#Interne

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-09

Interne Dokumente: Einigung bei Chatkontrolle so weit entfernt wie nie

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Interne DokumenteEinigung bei Chatkontrolle so weit entfernt wie nie

Eine Einigung der EU-Staaten zur Chatkontrolle ist „weiter entfernt als je zuvor“. Das geht aus einem eingestuften Verhandlungsprotokoll hervor, das wir veröffentlichen. Einige Staaten beklagen „eine Verschwendung von Zeit, Geld und Energie“. Damit dürfte auch Polen scheitern, eine Einigung zu organisieren.


09.05.2025 um 14:00 Uhr
Andre Meister – in Überwachungeine Ergänzung Der polnische Justizminister Adam Bodnar. – Public Domain Europäische Union

Seit fast drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich im Rat bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Die polnische Ratspräsidentschaft hat vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben statt verpflichtend zu machen. Die Mehrheit der Staaten lehnt das ab.

Neue Ebene

Bisher haben die Staaten das Gesetz vor allem in der Arbeitsgruppe Strafverfolgung verhandelt. Das sind Beamte aus den Ministerien der Hauptstädte, die dafür dutzende Male nach Brüssel gereist sind. Polen hat die Verhandlungen jetzt auf eine höhere Ebene gehoben: die Referent:innen für Justiz und Inneres. Das sind Mitarbeiter der Landesvertretungen in Brüssel, die zu Innenpolitik arbeiten.

Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Keine Einigung

Die Vertreter der EU-Botschaften kritisierten die Behandlung des Gesetzes auf dieser höheren Ebene „deutlich“. Die JI-Referenten sind normalerweise dafür zuständig, „bei im Wesentlichen geeinigten Texten letzte Probleme auszuräumen“.

Bei der Chatkontrolle besteht aber „keine Einigung über die Grundausrichtung“. Kein einziger Artikel des Gesetzes ist „abschließend besprochen“. Eine Einigung der EU-Staaten ist „weiter entfernt als jemals zuvor in den letzten Jahren“, heißt es im Protokoll.

Zeitverschwendung

Viele Staaten kritisieren den polnischen Vorschlag, die Chatkontrolle nur freiwillig statt verpflichtend zu machen. Sie fordern, dass die Präsidentschaft sowohl das Verfahren als auch die „Grundausrichtung des Textes“ wieder ändert. Alles andere sei „eine Verschwendung von Zeit, Geld und Energie“.

Den vollständigen Gesetzentwurf von Polen haben die Referenten gar nicht erst diskutiert. Inhaltlich ging es nur um eine Zusammenlegung von zwei Artikeln. Dazu „gab es nur wenige Wortmeldungen“.

Format überdenken

Damit ist so gut wie sicher, dass sich die EU-Staaten auch in der polnischen Ratspräsidentschaft nicht einigen werden. Formal könnte das im Rat „Justiz und Inneres“ Mitte Juni passieren. Zur Zeit ist aber nicht absehbar, wie eine inhaltliche Einigung aussehen könnte.

Polen sagte zu, „das weitere Format der Sitzungen zu überdenken“. Die Staaten sollen in dieser Woche schriftliche Kommentare einreichen. Wie es weiter geht, will Polen „in den kommenden Tagen“ mitteilen.

Hier das Dokument in Volltext:

  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 29. April 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJ, BMF, BKAmt, BMWK, BMDV, BMFSFJ
  • Betreff:
  • Bezug: CM 2439/1/2025 REV 1
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen RAGS–P am 29. April 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Die Sitzung drehte sich im Wesentlichen um die Frage, warum der Vorsitz trotz des deutlichen Widerspruchs der MS in der letzten Sitzung der RAGS–P (CSA) zur weiteren Behandlung des Dossiers Sitzungen der JI-Referenten (und keine vollverdolmetsche Expertensitzungen) angesetzt habe. Dieses Verfahren wurde von zahlreichen MS deutlich kritisiert. JI-Referentensitzungen seien üblicherweise ein Mittel, um bei im Wesentlichen geeinigten Texten letzte Probleme auszuräumen. Im vorliegenden Dossier bestehe aber keine Einigung über die Grundausrichtung, es sei kein einziger Artikel abschließend besprochen und es bestünden bei den MS fast durchgängig Zweifel am Mehrwert des Kompromissvorschlags. Gegenwärtig bleibe der Text sogar hinter den Möglichkeiten der Interims-VO zurück und biete diverse Schlupflöcher für die Provider. Man sei von einer allgemeinen Ausrichtung weiter entfernt als jemals zuvor in den letzten Jahren. Die Komplexität des Themas und die nach wie vor kontroversen Ansichten erforderten aber, dass sich Experten in ihrer Muttersprache austauschen könnten. Zudem habe sich der Eindruck verfestigt, dass die zahlreich eingereichten Kommentare der MS seitens Vorsitz nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Solle Vorsitz an der gewählten Grundausrichtung des Textes und dem Verfahren festhalten, sei es „eine Verschwendung von Zeit, Geld und Energie“.

