#Adressen

#Bug Aus der Reihe: Hole dir ein #iPhone dann ist alles ganz einfach:

Kontakte lassen sich nicht von einer Liste in eine andere Liste im Adressbuch übertragen. Ich kann eine Adresskarte nicht einfach einer anderen Liste zuordnen. Und es lässt sich auch nicht per kopieren und einfügen lösen. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Kontakt zu kopieren, aber es fehlt die Möglichkeit, Ihn in einer anderen Liste wieder einzufügen.

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#apple #ios #kontakte #Adressen #adressbuch

Verfassungklage@troet.cafeVerfassungklage@troet.cafe
2025-04-22
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-14

Bundesrechtsanwaltskammer: Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unzulässig

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

BundesrechtsanwaltskammerVorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unzulässig

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen für eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche Absage. In einer Stellungnahme erläutern die Anwälte, warum die geplante anlassunabhängige Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt.


14.03.2025 um 16:18 Uhr
Constanze – in Datenschutzkeine Ergänzungen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen von allen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Panthermedia

Die schwarz-schwarz-roten Koalitionsverhandlungen dürften nicht ganz einfach werden. Über einen Punkt aber ist bei den Verhandlern kein Streit zu erwarten: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten soll kommen. Das hatten die künftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in ihren Wahlprogrammen bereits erklärt.

Die Tatsache, dass sich Union und Sozialdemokraten darin einig sind, dass sie den Telekommunikationsanbietern eine anlasslose Zwangsspeicherung von Kundendaten auferlegen wollen, macht sie allerdings noch nicht rechtmäßig. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin, die Dachorganisation der Rechtsanwaltschaft. Sie analysiert in einer aktuellen Stellungnahme (pdf) die Vereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts.

Der aktuelle Vorschlag (pdf) ist das „Gesetz zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität“, das vom schwarz-rot regierten Hessen im November 2024 im Bundesrat eingebracht wurde. Das sei laut BRAK kein „tragfähiges Modell“, weil der Entwurf der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte zur Vorratsdatenspeicherung nicht entspreche.

BRAK lehnt auch „Quick-Freeze“-Vorschlag ab

Die BRAK bewertet in der Stellungnahme auch den Referentenentwurf des alternativen „Quick-Freeze-Modells“, der von FDP-Justizminister Marco Buschmann vor dem Ampel-Aus vorgelegt wurde. Auch diesen Entwurf sieht die BRAK kritisch, die Grenzen des Erlaubten seien überschritten. Schon 2023 hatte die BRAK den „Quick-Freeze“-Vorschlag abgelehnt, weil er das Mandatsgeheimnis nicht ausreichend schützt. Wegen der Diskontinuität am Ende einer Wahlperiode des Bundestags hat sich der Vorschlag in dieser Form allerdings erledigt.

Auf Nachfrage erklärt die Bundesrechtsanwaltskammer gegenüber netzpolitik.org, dass „für die kommende Legislatur angesichts der laufenden Sicherheitsdebatten aus Sicht der BRAK zu erwarten steht, dass einige Fraktionen Speicherpflichten einbringen werden, die weit über den Quick-Freeze-Ansatz hinausgehen“. Daher soll die Stellungnahme aufzeigen, „dass wir sowohl dem Quick-Freeze-Ansatz als auch der Mindestspeicherdauer für IP-Adressen weiterhin ablehnend gegenüberstehen“.

Nach dem Ampel-Aus hatten sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister der Länder im Dezember gemeinsam auf eine Vorratsdatenspeicherung verständigt. Wenn die schwarz-schwarz-rote Regierung zustandekommt, könnte es also schnell gehen.

EuGH setzt enge Grenzen

Der Gesetzentwurf (pdf), der von Hessen in den Bundesrat eingebracht wurde, würde Telekommunikationsunternehmen eine anlassunabhängige Speicherpflicht für IP-Adressen, Benutzer- und Anschlusskennungen und Port-Nummern für einem Monat vorschreiben. Diese Daten müssten von allen Anbietern von Internetzugangsdiensten für Endnutzer gespeichert werden. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hatte den Gesetzentwurf vor allem mit Straftaten im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder begründet.

