, dass sie den Krieg Putins in der Ukraine akzeptiere. Sie scheiterte mit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln vor dem Oberlandesgericht Köln.

Doch worum ging es genau? Der CDU-Politiker Frank Sarfeld hatte sich in der britischen Zeitung “The Times” zu Wagenknecht geäußert. Sarfeld hatte dort behauptet, Wagenknecht akzeptiere den illegalen Krieg, den Putin in der Ukraine begonnen habe. Wagenknecht, vertreten durch den Kölner Anwalt Markus Kompa, wollte diese Aussage per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, scheiterte jedoch sowohl vor dem LG als auch vor dem OLG Köln.

Das OLG urteilte, dass es sich bei Sarfelds Aussage um eine zulässige Meinungsäußerung mit hinreichender Tatsachengrundlage und nicht um eine Tatsachenbehauptung handelte. Konkret schrieb das OLG Köln:

„Denn jedenfalls hat sich die Antragstellerin unstreitig dafür ausgesprochen, dass die nach Ansicht von Experten bestehende militärische Pattsituation in der Ukraine am Verhandlungstisch beendet werden solle, wobei – im Hinblick auf die militärische Stärke Russlands und zur Vermeidung der Gefahr einer nuklearen Auseinandersetzung – auch die Aufgabe besetzter Gebiete durch die Ukraine eine Option sein könne. Dass eine solche Haltung vom Antragsgegner dahingehend bewertet wird, dass die Antragstellerin den Krieg „akzeptiert“ habe, ist vor dem Hintergrund der Maßstäbe, die für Äußerungen im politischen Meinungskampf gelten, nicht zu beanstanden.“

Ebenso handelte es sich nicht um eine unzulässige Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung, weil nicht Wagenknecht als Person angegriffen wird. Lediglich ihre politische Haltung wurde durch Sarfeld scharf kritisiert.

Und diese ist definitiv kritisierenswert, vor allem was ihre außenpolitischen Haltungen zur Ukraine angeht. Dies haben wir schon in mehreren Artikeln ausführlich analysiert, wie zum Beispiel hier

Vovchansk: Der “Frieden”, den AfD & Wagenknecht wollen?

Oder hier:

Butscha-Leugner springt Wagenknecht zur Seite nach “Hart aber Fair”

7. HateAid erzielt Erfolg vor Gericht gegen Nius

Die gemeinnützige Organisation HateAid, die sich gegen Gewalt und Hass im Internet einsetzt und Betroffenen Beratung und rechtliche Unterstützung bietet, konnte sich vor Gericht gegen Julian Reichelts Hetzportal “Nius” durchsetzen. 

In einem Artikel vom 13. August verbreitete Nius Falschaussagen über HateAid, die zum Ziel hatten, die ordnungsgemäße Verwendung von öffentlichen Geldern durch HateAid und deren parteipolitische Neutralität in Frage zu stellen. Das Landgericht München I verpflichtete Nius nun dazu, derartige Aussagen zu unterlassen. 

Es vergeht kaum ein Monat, in dem wir nicht über Julian Reichelt und sein Fake-News-Portal in den Urteilen berichten, da sie ständig vor Gericht verlieren. Im August fuhren sie ihre jüngste juristische Niederlage ein:

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

8. Die Atzen: AfD darf ihren Song nicht verwenden

Kommen wir zum Abschluss noch einmal zurück zur AfD und einer Meldung, die eigentlich kein Urteil ist, aber dennoch gut in diese Sammlung passt. Nachdem die AfD bei einer Wahlparty nach der Brandenburg-Wahl die Melodie des Atzen-Songs “Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)” für ihre menschenfeindliche Zwecke missbraucht hatten, hat das Hiphop-Duo den Rechtsextremen nun eine Verwendung des Songs untersagt. Damals dichtete die AfD die Lyrics in “Wir schieben sie alle ab” um. 

Nun wurden die Rechtsextremen dazu aufgefordert, eine “verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben”, wie der RBB24 schreibt. Bereits nach der Wahlparty drückten die Künstler des Songs ihre Unzufriedenheit gegenüber der Instrumentalisierung der Melodie durch die AfD aus. Sie schreiben auf Instagram:

“Die Einzigen, die unseren Song umdichten dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und Spongebob”. 

Die nun vorliegende Unterlassungserklärung unterschrieb die AfD, um Prozesskosten in Summe von bis zu 36.000 Euro zu vermeiden, wie die Rechtsextremen selbst sagen. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Song von der AfD missbraucht wird. 

Hinweis der Redaktion: Teile des Artikels wurden mithilfe künstlicher Intelligenz verfasst. Artikelbild: RRoman Samborskyi

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-oktober-gruene-mit-nazis-gleichsetzen-ist-strafbar/

#gleichsetzen #grune #monats #nazis #oktober #strafbar #urteile

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-30

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir über gleich neun Klatschen gegen die AfD, über eine Niederlage von “Nius” vor Gericht und weitere Urteile. Diesen Monat geht es unter anderem um das Scheitern der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht sowie um Urteile nach den Ausschreitungen in England.

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

1. AfD scheitert am Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen der AfD-Fraktion des Bundestags als teilweise unbegründet abgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. In einer Klage wandte sich die AfD gegen die Abwahl des AfD-Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages in der 19. Wahlperiode, also 2017-2021. Es handelte sich um Rechtsextremist Stephan Brandner. In der anderen “rügt sie die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden des Innenausschusses, des Gesundheitsausschusses und des Entwicklungsausschusses in der 20. Wahlperiode, bei denen die von ihr vorgeschlagenen Kandidaten jeweils keine Mehrheit erreichten”, wie das Verfassungsgericht schreibt. Wenn die Mehrheit der Stimmen keinen AfD-Vorsitzenden in einem Ausschuss möchte, dann hat die AfD keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, urteilte nun Karlsruhe.

Organklagen, oder auch Organstreitigkeiten, sind “Streitigkeit[en] zwischen obersten Bundesorganen, etwa der Regierung und dem Parlament, um die verfassungsrechtlichen Rechte und Kompetenzen” (bpb). Zu beiden Klagen kam es, weil sich die AfD-Fraktion ungleich behandelt fühlte. Da ist sie wieder, die Opferkarte, die die AfD doch stets gerne ausspielt.

Peinlich! AfD Niedersachsen täuscht über Ausladung durch Gastwirt

Wie werden Ausschussvorsitzende bestimmt?

Aber schauen wir uns die gescheiterte Klage etwas genauer an. Konkret konnte es die AfD also nicht leiden, dass in der vergangenen Wahlperiode Brandner als AfD-Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt wurde und in der aktuellen Wahlperiode in drei weiteren Ausschusswahlen ihre Kandidaten für den Vorsitz keine Mehrheit erreichten. Der Deutsche Bundestag ist traditionell eine Mischung aus Arbeitsparlament und Redeparlament. In Arbeitsparlamenten finden die meisten Verhandlungen für Gesetzestexte in den jeweiligen Ausschüssen statt – sie spielen also eine zentrale Rolle bei Entscheidungsprozessen. Ein reines Redeparlament finden wir beispielsweise in Großbritannien. 

Die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Bestimmung ihrer Vorsitzenden erfolgt entsprechend der Stärkeverhältnisse der einzelnen Fraktionen. Eigentlich sollen im Ältestenrat die Ausschussvorsitzenden bestimmt werden. Wird jedoch keine Einigung gezielt, greift ein sogenanntes “Zugriffsverfahren”. In diesem wählen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden gemäß der Sitzverhältnisse im Parlament in einer festgelegten Reihenfolge. In den konstituierenden Sitzungen schlägt die berechtigte Fraktion dann einen Kandidaten für den Vorsitz vor. Bis zur 18. Wahlperiode (2013-2017) galt, dass der Vorschlag ohne Abstimmung angenommen wurde, wenn kein Widerspruch erhoben oder allgemeine Zustimmung signalisiert wurde. Nur in Ausnahmefällen fand eine Wahl statt.

Dies änderte sich jedoch mit der 19. Wahlperiode, immer häufiger kam es zu keiner Einigung und eine Wahl musste stattfinden. Der AfD-Abgeordnete Brandner erhielt damals die notwendigen Mehrheiten für den Vorsitz im Rechtsausschuss. Als Ausschussvorsitzender muss man jedoch parteipolitische Neutralität wahren. Mehrere Ausschussmitglieder beschwerten sich aber über Brandner, da er bei Auftritten beim Deutschen Anwaltverein nicht das entsprechende Maß parteipolitischer Zurückhaltung an den Tag legte. Auch einige Twitter-Posts wurden ihm 2019 zum Verhängnis – er wurde mit 37 Ja- gegen sechs Nein-Stimmen als Vorsitzender abgewählt. Um welche Posts es genau ging, kannst du hier nachlesen:

Hetze: Alle Gründe, warum Brandner (AfD) abgewählt werden musste

Dieses Jahr erhielt Brander eine gesalzene Geldstrafe:

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

Sorry AfD, das ist einfach Demokratie 

Und was war mit der zweiten Organklage der AfD? Zu Beginn der 20. Wahlperiode (2021) wurden die Ausschussvorsitzenden wieder nach dem Zugriffsverfahren verteilt, wobei die AfD-Fraktion die Vorsitze der Ausschüsse für Inneres und Heimat, Gesundheit sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhielt. In den konstituierenden Sitzungen am 15. Dezember 2021 wurden auf Antrag der Regierungsfraktionen geheime Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden durchgeführt. Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten erhielten jeweils keine Mehrheit. Die Vorsitze sind vakant – die stellvertretenden Vorsitzenden leiten die Ausschüsse. Die AfD-Fraktion hat zwar – wie alle Fraktionen – das Recht, in den Ausschüssen vertreten zu sein, ein Recht auf Stellung des Vorsitzenden gibt es jedoch nicht. Diesem sind lediglich organisatorische Aufgaben zugeschrieben. Wie die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, sagte:

“Mit einer freien Wahl wäre es unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte.”

Ein ganz normales Prinzip einer demokratischen, freien Wahl: keine Mehrheit, keine Vorsitzenden. Auch bei der Abwahl von Brandner wurde die notwendige einfache Mehrheit bei weitem übertroffen. Demokratie versteht die AfD einfach nicht. Zum Glück muss sie sich dennoch demokratischen Institutionen und der Gewaltenteilung unterwerfen – das Bundesverfassungsgericht beweist dies mit seinem Urteil.

Thüringen: Die Faschisten lieferten heute das beste Argument für ein AfD Verbot

2. AfD-Funktionärin rechtskräftig verurteilt

Wir bleiben noch bei der rechtsextremen AfD. Die AfD-Parteifunktionärin und Weidel-Mitarbeiterin Marie-Thérèse Kaiser wurde rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie hatte gegen das Urteil im Mai Revision eingelegt, wir berichteten:

Urteile des Monats Mai: Niederlagen für gleich 6 AfD-Politiker!

Kaiser hetzte 2021 gegen Schutzsuchende, indem sie afghanische Geflüchtete pauschal mit Gruppenvergewaltigungen in Verbindung brachte. Dafür wurde sie erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Dies bestätigte bereits das Landgericht Verden im Mai: Es handelte sich um einen “Angriff auf die Menschenwürde”. Kaisers Revision gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht Celle nun als unbegründet verworfen. Kaiser ist auf Social Media stark mit rechtextremen Netzwerken verknüpft, wie eine Correctiv-Recherche zeigt.

3. Mehr als 200 Urteile nach rassistischen, pogromähnlichen Ausschreitungen in England

Im August begingen in England Rechtsextreme, angestachelt durch Fake News, rassistische pogromähnliche Ausschreitungen gegen Unschuldige. Viele der Accounts, die diese Menschen mit reichweitenstarken Lügen auf Twitter aufgehetzt haben, wurden durch Elon Musk erst entsperrt oder ihnen wurde durch den Twitter-Alogrithmus ihre Reichweite erhöht. Bei den Ausschreitungen wurden damals zahlreiche Polizisten verletzt, Fahrzeuge in Brand gesteckt und Geschäfte geplündert. 

Zuvor hatte es in Southport eine Messerattacke gegeben, bei der drei junge Mädchen starben und weitere Personen verletzt wurden. Es wurde der Fake verbreitet, dass der Täter ein muslimischer Migrant gewesen sei. Der Täter wurde jedoch in Großbritannien geboren. Seine Eltern stammen aus Ruanda. Die Familie war christlich und offenbar stark in der lokalen Kirche engagiert. Wir haben damals berichtet:

England: Wie Elon Musk hilft, den “Bürgerkrieg” anzufachen

Mehr als 200 Menschen sind seitdem wegen ihrer Rolle bei den Ausschreitungen verurteilt worden. 193 der insgesamt 202 verurteilten Menschen müssen ins Gefängnis (Stand 05. September). Die bisher höchste Strafe (Stand 06. September) erhielt ein 27-Jähriger rechtsextremer Randalierer: Er muss 9 Jahre ins Gefängnis, wie der Sheffield Crown Court urteilte. Er hatte Feuer vor einem Hotel entfacht, in dem Asylbewerber:innen untergebracht waren. Der Richter sagte: “Wie die anderen Gewaltausbrüche sei die Tat “voller Rassismus von Anfang bis zum Ende” gewesen.”

