Die von Datenschützer:innen und Menschenrechtsaktivist:innen sehnlichst erwartete #Überwachungsgesamtrechnung ist endlich da – in erster Annäherung.
Warum sie wichtig ist, erklärt Heise:
Das Bundesverfassungsgericht hatte vielfach darauf hingewiesen: Weder darf der einzelne Bürger, selbst als Verdächtiger einer schweren Straftat, einer lückenlosen "Rundumüberwachung" unterliegen, noch dürfen die Befugnisse die Gesellschaft insgesamt einer auch nur annähernden Totalüberwachung unterwerfen.
Der eigentlich nicht zu Verschwörungstheorien neigende Tagesspiegel kommentiert das so:
Wenn ganz Deutschland auf die AfD blickt, kümmert sich niemand um behördliche Überwachung der Bürger. So etwa dachten Bundesjustiz und -Innenministerium, als sie den Forschungsbericht des Max-Planck-Instituts veröffentlichten. Dieser deckt auf, wie stark Sicherheitsbehörden in Deutschland Einblick in das Leben der Bürger haben.
Und was steht denn nun in dem begrabenen Bericht? Heise dazu:
Ist Deutschland jetzt aber an der Grenze zur überwachten Gesellschaft -- oder gar darüber hinaus? Das kann die nun veröffentlichte Studie der Max-Planck-Forscher schlicht nicht beantworten. Dazu fehlten sowohl Daten als auch Kooperationswille.
Ein Fazit ziehen die Autor:innen der Studie dennoch: „verfassungsrechtlich bedenklich“.
Eigentlich müsste jetzt der Gesetzgeber erst #Überwachungsgesetze zurücknehmen, bevor er neue beschließt. Der #Koalitionsvertrag liest sich aber ganz anders. Am Ende werden wieder die Gerichte entscheiden, ob #Überwachungsmaßnahmen rechtens waren. Bis dahin üben wir uns in digitaler Selbstverteidigung und bieten dazu Workshops an:
- in und um Bielefeld: https://datenpunks.de
- bundesweit: https://datenfreu.de
- global: https://cryptoparty.in • https://switching.software • https://endof10.org /c
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