Bundesrat macht Druck für Vorratsdatenspeicherung

Einen Monat nach dem hessischen Gesetzentwurf positionierte sich die CDU mit einer Forderung nach einer Verdreifachung dieser Speicherfrist auf nun drei Monate. Doch die BRAK weist darauf hin, dass der EuGH auch in seiner jüngsten Entscheidung der Speicherung von IP-Adressen enge Grenzen setzt. Sie sei zwar „dem Grunde nach zugelassen“, aber schon eine „schematische Frist“ von einem Monat widerspreche den Anforderungen des Gerichts aus dem Urteil. Denn darin ist vorgeschrieben, dass die Speicherung nur „für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“ zugelassen ist. Die von der CDU zuletzt geforderten drei Monate dürften den gesetzten Rahmen dann erst recht sprengen.

Außerdem erlaubt der EuGH nur, dass die IP-Adressen und die Namen der zugehörigen Nutzer ermittelt werden dürfen. Die zusätzliche Speicherung auch von vergebenen Port-Nummern bedeute aber „für die Persönlichkeitsrechte der Nutzer eine höhere Belastung“, so die BRAK. Sie weist zudem auf die „technische und finanzielle Belastung“ für die betroffenen Unternehmen hin, die „massiv erhöhte Datenmengen“ speichern müssten.

Vorratsdatenspeicherung

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Die Beschränkung der Speicherdauer auf das absolut notwendige Maß ist allerdings nicht die einzige Vorgabe des EuGH, die zu beachten ist. Der Gerichtshof verlangt in dem Urteil auch, dass es „ausgeschlossen ist, dass aus der Vorratsspeicherung genaue Schlüsse auf das Privatleben der Inhaber der IP-Adressen“ gezogen werden können, etwa durch ein „detailliertes Profil“.

Die BRAK verweist darauf, dass der EuGH noch weitere Bedingungen vorgibt: Eine Behörde darf zu den gespeicherten Daten für die Identifikation von Personen nur dann Zugang bekommen, wenn diese Person schon im Verdacht einer Straftat steht.

Gegenüber netzpolitik.org erklärt die BRAK: „In jüngster Zeit wurde vermehrt vertreten, dass der EuGH mit seiner zwischenzeitlich (2024) ergangenen Rechtsprechung zur IP-Adressenspeicherung zwecks Urheberrechtsschutz in Frankreich seine restriktive Haltung zur Vorratsdatenspeicherung derart gelockert habe, dass eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen bzw. die Quick-Freeze-Lösung nun uneingeschränkt/fraglos zulässig sei. Dies ist mitnichten der Fall, was wir in der Stellungnahme deutlich ausführen. Zumindest fordern wir weitergehende Absicherungen des Mandatsgeheimnisses.“

Das EuGH-Urteil geht auf ein Gesetz gegen Filesharing in Frankreich zurück. Die französische Behörde Hadopi kann bei den ersten beiden Verstößen gegen mutmaßliche Urheberverwertungsrechtsverletzer eine Warnung aussprechen. Dafür muss Hadopi sie aber zuvor kennen: Die französische Regelung erlaubt daher, die Identitätsdaten von Filesharern über deren IP-Adressen von Providern abzufragen. Das Höchstgericht hielt aber an seiner Linie fest, dass weiterhin die allgemeine und unterschiedslose Speicherungspflicht von Telekommunikationsverkehrsdaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Union will Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung oben draufpacken

Nicht einmal nützlich

Die BRAK ist mit ihrer Kritik nicht allein. Sie verweist auch auf die kurze Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – damals Ulrich Kelber – in einer Sachverständigenanhörung 2023 im Rechtsausschuss des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Er verwies nicht nur darauf, dass eine allgemeine und anlasslose Speicherung von IP-Adressen ein schwerer Grundrechtseingriff sei, sondern warf auch die Frage der Nützlichkeit auf, die mit diesem schweren Eingriff abgewogen werden müsse. Denn „inwiefern hier eine ausreichend zuverlässige Zuordnung überhaupt möglich ist, etwa durch Ungenauigkeiten bei Zeitangaben“, müsse erst evaluiert werden.