Der bisher jüngste Verurteilte ist ein 13-Jähriger, der sich im nordenglischen Manvers einem Mob angeschlossen hatte und Wurfgeschosse auf ein Hotel warf, in dem Migranten untergebracht waren. Nun muss er für ein Jahr gerichtlich festgelegte Auflagen erfüllen. Auch zwei 12-Jährige wurden angeklagt. In England beginnt die Strafmündigkeit ab 10 Jahren. Weitere Verurteilungen werden vermutlich folgen.

4. Bußgeld wegen Datenklau: Polizist muss Strafe zahlen

Ohne dienstlichen Anlass Daten in 20 Fällen abgefragt und weitergegeben: Das wird einem Greifswalder Polizisten vorgeworfen. Wie Endstation Rechts berichtete, stammen die abgefragten persönlichen Daten vor allem von Personen aus der linken Szene und wurden auf Social Media mutmaßlich an Rechtsextreme weitergegeben. Dies geschah bereits 2019, die Staatsanwaltschaft konnte seinerzeit aber nicht nachweisen, dass der Polizist die angefragten Daten weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde eingestellt.

Anfang September ging es vor dem Landgericht Schwerin nun um ein Bußgeldverfahren gegen den Polizisten wegen Datenschutzverstößen. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 800 Euro. Laut Katapult-Magazin habe sich der Polizist offen AfD-nah gezeigt, sei auf entsprechenden Demonstrationen aufgetaucht und soll auch auf Facebook deutlich Position bezogen haben. Weiterhin ist unklar, ob der Greifswalder Polizist auch noch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Zumindest letztes Jahr war er noch vom Dienst suspendiert.

5. Nachbarn mit Corona angesteckt: Bewährungs- und Geldstrafe

Eine Frau hielt während der Corona-Pandemie die Quarantäne-Vorschriften nicht ein und steckte ihren Nachbarn mit Corona an. Dieser starb daraufhin an einer durch die Corona-Infektion ausgelösten Lungenentzündung. Wegen fahrlässiger Tötung wurde sie nun vom Landgericht Klagenfurt (Österreich) zu einer Bewährungsstrafe von 4 Monaten und einer Geldstrafe von insgesamt 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was vermutlich sehr häufig während der Pandemie geschah – Kontaktpersonen, die Quarantäne-Vorschriften missachten und weitere Personen anstecken – konnte im vorliegenden Fall genau nachgewiesen werden. Ein Gutachter stellte durch eine Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen nahezu vollständig mit dem Virus der Frau übereinstimmte. Laut dem Experten ist eine derart hohe Übereinstimmung äußerst selten, da sich Coronaviren in der Regel schnell verändern.

Es ist nicht die erste Verurteilung der Frau. Wie N-TV schreibt: “Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten.”

6. Geldstrafe für IB-Aktivisten, die teils für AfD arbeiten sollen

Drei Mitglieder einer Burschenschaft und Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung wurden heute vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt. Der Grund: vermummte Teilnahme an einer nächtlichen Aktion der IB. Zwei der Aktivisten sollen als Minijobber für einen Abgeordneten der AfD tätig sein. Nach Angaben von Endstation.Rechts waren die beiden Teil eines BR-Berichts vom März dieses Jahres über rechtsextreme Mitarbeiter im bayerischen Landtag. 

Die nächtliche Aktion fand bereits im Mai vergangenen Jahres im Alten Botanischen Garten in München statt. 11 Personen nahmen teil, die Polizei konnte nach einer Verfolgungsaktion bzw. vor Ort jedoch nur die nun verurteilten drei Männer fassen. Ein skurriles Detail schildert Endstation.Rechts:

“Einem der Angeklagten wurde zum Verhängnis, dass er einen hohen Torbogen bestiegen hatte und dort von der Feuerwehr „geborgen“ werden musste.”

Alle drei gaben an, Studierende zu sein. Die Geldstrafe fiel gering aus: 40 Tagessätze zu 15 Euro für zwei und 30 Tagessätze zu 15 Euro für den anderen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Offiziell auf der Unvereinbarkeitsliste, gibt es zwischen der AfD und der Identitären Bewegung nur noch eine Scheindistanz. Aktuell wird von Seiten der AfD nicht versucht, sich von den rechtsextremen Identitären zu distanzieren (wie wir bei den scheinbaren Minijobs der zwei Verurteilten bei AfD-Abgeordneten sehen). Stattdessen wird versucht, sie zu verharmlosen. Diese Strategie scheitert an den Fakten. Die Identitären sind Teil einer globalen extremistischen Bewegung. Mehr dazu in diesem Artikel:

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

7. Verurteilung von IS-Rückkehrerin

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte eine ehemalige IS-Terroristin zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung. Sie war 2013 nach Syrien gereist und heiratete dort einen islamistischen Kämpfer der Al-Nusra-Front. Später traten sie und ihr Ehemann zur IS-Terrormiliz über. Vor Gericht legte die IS-Rückkehrerin ein umfangreiches Geständnis ein. Dabei gestand sie auch, eine damals 15-Jährige aus Konstanz überredet zu haben, ebenfalls nach Syrien auszuwandern und sich den Islamisten anzuschließen.

Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 2014 lebte die Deutsch-Französin bei ihrer Schwiegermutter in Köln und gehörte dem IS noch bis mindestens Februar 2015 an. Auch überwies sie ihrem mittlerweile Ex-Mann noch Geld nach Syrien. Ihr Ex-Ehemann ist in Deutschland wegen eines Angriffs auf einen Polizisten bereits verurteilt worden. Auch seine Mutter, die ihm von Köln aus half, ein Logistikzentrum für den IS in der Türkei aufzubauen, wurde verurteilt.

Warum die IS-Rückkehrerin erst jetzt verurteilt wurde, ist unklar. Mittlerweile ist sie geschieden. 2011 soll sie sich in der Moschee und über Chatgruppen radikalisiert haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis der Redaktion: Teile dieses Artikels wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

Artikelbild: Bernd von Jutrczenka/dpa

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-september-afd-scheitert-am-bundesverfassungsgericht/

#bundesverfassungsgericht #monats #scheitert #september #urteile

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-08-31

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir darüber, wie die AfD Sachsen selbst Argumente für ihr mögliches Verbot lieferte, indem sie mit ihrem Eilantrag vor Gericht scheiterte. Diesen Monat, pünktlich zu den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen am 1. September, sind neun Klatschen gegen die AfD ganz oben mit dabei. Sowie weitere Urteile, unter anderem gegen Julian Reichelts “NIUS” – wie fast jedes Mal.

Urteile Monat Juli: AfD Sachsen liefert Argumente für AfD-Verbot

01. Thüringen-AfD-Klage abgewiesen: Höcke gegen die Menschenwürde

Der rechtsextreme Thüringer AfD-Landesverband scheiterte mit einer Klage gegen den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Weimar lehnte eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 als unbegründet ab. Die rechtsextreme Partei hatte verlangt, drei Passagen aus dem Bericht zu entfernen und öffentlich zu korrigieren. Nicht jedoch focht die AfD Thüringen ihre Einstufung als “gesichert rechtsextrem” an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kündigte bereits an, in die nächste Instanz gehen zu wollen.

So stuft der Verfassungsschutz in deinem Bundesland die AfD ein

Konkret ging es um drei Passagen im Verfassungsschutzbericht, in denen Posts der beiden AfD-Landessprecher und Rechtsextremisten Björn Höcke und Stefan Möller wiedergegeben wurden, nach Auffassung der AfD in verzerrter und verkürzter Art und Weise. Diese fanden sich unter den Überschriften „Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde“, „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ und „Geschichtsrevisionismus“.

Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD?

Laut Gerichtsbeschluss sind die AfD-Zitate im Bericht jedoch richtig wiedergegeben worden. So kann beispielsweise Höckes Aussage, dass “nicht alle Kulturen kompatibel” seien, als ein Verstoß gegen die Menschenwürde interpretiert werden. “Auch könne es als Geschichtsrevisionismus interpretiert werden, wenn in einem Post zum Volkstrauertag in einer Aufzählung der Opfer der Weltkriege die Opfer des Holocausts fehlten”, wie das ZDF schreibt.

25 krasse Zitate, die zeigen, dass Höcke ein waschechter Faschist ist

02. Correctiv bekommt gleich drei mal gegen Afd recht

Immer wieder wollen Rechte Correctiv durch Propaganda in Verruf bringen, immer wieder scheitern sie.

Konkret hat Correctiv ein Geheimtreffen von hochrangigen AfD-Politiker:innen, unter anderem dem persönlichen Referenten von Alice Weidel, anderen Neonazis, Werte-Union und Unternehmer:innen enthüllt, das im letzten November in Potsdam stattfand. Darin besprechen die Faschist:innen, wie man Millionen von Menschen vertreiben könne und auch in Lager (!) in Afrika stecken könne. Und zwar auch deutsche Staatsbürger:innen – diejenigen mit „falscher“ Herkunft oder Andersdenkende.

AfD gibt alles zu! Sie werben offen für Massen-Deportationen

Fakt ist weiterhin: Das rechtsextreme Treffen in Potsdam wurde von Correctiv in ihrem Kernpunkten in ihrer bekannten Recherche korrekt wiedergeben und Correctiv darf weiter sagen, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” geplant wurde. Das Landgericht Hamburg stellte bereits in einem Urteil im Februar fest, dass bei den Punkten rund um Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung alles korrekt war.

Correctiv Recherche vor Gericht bestätigt! Rechte planen Vertreibungen!

Gleich Drei AfD-Politiker verlieren wegen Desinformation

Nun konnte Correctiv im August drei weitere Erfolge gegen AfD-Größen verkünden. Zunächst gegen Faschisten Höcke höchstpersönlich, der für die Thüringer AfD antritt. Gegen ihn hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen. Er darf nicht länger behaupten, Correctiv habe „eine Deportationslüge“ verbreitet, die „von den etablierten Medien begierig aufgenommen“ worden sei.

Auch AfD-Bundestagsabgeordneter Baumann darf nicht mehr sagen: Correctiv „musste vor Gericht […] zurücknehmen. Sie behaupten nicht, dass irgendwie, dass Deportation, darüber geredet worden sei oder die Abschiebung deutscher Staatsbürger. Das war hohl durch und durch und durch.“ Das stimmt nämlich nicht!

Zu guter letzt fuhr Correctiv auch einen Erfolg gegen Jörg Urban, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, ein. Er darf nicht mehr behaupten, es sei „gerichtsfest nachgewiesen, es wurde gelogen von Correctiv, die Deportationen, die da ins Spiel gebracht wurden, sind weder angedacht noch angesprochen worden.” 

Da die Entscheidungen im Eilverfahren gefällt wurden, sind sie noch nicht rechtskräftig. Nach den Correctiv-Recherchen versucht die AfD und andere Geheim-Treffen-Teilnehmer, mit Klagen und Abmahnungen, die Fakten um das Treffen zu Trüben. Unter anderem wurde auch gegen Volksverpetzer versucht, mit einstweiliger Verfügung vorzugehen – erfolglos:

Geheimtreffen-Teilnehmer Vosgerau scheitert vor Gericht gegen Volksverpetzer

03. AfD muss Medien bei Wahlparty zulassen

Wieder die Thüringer AfD: Sie hatte bestimmte Journalist:innen und Medien von ihrer Wahlparty nach den kommenden Landtagswahlen am Abend des 1. September ausgeschlossen. Das Landgericht Erfurt entschied nun, dass dies unrechtmäßig sei. Per einstweiliger Verfügung muss die AfD Thüringen den Antragstellern den gleichen Zugang zur Wahlparty ermöglichen wie anderen Medienvertretern auch. Insbesondere muss sie, wie beantragt, jeweils einen Journalisten der Redaktionen von Bild und Welt zulassen. Die AfD hat Widerspruch eingelegt, es kommt zur einer mündlichen Verhandlung am Samstag.

Unter den Klägern waren unter anderem die Berliner “tageszeitung” (taz), der “Spiegel”, die “Welt” und “Bild” sowie das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die AfD hat einigen Journalisten eine Akkreditierung verweigert, während andere Medien zugelassen wurden. Den Ausschluss begründete die Partei mit “geringen Kapazitäten am Veranstaltungsort.

