#offengelassen

Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2021-09-29
In der heutigen Welt sind weder Deutsche im Ausland noch Ausländer in Deutschland rechtlos. In Deutschland ließe das Grundgesetz dies auch nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht hat niemanden zu Klagen eingeladen, sondern die Frage der Beschwerdebefugnis von im Ausland lebenden Ausländern offengelassen.

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