#%C3%9Cberstellung

2021-09-07

Art. 16 Abs. 2 GG
#Auslieferung

Art. 16 Abs. 2 S. 2 wurde mit #Reform 2000 hinzugefügt. Vorher galt entsprechend S.1 ein #absolutes #Auslieferungsverbot für #Deutsche.

#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Amtliche #Überstellung einer #Person aus dem #Hoheitsbereich der #BRD auf #Ersuchen der und an die #Organe eines #auswärtigen #Staates;

-> #Problem der #Rechtsstaatlichkeit #Ungarn; #Polen, #Bulgarien: #Grundsatz des #Vertrauens in #EU #widerlegbar

#Vorlesung 25,2
#Grundrechte #Nußberger

Art. 16 Abs. 2 GG

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