Zugelassen seien daher solcher Journalisten, die kontinuierlich über die Landespolitik berichten”, wie die Tagesschau schreibt [sic!]. Es scheint wenig logisch, dass ausgerechnet taz, Spiegel, Welt und BILD nicht kontinuierlich über die Landespolitik berichten würden, aber die AfD ist auch bekannt dafür, ständig zu lügen. Es scheint ein schwaches Pro-Forma-Argument zu sein, um kritische Medien nicht dabei haben zu müssen.

Allgemein ist es umstritten, ob und auf welcher Rechtsgrundlage Journalist:innen einen Anspruch auf Teilnahme an Parteiveranstaltungen geltend machen können. Der entsprechende Eilantrag der oben genannten klagenden Medienhäuser berief sich dabei auf die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

“Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird gegenüber dem AfD-Vorstand, bestehend aus Björn Höcke und Stefan Möller, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft angedroht”, wie LTO schreibt.

Bereits zum Landesparteitag 2023 ließ die AfD das ARD-Magazin “Monitor” nicht zu – auch damals gab ein Gericht “Monitor” Recht und es musste zugelassen werden. Die AfD scheint unabhängige und kritische Medien nicht so zu mögen.

04. AfD-Hetzer Brandner: Strafe in Höhe von durchschnittlichem Jahresgehalt in Deutschland

Der rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner hat erneut ein Ordnungsgeld kassiert, diesmal in Höhe von 30.000 Euro, nachdem er die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller wiederholt als “Faschistin” bezeichnet hatte. Das Landgericht Berlin II verhängte das Ordnungsgeld im Twangsvollstreckungsverfahren Ende Juli.

Damit hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II Brandner inzwischen zum dritten Mal zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verurteilt, weil er sich erneut nicht an den Beschluss gehalten hat, die Bezeichnung von Ann-Katrin Müller als “Faschistin” zu unterlassen. Bereits im Januar 2024 hatte die Kammer ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro und im April 2024 ein weiteres in Höhe von 15.000 Euro verhängt. 

Urteile des Monats: Drei Klatschen vor Gericht für Reichelt

Insgesamt beläuft sich das gegen Brandner verhängte Ordnungsgeld mittlerweile nun auf 50.000 Euro. Ein durchschnittliches Jahresgehalt in Deutschland. Volksverpetzer hat über den Fall hier schon berichtet:

AfD-Hetzer Brandner muss Jahresgehalt Strafe zahlen & schließt seinen Twitter Account

Zum ungefähr gleichen Zeitpunkte legte Brandner auch überraschend seinen Twitter-Account still. Mit knapp 75.000 Followern war dieser Account eines der Hauptmittel, um seine Hetze und Desinformation zu verbreiten. Offiziell behauptet Brandner, er täte das als “Sommerpause”, um sein Profil zu renovieren und zu säubern. Doch es liegt nahe, dass dieser Schritt mit dem wachsenden juristischen Druck im Zusammenhang mit seiner Diffamierungskampagne gegen Ann-Kathrin Müller zu tun hat. Mitten im Wahlkampf eine “Sommerpause” einlegen? Hat er möglicherweise Angst, dassnoch mehr Beleidigungen gefunden werden könnten, die das Ordnungsgeld noch weiter in die Höhe treiben?

Der AfD-Rechtsextremist Stephan Brandner ist schon sehr häufig mit menschenverachtenden und rassistischen Aussagen aufgefallen. Auch erhielt er auffällig viele Ordnungsrufe während seiner Zeit im Thüringer Landtag.

AfD-Hetzer Brandner muss 5000 € Ordnungsgeld zahlen!

Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau wurde vom Landtag Sachsen zu einer Rekord-Geldstrafe verurteilt, insgesamt knapp 21.000 Euro, also drei Monatsdiäten

“Wie der Landtag mitteilte, hat Dornau innerhalb der gesetzlichen Frist verschwiegen, dass er in Belarus an dem Unternehmen “000 Zybulka-BEL” beteiligt ist. Außerdem habe der Abgeordnete seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht rechtzeitig angezeigt”, schreibt der MDR.

Laut Presseberichten ist Dornau seit 2020 Eigentümer eines Agrarbetriebs in Belarus und seit 2023 auch dessen Geschäftsführer. In diesem Betrieb werden hauptsächlich Zwiebeln und Gemüse angebaut, aber auch Melonen und andere Erzeugnisse.

Dornau behielt also seine Nebeneinkünfte für sich und informierte erst sehr spät darüber. In der Vergangenheit diskreditierte er Mitglieder der belarussischen Opposition. Seine mögliche Nähe zur belarussischen Regierung ist zwar nicht belegbar, doch ohne politische Beziehungen zum politischen System einen Landwirtschaftsbetrieb in einer Diktatur aufbauen zu können, sei schwer vorstellbar, wie Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt sagte. Dass er durchaus ein Fan von Diktator Lukaschenko ist, machte Dornau bereits mehrfach deutlich. Über die Verhaftung von einem belarussischen Oppositionellen verbreitete der AfD-Mann Verschwörungserzählungen.

“Seit der Wiedervereinigung gab es im Sächsischen Landtag nur zwei Fälle, in denen ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Einer traf den AfD-Politiker André Barth, der den Verlust seiner Anwaltszulassung nicht angegeben hatte. Er musste 1.000 Euro zahlen. Das zweite Ordnungsgeld wurde 2017 gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry verhängt, weil sie von einer Russlandreise mit einem Privatjet zurückgeflogen war und so einen geldwerten Vorteil erhalten hatte. Sie musste 2.500 Euro zahlen”, wie die FAZ schreibt.

06. Polizei hängt “Hitergruß”-AfD-Wahlplakate ab

Die Polizei hat AfD-Wahlplakate in Frankfurt (Oder) abgehängt. Konkret handelt es sich um ein Wahlplakat des AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller, Mitglied des brandenburgischen Landtags seit 2019. Auf dem Wahlplakat sind zwei Erwachsene zu sehen, die jeweils einen Arm über drei sitzende Kinder heben.

Eine Geste eines Mannes auf dem Plakat erinnert stark an einen Hitlergruß, weswegen nun die Staatsanwaltschaft wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gegen Möller ermittelt. Unabhängig davon, wie das Ermittlungsverfahren gegen Möller ausgeht, ist das Plakat gemäß der Staatsanwaltschaft rechtswidrig, weswegen die Polizei diese abhing. 

Laut eines BILD-Berichts entwarf eine Werbeagentur das Wahlplakat, im Original hebt der Mann aber seinen linken Arm – das Bild wurde für das Plakat gespiegelt. Möller selbst wisse nicht, weshalb. Kein Hang zu NS-Symbolik? Auf dem Auto seines Wahlkreisbüros klebt ein Sticker mit der Aufschrift “Ich bin weiß – und das ist auch gut so”. Nicht nur das:

Aufsehen erlangte Möller ebenfalls, nachdem er zum 80. Jahrestag des Hitler-Attentats am 20. Juli ein Video postete, in welchem er sagt: „Gerade in der heutigen Zeit hat jeder Bürger auch die Möglichkeit, Widerstand zu leisten, indem er einfach am 22. September das Kreuz an der richtigen Stelle macht. Und die Regierung auf demokratischem Wege ablöst. Es muss ja keine Bombe sein …“ Ein unglaublicher Vergleich zwischen der NS-Diktatur und der heutigen demokratischen Bundesrepublik.

Das Video ist bis Redaktionsschluss dieses Artikels immer noch auf seinem Facebook-Account zu finden.

07. AfD-Klage abgewiesen: Bremer wahl wird nicht wiederholt

2023 wurde die AfD nicht zur Bremer Bürgerschaftswahl zugelassen – der Grund: Eigenverschulden. Im Vorfeld der Wahl hatten nämlich zwei rivalisierende Vorstände des zerstrittenen Landesverbands jeweils separate Listen mit Kandidat:innen eingereicht. Es ist jedoch nur eine Liste pro Partei zulässig, daher der Ausschluss für alle. Diese Entscheidung wurde bereits vom Wahlprüfungsgericht im Dezember als rechtmäßig bestätigt. Dagegen legte die AfD jedoch Beschwerde beim Bremer Staatsgerichtshof ein. Dieser entschied jedoch nun, dass der Ausschluss der AfD von der Wahl rechtens war. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

Als Begründung trugen die Richter:innen unter anderem vor, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreicht, um ihre Funktion in der politischen Willensbildung erfüllen zu können. Es liegt auf der Hand, dass die AfD dies durch interne Streitereien nicht gewährleisten konnte. Die Bremer AfD ist dabei nicht die erste, die sich lieber internen Streitereien als lösungsorientierter Politik hingibt, wie beispielsweise auch die Baden-Württemberger AfD:

4 Gründe für den Umfrage-Absturz der AfD

08. Gefängnisstrafe für Rechtsextremist Liebich?

Wir lassen die AfD endlich hinter uns, bleiben aber bei Rechtsextremen: Das Landgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Er legte dagegen Revision ein, das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Es wäre die erste Haftstrafe für den Rechtsextremisten. Es handelte sich bereits um ein Berufungsverfahren. Liebich wurde unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung in mehreren Fällen für schuldig gesprochen.

Das Landgericht bestätigte mit seinem Urteil die Verurteilung, die das Amtsgericht Halle im letzten Jahr ausgesprochen hatte. Sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft Halle legten damals Berufung ein. Für Liebich war die Strafe zu hoch, für die Staatsanwaltschaft zu niedrig. Das Landgericht wies jedoch nun beide Berufungen zurück, sodass die Strafe weiterhin Bestand hat. Auch wir haben damals berichtet:

Urteile der Woche (KW 28): Haft für Neonazi Liebich & “König von Deutschland”

Laut Urteilsbegründung des Amtsgerichts Halle 2023 setzt sich die Strafe folgendermaßen zusammen: Liebich wird wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er in seinem Onlineshop Baseballschläger mit der Aufschrift “Abschiebehelfer” verkauft hat. “Das ist abscheulich und gefährlich,” kommentierte die Richterin.

Das Gericht wertete die hetzerischen Beleidigungen und falschen Behauptungen, die Liebich über Aktivistinnen, Geflüchtete und mehrfach über eine Fotografin verbreitet hatte, als Volksverhetzung sowie als üble Nachrede und Beleidigung in mehreren Fällen. Auch wegen Billigung des russischen Angriffskrieges wurde er nun verurteilt.

Der bekannte Rechtsextremist und verurteilte Volksverhetzer fiel bereits vor der Covid-19-Pandemie durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und entsprechend volksverhetzende Aussagen auf. Oft genug wurde er dafür auch je nachdem mal verurteilt oder freigesprochen, verurteilt aber bisher immer auf Bewährung. Das änderte nun das Urteil in Halle. 

Auch ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig ist noch nicht rechtskräftig, das ihn zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hat – wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch in Leipzig wird er demnächst wieder vor Gericht stehen, außerdem liegen weitere Anklagen gegen den Rechtsextremisten beim Amtsgericht Halle

Urteile der Woche (KW 39): Sven Liebich muss in Haft!

09. VVP-Autor wehrt sich erfolgreich gegen SLAPP-Klage

Der Freiburger Blogger Sebastian Müller, der auch als freier Autor für den Volksverpetzer schreibt, errang im Rechtsstreit mit einer Ärztin einen Erfolg. Hintergrund ist ein Artikel aus dem Jahr 2022, in dem er zwei Listen für die Ärztekammerwahlen in Südbaden (Baden-Württemberg) kritisierte. Konkret ging es um die Listen “Hippokratischer Eid” und “Integrative Medizin”. Laut seiner Einschätzung handelte es sich bei der Liste “Hippokratischer Eid” um eine “Hardcore Schwurbel Liste”, auf der auch zwei Ärzte wiederzufinden sind. Über die Liste “Integrative Medizin” schrieb er im entsprechenden Artikel:

“Während die beiden [die beiden Ärzte auf der Liste “Hippokratischer Eid”, Anm. d. Red.] aus meiner Sicht dem Querdenken Umfeld oder zumindest deren Ideologischer Ausrichtung zuordnen sind, so wie eine Reihe von anderen Ärzten. Besteht die Liste Integrative Medizin, aus einer Reihe homöopatisch und alternativ medizinisch tätiger Ärzt:innen. [sic!]”