Er verwies in dem Zusammenhang auch auf die „Umgehungsmöglichkeiten durch Täter und Tätergruppierungen in Form der Nutzung von VPN oder bestimmter Browser, die die IP-Adresse verschleiern“. Die „professionell organisierten Täterstrukturen können auch durch die Speicherung der IP-Adresse nicht ermittelt werden“, so der Datenschutzbeauftragte.

Anlässlich der gerade vorgestellten EU-Strategie zur inneren Sicherheit, die ebenfalls wieder eine Massenspeicherung unter anderem von Telekommunikationsdaten beinhaltet, positioniert sich auch der Verband der Internetwirtschaft eco klar gegen die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Die „anlasslose massenhafte Speicherung privater IP-Adressen ist grundrechtswidrig und verstößt gegen EU-Recht“, sagt der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. Der Verband und seine Mitglieder haben bereits erfolgreich gegen die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung geklagt. Süme kündigt an, sie „werden dies erneut tun, falls es erforderlich ist“.

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Author: Constanze

#adressen #bundesrechtsanwaltskammer #unzulassig #vorratsdatenspeicherung

SchreibeEinfach🏳️‍🌈✊❤️🔥🧠🎉SchreibeEinfach@23.social
2025-03-14

2/10 Die Daten waren für jeden offen zugänglich! #Namen, #Adressen, #Bankdaten, Ausweise – alles lag herum wie auf einem Tisch, auf den jeder zugreifen konnte. Nicht mal ein #Passwort war nötig! Das ist so, als ob deine #Bank alle deine Kontoauszüge einfach ins Internet stellt.

2024-11-16

Cool. Da hat die #CSU in #Bayern ja dann gleich alle #Adressen von den Leuten die sich in #Cannabis-Clubs angemeldet haben für die #Hausdurchsuchungen um 2 Uhr morgens!

Dit wird #lustig

zdf.de/nachrichten/politik/deu

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-11

Bundesmeldegesetz: Adressen sollen ein bisschen besser geschützt werden

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

BundesmeldegesetzAdressen sollen ein bisschen besser geschützt werden

Eine Adresse aus dem Melderegister abzufragen, ist leicht. Zu leicht, findet die Bundesregierung, und will das Bundesmeldegesetz ändern. In einer Fachleute-Anhörung im Bundestag hatten Expert:innen noch Verbesserungsbedarf. Wie es mit dem Gesetz weitergeht, ist ungewiss.


11.11.2024 um 16:08 Uhr
Anna Biselli – in Datenschutzkeine Ergänzungen Viele haben gute Gründe, dass nicht alle ihre Adresse kennen sollen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Panthermedia

Stalkende Angehörige, die ihre Opfer verfolgen, obwohl sie umziehen; Nazi-Drohbotschaften gegen politische Gegner:innen – möglich wird das teils über Adressinformationen aus deutschen Melderegistern. Wenn die Betroffenen keine Auskunftssperren haben, sind solche Abfragen leicht möglich. Das sollte sich nach dem Willen der bisherigen Bundesregierung ändern.

Auch wenn mehr als unsicher ist, ob das Gesetz nach dem Ampel-Aus noch im Bundestag abgestimmt wird, fand heute im Parlament eine Sachverständigenanhörung zu Änderungen des Bundesmeldegesetzes statt. Lars Castellucci (SPD) leitete die Sitzung und wies darauf hin, dass man zwar nie genau wisse, was aus einer Anhörung werde, doch der Bundestag sei „unter erschwerten Bedigungen weiter arbeitsfähig“ und die Bedeutung des Themas „hinreichend deutlich“, sodass sich im Zweifel wohl auch ein künftiger Bundestag damit beschäftigen würde.

Die geplanten Neuregelungen gehen zurück auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD), im Mai beschloss die Bundesregierung den Entwurf. Das Ziel: Es soll zum einen schwerer werden, missbräuchlich Meldedaten abzufragen. Zum anderen sollen Auskunftssperren für besonders gefährdete Personen leichter zu bekommen sein. Damit reagierte das Innenministerium auf zunehmende Anfeindungen und Bedrohungen von politisch aktiven Menschen und Mandatsträger:innen. Insbesondere Kommunalpolitiker:innen sind häufig Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt.

