#Unterscheidung von #Arbeitsrechtlicher #Gleichbehandlungsgrundsatz auf #Basis von Art. 3 Abs. 1 #GG und #AGG - #Allgemeines #Gleichbehandlungsgesetz
Auch im #Arbeitsrecht gilt #grundsätzlich #Vertragsfreiheit. Entsprechend sind auch #unterschiedliche #Arbeitsverträge im #Unternehmen #möglich. 
#Unterschiedliche #Vergütung kann nur der #Fall sein, wenn #Entgelthöhe nicht in #Tarifvertrag #geregelt ist. 
#Diskriminierungsschutz #Diskriminierungsverbot
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21