Die Ärztin Dr. med. Birgitt Montz, die auf der Liste “Integrative Medizin” an erster Stelle stand, wehrte sich juristisch gegen Müllers Einschätzung, es kam zu einem Rechtsstreit. Nun zogen die Anwälte von Montz die Berufung gegen ein Gerichtsurteil vom Oktober 2023 zurück, als das Landgericht Frankfurt (Main) urteilte, dass oben genanntes Zitat zulässig ist, da es klar als Meinungsäußerung zu werten ist. Ebenfalls eine zulässige Meinungsäußerung ist laut Gericht, dass es für TCM (traditionelle chinesische Medizin) keinen Wirkungsnachweis gibt. Montz bietet laut ihrer Website unter anderem TCM an. Löschen musste Müller lediglich eine Vermutung über den Umgang mit (falschen) Maskenattesten. 

In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main), der dem Volksverpetzer vorliegt, wiesen die Richter:innen darauf hin, dass sie die Berufung der Ärztin als unzulässig und unbegründet zurückweisen wollen. In Bezug auf obiges Zitat schreiben sie: 

“Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände muss die Klägerin die streitgegenständliche Äußerung als von der Meinungsfreiheit gedeckt hinnehmen, da im konkreten Fall ihr Persönlichkeitsrecht nicht überwiegt. Die Klägerin ist mit der Äußerung nur indirekt betroffen. Konkret behandelt die angegriffene Passage andere Ärzte und stellt einen Bezug zur Wahlliste auf, deren ersten Listenplatz die Klägerin innehat. Nur als Teil dieses Kollektivs/ dieser Wahlliste wurde die Klägerin thematisch miterfasst. Konkret führt der Beklagte im Hinblick auf die Klägerin lediglich aus, welche Behandlungsmethoden diese in ihrer beruflichen Tätigkeit ausübt, welchen Schluss der Leser daraus zieht, bleibt ausdrücklich offen.”

Montz’ Klage kann als SLAPP-Klage gewertet werden. Dieses Kürzel steht für strategic lawsuits against public participation und “befasst sich mit einem Phänomen, das sich steigender Beliebtheit erfreut: Klagen, die in erster Linie erhoben werden, um unliebsame Kritik zu unterdrücken. Insbesondere bei rechten Akteuren sind SLAPPs zuletzt immer beliebter geworden”, wie Johannes Maurer im Verfassungsblog schreibt.

Wie Rechte SLAPP-Klagen nutzen – und was wir dagegen tun können

10. “Nius” muss trans Frau Frau nennen

Im Mai berichtete Julian Reichelts Desinformationsplattform “Nius”, dass einer trans Frau der Zugang zu einem Frauenfitnessstudio verweigert wurde und bezeichnete sie dabei als Mann. Sie hat sich nun erfolgreich vor Gericht gegen das Misgendern sowie die Veröffentlichung ihres Namens und Bildes gewehrt. Zuvor hatte Reichelt im Juli gegen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor Gericht gewonnen, im selben Fall. Wir berichteten:

Urteile Monat Juli: AfD Sachsen liefert Argumente für AfD-Verbot

Hintergrund ist, dass sich eine trans Frau, die noch keine geschlechtsangleichende OP vornehmen hat lassen, bei einem Fitnessstudio für Frauen in Erlangen anmelden wollte. Die Studiobetreiberin lehnte sie jedoch ab, der vermeintliche Grund: Frauen sollten sich in einem reinen Frauen-Fitnessstudio sicher fühlen. Auch einen Kompromissvorschlag, dass die potenzielle Kundin Umkleiden und Duschen nicht benutzen würde, lehnte das Fitnessstudio ab.  

Nach einem Schreiben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die sich die betroffene Frau wandte und das bei Reichelt landete, titelte er daraufhin, seiner Transfeindlichkeit freien Lauf lassend: “Regierung will 1.000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will” und “Der Trans-Wahnsinn geht schon Ios: Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen”.

Achtung: Das ist natürlich alles nicht richtig! 1. Die Antidiskriminierungsstelle ist nicht dasselbe wie die Regierung (siehe oben). 2. Sie kann weder ein Bußgeld, noch eine Strafe erlassen. Und es handelte sich lediglich um einen Schlichtungsvorschlag, Betonung auf Vorschlag. 3. Eine trans Frau ist kein Mann. 4. Die Kundinnen des Fitnessstudios hätten niemals eine Strafe zahlen müssen. 5. Die betroffene Frau hatte sogar angeboten, die Duschen und Umkleiden nicht zu benutzen. Also wohl genau so inhaltlich korrekt wie das meiste, was bei Reichelt und “Nius” steht!

misgendern ist angriff auf die menschenwürde

Dass die falsche Anrede einer trans Frau nicht unter die Meinungsfreiheit fällt, sondern als Angriff auf die Menschenwürde gewertet werden muss, urteilte nun das Landgericht Frankfurt (Main). Durch einen Eilbeschluss untersagte das LG “Nius” vorläufig nicht nur die falsche Anrede, sondern auch die Verbreitung eines Fotos und des Klarnamens der betroffenen Person. In drei zusätzlichen Punkten gab das Gericht den Unterlassungsanträgen der Frau nicht statt. 

Es ist nicht das erste Mal, dass Reichelt wegen Misgenderns verurteilt wird. Bereits im Juli 2023 verlor er gegen die Journalistin Janka Kluge. Noch ist unklar, ob “Nius” Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einlegen wird. Und es ist nicht einer von vielen juristischen Niederlagen Reichelts, der in unserer Serie regelmäßig einen Auftritt hat.

11. Sängerin Melanie Müller wegen Hitlergruß verurteilt

Das Amtsgericht Leipzig verhängte gegen Sängerin Melanie Müller eine Geldstrafe, weil sie auf einem Konzert im September 2022 den Hitlergruß gezeigt hatte. Zudem wurde sie wegen Drogenbesitzes bestraft. Bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig waren 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden. Das Strafmaß: 160 Tagessätze à 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro. Damit ging das Gericht deutlich über die geforderten 95 Tagessätze à 60 Euro der Staatsanwaltschaft hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald es das ist, gilt Müller damit als vorbestraft.

Laut einem BILD-Bericht laufen in Leipzig gegen die Sängerin auch noch mehrere Verfahren wegen “Nichtabgabe der Vermögensauskunft”, also weil gegen die Sängerin Forderungen von Gläubigern vorliegen.

Auf den Punkt gebracht hat es Staatsanwalt Schmelzer bezüglich des Hitlergruß-Verfahrens:

“Ein Hitlergruß ist auch strafbar, wenn man kein Nazi ist. Wir müssen auch auf die Situation schauen. Die Videos geben ein klares Bild von der Stimmung im Zelt. Zumindest die Sieg-Heil-Rufe in der zweiten Reihe direkt vor ihr muss sie gesehen oder gehört haben.” 

12. Rechtsextremist erneut wegen Volksverhetzung verurteilt 

Der Rechtsextremist Nikolai Nerling, auch bekannt als „Volkslehrer“, hat auf seinem Telegram-Kanal wiederholt in Deutschland lebende ukrainische Geflüchtete beleidigt. Dafür wurde er nun zu einer Geldstrafe verurteilt; der Vorwurf der Volksverhetzung ist bereits rechtskräftig.

Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Winsen hatte Nerling Einspruch eingelegt. Bevor es jedoch zur Hauptverhandlung kam, beschränkte er diesen lediglich auf die Überprüfung der Höhe des Tagessatzes. Somit ist er rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Geldstrafe ist in Höhe von 4.500 Euro beantragt worden (150 Tagessätze zu je 30 Euro). 

Nerling wurde bereits in der Vergangenheit rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt, beim Landgericht Berlin läuft eine Berufungsverhandlung gegen ihn. Im Mai 2018 wurde dem ehemaligen Grundschullehrer fristlos gekündigt – zu Recht, wie ein Gericht 2019 entschied.

Hinweis der Redaktion: Teile dieses Artikels wurden mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Artikelbild: Matthias Bein/dpa

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-august-9-klatschen-fuer-die-afd/

#august #klatschen #monats #urteile

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-07-02

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir über die Niederlagen vor Gericht von gleich 6 AfD-Politiker:innen. Auch diesen Monat wurden wieder AfD-Politiker:innen verurteilt, ganz vorne dran der Rechtsextremist und Faschist Björn Höcke. Es wurden aber auch viele Geldstrafen wegen Beleidigung erlassen und noch vieles mehr.

Urteile des Monats Mai: Niederlagen für gleich 6 AfD-Politiker!

ALles rund um AfD

1. Björn Höcke wegen NAzi-Parole erneut verurteilt

Der AfD-Politiker und Rechtsextremist Björn Höcke muss erneut eine Geldstrafe zahlen, weil er die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ in einer Rede benutzt hat. Das Landgericht Halle verurteilte den Thüringer Landesvorsitzenden seiner Partei zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen a 130 Euro, wie der Tagesspiegel berichtet.

Höcke wurde vom selben Gericht bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Ende Mai 2021 in Merseburg einen Vortrag mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendete und dabei gewusst habe, dass es sich bei dem letzten Teil um die verbotene SA-Losung handelt. In diesem Verfahren wurde er Mitte Mai zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das neue Urteil bezog sich auf eine Rede von Höcke vergangenen Dezember. Damals verwendete Höcke dieselbe Parole erneut, diesmal bei einem AfD-”Bürgerstammtisch” in Gera. Während er in der rechten Hand ein Mikrofon hielt, gestikulierte er mit der linken und wiederholte den Satz von 2021, endete dann aber bei „Alles für“, woraufhin mehrere Zuhörer eindeutig und laut vernehmbar „Deutschland“ riefen.

Noch ein weiterer Prozess gegen Höcke läuft am Landgericht Mühlhausen (Thüringen). Das Gericht hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Es geht um einen Telegram-Post von Höcke aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen.

Faschist Höcke gesteht, Nazis zu zitieren, um seinen „Patriotismus“ auszudrücken?

25 krasse Zitate, die zeigen, dass Höcke ein waschechter Faschist ist

2. 30.000 Euro Strafe für AfD-Politiker Czuppon

Der AfD-Politiker Torsten Czuppon muss 30.000 Euro (150 Tagessätze zu je 200 Euro) Strafe zahlen, weil er als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige verfasst und selbst bearbeitet hatte. Das Oberlandesgericht hat die Revision Czuppons und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil zurückgewiesen.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 58-Jährige vor seiner Abgeordnetenzeit als Polizist eine Strafanzeige gegen Unschuldige gestellt und diese damit einer Straftat beschuldigt hatte. Zwei Männer hatten den AfD-Politiker zuvor angezeigt, weil er bei einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt der Marke Thor Steinar getragen haben soll. Die Gedenkstätte sah darin einen Verstoß gegen ihre Hausordnung, da die Marke in rechtsextremen Kreisen beliebt ist. Czuppon bestritt jedoch, ein T-Shirt dieser Marke getragen zu haben und erstattete Anzeige gegen die beiden Zeugen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Im Anschluss soll er die Strafanzeige selbst bearbeitet haben. Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Landtag.

Für die Richter war es letzten Endes unerheblich, ob Czuppon tatsächlich ein T-Shirt der Marke Thor Steinar trug oder nur eines welches ähnlich aussah. Sie zweifelten nicht an der absichtlichen Verfolgung Unschuldiger. Er habe als Polizeibeamter die Betreffenden einer Straftat bezichtigt und sei auch dienstlich damit befasst gewesen, hieß es.

Polizist & AfD-Abgeordneter Czuppon verurteilt: 30.000€ Strafe

3. keine Anklage wegen „AfDler töten.“

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat ihre Ermittlungen wegen eines Plakats mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ eingestellt. Das bei einer Demonstration in Aachen im Januar 2024 von der Antifa-Jugend mitgeführte Transparent stellt kein strafbares Verhalten dar. Dafür mitentscheidend ist, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen steht. Auf diese Weise könnte man die Worte als Vorwurf lesen im Sinne von: Die Politik der AfD tötet Menschen. 

Laut der Staatsanwaltschaft sei nach etablierter Rechtsprechung bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen. Auch betont sie, dass es sich um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung handelt. Es kann deshalb daraus nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, Äußerungen wie die von der Antifa-Jugend getätigte seien generell nicht strafbar.

Bereits in der Vergangenheit urteilte das Verwaltungsgericht Chemnitz, dass die Satirepartei “Die Partei” Plakate mit dem Slogan “Nazis töten.” hängen lassen darf. 

4. Schulen in Bayern dürfen vor AfD warnen

In Bayerns Schulen darf ein Schulleiter per Elternbrief vor der AfD warnen. Er verstößt damit nicht gegen das Gebot der „Mäßigung und Zurückhaltung“, wie es Paragraf 33 des Beamtenstatusgesetzes vorschreibt. Dieser Ansicht ist das Kultusministerium Bayerns. Vorangegangen ist eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Arnold. Dieser meldete einen Regensburger Schulleiter (mittlerweile planmäßig pensioniert) beim Kultusministerium, weil dieser vor dem Rechtsradikalismus der Partei gewarnt hatte, und zwar in einem Elternbrief. 