Leicht höhere Hürden für Auskunftsanfragen

Wer künftig eine aktuelle Privatanschrift bei den Meldeämtern erfragen will, soll mehr Angaben über die gesuchte Person machen müssen als bisher. Aktuell müssen die Auskunftssuchenden Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder die Anschrift der gesuchten Person nennen. Nach dem Gesetzentwurf sollen dann entweder die Adresse oder zwei andere Angaben nötig sein – beispielweise Geburtsort und Einzugsdatum.

Das soll die Hürden höher legen, einige warnen jedoch davor, dass daher gerade im geschäftlichen Bereich mehr Daten als bisher erhoben werden könnten – damit die Geschäftspartner im Nachhinein eine Meldeauskunft beantragen dürfen, wenn es nötig wird. So schreibt der Branchenverband Bitkom in seiner Stellungnahme: „Eine Erfassung dieser Daten würde zu zusätzlichem Aufwand und Bürokratie führen. Außerdem würden durch die Erhebung zusätzlicher persönlicher Daten der Datenschutz sowie der Grundsatz der Datensparsamkeit ad absurdum geführt.“

Die Bundesdatenschutzbeauftragte weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Konferenz der Datenschutzbeauftragten schon lange ein Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen Auskunftsanfragen fordert. Damit könnten sie eine Datenübermittlung verhindern, so lange es keinen berechtigten Grund für die Auskunft gibt. Erweiterte Meldeauskünfte könnten sogar immer an ein rechtliches Interesse gebunden sein. Darauf wies auch Andreas Hartl hin, der für die Behörde an der Sachverständigenanhörung teilnahm.

Warum gibt es ohne berechtigtes Interesse überhaupt eine Auskunft?

Im Gegensatz zu einer einfachen Auskunft enthalten die erweiterten Daten unter anderem Angaben zu früheren Adressen der abgefragten Person und Anschriften von Lebenspartner:innen. Bisher muss dafür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise dann, wenn es um eine juristische Auseinandersetzung geht und jemand Schadensersatzforderungen gegen eine Person durchsetzen will.

Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte stellte in der Sitzung die Gegenfrage, um das Problem zu illustrieren: „Warum sollte denn eine Adresse herausgegeben werden, wenn es kein berechtigtes Interesse gibt?“ Möglichen Sorgen vor einem hohen bürokratischen Aufwand für die Meldebehörden, die Auskunftsanträge prüfen müssen, stellte er entgegen, dass in den meisten Fällen die Lage klar sein. Bei Interessen von Unternehmen könnten diese etwa schlicht eine zu begleichende Rechnung vorlegen.

Vier statt zwei Jahre für Auskunftssperren

Um sich aktiv vor Adressausforschungen zu schützen, konnten Betroffene in der Vergangenheit eine Auskunftssperre für zwei Jahre beantragen. Diese Geltungsdauer soll auf vier Jahre verlängert werden, um Betroffene als auch Behörden zu entlasten. Damit akut Gefährdete während des Antrags auf eine Sperre nicht schutzlos dastehen, soll es außerdem vorläufige Auskunftssperren geben, bis eine Entscheidung über den Antrag gefallen ist.

Dem Verein Frauenhauskoordinierung e. V. gehen die geplanten Regelungen nicht weit genug. Der Verein wünscht sich eine automatische Sperre für gewaltbetroffene Frauen, nicht nur solange sie sich in einem Frauenhaus aufhalten. Außerdem macht die Frauenhauskoordinierung in ihrer Stellungnahme darauf aufmerksam, dass bei einer erfolgreichen Auskunftssperre dennoch die Adressen von Schutzhäusern bei der Wohnsitzanmeldung angegeben werden müssen. Außerdem ergäben sich Probleme, wenn etwa Jugendämter und Gerichte die Sperre nicht ausreichend beachten und Adressen auf Dokumente drucken.

„Die Klaradresse von Frauenhäusern darf nicht registriert und in Verkehr gebracht werden“, fordert der Verein und schlägt mehrere Lösungsansätze vor. Es könne bei der Anmeldung beispielsweise die offizielle Anschrift des Trägers angegeben werden und nicht die konkrete Adresse des Schutzhauses selbst.