Wir legten mit Verweis auf die laufende Regierungsbildung einen Prüfvorbehalt ein (ebenso ITA, HUN, CZE) und betonten erneut, dass eine Regelungslücke nach dem Auslaufen der Interims-VO vermieden werden müsse.

Zum vom Vorsitz mit WK 4915/2025 vorgelegten Vorschlag einer Zusammenlegung von Artikel 5a mit Artikel 27 gab es nur wenige Wortmeldungen.

IRL sprach sich gegen die Zusammenlegung aus, da man einen separaten Fokus auf „assessment and evaluation“ beibehalten wollte (auch KOM). Zudem solle die Risikokategorisierung wieder aufgenommen werden. Durch die vorgeschlagene Zusammenlegung von Risiko und Rechtsdurchsetzung sei nicht mehr klar, wie das Risiko evaluiert werde. Auch versetze der gegenwärtige Text weder Provider noch die kompetente Behörde in die Lage, sinnvoll und nachvollziehbar Restrisiken zu bestimmen. Grundsätzlich brauche man für die weiteren Verhandlungen mit dem EP einen starken Text (auch KOM). IRL sei auch bereit, über eine Verlängerung der Interims-VO zu reden.

FRA kritisierte, dass der neue Text nicht deutlich mache, welche Safeguards einhalten seien. Zudem wiederholte FRA die Befürchtung, dass die kompetente Behörde mit individuellen Beschwerden überschwemmt werden könnte. Insgesamt sei der vom Vorsitz vorgelegte Text zu kompliziert.

LTU verwies auf frühere Kommentare zur Vermeidung von übermäßiger Bürokratie. Auch müsse klar gemacht werden, dass CSA automatisch „harmful“ sei und keine weitere Qualifizierung brauche.

AUT, FIN und SWE unterstützen die Zusammenlegung der Artikel.

Zu Dok. 7080/25 erfolgte keine Aussprache.

Vorsitz sagte abschließend zu, das weitere Format der Sitzungen zu überdenken und bat um schriftliche Kommentare bis zum 7. Mai 2025. Auf SWE Nachfrage zum weiteren Verfahren auch im Hinblick auf den JI-Rat im Juni und die für den Mai angesetzten JI-Referent*innen Sitzungen antwortete Vorsitz, die MS „in den kommenden Tagen“ informieren zu wollen.

II. Im Einzelnen

entfällt

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Author: Andre Meister

#chatkontrolle #dokumente #einigung #entfernt #interne

Rod2ik 🇪🇺 🇨🇵 🇪🇸 🇺🇦 🇨🇦 🇩🇰 🇬🇱rod2ik
2025-05-03

« C’est bien qu’on ne l’imagine » : un révèle que la situation chez est encore plus catastrophique qu’annoncé

Allez, Juste pour se faire un peu plaisir aujourd'hui..

bmw-actu.com/2025/05/03/cest-b

Rod2ik 🇪🇺 🇨🇵 🇪🇸 🇺🇦 🇨🇦 🇩🇰 🇬🇱rod2ik.bsky.social@bsky.brid.gy
2025-05-03

« C’est bien #pire qu’on ne l’imagine » : un #secret #interne révèle que la situation chez #Tesla #Swasticars est encore plus catastrophique qu’annoncé Allez, Juste pour se faire un peu plaisir aujourd'hui.. bmw-actu.com/2025/05/03/c...

"C’est bien pire qu’on ne l’im...

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-17

Interne Dokumente: EU-Staaten treten bei Chatkontrolle auf der Stelle

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Seit fast drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Manche Länder unterstützen den Vorschlag der Kommission, andere eher die Position des Parlaments. Letzte Woche hat der Rat erneut in der Arbeitsgruppe Strafverfolgung verhandelt. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Verpflichtend oder freiwillig

Seit Jahresbeginn hat Polen die Ratspräsidentschaft. Das Land sieht die Chatkontrolle kritisch. Anfang April hat Polen einen weiteren Vorschlag vorgelegt. Dieser ist noch nicht im offiziellen Dokumenten-System, daher veröffentlichen wir dieses Dokument auch.