Wörtlich schreibt das Ministerium:

„Im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet.“

Der AfD-Abgeordnete Arnold spricht in den sozialen Medien immer wieder von der (links-grünen) „Indoktrination in Schulen“ und ist um starke Begriffe gegenüber der politischen Konkurrenz („Parasiten“, „rotes Pack“, „Banditen“) und Teilen der Bevölkerung („arbeitsscheue Kreaturen“) nicht verlegen. 

Der Elternbrief aus Regensburg ist nicht der einzige Fall, in dem die AfD in Bayern versucht hat, gegen die – in ihren Augen allzu positionierten – Lehrkräfte vorzugehen, wie Regensburg Digital schreibt. Erst im Februar beklagten sich drei Abgeordnete im Rahmen einer Anfrage über einen Lehrer, der an einem Gymnasium im Ostallgäu die Schülerinnen seiner elften Klasse zur Teilnahme an einer Demonstration „für Demokratie und Vielfalt“ aufrief.

Ähnliche Aufrufe, über die sich die AfD in derselben Anfrage beschwert, gab es auch in Gymnasien in Schwaben und Niederbayern. Auch in all diesen Fällen sah das Kultusministerium keine Dienstpflichtverletzung von Lehrkräften und beanstandete das Verhalten der Schulen nicht. Es gehöre zum Erziehungsauftrag, „die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern“, heißt es in der Antwort des Ministeriums vom 15. April.

Auch in Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen stellte die AfD eine Anfrage an die Landesregierung zur – so wörtlich –  “Einflussnahme und Mobilisierung durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulen zulasten der Alternative für Deutschland in NRW”. Die Ministerin für Schule und Bildung beantwortete die AfD-Anfrage unter anderem so: “Die Zielsetzungen der politischen Bildung in der Schule sind die Vermittlung demokratischer und menschenrechtlicher Werte und Normen, die Förderung der Verantwortungsübernahme und mündigen Teilhabe der jungen Generation an gesellschaftlichen Entwicklungen und die Ermutigung zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation.“ Sie schließt sich damit dem Bayerischen Kultusministerium an.

Die AfD suchte und sucht immer wieder Wege, um AfD-kritische Lehrkräfte unter Druck zu setzen. Seit 2019 ist das AfD-Meldeportal “Neutrale Schule” offline – aus Datenschutzgründen. Die rechtsextreme Partei sucht aber weiter nach Loopholes. Zum Beispiel startet die niedersächsische Landtagsfraktion nun einen neuen Anlauf – ein Infoportal zwar ohne direkte Eingabemaske, aber dafür mit einer eigens eingerichteten E-Mail-Adresse.

5. AfD-Landrat muss dem „Spiegel“ Auskunft geben

Robert Sesselmann, der erste Landrat der AfD, muss dem Spiegel nun per Gerichtsurteil Fragen beantworten. Das Verwaltungsgericht Meiningen entschied dies per einstweiliger Anordnung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund ist die Recherche des Spiegels zu den Wahlversprechen des AfD-Politikers. Dazu schickte das Magazin der Pressestelle des Wahlkreises des AfD-Politikers 15 Fragen. Darunter: Wie viele Mitarbeiter haben seit dem Amtsantritt des AfD-Politikers das Landratsamt verlassen? Wurden Stellen für Sozialarbeiter in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften gekürzt? Was hat der Landrat getan, um kriminelle Asylbewerber abzuschieben?

Sie wurden teils ausweichend, teils unvollständig und teilweise gar nicht beantwortet. Laut Gerichtsurteil muss Sesselmann dem Spiegel nun vollumfänglich antworten. Das Gericht verweist in seinem Beschluss auf das Thüringer Pressegesetz, das Behörden verpflichtet, Medien »die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen«.

Sonneberg: Gewalt-Anstieg durch AfD-Landrat?

6. Ordnungsgeld für Beatrix von Storch – schon das zweite Mal!

Wegen mehrerer beleidigender Zwischenrufe muss die AfD-Politikerin Beatrix von Storch bis zu 2.000 Euro Strafe zahlen. Die Sanktion verhängte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Katrin Göring-Eckardt. Der Geschäftsordnung des Parlaments zufolge kann das Präsidium „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall können es sogar 2.000 Euro sein. Ein Ordnungsgeld wird im Bundestag nur äußerst selten verhängt. In der Regel belässt es das Präsidium bei einem Ordnungsruf, wie die Zeit schreibt.

Es ist bereits das zweite Mal, dass von Storch wegen ihrer Pöbeleien und Beleidigungen im Bundestag zur Kasse gebeten wird. Bereits im November 2023 wurde ein Ordnungsgeld gegen sie verhängt. Der Hintergrund: die Debatten um das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag. 

Schon damals beleidigte sie pausenlos die trans Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer und bezeichnete sie ständig als Mann. Zwei Ordnungsrufe im Parlament folgten. Auch in den sozialen Medien ließ von Storch ihrem Hass freien Lauf. Aufgrund ihrer abwertenden Kommentare wurde ihr ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro verhängt. Zuvor hatte der fraktionslose AfD-Abgeordnete Matthias Helferich ebenfalls einen Ordnungsruf erhalten

Auch im Juni konnte von Storch also ihre Transfeindlichkeit nicht zügeln und äußerte sich bei mehreren Zwischenrufen »herabwürdigend und respektlos« über Frau Ganserer. Sie bewies damit ums Neue, wie egal ihr Recht, Ordnung und die Würde anderer Menschen sind. Dafür muss sie tief in die Tasche greifen. 

Urteile der Woche (KW 49): Beatrix von Storch muss Strafe zahlen

Corona

7. Maskenklage gescheitert

Ein ehemaliger Bielefelder Grundschüler und seine Erziehungsberechtigten waren vor mehr als drei Jahren gegen die damalige Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW vor Gericht vorgegangen. Die Verordnung sah vor, dass in Schulen Maskenpflicht herrschte. Bereits 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Antrag abgewiesen mit der Begründung, dass die Maskenpflicht seinerzeit den Präsenzunterricht an Schulen ermöglicht habe. Der Schüler und seine Eltern hielten dennoch an ihrer Maskenklage fest, das Hauptverfahren wurde eingeleitet. Nun wies das Oberlandesgericht die Klage erneut ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es sind Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht möglich.

8. Gefängnisstrafe wegen falscher Corona-Atteste

Im Prozess um gefälschte Corona-Atteste ist eine Ärztin aus Moritzburg (Sachsen) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt Bianca W. drei Jahre Berufsverbot und muss rund 47.000 Euro zahlen – die Summe soll sie mit gefälschten Attesten eingenommen haben. Die Richter am Dresdner Landgericht sahen es als erwiesen an, dass die 67-Jährige falsche Gesundheitszeugnisse gewerbsmäßig ausgestellt hat, wie der MDR schreibt. Zudem habe sie gegen das Waffengesetz verstoßen.

Bei einer Razzia war ein nicht angemeldeter Elektroschocker gefunden worden. Nach dem Urteil kam die 67-Jährige aufgrund der langen Untersuchungshaft vorerst auf freien Fuß. Sie saß seit Februar 2023 in U-Haft. Informationen eines Telegram-Chats der “Freien Sachsen” mit Anhänger:innen der Hautärztin zufolge ist sie jedoch bereits wieder hinter Gittern. 

Die Medizinerin, die sich darüber hinaus als Reichsbürgerin identifiziert, habe während der Corona-Pandemie Patient:innen pauschal bescheinigt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können oder nicht geimpft werden dürfen. Oftmals wurden ihre Patient:innen dafür nicht einmal untersucht. Diese “Diagnosen” ließ sie sich teuer bezahlen. Mehr als 1.000 solcher Atteste soll sie ausgestellt haben. 

Viele Querdenker-Freunde der Ärztin (mehr als 100) begleiteten den Urteilsprozess und störten die Urteilsverkündung. Beispielsweise begannen sie, lautstark die deutsche Nationalhymne zu singen. Der vorsitzende Richter ließ den Saal räumen. Die Angeklagte selbst ist sich keiner Schuld bewusst. 

9. Geldstrafe für Impfgegner

Weil er im Internet ein Bild mit dem Spruch „Impfen macht frei“ verbreitete, ist ein 64-Jähriger vom Landgericht Köln wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt worden. 

Shoah-Vergleiche unter Impfgegnern sind kein Einzelfall. Infolge der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und ihrer Impfkampagne ab 2021 zogen Impfgegner mehrfach Vergleiche zum Nationalsozialismus. Dabei zogen sie sich gestreifte Häftlingsklamotten oder Armbinden an, um sich mit den durch den Nationalsozialismus verfolgten und millionenfach getöteten Juden gleichzusetzen.

10. Haftstrafe für falsch abgerechnete Corona-Tests

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Corona-Tests hat das Kölner Landgericht einen 39-jährigen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte laut Urteil während der Pandemie massenhaft nicht durchgeführte Corona-Tests abgerechnet. Den finanziellen Schaden für den Fiskus bezifferte das Gericht mit knapp 5,8 Millionen Euro, wie der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt. Laut Urteil betrieb der Angeklagte von März 2021 bis Mai 2023 ein Netz von Corona-Testzentren in Köln, Euskirchen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Kreis Neuss. Neben tatsächlich durchgeführten Tests habe er auch nicht und falsch durchgeführte Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet. Aufgeflogen ist der Betrug, als ein Vater angab, dass seine Tochter ein Corona-Testergebnis von einem der von Can H. betriebenen Corona-Testzentren erhalten hatte, obwohl das Mädchen sich dort nie hatte testen lassen.

Zudem wurde Can H. wegen Untreue, versuchter Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung sowie wegen des unberechtigten Führens eines Doktortitels verurteilt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess weitgehend gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Im Vorfeld des Prozesses berichtete der Angeklagte von Schmiergeldzahlungen an zwei Mitarbeitende der Kreisstadt Bergheim. Um sein Geschäft mit den Testzentren um einen Auftrag für das Durchführen von Corona-Tests in Geflüchtetenunterkünften zu erweitern, soll Can H. einen Ordnungsamtsmitarbeiter bestochen haben. 

Geldstrafen wegen Beleidigung

11. Geldstrafe für Tim Kellner wegen Beleidigung

Der ehemalige Polizist und Youtuber Tim Kellner wurde am Mittwoch vom Landgericht Detmold wegen Beleidigung von Politikerinnen verurteilt. Er soll eine Geldstrafe von 11.000 Euro zahlen, die sich aus 110 Tagessätzen in einer Höhe von je 100 Euro ergibt. Unter anderem soll er Bundesinnenministerin Nancy Faeser als «aufgedunsene Dampfnudel» bezeichnet haben. Daraufhin hat die SPD-Ministerin einen Strafantrag gestellt. Auch Annalena Baerbock hatte ihn wegen Beleidigung angezeigt.

Kellner war bereits im Oktober vergangenen Jahres zu der Summe verurteilt worden, ging aber in Berufung. Diese wurde am Mittwoch zurückgewiesen. Bei Youtube hat Tim Kellner mehr als eine halbe Million Follower. Vor Gericht warteten über Hundert seiner Anhänger. Außerdem waren vier Gegendemonstrationen angemeldet, zu denen laut Polizei 160 Menschen erschienen. Kellner ist Mitglied eines örtlichen Rockervereins und wurde im Jahr 2010 wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. 

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Annalena Baerbock war jedoch im Juni nicht die einzige Grünen-Politikerin, die vor Gericht Recht bekam. Wegen Beleidigungen des Grünen-Landtagsabgeordneten Cemal Bozoglu aus Bayern sowie von Polizisten verurteilte das Amtsgericht Augsburg einen 34-Jährigen am Donnerstag zu 7500 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze zu je 50 Euro).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Bozoglu im September während des Landtagswahlkampfes an einem Wahlstand mit übelsten Schimpfwörtern beleidigt hatte.

Unter anderem bezeichnete der Mann den Politiker laut Anklage als – und dies war eine der freundlicheren Aussagen – „drecks Staatsparasit“. Die alarmierten Polizisten soll der 34-Jährige zudem als „degenerierte Lakaien“ verunglimpft haben.

