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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-12

Deutsches Ärzteblatt aus den USA: LGBTQIA+-Studierende haben 3-mal häufiger Depressionen

Eine Studie aus den USA zeigt, dass Depressionen unter Studierenden in alarmierendem Maß zunehmen, wobei davon Angehörige der LGBTQIA+-Community unverhältnismäßig stark betroffen sind.

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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-08

Biometrie: Deutsche Polizeien nutzen immer häufiger Gesichtserkennung

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

BiometrieDeutsche Polizeien nutzen immer häufiger Gesichtserkennung

Vergangenes Jahr hat das polizeiliche Gesichtserkennungssystem eine Rekordzahl von Arbeitsaufträgen erhalten. Fast 5,4 Millionen Menschen hat das BKA in seiner Gesichterdatenbank, Tendenz steigend.


08.04.2025 um 17:55 Uhr
Martin Schwarzbeck – in Überwachungkeine Ergänzungen Bilder wie die von dieser Düsseldorfer Überwachungskamera können deutsche Polizeien mit einem Gesichtserkennungssystem analysieren. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Michael Gstettenbauer

140.943 Recherchen wurden 2024 im Gesichtserkennungssystem (GES) des BKA durchgeführt. Das sind 23.043 mehr als im Vorjahr, ein Zuschlag von fast 20 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist das Wachstum noch deutlicher. Damals wurden 91.767 Suchläufe mit dem GES absolviert, die Zahl der Nutzungen wuchs also innerhalb von zwei Jahren um über 50 Prozent.

Doch obwohl das System so viel öfter genutzt wird, bleibt die Zahl der damit identifizierten Personen seit Jahren auf ähnlichem Niveau. 2022 wurden 3.599 Menschen identifiziert, 2023 waren es 3.796 und 2024 3.827.

Das GES vergleicht die Bilder, auf denen es Menschen erkennen soll, mit einer Bilddatenbank, die aus dem Informationssystem der Polizei (INPOL) stammt. Erkennt das GES eine hinreichende Ähnlichkeit, werden die Ergebnisse von Menschen verifiziert. Die Software verwendet Methoden des maschinellen Lernens, ist jedoch nicht selbstständig anpassungsfähig.

Diese Bilder nutzt das System zur Identifizierung

Die Fotos, die damit abgeglichen werden, hat die Polizei bei „erkennungsdienstlichen Maßnahmen oder aus Aufnahmen für den Zweck der Identitätsfeststellung“ gewonnen, oder sie wurden zur Fahndung oder zum Haftnachweis genutzt, so das Bundeskriminalamt auf eine Anfrage von netzpolitik.org.

INPOL enthält, Stand 4.4.2025, 28.284.462 Bilder von 5.388.868 Personen. Für das GES werden nur die 7.637.165 Porträtfotos genutzt. Von rund 38.000 Menschen, die mit einem Bild in INPOL vertreten sind, liegt kein Porträtfoto vor, sie können also nicht über das GES identifiziert werden.

Neben den INPOL-Bildern nutzt das BKA eine „amtsinterne Datei“ mit deliktspezifischen Bilddaten, in der ebenfalls mit dem GES recherchiert werden kann. Personalausweis- oder Passfotos dürfen nicht zur automatisierten Identifizierung verwendet werden. Die wohl künftige schwarz-rote Koalition möchte offenbar eine umfassende Datenbank mit Fotos aus dem Internet aufbauen, die dann ebenfalls zur automatisierten Gesichtserkennung genutzt werden soll.

Gesichtserkennung nicht nur zur Strafverfolgung

Die Zahl der Menschen, deren Gesicht mittels GES recherchierbar ist, ist von 2023 auf 2024 um rund 320.000 Personen gestiegen. Zugriff auf das System haben das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter. Im Rahmen der Amtshilfe wird das GES auch für asyl- oder aufenthaltsrechtliche Aufgaben genutzt.

Neben der genannten Amtshilfe wird das GES im Rahmen von strafprozessualen Maßnahmen verwendet, aber auch zur Gefahrenabwehr. „Darüber hinaus kann das Gesichtserkennungssystem zu qualitätssichernden Maßnahmen im INPOL-Bestand genutzt werden“, schreibt das BKA.

