#unzulassig

Manuel 'HonkHase' AtugHonkHase@chaos.social
2025-03-18

TĂ€glich -> Murmeltier đŸ™„đŸ€·â€â™€ïž

Bundesrechtsanwaltskammer: #Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen #unzulÀssig

"Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen fĂŒr eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche #Absage. In einer Stellungnahme erlĂ€utern die AnwĂ€lte, warum die geplante anlassunabhĂ€ngige #Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des EuropĂ€ischen Gerichtshofs verstĂ¶ĂŸt."

Bin mal...
netzpolitik.org/2025/bundesrec

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-14

Bundesrechtsanwaltskammer: Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unzulÀssig

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

BundesrechtsanwaltskammerVorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unzulÀssig

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen fĂŒr eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche Absage. In einer Stellungnahme erlĂ€utern die AnwĂ€lte, warum die geplante anlassunabhĂ€ngige Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des EuropĂ€ischen Gerichtshofs verstĂ¶ĂŸt.


14.03.2025 um 16:18 Uhr
– Constanze – in Datenschutz – keine ErgĂ€nzungen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen von allen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Panthermedia

Die schwarz-schwarz-roten Koalitionsverhandlungen dĂŒrften nicht ganz einfach werden. Über einen Punkt aber ist bei den Verhandlern kein Streit zu erwarten: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten soll kommen. Das hatten die kĂŒnftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in ihren Wahlprogrammen bereits erklĂ€rt.

Die Tatsache, dass sich Union und Sozialdemokraten darin einig sind, dass sie den Telekommunikationsanbietern eine anlasslose Zwangsspeicherung von Kundendaten auferlegen wollen, macht sie allerdings noch nicht rechtmĂ€ĂŸig. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin, die Dachorganisation der Rechtsanwaltschaft. Sie analysiert in einer aktuellen Stellungnahme (pdf) die Vereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, des EuropĂ€ischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts.

Der aktuelle Vorschlag (pdf) ist das „Gesetz zur EinfĂŒhrung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen fĂŒr die BekĂ€mpfung schwerer KriminalitĂ€t“, das vom schwarz-rot regierten Hessen im November 2024 im Bundesrat eingebracht wurde. Das sei laut BRAK kein „tragfĂ€higes Modell“, weil der Entwurf der stĂ€ndigen Rechtsprechung der Höchstgerichte zur Vorratsdatenspeicherung nicht entspreche.

BRAK lehnt auch „Quick-Freeze“-Vorschlag ab

Die BRAK bewertet in der Stellungnahme auch den Referentenentwurf des alternativen „Quick-Freeze-Modells“, der von FDP-Justizminister Marco Buschmann vor dem Ampel-Aus vorgelegt wurde. Auch diesen Entwurf sieht die BRAK kritisch, die Grenzen des Erlaubten seien ĂŒberschritten. Schon 2023 hatte die BRAK den „Quick-Freeze“-Vorschlag abgelehnt, weil er das Mandatsgeheimnis nicht ausreichend schĂŒtzt. Wegen der DiskontinuitĂ€t am Ende einer Wahlperiode des Bundestags hat sich der Vorschlag in dieser Form allerdings erledigt.

Auf Nachfrage erklĂ€rt die Bundesrechtsanwaltskammer gegenĂŒber netzpolitik.org, dass „fĂŒr die kommende Legislatur angesichts der laufenden Sicherheitsdebatten aus Sicht der BRAK zu erwarten steht, dass einige Fraktionen Speicherpflichten einbringen werden, die weit ĂŒber den Quick-Freeze-Ansatz hinausgehen“. Daher soll die Stellungnahme aufzeigen, „dass wir sowohl dem Quick-Freeze-Ansatz als auch der Mindestspeicherdauer fĂŒr IP-Adressen weiterhin ablehnend gegenĂŒberstehen“.

Nach dem Ampel-Aus hatten sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister der LÀnder im Dezember gemeinsam auf eine Vorratsdatenspeicherung verstÀndigt. Wenn die schwarz-schwarz-rote Regierung zustandekommt, könnte es also schnell gehen.