13. Geldauflage wegen Beleidigung: Wieder die AfD

Und die nächste Klatsche vor Gericht gegen AfD-Politiker gab’s auch im Juni, dieses Mal gegen den bayerischen AfD-Landeschef Stephan Protschka. Gegen eine Geldauflage und eine Erklärung hat das Amtsgericht Deggendorf das Verfahren gegen ihn nun eingestellt, wie der BR berichtete. Protschka muss 12.000 Euro bezahlen und künftig von weiteren Beleidigungen absehen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker aus Niederbayern vorgeworfen, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beim Politischen Aschermittwoch 2023 in Osterhofen „Södolf“ und „Landesverräter“ genannt zu haben. In einer Erklärung von Protschka heißt es, er werde die beleidigenden Ausdrücke nicht mehr wiederholen. Außerdem lägen dem AfD-Politiker Anspielungen auf die NS-Zeit grundsätzlich fern. Er habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung zu leisten.

Die Richterin am Amtsgericht Deggendorf erklärte, die von Stephan Protschka in seiner Aschermittwochsrede verwendeten Ausdrücke könnten als Spontanäußerungen gewertet werden.

Der besagte Vorredner war der österreichische Rechtspopulist Gerald Grosz. Er wurde Anfang April vom Amtsgericht Deggendorf wegen Beleidigung zu einer Strafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Auch er hatte unter anderem „Södolf“ verwendet. Das Verfahren gegen Grosz ist noch nicht abgeschlossen. Der österreichische Rechtspopulist legte Berufung ein.

Protschka sitzt seit 2017 für die AfD im Bundestag. Er gehört der offiziell aufgelösten rechtsextremen AfD-Strömung „Der Flügel“ an. Seit Oktober 2021 ist der heute 46-Jährige Vorsitzender des bayerischen AfD-Landesverbands. Am 6. Juli 2022 hob der Bundestag Protschkas parlamentarische Immunität wegen des Verdachts auf Fälschung beweiserheblicher Daten auf. 

Noch mehr Urteile!

14. Entlassung von Compact-Mitarbeiterin rechtens 

Unter falschem Namen und mit Perücke soll eine Lehramtsreferendarin für den Nachrichtenkanal des rechtsextremistischen Magazins Compact tätig gewesen sein. Daraufhin hat der Dienstherr sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Mit ihrem Eilantrag gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Frankfurt (Oder) ist die junge Frau nun gescheitert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die angehende Lehrerin „nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet“, wie es in dem Beschluss heißt (Beschl. v. 06.06.2024, Az. VG 2 L 78/24). Darüber berichtete Legal Tribune Online

Ans Licht kamen die Nebentätigkeiten der Referendarin unter anderem durch einen Bericht des Tagesspiegels. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Compact-Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein.

Rechtsextremes Magazin muss vom Markt genommen werden – Compact

15. Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin

Das Landgericht Hamburg hat die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aus Vlotho (NRW) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Darüber berichtete der WDR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auschwitz sei laut Haverbeck kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen, dies wiederholte sie immer wieder – selbst im Gerichtssaal. Das ist Volksverhetzung, hat das Landgericht Hamburg nun entschieden und die 95-jährige Holocaust-Leugnerin zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Tatsächlich ermordeten die Nationalsozialisten nach Schätzungen von Historiker:innen allein in Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Bereits 2015 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Strafe saß sie in der JVA Senne in Bielefeld im offenen Vollzug ab, wurde aber zeitnah in den geschlossenen Vollzug in die JVA Bielefeld Brackwede verlegt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Jetzt – erst neun Jahre später – findet das Verfahren vorerst einen Abschluss. Gerichte müssen sich immer wieder mit Ursula Haverbeck beschäftigen. Zuletzt war sie 2022 von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mit der Berufung in diesem Verfahren war Haverbeck gescheitert. Zum Haftantritt in diesem Fall kam es bislang jedoch nicht. Der Anwalt der 95-Jährigen zweifelte ihre Haftfähigkeit an. Eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung saß Haverbeck aber bereits ab.

16. Bewährungsstrafe für Freie-Sachsen Aktivisten

Der „Freie Sachsen“-Aktivist Max Schreiber (Chef der rechtsextremen Partei in Pirna) und sein Bruder Moritz sind am Amtsgericht Dresden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten bzw. zehn Monaten verurteilt worden – unter anderem wegen Körperverletzung und Nötigung, wie Endstation Rechts schreibt.

Die beiden Männer hatten letzten Sommer einem E-Scooter-Fahrer ins Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen. Der 25-jährige Mann hatte u.a. einen Bänderriss an der Schulter erlitten und leide bis heute an den gesundheitlichen Folgen. Wegen Nötigung wurden die Brüder verurteilt, weil sie im Februar 2022 Journalisten der Gruppe „vue.critique“ und deren Begleitschützer auf einer Demo erst bedroht und später auch gejagt hatten. Angeblich sei das aus Notwehr erfolgt, die Richterin wies das laut MDR jedoch als Schutzbehauptung zurück.

Schreiber zog zur Kommunalwahl in die Stadtvertretung von Heidenau sowie den Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein. Da er jedoch in Dresden wohnen soll, prüfen die Ordnungsbehörden derzeit, ob der ehemalige NPD-Kreisvorsitzende womöglich gar nicht hätte antreten dürfen. Sollte dies zutreffen, könnte er seine beiden Sitze verlieren.

Die Freien Sachsen auf Telegram: Eine rechtsextreme Querdenker-Partei

Artikelbild: knipsdesign

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-juni-hoecke-erneut-verurteilt-15-urteile-mehr/

#erneut #hocke #monats #urteile #verurteilt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-05-31

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir leider nur noch die Urteile-Sammlungen monatlich. Letzten Monat berichteten wir über drei Klatschen vor Gericht für Julian Reichelt. Und, welch Wunder, auch diesen Monat muss er wieder drei mal vor Gericht einstecken, mehr dazu weiter unten. Groß mit dabei sind im Mai auch viele AfD-Politiker, die Geldstrafen erhielten. Ganz vorne dran: Faschist Björn Höcke.

Urteile des Monats: Drei Klatschen vor Gericht für Reichelt

1. Höcke wegen Nazi-Spruch verurteilt

Der AfD-Führer und Rechtsextremist Björn Höcke wurde vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze von je 130 Euro) verurteilt. Er hatte in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung vor drei Jahren eine verbotene Parole der SA verwendet. Das Verwenden von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen ist in Deutschland verboten. Höcke gab vor, nicht gewusst zu haben, dass “Alles für Deutschland” eine verbotene Nazi-Parole sei. Sehr unglaubwürdig für den Ex-Geschichtslehrer (!) Höcke. 

@heuteshow

Einfach lügen! heuteshow

♬ Originalton – heuteshow – heuteshow

Gegenüber Elon Musk erklärte Höcke übrigens nicht, dass er hier einen Fehler gemacht hatte, sondern diese Nazi-Parole nutzen wolle, um seinen „Patriotismus“ auszudrücken. Wir analysieren seit einigen Jahren Reden von Faschist Höcke und haben viele Belege für die NS-Bezüge des ehemaligen Geschichtslehrers, der offenbar ganz bewusst auf Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels zurückgreift. In diesem Artikel weisen wir Parallelen von Höcke-Reden zu Hitler-Reden aus 1920, 1926 oder 1927 nach und noch mehr. Höcke passieren da wohl ständig „Fauxpas“. Ständig zitiert er Nazis wie Hitler oder Goebbels. Und das soll bei dem Neonazi alles immer Zufall sein?

50 Reden analysiert: So viel Hitler steckt in Faschist Höcke

Seine drei Verteidiger haben Revision eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof. 

Die Thüringer AfD ist übrigens als gesichert rechtsextrem eingestuft und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Verfassungsschutz stuft die AfD auf Bundesebene als rechtsextremen Verdachtsfall ein – zu Recht. Das bestätigte zuletzt das Oberverwaltungsgericht in Münster. Direkte Folgen für die Spitzenkandidatur Höckes bei der Landtagswahl in Thüringen im September hat seine Verurteilung nicht.

So stuft der Verfassungsschutz in deinem Bundesland die AfD ein

2. Bewährungs- und Haftstrafen für Mitarbeiter von antisemitischem Versand

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte drei Mitarbeiter des Buchversands “Schelm” zu Freiheitsstrafen, der antisemitische und rechtsextreme Schriften anbot. Ein vielfach vorbestrafter Mitarbeiter erhielt zweieinhalb Jahre Haft, während die anderen beiden Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen. Alle waren einmal in der NPD aktiv, der vorbestrafte Mitarbeiter sogar als Stadtrat für die NPD in Leipzig. Nun wurden sie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt. Insgesamt wurden über Jahre hinweg zehntausende rassistische und antisemitische Schriften versandt.

Das einzige Problem: Der rechtsextreme Hauptverantwortliche des antisemitischen Versands ist vor Jahren nach Russland ausgewandert und kann bisher rechtlich nicht belangt werden. Er wird per internationalem Strafbefehl gesucht. Auch konnte die Website noch nicht offline genommen werden, da die Server im Ausland angesetzt sind. Der Hauptverantwortliche hetzte derweil über den Gerichtsprozess und bedrohte den zuständigen Richter in einer Mail mit dem Tod. Es hingen „noch ein paar ungebrauchte Fleischerhaken“ in Plötzensee. In dem Berliner Gefängnis richtete das NS-Regime hunderte Menschen hin.

Die Einnahmen, die die Betreiber des Versands erwirtschafteten, müssen an den Staat gezahlt werden. Unter anderem wurde “Mein Kampf” viel und mit großer Gewinnmarge verkauft. Der Richter am Oberlandesgericht Dresden machte klar, dass die antisemitischen Hass- und Hetzschriften, die versandt wurden, “den Nährboden für furchtbare Gewalttaten bereiten, nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch heute”. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig

3. Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat verurteilt

Der Mai war teuer für so einige AfD-Politiker:innen. Nachdem der Berliner AfD-Bezirksverordnete Kai Borrmann im August 2021 zwei PoC-Frauen in einem Restaurant beleidigt, einer davon später ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen hatte, muss er für diese Tat nun endlich rechtskräftig blechen. Schon im Februar 2023 wurde er wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Sowohl der AfD-Politiker als auch die Staatsanwaltschaft waren jedoch in Berufung gegangen. 

Die Berufung von Borrmann wurde nun abgelehnt und der Rassist erhält eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 10.000 Euro. Borrmann zeigte vor Gericht keinerlei Reue. Er taucht auch weiterhin auf der Webseite der AfD-Fraktion der BVV Berlin Mitte auf und scheint dort weiterhin Bezirksverordneter im Ausschuss für Schule, Sport, Stadtentwicklung und Facility Management, Weiterbildung und Kultur zu sein. Versteht man das Beißen anderer Menschen unter deutscher Kultur?

Auf der Homepage des Bezirksamts Mitte ist er jedoch als Einzelverordneter gelistet und auch in den einzelnen Ausschüssen als Einzelverordneter (Schule, Sport, Stadtentwicklung & Facility Management, Weiterbildung & Kultur). Auch die Linken-Fraktion berichtet von einem Rausschmiss Borrmanns aus der AfD-Fraktion im Zuge eines Kommentars unter einem Volksverpetzer-Tweet 2023, in dem er infrage stellt, dass Neonazi Breivik, der für den Tod von 77 Menschen verantwortlich ist, auch „politisch“ falsch gelegen hätte

Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen Borrmann laufen würde.

10 rechtsextreme Zitate der AfD

Jede menge verurteile AfD-Politiker weiter in der partei

Dass verurteilten AfD-Politikern parteiintern oft keine Konsequenzen drohen, ist kein Einzelfall. Unsere Kolleg:innen von Correctiv recherchierten kürzlich zu 48 AfD-Mandatsträger:innen und Mitarbeitenden auf Bundes-, Landes-, und Kreisebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind. Darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. Correctiv schreibt dazu: 

“28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, oder es wurden Strafbefehle gegen sie erlassen – 14 davon sind trotzdem noch immer in ihrem politischen Amt tätig.

Unter diesen 14 Politikerinnen und Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt.”

Das Problem: Bei den meisten dieser Fälle handelt es sich aus juristischer Sicht um “Vergehen” und nicht um “Verbrechen”. Und das passive Wahlrecht erlischt erst, wenn eine Person wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das heißt, erst bei dieser Strafe kann einer Person das politische Mandat entzogen werden, dann kann sie weder gewählt werden noch bei einer Wahl antreten. Parteiintern kann natürlich auch davor schon etwas getan werden, jedoch scheint das der AfD bisher eher egal zu sein. Keine andere im Bundestag vertretene Partei fällt in annähernd ähnlichem Umfang wegen Gewalttaten auf. 

4. Wegen Volksverhetzung: Geldstrafe für AfD-Politikerin

Da passt der Fall um die Rotenburger AfD-Chefin Marie-Thérèse Kaiser genau ins Bild. Ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung wurde nun vom Landgericht Verden bestätigt. Im Sommer 2021 hetzte die AfD-Politikerin gegen afghanische Geflüchtete. Wir erinnern uns: nach der erneuten Machtübernahme der Taliban 2021 fürchteten viele Afghan:innen, die mit ausländischen Streitkräften, unter anderem US-amerikanischen Soldat:innen und der deutschen Bundeswehr zusammenarbeiteten, um ihr Leben.