Polen will Internet-Dienste nicht zur Chatkontrolle verpflichten, sie aber freiwillig erlauben. Das lehnen die Befürworter ab. Die Mehrheit der Staaten beharrt auf einer gesetzlichen Pflicht. Eine Sperrminorität der Staaten blockiert das aber.

Verhandler ohne Überblick

Die jüngste Verhandlungsrunde machte erneut deutlich, wie festgefahren die Verhandlungen sind. Wie üblich verschickte die Ratspräsidentschaft den neuen Vorschlag einige Tage vor der Sitzung. Die Delegationen der EU-Staaten fanden das aber zu kurzfristig. Sie bitten darum, „Textvorschläge künftig früher zu übermitteln, um eine inhaltliche Prüfung zu ermöglichen“.

Die Verhandler sehen laut Protokoll im 169-seitigen Gesetzentwurf inzwischen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. „Durch die zahlreichen Textänderungen in den letzten Jahren sei es schwer, alle Änderungen nachzuvollziehen. Es sei nach der langen Zeit und vielen Arbeit schwer, den Überblick über die unterschiedlichen Textfassungen zu behalten.“

Jemand schlug vor, die Verhandlungen von der Arbeitsgruppe in das nächst-höhere Gremium zu geben, den Referenten für Justiz und Inneres. Die allermeisten EU-Staaten lehnen das ab. Die Arbeitsgruppe müsse sich weiter „technisch“ mit dem Gesetz befassen, eine Weitergabe auf die JI-Referentenebene sei „noch nicht angezeigt“. Der Vorsitz sagte „zeitnahe Klärung und Information zu“.

Ausnahme freiwillige Chatkontrolle

Inhaltlich hat die Verhandlungsrunde wenig Ergebnisse gebracht. Einige Staaten begrüßten den polnischen Vorschlag als „positive Richtung“. Frankreich hinterfragte die Verhältnismäßigkeit des geplanten EU-Zentrums und brachte stattdessen eine Expertengruppe bei Europol ins Spiel. Andere Staaten stritten über „die Begriffsänderung von ‚Prävention‘ zurück zu ‚Risikominderung’“.

Ungarn und Bulgarien forderten erneut eine Verpflichtung zur Chatkontrolle. Eine „reine Freiwilligkeit“ reicht ihnen nicht. Auch die EU-Kommission will „effektive und durchsetzbare Instrumente“ für „die zuständigen Behörden“. Das Gesetz dürfe Internet-Diensten „keine Lücken [bieten], um sich ihrer Verantwortung zu entziehen“.

Die Slowakei sagte, „dass es keinen Rückschritt hinter den Status quo geben dürfe“. Das griff auch Deutschland auf. Die freiwillige Chatkontrolle ist derzeit nur ausnahmsweise erlaubt und läuft in einem Jahr aus. Vor diesem Hintergrund bezeichnet Deutschland die „Weiterverhandlung“ als dringend. Chatkontrolle-Befürworter Ungarn unterstützte diese Position.

CSU-Minister könnte entscheiden

Möglicherweise entscheidet sich die Zukunft des Chatkontrolle-Gesetzes in Berlin statt Brüssel. Die deutschen Verhandler verwiesen auf „die noch andauernde Regierungsbildung“. Die alte Ampel-Regierung hatte sich mühsam auf einen Kompromiss geeinigt, eine verpflichtende Chatkontrolle abzulehnen. Mit seiner Macht hat Deutschland eine Einigung auf EU-Ebene bisher verhindert.

Die kommende Bundesregierung könnte diese Position revidieren. Die SPD hatte gefordert, „Chatkontrolle und Client-Side Scanning“ auf EU-Ebene „auch künftig nicht [zuzustimmen]“. Sie hat sich nicht durchgesetzt, dieser Satz fehlt im Koalitionsvertrag.

Stattdessen steht an anderer Stelle nur: „Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz.“ Für normale Menschen bedeutet „grundsätzlich“ „ohne Ausnahme“. Doch für Juristen bedeutet es „Ausnahmen sind möglich“.

