@kleibold
Wenn der #Datenschutzbeauftragte zugleich #KIBeauftragter sein soll, steht ein schwierig zu vermeidender #Interessenkonflikt im Raum:
„Hierbei müssen potenzielle
Interessenskonflikte vermieden werden, beispielsweise indem dieser als KI-Beauftragter keine Entscheidungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten mithilfe von KI-Anwendungen trifft, die er als Datenschutzbeauftragter gleichzeitig überwachen soll.“
#Grundsätzlich könnte es also gehen … genauso wie es grundsätzlich möglich wäre, z.B. #MS365 datenschutzkonform einzusetzen oder einen internationalen Datentransfer nach Trumpland im Rahmen des #DPF grundsätzlich …. ach egal …. für wann war noch mal der Komet angekündigt?