Der Hamburger Bürgermeister Tschentscher (SPD) kündigte damals an, 200 Helfer, sogenannte “Ortskräfte” der Bundeswehr in Hamburg aufzunehmen. Kaiser schrieb als Reaktion auf ein Interview mit Tschentscher auf Social Media: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?”. In erster Instanz erhielt Kaiser für ihre Hetze eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von jeweils 60 Euro. Bei dieser Strafe bleibt es nun, urteilte das Landgericht Verden.

Kaiser hetzte pauschal gegen Schutzsuchende und hat auf Social Media das Ventil für ihren Rassismus und ihren Hass gesucht und gefunden. Anerkannte Asylsuchende sind im Übrigen weniger kriminell als der Durchschnitt in Deutschland. Instagram nutzt sie übrigens auch, um sich mit Vertreter:innen der rechtsextremen Identitären Bewegung zu vernetzen. Eine Datenanalyse unserer Kolleg:innen von Correctiv zeigt, dass Kaiser unter den zehn wichtigsten Verbindungsknoten im Netzwerk von 4.500 rechten Instagram-Accounts ist, die Correctiv für relevant kategorisierte. Das bedeutet, sie ist dort stark in mehrere Szenen vernetzt, darunter auch zu Rechtsextremen. 

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

Leichter Rückgang der Verhältnisse der Tatverdächtigen

Die Verteidigung Kaisers beantragte übrigens noch Innenministerin Faeser (SPD) in den Zeugenstand einzuladen. Dem wurde nicht stattgegeben. Hintergrund ist, dass die SPD-Politikerin vor kurzem bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik gesagt hatte, dass eine steigende Migration zu mehr Straftaten geführt habe. Damit wollte Kaisers Verteidiger den Menschenhass der AfD-Politikerin legitimieren. Doch selbst Faeser von der SPD folgte der verzerrten medialen Darstellung der PKS, die jedes Jahr aufs neue den Hass auf Schutzsuchende schürt. In Wahrheit ist die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen mit Wohnsitz in Deutschland im Verhältnis zur ausländischen Bevölkerung in Deutschland 2023 sogar leicht ZURÜCKgegangen. Und im Übrigen waren die Jahre 2017 bis 2022  die sechs Jahre mit der niedrigsten Anzahl von Straftaten seit der Wiedervereinigung. Fakten, die leider nicht mal Innenministerin Faeser kennt.

PKS: Wie dich BILD, AfD & Co. über Kriminalität belügen

Kaiser kündigte Revision an. 

3 neue Klatschen für Reichelt: Sieg für Böhmermann, Seentoretter und NDR

Der Desinformations-Verbreiter Julian Reichelt, Ex-”BILD”-Chefredakteur und Betreiber des rechtsradikalen Online-Portals „Nius“, hat sich in letzter Zeit ständig vor Gericht zu verantworten. Ende letzten Jahres verlor Reichelt gegen die Bundesministerin Schulze vor Gericht, als er über die Bundesregierung und die Taliban log. Kurz zuvor verlor er gegen Satiriker Jan Böhmermann, weil er „unstreitig unwahre“ Behauptungen über ihn verbreitet hatte. Auch gegen die Dresdner Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline International e.V.“ unterlag er zuletzt vor Gericht. Im April hatten wir drei Reichelt-Klatschen, im Mai schon wieder.

Urteile des Monats: Drei Klatschen vor Gericht für Reichelt

So gewinnt beispielsweise der NDR gegen Reichelt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass die NDR-Sendung “Reschke Fernsehen” eine Gegendarstellung, die von Reichelt angestrebt wurde, nicht ausstrahlen muss. Konkret geht es um eine ARD-Sendung mit dem Titel „Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen“, in der die Vorwürfe von Machtmissbrauch des Ex-Bild-Chefs Reichelt thematisiert wurden.

Das Landgericht Hamburg hatte vergangenen September zunächst eine Gegendarstellungsverfügung erlassen und somit Reichelt in erster Instanz Recht gegeben. Der NDR legte jedoch Berufung ein und erhielt nun Recht. Die von Julian Reichelt verlangte Gegendarstellung entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg sind keine Rechtsmittel möglich. 

Böhmermann-Erfolg gegen Reichelt

Auch im oben erwähnten Rechtsstreit zwischen Reichelt und Böhmermann erzielte Böhmermann im Mai einen weiteren Erfolg. In der Vergangenheit erwirkte die Produktionsfirma von Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt, der über die Affäre um den damaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik Falschaussagen verbreitete und unter anderem Böhmermann vorwarf, Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium hätten an einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ mitgewirkt. Das war erneut erfunden von Reichelt, das Landgericht Hamburg untersagte ihm anschließend diese Falschaussagen. 

Die anschließenden Änderungen an den Darstellungen Reichelts gingen der Produktionsfirma von “ZDF Magazin Royale” aber nicht weit genug. Sie gingen erneut gerichtlich gegen Reichelt vor. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied nun, dass Rome Medien – deren Geschäftsführer Reichelt ist – gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro. Falls Rome Medien nicht zahlt, muss Reichelt ersatzweise vier Tage in Ordnungshaft. 

Reichelt muss Richtigstellung drehen

Und das ist immer noch nicht alles: Aufgrund eines fehlerhaften Berichts über die Dresdner Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline International e.V.“ hat das Landgericht Berlin II 5.000 Euro Zwangsgeld oder 10 Tage Zwangshaft gegen Reichelt erteilt.

Das entsprechende Video lud Reichelt bereits am 02. Oktober 2023 auf seinen Kanal hoch. Dort behauptete er, Mission Lifeline werde von einem Verein finanziert, an dessen Spitze der Lebensgefährte von Katrin Göring-Eckardt (Grüne) stehe. Wahrheitsgehalt mal wieder nicht vorhanden. Reichelt soll jetzt eine Richtigstellung auf seinem YouTube-Kanal veröffentlichen. Dies ist eine Premiere, da bisher keine solchen Anforderungen bei falschen Behauptungen in Videos gestellt wurden.

Nachdem er eine einstweilige Verfügung kassierte, veröffentlichte er nur eine unzureichende Gegendarstellung, was das Gericht zu weiteren Maßnahmen zwang. Rechtsanwalt Jonas Kahl, der Mission Lifeline vertritt, bezeichnete den Beschluss als präzedenzfallartig, da er klare Vorgaben für Gegendarstellungen bei YouTube-Videos schafft. Eine bloße Einblendung hat dem Gericht bisher nicht gereicht.

6. Geldstrafe für Ex-Richter wegen Habeck-Beleidigung

Ein pensionierter Richter ist vom Amtsgericht Reutlingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von 7.800 Euro (60 Tagessätze zu je 130 Euro) gegen den Ex-Richter, nachdem er auf Facebook den Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck mehrfach als “Vollidioten” bezeichnet und mit “Hundekot” verglichen hatte. 

Zudem wurde der Ex-Richter wegen Volksverhetzung verurteilt, ebenfalls wegen eines Facebook-Posts. Auf Facebook soll er Geflüchtete unter anderem als „Vergewaltiger“ und „Abschaum“ bezeichnet haben. Dass er selbst der Autor dieses Facebook-Posts ist, bestreitet der Angeklagte und legte gegen das Urteil Revision ein. 

7. Drei Weitere Urteile gegen AfD-Politiker

Noch ein paar honorable mentions von AfD-Verurteilungen aus dem Mai:

Laut eigener Aussage wurde der rechte Streamer und AfD-Politiker Sebastian Weber zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Das Landgericht Köln hat eine einsteweilige Verfügung gegen AfD-Politikerin Beatrix von Storch erlassen, da sie einfach gelogen hat, und Correctiv-Journalisten Jean Peters mit einem Brandanschlag in Verbindung gebracht hatte. Und noch ein AfD-Politiker: Das Gericht fand es offenkundig nicht so amüsant, dass der verurteilte AfD-Mann Stephan Brandner ein erstes gerichtliche Ordnungsgeld mit verächtlichen Emojis kommentierte. Er hat damit seine Strafe erhöht muss jetzt insgesamt 20.000€ zahlen. Laut Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller ist das Urteil jetzt rechtskräftig (Kammergericht, 10 W 46/24).

Artikelbild: Annette Riedl/dpa

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-mai-niederlagen-fuer-gleich-6-afd-politiker/

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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-04-29

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Leider sind die Urteile in den vergangenen Wochen bei den sehr ereignisreichen Wochen beim Volksverpetzer ausgefallen: Wir waren auf der Leipziger Buchmesse, Thomas hat sein Buch „Werbung für die Wahrheit“ veröffentlicht. Doch endlich sind die Urteile wieder da! Aber leider schaffen wir nicht mehr die wöchentlichen Artikel. Wir haben uns nun entschlossen, euch am Ende jedes Monats einen Catch-Up zu den wichtigsten Urteilen des Monats zu präsentieren. Da unser letzter Urteile-Artikel etwas zurückliegt, gibt es diesen Monat nicht nur Urteile aus April, sondern das wichtigste seit dem letzten Text:

Urteile der Woche (KW 7): Klimaforscher bekommt 1 Million $ Schadensersatz

1. Erster Sieg vor Gericht gegen Julian Reichelt

Der oftmals desinformative und hasserfüllte Aktivismus Julian Reichelts, Ex-”BILD”-Chefredakteur und Betreiber des rechtsradikalen Online-Portals „Nius“, hat ständig Konsequenzen vor Gericht. Ende letzten Jahres verlor Reichelt gegen die Bundesministerin Schulze vor Gericht, als er über die Bundesregierung und die Taliban logKurz zuvor verlor er gegen Satiriker Jan Böhmermann, weil er „unstreitig unwahre“ Behauptungen über ihn verbreitet hatte. 

Das erste Urteil im Jahr 2024: Aufgrund eines fehlerhaften Berichts über die Dresdner Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline International e.V.“ hat das Landgericht Berlin II 5.000 Euro Zwangsgeld oder 10 Tage Zwangshaft gegen Reichelt erteilt.

Das entsprechende Video lud Reichelt bereits am 02. Oktober 2023 auf seinen Kanal hoch. Dort behauptete er, Mission Lifeline werde von einem Verein finanziert, an dessen Spitze der Lebensgefährte von Katrin Göring-Eckardt (Grüne) stehe. Wahrheitsgehalt mal wieder nicht vorhanden.

Gegendarstellung nicht genug

Mission Lifeline sorgte sich zu Recht um ihren Ruf und mögliche Spendenverluste und setzte sich vor Gericht mit einer einstweiligen Verfügung durch. Reichelt löschte den dazugehörigen Beitrag auf Nius, überspielte die Lüge im Video mit Musik und packte die Gegendarstellung in die Videobeschreibung auf YouTube. Jedoch entsprach dies nicht den Forderungen des Gerichts. Wie T-Online schreibt:

„Die Gegendarstellung veröffentlichte Reichelt dort zunächst mit einem abgeänderten Text und lediglich in der Beschreibung unter dem Video. Zuschauer mussten auf „mehr“ klicken, um sie zu finden.“

In einem Zwangsvollstreckungsverfahren verhängte nun das Gericht die 5.000 Euro Zwangsstrafe, damit Reichelt die Vorgabe endlich umsetzt. Wird die Gegendarstellung noch wie gefordert veröffentlicht, wird Reichelt die 5.000 Euro nicht zahlen müssen. Es wurde bereits nachgebessert, der Anwalt von Mission Lifeline fordert jedoch, dass die Gegendarstellung auch in Videoform veröffentlicht wird. Das Zwangsvollstreckungsverfahren läuft.

2. Sieg gegen Reichelt: Er Musste Post über Kölner Stadtanzeiger löschen

Wie bereits erwähnt, erwirkte die Produktionsfirma von Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt, der über die Affäre um den damaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik Falschaussagen verbreitete und unter anderem Böhmermann vorwarf, Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium hätten an seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ mitgewirkt. Das war erneut erfunden von Reichelt, das Landgericht Hamburg untersagte ihm anschließend diese Falschaussagen. 