Damit dürfte der nächste Innenminister entscheiden. Diese Person kommt von der CSU.

Hier das Protokoll in Volltext:

  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 10. April 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJ, BMWK, BMF, BKAmt, BMDV, BMFSFJ
  • Betreff: Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 8. April 2025
  • Bezug: 7080/25
  • Hier: Hauptstadtbericht
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 8. April 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Im Mittelpunkt stand der Austausch zur CSA–VO. Grundlage der Aussprache bildete der am 4. April von der POL Präsidentschaft übermittelte überarbeitete Kompromisstext. Alle wortnehmenden MS legten einen umfassenden Prüfvorbehalt ein und verwiesen auf die äußerst kurzfristige Übermittlung des überarbeiteten Kompromisstexts. KOM erinnerte an die Dringlichkeit, die Verhandlungen voranzubringen und legte erneut den Fokus auf die Wirksamkeit des VO-Entwurfs. Wichtig sei, dass die zuständigen Behörden effektive und durchsetzbare Instrumente an die Hand bekommen und Diensteanbietern keine Lücken geboten werden, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Diesbezüglich gäbe es noch Verbesserungspotenzial. Vorsitz bat um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 15. April 2025.

Weiteres Thema der Sitzung war die polizeiliche Zusammenarbeit mit Georgien. Laut KOM verschlimmere sich die Situation in Georgien in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die politische Situation Georgiens habe dazu geführt, dass man darüber nachdenke, Georgien von EU-geförderten Projekten auszuschließen. Man wolle die Stimmung unter den MS zu diesem Thema einfangen. Nähere Informationen zu den konkret in Rede stehenden Projekten werden auf Bitten des Vorsitz und mehrerer MS von der KOM zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Die nächste RAGS-Polizei Sitzung wird am 24. April stattfinden.

II. Handlungsempfehlungen

Kenntnisnahme.

III. Im Einzelnen

TOP 1: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (CSA–VO)

Vorsitz eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Zusammenfassung der auf den Rückmeldungen der MS basierenden Überarbeitungen des Kompromisstexts und schlug eine blockweise Diskussion an.

Block 1: Zu einzelnen Artikeln

Alle wortnehmenden MS (DEU, NLD, AUT, FRA, ESP, HUN, EST, CZE, ITA, LVA, ROU, SWE, FIN, IRL, LTU, MLT, HRV, GRC, PRT, SVN, SVK) legten einen umfassenden Prüfvorbehalt ein, mit Verweis auf die äußerst kurzfristige Übermittlung des überarbeiteten Kompromisstextes und der Bitte, Textvorschläge künftig früher zu übermitteln, um eine inhaltliche Prüfung zu ermöglichen.

Für DEU wurde weisungsgemäß auf die Dringlichkeit der Weiterverhandlung vor dem Hintergrund der auslaufenden Interims-VO im April 2026 – unterstützt von HUN und SVK – und gleichzeitig auf die noch andauernde Regierungsbildung hingewiesen. FRA verwies erneut auf die reduzierten Aufgaben des EU-Zentrums durch die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen und zweifelte die Verhältnismäßigkeit der Errichtung des EU-Zentrums an. Die Aufgaben könnten auch durch eine Expertengruppe erfüllt werden, die man bspw. an Europol angliedern könne. ESP – unterstützt von LTU, HRV, SVN – regte an, Textänderungen künftig deutlicher zu erläutern, bspw. durch Anmerkungen oder Fußnoten. Durch die zahlreichen Textänderungen in den letzten Jahren sei es schwer, alle Änderungen nachzuvollziehen. Es sei nach der langen Zeit und vielen Arbeit schwer, den Überblick über die unterschiedlichen Textfassungen zu behalten.

Vorsitz verwies auf die Chronologie der Textänderungen und begrüßte den Vorschlag, Textänderungen durch Fußnoten ausführlicher zu erläutern. FRA und ITA begrüßten die Streichung der Risikokategorisierung. HUN und SWE äußerten sich positiv über die Begriffsänderung von „Prävention“ zurück zu „Risikominderung“. PRT sprach sich dagegen aus. HUN erläuterte erneut, dass eine reine Freiwilligkeit nicht ausreiche. Um einen Mehrwert zu bieten, müsse die CSA–VO klare Verpflichtungen enthalten. BGR schloss sich an. Für NLD, FIN und SVK wurde der Text in eine positive Richtung weiterentwickelt. SVK stellte aber klar, dass es keinen Rückschritt hinter den Status Quo geben dürfe.