Mandatsträger besser geschützt

Wer ein Mandat für EU, Bund, Länder oder Kommunen ausfüllt, soll laut dem Entwurf fortan routinemäßig genauso behandelt werden wie andere, die aufgrund ihres Berufs oder Engagements gefährdet sind. Einigen Sachverständigen ist das nicht genug. So plädierte Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid, darauf, die standardmäßig Schutzbedürftigen auszuweiten. Als Beispiel nannte sie Journalist:innen, die häufig Anfeindungen ausgesetzt sind. Die Abwägung müsse breiter auf gesellschaftliches Engagement abgestellt werden.

Dittmann nannte außerdem Menschen als generell schutzbedürftig, die in Beratungsstellen für Gewaltbetroffene arbeiten. Häufig gefährdet seien auch Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Außerdem könne es schon bei Kandidierenden für politische Ämter Probleme geben, diese wären aber von der Neuregelung bisher nicht erfasst. Neben ihm forderte Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft eine Ausweitung auf Polizeibeamt:innen. Auch sie seien häufig Opfer von Anfeindungen und Übergriffen.

Keine einheitliche Praxis

All diese Personen können zwar bereits jetzt eine Sperre beantragen, müssen aber individuell begründen, warum sie eine Auskunftssperre benötigen. Ob eine Behörde das anerkennt, ist offenbar nicht einheitlich. Ballon von HateAid wies darauf hin, dass die Genehmigung von Sperren je nach Behörde sehr unterschiedlich gehandhabt werde. Während manche Ämter bei plausibler Begründung ohne große Hindernisse beantragte Sperren anlegen, müssen Betroffene in ähnlichen Situationen anderswo ihre Auskunftssperren einklagen. Bei den Personen entstehe außerdem der Eindruck, dass „das Kind erst in den Brunnen gefallen sein muss“ – also dass sie sich bereits in einer konkreten Gefahr befinden müssen, um geschützt zu werden. HateAid empfehle in der Beratungsarbeit den Betroffenen, den Ämtern ihre Kommentarspalten oder Hass-Mails auszudrucken.

Nicht enthalten im Gesetzentwurf ist eine Überarbeitung der immer wieder kritisierten Impressumspflicht. Dort müssen viele Website-Betreiber:innen eine Privatadresse angeben, die sie potenziell verwundbar macht. Die Chance, das Problem im Digitale-Dienste-Gesetz zu behandeln, blieb ungenutzt. Eine geforderte Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt ist nun aufgrund des Regierungsbruchs nicht mehr zu erwarten.

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Author: Anna Biselli

#adressen #besser #bisschen #bundesmeldegesetz #geschutzt #sollen #werden

Bundesmeldegesetz: Adressen sollen ein bisschen besser geschützt werden
Tobias Heukenheuken
2024-10-08

1100 und aus dem sind es mittlerweile.

Ich arbeite weiter ...

Derzeit werden sehr viele Einträge überarbeitet, aktualisiert und mit Bildern bestückt.

alltagsziele.de/

Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)blog@www.compgen.de
2024-07-11

Historische Telefonbücher der Schweiz von 1880 bis 1950 online durchsuchbar

https://www.compgen.de/2024/07/historische-telefonbuecher-der-schweiz-von-1880-bis-1950-sind-online/

Telefonbuchsuche SchweizHistorisches Telefonbuch 1882 von Basel/Schweiz
2024-07-07

Der Kalender-Server Baikal erzeugt ja CardDAV-Links - damit kann auch ein Sync via Fritz!Box vorgenommen werden.
Sprich: Man gibt auf dem Smartphone oder in Thunderbird einen neuen Kontakt ein - und schwupp ist dieser im Telefonbuch der Fritzbox. Baikal muss allerdings einen https-Link aufweisen, http genügt nicht.