EuGH setzt enge Grenzen

Der Gesetzentwurf (pdf), der von Hessen in den Bundesrat eingebracht wurde, wĂŒrde Telekommunikationsunternehmen eine anlassunabhĂ€ngige Speicherpflicht fĂŒr IP-Adressen, Benutzer- und Anschlusskennungen und Port-Nummern fĂŒr einem Monat vorschreiben. Diese Daten mĂŒssten von allen Anbietern von Internetzugangsdiensten fĂŒr Endnutzer gespeichert werden. Hessens MinisterprĂ€sident Boris Rhein hatte den Gesetzentwurf vor allem mit Straftaten im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder begrĂŒndet.

Bundesrat macht Druck fĂŒr Vorratsdatenspeicherung

Einen Monat nach dem hessischen Gesetzentwurf positionierte sich die CDU mit einer Forderung nach einer Verdreifachung dieser Speicherfrist auf nun drei Monate. Doch die BRAK weist darauf hin, dass der EuGH auch in seiner jĂŒngsten Entscheidung der Speicherung von IP-Adressen enge Grenzen setzt. Sie sei zwar „dem Grunde nach zugelassen“, aber schon eine „schematische Frist“ von einem Monat widerspreche den Anforderungen des Gerichts aus dem Urteil. Denn darin ist vorgeschrieben, dass die Speicherung nur „fĂŒr einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“ zugelassen ist. Die von der CDU zuletzt geforderten drei Monate dĂŒrften den gesetzten Rahmen dann erst recht sprengen.

Außerdem erlaubt der EuGH nur, dass die IP-Adressen und die Namen der zugehörigen Nutzer ermittelt werden dĂŒrfen. Die zusĂ€tzliche Speicherung auch von vergebenen Port-Nummern bedeute aber „fĂŒr die Persönlichkeitsrechte der Nutzer eine höhere Belastung“, so die BRAK. Sie weist zudem auf die „technische und finanzielle Belastung“ fĂŒr die betroffenen Unternehmen hin, die „massiv erhöhte Datenmengen“ speichern mĂŒssten.

Vorratsdatenspeicherung

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Die BeschrĂ€nkung der Speicherdauer auf das absolut notwendige Maß ist allerdings nicht die einzige Vorgabe des EuGH, die zu beachten ist. Der Gerichtshof verlangt in dem Urteil auch, dass es „ausgeschlossen ist, dass aus der Vorratsspeicherung genaue SchlĂŒsse auf das Privatleben der Inhaber der IP-Adressen“ gezogen werden können, etwa durch ein „detailliertes Profil“.

Die BRAK verweist darauf, dass der EuGH noch weitere Bedingungen vorgibt: Eine Behörde darf zu den gespeicherten Daten fĂŒr die Identifikation von Personen nur dann Zugang bekommen, wenn diese Person schon im Verdacht einer Straftat steht.

GegenĂŒber netzpolitik.org erklĂ€rt die BRAK: „In jĂŒngster Zeit wurde vermehrt vertreten, dass der EuGH mit seiner zwischenzeitlich (2024) ergangenen Rechtsprechung zur IP-Adressenspeicherung zwecks Urheberrechtsschutz in Frankreich seine restriktive Haltung zur Vorratsdatenspeicherung derart gelockert habe, dass eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen bzw. die Quick-Freeze-Lösung nun uneingeschrĂ€nkt/fraglos zulĂ€ssig sei. Dies ist mitnichten der Fall, was wir in der Stellungnahme deutlich ausfĂŒhren. Zumindest fordern wir weitergehende Absicherungen des Mandatsgeheimnisses.“

Das EuGH-Urteil geht auf ein Gesetz gegen Filesharing in Frankreich zurĂŒck. Die französische Behörde Hadopi kann bei den ersten beiden VerstĂ¶ĂŸen gegen mutmaßliche Urheberverwertungsrechtsverletzer eine Warnung aussprechen. DafĂŒr muss Hadopi sie aber zuvor kennen: Die französische Regelung erlaubt daher, die IdentitĂ€tsdaten von Filesharern ĂŒber deren IP-Adressen von Providern abzufragen. Das Höchstgericht hielt aber an seiner Linie fest, dass weiterhin die allgemeine und unterschiedslose Speicherungspflicht von Telekommunikationsverkehrsdaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Union will Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung oben draufpacken