Das GES wird auch zur Identifizierung von Demonstrierenden eingesetzt. „Wenn Einzelbilder von Personen im Rahmen gefahrenabwehrrechtlicher oder strafprozessualer Maßnahmen angefertigt wurden, können diese über das GES mit den oben genannten Datenbeständen abgeglichen werden“, so das BKA.

Eine Maskierung hilft übrigens vermutlich nicht gegen die Identifizierung mit dem GES. Es weist, „wie andere aktuelle Systeme, eine gewisse Invarianz gegen Teilverdeckungen auf“, so das BKA.

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Author: Martin Schwarzbeck

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eicker.TV Technewseickertv
2025-02-25

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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-05-17

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

In Deutschland stößt Kirchenasyl zunehmend auf staatlichen Widerstand. Behörden wollen Menschen abschieben, obwohl sie unter dem Schutz der Kirche stehen. Dass die Polizei zu diesem Zweck Gebäude der Kirche stürmt, galt lange Zeit als kaum denkbar. Nun gab es allein seit dem Sommer 2023 sechs versuchte oder vollzogene Räumungen von Kirchenasyl. Nach Recherchen von netzpolitik.org für den Podcast „Systemeinstellungen“ sind dies innerhalb von zehn Monaten mehr Räumungen als in den gesamten zehn Jahren zuvor.

Die jüngste Räumung erfolgte am vergangenen Sonntag im Kreis Uelzen in Niedersachsen. Eine russische Familie wurde direkt aus dem Kirchenasyl abgeschoben. In dem Bundesland war es die erste Räumung eines Kirchenasyls seit 1998, sagt der Landesflüchtlingsrat. Kurz vor Weihnachten war bei der Räumung eines Kirchenasyls in Schwerin sogar ein Spezialeinsatzkommando im Einsatz.

Laut Zahlen des Bundesinnenministeriums haben Kirchen in Deutschland im vergangenen Jahr in gut 1.500 Fällen Geflüchteten temporären Schutz gewährt. Dieses sogenannte Kirchenasyl basiert nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern auf einer Übereinkunft der Katholischen und Evangelischen Kirche mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Mit dem Kirchenasyl wollen Gemeinden verhindern, dass Menschen in teils lebensgefährliche und menschenunwürdige Umstände abgeschoben werden. Stattdessen sollen sie Gelegenheit bekommen, dass Behörden ihren Fall erneut prüfen, oder dass sie nach einer Weile Asyl in Deutschland beantragen können.

Appelle an den Staat

Leitende Kirchenvertreter:innen äußern sich gegenüber netzpolitik.org tief besorgt darüber, dass der Staat nun auch Schutzsuchende aus Kirchenasylen abschiebt. „Wir appellieren an die Ausländerbehörden, das Kirchenasyl zu respektieren“, sagt die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Anna-Nicole Heinrich. Die Auflösung eines Kirchenasyls „unter massivem Polizeiaufgebot und mit zum Teil brachialen Mitteln“ bleibe ein unverhältnismäßiger Eingriff in einen aus guten Gründen gewährten Schutzraum. „Dass es in der jüngsten Vergangenheit gleich mehrfach zu solchen Auflösungen von Kirchenasylen gekommen ist, bereitet uns große Sorge.“

Heinrich fordert: Kirchen und Behörden müssten eng im Gespräch bleiben, damit sie gemeinsam zu einem humanitären Umgang mit Menschen in akuten Notsituationen kommen. Das Kirchenasyl sei ein Schutzraum für besonders schutzbedürftige, oft traumatisierte Menschen. Für die Asylsuchenden sei es häufig die letzte Möglichkeit, um sich vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die ihnen bei Abschiebung drohen. „Kirchengemeinden leisten damit eine dringend erforderliche Nothilfe.“ Diesen Schritt würden sie nicht leichtfertig gehen.