Auch einen Tweet über den stellvertretenden Chefredakteur des „Kölner Stadt-Anzeiger“, Martin Dowideit, musste Reichelt anschließend per Gerichtsbeschluss löschen. In diesem Streit ging es um eine andere „ZDF Magazin Royale“ Sendung über die rechtsradikale FPÖ (rechtsnationale Partei in Österreich), in der Böhmermann sagte: „Nicht immer die Nazi-Keule rausholen, sondern vielleicht einmal paar Nazis keulen.“ Das nahm Reichelt zum Anlass, Böhmermann einen „lupenreinen Mordaufruf“ vorzuwerfen. Wegen der Berichterstattung des Kölner Stadtanzeigers warf Reichelt diesem wiederum auf Twitter vor, den „Mordaufruf rechtfertigen zu wollen“. Das Landgericht Köln urteilte schließlich, die Äußerung von Böhmermann sei „ganz offensichtlich und für jedermann erkennbar satirisch gemeint“ gewesen. Den entsprechenden Tweet muss Reichelt löschen. Lupenrein waren mal wieder nur die Falschaussagen von Reichelt.

3. Sieg gegen Reichelt: Reichelt verliert gegen die Grünen

Die Grünen erwirken im April die nächste einstweilige Verfügung gegen den rechten Demagogen.

Manche Parteien wie die CSU oder die SPD haben in ihrer Parteistruktur fest Polizei-Gruppierungen eingegliedert. „Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen in der Polizei“ sind eine Arbeitsgemeinschaft in der SPD, die CSU hat den „Arbeitskreis Polizei und innere Sicherheit“. PolizeiGrün e.V. ist keine derart eingegliederte Gruppierung. Das ist ein von der Partei rechtlich, personell und finanziell unabhängiger Verein. Darin engagieren sich grüne und Grünen-nahe (aber nicht nur) Polizeibeamte.

Wie man sich sicherlich vorstellen kann, hat Reichelt etwas völlig anderes erzählt. Das Landgericht Hamburg gab den „Grünen in mehreren Punkten recht und untersagte Reichelt und Nius – vertreten durch Rechtsanwälte Steinhöfel aus Hamburg – im Wege der einstweiligen Verfügung bestimmte Äußerungen“, wie LTO berichtet (Beschl. v. 08.04.2024, Az. 324 O 129/24).

Reichelt, der pausenlos gegen die Grünen hetzt, unterstellte PolizeiGrün, eine eigene Polizei für die Partei zu sein. Diverse Formulierungen, in denen er wahrheitswidrig von „Polizisten der Grünen Partei“ oder „Polizei der Grünen“ spricht, sind laut Gericht so nicht zulässig. T-Online schreibt:

„Konkret muss Reichelt auch die Falschbehauptung tilgen, dass die Büros der „PolizeiGrün“ im Gebäude der Parteizentrale der Grünen seien. Er hatte gesagt, das sei „natürlich furchterregend und verstößt vollkommen offenkundig gegen das Neutralitätsgebot der Polizei“.“

Viele Aussagen von reichelt wurden verboten

Das Landgericht Hamburg stimmte den Forderungen der Grünen teilweise zu, während in anderen Punkten Reichelt und Nius erfolgreich waren. Die Kosten des Rechtsstreits werden größtenteils gleichmäßig zwischen den beiden Seiten aufgeteilt. Reichelt und sein Anwalt setzen hingegen auf irreführende Strategien in der Prozesskommunikation.

In der öffentlichen Darstellung des Urteils versuchen Reichelt und sein Anwalt, die teilweise erlittene Niederlage vor Gericht als Erfolg darzustellen. Anwalt Steinhövel erwähnte in seiner Kommunikation ausschließlich die für sie positiven Urteilsteile und ließ die verlorenen Aspekte unerwähnt, mit der Behauptung, die Grünen seien mit ihrem Versuch, die Pressefreiheit einzuschränken, gescheitert. Er ignorierte dabei, dass das Gericht drei Aussagen aufgrund ihrer Unwahrheit verboten hatte, weil sie nicht unter den Schutz der Pressefreiheit fallen.

Reichelt selbst lügt jetzt auf Twitter, man dürfe weiterhin behaupten, dass die Grüne Partei sich eine eigene Polizei aufbaue, obwohl das Gericht ihm genau diese Aussage untersagt hat. Das ist besonders dreist: Genau diese Aussage darf Reichelt auf Twitter eben nicht isoliert posten. Er tut es frech aber einfach wieder.

Das könnte ihn teuer zu stehen kommen. Denn er könnte dadurch gegen die einstweilige Verfügung verstoßen. Mehr dazu haben wir hier schon berichtet:

Reichelt verliert gegen die Grünen vor Gericht – erzählt aber was anderes

4. Ordnungsgeld gegen AfD-Politiker 

Da er eine Spiegel-Redakteurin als „Faschistin“ bezeichnete, muss der AfD-Politiker und Rechtsextremist Stephan Brandner nun noch mehr Ordnungsgeld zahlen. Zum Hintergrund: Ann-Katrin Müller, Spiegel-Hauptstadtredakteurin und langjährige Beobachterin der AfD, zog vor Gericht, nachdem Hassredner Brander sie auf Twitter als „Faschistin“ beschimpft hatte. Diese Bezeichnung, die Müller in Bezug auf ihre Berichterstattung über die AfD erhielt, wurde vom Landgericht Berlin als Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gewertet (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Müllers Anwalt argumentierte erfolgreich, dass solche Bezeichnungen eine herabsetzende Wirkung haben und insbesondere auch als Angriff auf Müllers Reputation als Journalistin zu verstehen sind, ohne dass es tatsächliche Beweise für die Vorwürfe gäbe. Wir berichteten:

AfD-Hetzer Brandner muss 5000 € Ordnungsgeld zahlen!

Bereits im Januar urteilte das Gericht, dass Brandner Müller nicht als Faschistin bezeichnen darf. Der Rechtsextremist zeigt jedoch keinerlei Einsicht, im Gegenteil: Er rief seine Followerschaft sogar dazu auf, Müller weiterhin als Faschistin zu bezeichnen. Wegen Nichtbeachtung der einstweiligen Verfügung erhielt Brandner bereits eine Rechnung über 5.000 Euro. Nun also die nächste Klatsche vor Gericht: Brandner muss weitere 15.000 Euro, also insgesamt 20.000 Euro zahlen (noch nicht rechtskräftig):

Anwalt Chan-jo Jun bringt es auf den Punkt. Anscheinend war das anfängliche Ordnungsgeld von 5.000 Euro noch nicht hoch genug:

Screenshot Twitter

Der Angriff auf die Pressefreiheit kommt vor allem von rechts & von Querdenkern

5. Haftstrafe für flämischen Rechtsextremist

Dries Van Langenhove, der Gründer der belgischen rechtsextremen Bewegung „Schild & Vrienden“ und ehemaliges Mitglied der belgischen Abgeordnetenkammer, wurde wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen Rassismus und wegen Holocaustleugnung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Konkret wurde er in folgenden Punkten für schuldig befunden: Mitgliedschaft in einer Organisation, die Diskriminierung und Rassentrennung befürwortet, die Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Billigung des Holocaust, die Verbreitung von rassistischem Gedankengut und rassischer Überlegenheit, die Aufstachelung zu Diskriminierung, Rassentrennung, Hass und Gewalt aufgrund von Nationalität, Hautfarbe und ethnischer Herkunft sowie der illegale Verkauf oder das Angebot von Pfefferspray.

Er verliert darüber hinaus für zehn Jahre sein Wahlrecht. Seine Bewegung „Schild & Vrienden“ gehört zu der Identitären Bewegung Europas. Laut Ergebnissen der Rechercheplattform zur Identitären Bewegung besuchten Anhänger:innen von „Schild & Vrienden“ die Identitäre Bewegung Deutschlands und Österreichs mehrfach. Die Identitäre Bewegung solidarisiert sich nun mit Van Langenhove:

2023 besuchte eine Delegation von „Schild & Vrienden“ eine Kundgebung initiiert von Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung Österreichs, und trat dort gemeinsam mit Neonazis auf. Wie grausam die Identitären sind und wie nahe sie der AfD stehen, darüber berichteten wir bereits: 

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

6. Geldstrafe für Queerfeind 

Der Queerfeind Julian Adrat wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. In seinem Podcast verbreitet er schon seit längerem Hass und Hetze gegen queere Menschen. In einer Folge sagte er: „Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar“.

Die 2.000 Euro sind bereits eine reduzierte Geldstrafe, Adrat legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, warnt vor zunehmender Aggression gegen queere Menschen in Deutschland.

7. Verwarnung für Drosten-Pöbler 

Das Amtsgericht Waren verwarnte ein Paar wegen verbaler Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte. Konkret handelt es sich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, das heißt, die Schuld der Angeklagten wurde festgestellt und eine Geldstrafe erlassen. Diese wurde jedoch für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt.

Wie die Berliner Zeitung schreibt, machte der renommierte Virologe im Juni 2022 mit seiner Familie Urlaub auf einem Zeltplatz. Er berichtete im Verfahren, dass er mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen sei, als ein 49-Jähriger sich ihnen in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft haben soll. Am Tag darauf kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Pöbler und seiner Frau. Auch wir berichteten damals:

Ermittlungen gegen „Querdenker“ wegen verbalen Angriffs auf Prof. Drosten

Es ist nicht das erste Mal, dass Christian Drosten vor Gericht Recht bekommt. Auch Querdenker Fuellmich verlor bereits gegen den Virologen

Querdenker Fuellmich verliert gegen Drosten vor Gericht – Er wollte keine Maske tragen

Artikelbild: Jörg Carstensen/dpa

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-drei-klatschen-vor-gericht-fuer-reichelt/

#gericht #klatschen #monats #reichelt #urteile

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-04-12

Report-K

Das Pressefoto des Rheinscihen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz zeigt den aktuellen Zustand am Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg. | Foto: Alexander Hess

Köln | Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz präsentiert für den April 2024 als Denkmal des Monats das Gartendenkmal Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg. Es ist das „grüne Fort“ von Köln.

1927 hatte der damalige Oberbürgermeister Konrad Adenauer große Pläne mit dem Zwischenwerk VIIIb. Es sollte dort eine Gastronomie mit Blick auf den Rheinstrom entstehen. Aber es fehlte am Geld. Denn 1927 war Weltwirtschaftskrise. So wurde aus dem Zwischenwerk VIIIb ein Schmuckgarten und ein „grünes Fort“ nach den Plänen von Fritz Encke.

Erbaut wurde das Zwischenwerk VIIIb in den Jahren 1876 bis 1878. 1876 erbaute man in Köln übrigens auch das Zwischenwerk VIb, das heute als Geißbockheim bekannt ist und von dem Unkundige behaupten dies sei von einem Fußballverein errichtet worden, der erst 72 Jahre später gegründet wurde. Das Zwischenwerk VIIIb ist Teil des äußeren Festungsgürtels Kölns. Nach dem Ersten Weltkrieg musste diese Anlage entfestigt werden. Dies war Teil der Bedingungen, die die Alliierten nach ihrem Sieg aufstellten.

Das Zwischenwerk VIIIb war das letzte Bauwerk, das entfestigt werden sollte. Heute warten diese Bauwerke mit einer Besonderheit auf: Die Kehlkaponniere, der Vorbau zur Verteidigung des Kehlgrabens und die äußere Grabenfangmauer und die feldseitigen Gräben blieben erhalten. Das Dach des Bauwerks wurde planiert und eine Treppe installiert. Auf dem Dach gestaltete Encke einen Schmuck- und Baumgarten. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege spricht von einer barocken Anmutung. 1980 wurde die Anlage unter Denkmalschutz gestellt. Der Garten wird heute nicht mehr gepflegt. Der Grund: Die Stadt Köln hat kein Geld und Personal. Daher findet nur noch eine extensive Pflege statt.

Bedenklicher aktueller Zustand

So schreiben die Denkmalschützer zum aktuellen Zustand: „Nach Schäden am Backsteinmauerwerk wurde die Treppenanlage vor einigen Jahren komplett abgetragen und seitdem nicht wiederhergestellt. In Folge unterblieben auch weitere Pflege- sowie Erhaltungsund Instandsetzungsarbeiten, etwa an den durch Vandalismus stark beschädigten Brüstungsmauern der Dachplattform. Mehrere der Backsteinflächen unterhalb der Breschbögen (Entlastungsbögen) der äußeren Grabenfangmauer wurden mutwillig aufgebrochen, die man teilweise durch ein Gitter provisorisch abdeckte.“

Der Verein fordert die baldige Wiederherstellung der historischen Treppenanlage. Zudem müssten die Schäden im Mauerwerk beseitigt werden. Damit könne verhindert werden, dass die Schäden größer werden und damit etwaige Sanierungskosten weiter stiegen. 1985 wurden im Rahmen einer Kunstaktion Kunstwerke im Graben aufgestellt. Hier bemängelt der Verein, dass diese stark verrostet und verunstaltet seien. Diese müssten entweder entfernt oder erklärt werden.

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Gartendenkmal Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg ist Denkmal des Monats

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