@vampirdaddy @netzbegruenung
Das durch Standardvertragsklauseln zugesagte Datenschutzniveu muss auch in der Praxis eingehalten werden - hat der EuGH im Schrems II Urteil auch nochmal klargestellt.
Die Verantwortung zu beurteilen, ob die Erklärungen der US-Anbieter ausreichend sind, die beispielsweise als Transfer Impact Assessment vorgelegt werden, liegt beim Datenexporteur. Strafen müssen also Firmen und Organisationen fürchten, die Clouds von US-Anbietern einsetzen, nicht die US-Anbieter.