Nicht einmal nĂŒtzlich

Die BRAK ist mit ihrer Kritik nicht allein. Sie verweist auch auf die kurze Stellungnahme des Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit – damals Ulrich Kelber – in einer SachverstĂ€ndigenanhörung 2023 im Rechtsausschuss des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Er verwies nicht nur darauf, dass eine allgemeine und anlasslose Speicherung von IP-Adressen ein schwerer Grundrechtseingriff sei, sondern warf auch die Frage der NĂŒtzlichkeit auf, die mit diesem schweren Eingriff abgewogen werden mĂŒsse. Denn „inwiefern hier eine ausreichend zuverlĂ€ssige Zuordnung ĂŒberhaupt möglich ist, etwa durch Ungenauigkeiten bei Zeitangaben“, mĂŒsse erst evaluiert werden.

Er verwies in dem Zusammenhang auch auf die „Umgehungsmöglichkeiten durch TĂ€ter und TĂ€tergruppierungen in Form der Nutzung von VPN oder bestimmter Browser, die die IP-Adresse verschleiern“. Die „professionell organisierten TĂ€terstrukturen können auch durch die Speicherung der IP-Adresse nicht ermittelt werden“, so der Datenschutzbeauftragte.

AnlĂ€sslich der gerade vorgestellten EU-Strategie zur inneren Sicherheit, die ebenfalls wieder eine Massenspeicherung unter anderem von Telekommunikationsdaten beinhaltet, positioniert sich auch der Verband der Internetwirtschaft eco klar gegen die erneute EinfĂŒhrung der Vorratsdatenspeicherung.

Die „anlasslose massenhafte Speicherung privater IP-Adressen ist grundrechtswidrig und verstĂ¶ĂŸt gegen EU-Recht“, sagt der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver SĂŒme. Der Verband und seine Mitglieder haben bereits erfolgreich gegen die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung geklagt. SĂŒme kĂŒndigt an, sie „werden dies erneut tun, falls es erforderlich ist“.

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Author: Constanze

#adressen #bundesrechtsanwaltskammer #unzulassig #vorratsdatenspeicherung

2025-02-27

Vereinfacht gesagt: Viele der 551 aus der kleinen waren schlichtweg und die Anfrage hĂ€tte gar nicht erst angekommen werden dĂŒrfen. Wiederum peinlich fĂŒr den . Nicht ordentlich .

Man wird ja wohl mal fragen dĂŒrfen?

verfassungsblog.de/anfrage-bun

2025-02-09

Anbei ein Bericht des Jura-Professors Thomas Groß aus #OsnabrĂŒck im @verfassungsblog, warum eine unbefristete #Abschiebungshaft #unzulĂ€ssig ist - die Union hatte das in ihren AntrĂ€gen zur Migration gefordert: verfassungsblog.de/unbefristet

Norbert_R 🧣🐘🩣norbert_renner
2025-02-06

Kom­men­tar von zum um die Ak­ti­vis­t:in .

Jetzt erst recht: keine nach

Es ist ein schwerwiegender Justizskandal, den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat: Die der ThĂŒringer An­ti­fa­schis­t:in Maja T. im Juni vergangenen Jahres war .
taz.de/!6063981

Norbert_R 🧣🐘🩣norbert_renner
2025-02-05

@verfassungsblog

Warum eine unbefristete unzulÀssig ist

(...) In diesem Fall gibt es aber eine gefestigte sowohl des ​s wie des , dass generell sind und immer eine gerichtliche EinzelfallprĂŒfung erfolgen muss.
verfassungsblog.de/unbefristet

2021-08-31

#Rechtsschutzgarantieï»żn
#Justizgrundrechtï»że

#Grundrechtsgleichï»że #Rechtï»że

Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG
#Ausnahmegerichtï»że sind #unzulĂ€ssig

Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
#Recht auf #gesetzlichï»żen #Richter

-> #Persönlichï»żer #Schutzbereich; #Einzelpersonï»żen, #InlĂ€ndischï»że #juristischï»że #Personï»żen und #AuslĂ€ndischï»że #Personï»żen des #öffentlichï»żen #Rechtï»żs wegen #grundrechtstypischï»żer #GefĂ€hrdungslage

#Vorlesung 24,2
#Grundrechte #Nußberger

Grundrechtsgleiche Rechte i.S. von Art. 93 Abs. 4 a GG
2021-05-10

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