#fritzbox #adressen #kalender

2024-05-01

Ich habe relativ viele Adressen im Mac/iOS Adressbuch gespeichert - hat sich seit sehr vielen Jahren einiges angesammelt. Ein großer Teil hat auch ein Geburtsdatum hinterlegt und so vergeht kaum eine Woche wo ich nicht einen Kalendereintrag sehe … der mich nicht interessiert weil ich zu den meisten Adressen gar keinen Kontakt Pflege. (Viel Business, Messe etc Daten)

Wie geht ihr damit um? Adressen löschen? Datum löschen? Datum in Notiz verschieben für „man weiß nie“? #Datenpflege #adressen

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipkerkenji@chaos.social
2024-04-22

Koalitionsvertrag ist Koalitionsvertrag - #Quick #Freeze reicht angeblich nicht aus:

"Die schwarz-rote Regierung in Hessen macht Ernst mit ihrem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, eine Pflicht zur verdachtsunabhängigen #Vorratsspeicherung von #IP-#Adressen über den Bundesrat einzuführen."

heise.de/news/IP-Adressen-Hess

John M.JohnMeils
2024-02-14

hessenschau.de/politik/neuer-f

Auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite sind , und von -Mitgliedern aus südhessischen Kreisverbänden worden. Die Partei spricht von "geistiger Brandstiftung".

🤔🔥

2024-01-09

Zwecks Interesse an der #Stadt und seiner #Gesellschaft im Allgemeinen sowie #Ahnenforschung durchsuche ich aktuell alte Adressbücher.

Sehr spannend. Die darin veröffentlichten #Namen und #Adressen sind allemal aussagekräftiger und aufschlussreicher als die später nur noch veröffentlichte Telefonbücher. Oft wird die berufliche #Tätigkeit mit erwähnt und auch die #Eigentümer:innen der Häuser, der Stock, Gebäudetyp.

Dazu noch #Vereinsverzeichnis, #Theaterensemble, #Branchenbuch.

Ein Schatz. 🤩

RTL Nieuwsrtlnieuws
2024-01-02

𝗛𝗼𝗲 𝗱𝗮𝘁𝗮𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗮𝗿𝗲𝗻 𝗮𝗱𝗿𝗲𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘃𝗮𝗻 𝗷𝗼𝘂 é𝗻 𝘃𝗮𝗻 𝗯𝗲𝗱𝗿𝗲𝗶𝗴𝗱𝗲 𝗽𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗲𝗻 𝘁𝗲 𝗸𝗼𝗼𝗽 𝗮𝗮𝗻𝗯𝗶𝗲𝗱𝗲𝗻

Databedrijven handelen stilzwijgend in persoonsgegevens van miljoenen Nederlanders. Dat is volgens deskundigen in strijd met de wet en bovendien riskant. RTL Nieuws vond in de databases thuisadressen van bedreigde bewindslieden, journalisten en advocaten....

rtlnieuws.nl/nieuws/nederland/

2023-10-24

Adresshändler #Acxiom möchte hier den Deckel draufhalten:

»Die Kreditauskunftei #CRIF kauft unaufhörlich #Namen, #Geburtsdaten und #Adressen von Millionen Deutschen beim Adresshändler Acxiom. Obwohl die Daten ursprünglich für Marketingzwecke von Acxioms Kunden erhoben wurden, nutzt CRIF sie zur Beurteilung der #Kreditwürdigkeit. All das geschieht in der Regel ohne eine Einwilligung der Betroffenen. Diese werden nicht einmal über die Verarbeitung ihrer Daten informiert«

noyb.eu/de/address-trader-sues

2023-10-17

(Seminar) Mit ownCloud einen eigenen Cloud-Server installieren

event.digselver.de/events/6614

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Don Trueten :antifa:thomas@mastodon.trueten.de
2023-09-15

In #Hessen läuft der #Wahlkampf zur #Landtagswahl schon seit ein paar Wochen. Für größere #Schlagzeilen und #Medienwirbel sorgte die #Veröffentlichung der #Adressen aller Listen- und Direktkandidaten der #AfD auf

afdhessen.net #NoAfD #Recherche

Sharepic Rechere zur #AfD bei der hessischen  #Landtagswahl mit dem #NIKA Transparent: Nationalismus ist keine Alternative - die befreite Gesellschaft schon!
Krypto News Deutschlandkryptonews
2023-07-18

Anstieg auf über 1 Million: Sui-Transaktionen und aktive Adressen nehmen zu, trotz stagnierendem Preis - Der Sui-Coin (SUI) hat in letzter Zeit einen beeindruckenden Anstieg seiner Transaktionsvolumina verzeichnet. Die Daten zeigen, dass die Anzahl der Tr... ...
krypto-news.net/krypto-news/an

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