„Maßnahmen, die auf eine Abschiebung aus einem Kirchenasyl abzielen, widersprechen dem Geist der Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen“, sagt auch der Jesuit Dieter Müller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. „Geflüchtete müssen in anderen EU-Mitgliedsstaaten Schläge, Inhaftierung unter katastrophalen hygienischen Bedingungen oder völlige Vernachlässigung bis hin zur Verelendung erdulden.“ Auch laufende Therapien und ärztliche Empfehlungen würden vom Bundesamt ignoriert, wie das jüngste Beispiel der Familie aus Russland zeige, die nach Spanien abgeschoben wurde, obwohl sich die Mutter hier in ärztlicher Behandlung befand.

Berliner Bischof: „Wir werden die Menschen schützen“

Der Berliner Bischof und Beauftragte der EKD für das Thema Flucht, Christian Stäblein, weist auf die Historie des Kirchenasyls in Deutschland hin: „Wir sind in großer Sorge, dass diese Übereinkunft, die wir über viele Jahrzehnte gehabt haben, jetzt aufgebrochen wird.“ Man stelle sich mit dem Kirchenasyl nicht über den Staat, erklärt Stäblein. Aus Sicht der Kirche gehe es vielmehr um eine gute Übereinkunft mit dem Staat. Der Bischof hofft, dass es dabei bleibt: „Wir werden die Menschen schützen“.

Stäblein beteuert zudem, dass viele gerichtliche Entscheidungen den Kirchen Recht gäben. Vor Gericht würden die meisten Menschen nach dem Kirchenasyl doch noch ein Bleiberecht erhalten. Das zeige, dass die Kirchen im richtigen Sinne humanitär eingreifen.

Das Kirchenasyl sei keine Aushebelung des Rechtsstaates, betont auch der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche im Rheinland, Thorsten Latzel. „Nur in solchen besonderen Fällen, wo es starke Gründe dafür gibt, dass eine humanitäre Not droht und eine rechtliche Überprüfung geboten ist, werden Kirchenasyle gewährt“, sagt Latzel. Die Fälle würden umgehend den zuständigen Behörden gemeldet; der Aufenthalt der Personen sei ihnen laufend bekannt. „Das alles wird von unseren Gemeinden und Kirchenkreisen sehr verantwortlich gehandhabt.“

Nicht nur für Christ:innen sei der Schutz von Menschen elementar, erklärt Latzel – und verweist auf das Grundgesetz: „Wenn wir in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz feiern, dann ist das individuelle Recht auf Asyl ein wesentlicher Teil davon.“

Podcast-Recherche zeigt Kirchenasyl unter Druck

Von den staatlichen Widerständen gegen das Kirchenasyl handelt auch die aktuelle Folge des netzpolitik.org-Doku-Podcasts „Systemeinstellungen“. Die Folge „Razzia im Pfarrhaus“ begleitet die Pastorin Sandra Menzel aus Büchenbeuren in Rheinland-Pfalz. Sie hat im Jahr 2018 gemeinsam mit mehreren anderen Gemeinden Geflüchteten aus dem Sudan Kirchenasyl gewährt. Für Sandra Menzel war dies praktische Nächstenliebe – für den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises dagegen Anlass zu einer Strafanzeige. Er zeigte Menzel und mehrere Kolleg:innen an, mit gravierenden Folgen.

Bei den Pastor:innen kam es zu Hausdurchsuchungen. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Daten von dienstlichen und privaten Computern und Smartphones – trotz Warnungen, dass darauf auch seelsorgerisch sensible Daten von Gemeindemitgliedern sein könnten. Ein Gericht erklärte die Hausdurchsuchungen später für rechtswidrig. Auch die Verfahren gegen die Pastor:innen wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt wurden eingestellt.

Die Recherche zeigt: Diese Fälle waren keine Ausnahme. Seitdem der Kurs in der Europäischen Union und in Deutschland erneut auf Verschärfung des Asylrechts ausgerichtet ist, häufen sich auch staatliche Widerstände gegen das Kirchenasyl.

