Ein Gutachten von Algorithm Watch zeigt, dass polizeiliche Foto-Fahndung im Internet nur mit illegalen Datenbanken funktionieren kann.
Polizeiliche #Gesichtserkennung
https://taz.de/Polizeiliche-Gesichtserkennung/!6120871/
'Innenminister Alexander #Dobrindt (CSU) will mit Gesichtserkennung im Internet nach unbekannten oder untergetauchten Straftäter:innen fahnden. Dazu müsste er eine gigantische Datenbank aufbauen, erläutert nun ein Gutachten im Auftrag der Organisation „Algorithm Watch“ (AW). „Eine solche Datenbank mit allen frei verfügbaren Fotos aus dem Internet wäre jedoch eindeutig rechtswidrig“, sagt AW-Geschäftsführer Matthias Spielkamp.
Die #Bundesregierung arbeitet an zwei Gesetzen „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“. Bekannt wurden sie im Sommer auch als Dobrindts „Sicherheitspaket“. Ein zentraler Punkt ist die Foto-Fahndung mit Gesichtserkennung. Anhand eines Fotos soll im Internet nach weiteren Fotos der gleichen Person gesucht werden. So könnten unbekannte Verdächtige oder untergetauchte Straftäter:innen gefunden werden, hofft Dobrindt.
„Biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ nennt sich die Methode in den Gesetzentwürfen.'
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