#02 Razzia im Pfarrhaus

Im Frühjahr 2024 haben Sandra Menzel und der Kirchenkreis Simmern-Trarbach erneut einem Geflüchteten Asyl gewährt, dieses Mal einem Mann aus Syrien, der seinen Asylstatus in Dänemark verloren hatte. In der Nacht des 14. Februar rückte die Polizei an, um den verängstigten Mann mitzunehmen. Dieser wehrte sich und verletzte sich in Panik selbst, um die Abschiebung zu verhindern. Er kam kurz in Krankenhaus und wurde dann nach Dänemark abgeschoben.

In einer Stellungnahme gegenüber netzpolitik.org erklärt die zuständige Kreisverwaltung Neuwied, bei der Abschiebung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. In einem vierseitigen Dokument schreibt die Behörde von der „rechtssicheren Bewältigung der Flüchtlingsfrage“. Die dänischen Behörden hätten zugesichert, den Mann nicht nach Syrien zu überstellen. Es sei zudem der Kirchenkreis gewesen, der sich nicht an die Abmachung mit den Behörden gehalten habe.

Der Kirchenkreis hingegen sagt, dem Mann, der in Syrien den Kriegsdienst verweigert hatte, drohe aus Dänemark die Abschiebung in sein Heimatland. Dänemark verfolgt seit Jahren einen extrem harten Kurs gegen Geflüchtete und lehnt – anders als Deutschland – regelmäßig Asylanträge von Syrer:innen ab. Dass der Mann das Abschiebelager verlassen habe, um nach Deutschland zu kommen, gelte dort als Straftat. Die Kirche habe in dieser Situation nur das Recht aufrechterhalten, das Dänemark dem Mann nicht gewähren wollte.

Humanitäre Intervention mit Tradition

Das Prinzip hinter dem Kirchenasyl ist schon aus vorchristlichen Zeiten bekannt. Tempel galten seit jeher als heilige Orte, an denen keine Gewalt ausgeübt werden darf und in die verfolgte Menschen flüchten können. Das griechische Wort Asyl bedeutet wörtlich übersetzt „nicht beraubt“ und bezeichnete einen Ort, an dem etwas oder jemand vor Raub sicher war. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass die damals noch junge christliche Kirche Geflüchteten Schutz in ihren Räumen gewährte. Offizielle Anerkennung erhielt das Kirchenasyl durch die römische Gesetzgebung im fünften Jahrhundert. Der Bruch des Asylrechts wurde damals mit der Todesstrafe geahndet.

In Deutschland lebt die Tradition seit den 1980er-Jahren wieder auf. Die Regierung von Helmut Kohl hatte damals das Asylrecht drastisch verschärft, in Reaktion kam es gelegentlich vor, dass einzelne Kirchengemeinden ihre Räume für Geflüchtete öffneten. Mit der wachsenden Zahl der Menschen, die vor Kriegen, Hunger und Verfolgung geflohen sind, wuchs auch die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland. Im Jahr 2014 stieg sie von 79 auf 430. Zum Höhepunkt der Fluchtbewegungen 2015 waren es laut Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche 620 Fälle.

Seit diesen Jahren schwelt in Deutschland ein politischer Konflikt um das Kirchenasyl. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangte ein härteres Vorgehen der Behörden und verglich das Kirchenasyl einmal gar mit der islamischen Scharia. Später nahm er diese Aussage zurück. Nach langen Verhandlungen einigten sich die katholische und evangelische Kirche 2015 mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf verbindliche Rahmenbedingungen. Diese sind bis heute gültig und sehen unter anderem vor, dass die Kirchen dem Amt jedes Mal melden, welcher Person sie an welcher Adresse Asyl gewähren.

Meist handelt es sich beim Kirchenasyl um sogenannte Dublin-Fälle von Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat als Asylsuchende registriert wurden und deshalb dorthin abgeschoben werden sollen. Nicht selten würde dies jedoch die Abschiebung in menschenunwürdige Zustände bedeuten. Die katastrophalen Zustände in den Lagern etwa in Griechenland und Italien sind gut dokumentiert, die Menschenrechtsorganisation Medico International bezeichnet die Situation dort als „Schande Europas“.

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Author: Ingo Dachwitz

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2023-11-26

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