Die Mehrheit der wortnehmenden MS (FRA, ESP, IRL, ITA, NLD, HUN, EST, BGR, LTU, SWE, MLT, FIN, HRV, SVN, SVK, GRC, PRT) ist zudem der Ansicht, dass eine weitere technische Befassung mit dem Dossier im Rahmen der RAGS Ratsarbeitsgruppe erfolgen müsse und eine Befassung auf JI-Referentenebene noch nicht angezeigt sei. Vorsitz stellte klar, dass auch bei einer Weiterverhandlung auf JI-Referentenebene zwei Plätze in den Sitzungen zur Verfügung stünden und so auch ein technischer Experte auf Arbeitsebene teilnehmen könne. Man wolle aber in Erwägung ziehen, noch weitere RAGS-Sitzungen zur weiteren Textarbeit zu planen und die MS entsprechend informieren.

KOM erinnerte erneut an die Dringlichkeit, die Verhandlungen voranzubringen und legte den Fokus auf die Wirksamkeit des VO-Entwurfs. Wichtig sei, dass die zuständigen Behörden effektive und durchsetzbare Instrumente an die Hand bekommen und Diensteanbietern keine Lücken geboten werden, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Diesbezüglich gäbe es noch Verbesserungspotenzial. In Bezug auf die Diskussion rund um das Thema Verschlüsselung, sei Technologieneutralität besonders wichtig.

Block 2: Vorschlag einer Verschmelzung von Art. 5a) und Art. 27, sowie den Erwägungsgründen

Vorsitz wies darauf hin, dass Art. 5a) und Art. 27 zu einem Artikel zusammengefasst werden könnten und verwies diesbezüglich auf die Fußnote zu Art. 5a). JD-Rat unterstützt die Formulierung „shall require“ in Art. 5a), sieht ebenfalls Überschneidungen mit Art. 27 und begrüßt den Vorschlag, beide Artikel zusammenzufassen, solange darauf geachtet würde, dass inhaltlich nichts verloren gehe. KOM sieht eine Verschmelzung ebenfalls positiv, solange die einzelnen Punkte ohne Verlust übertragen würden.

Vorsitz bat die MS erneut um Übermittlung schriftlicher Kommentare bis zum 15. April, aber auch danach eingehende Kommentare würden noch berücksichtigt. Vorsitz schlägt den 18. April vor.

Auf Nachfrage ITAs, in welchem Format das Dossier weiterverhandelt werden solle, sagte Vorsitz zeitnahe Klärung und Information zu.

[…]

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Author: Andre Meister

#chatkontrolle #dokumente #interne #staaten #stelle #treten

thkampenkejie
2025-03-26

Black - 4

Schwarze Bücher, ...

Literatur:
Quanguo Neibu Faxing Tushu Zongmu 1949-1986
Thomas Kampen: of Foreign Publications on the History of the CCP and the People's Republic of China, CCP Research Newsletter, Nr. 6-7(1990), S. 8-19.
".: Interne chinesische Übersetzungen umstrittener westlicher Bücher in den sechziger und siebziger Jahren
".: 170 Chinese translations of Western books about Modern China

zo.uni-heidelberg.de/sinologie

thkampenkejie
2025-03-26

Black - 1

Schwarze Bücher, Dokumente und geheime Übersetzungen: Die Werke von Otto Braun, Peter Wladimirow und Zheng Chaolin in der VR China
In den letzten fünf Jahren sind in der Volksrepublik China eine Reihe von interessanten "schwarzen" Büchern erschienen. Schwarz sind die Einbände. Das besondere an dieser Reihe ist, daß die Werke nur intern vertrieben werden.
zo.uni-heidelberg.de/sinologie

Hubu.dehubude
2025-03-14

⚡ Deutschland hat die mit Abstand höchsten Internetpreise in der EU: Der Zugang zu stationärem Breitband-Internet ist einer neuen Erhebung zufolge nirgendwo innerhalb der Europäischen Union (EU) so teuer... hubu.de/?p=270344 |

#Bsky #Interne #Info #Newskies #CultureDeBienvenue 🤜💚 🇨🇦 🫂 🇪🇺 🫂 🇯🇵 🫂 🇬🇧 🫂 🇺🇦 🫂 🇦🇺 💚🤛 #Nous sommes actuellement 30.000.000+ d'utilisateurs, il y a de plus en plus de de plus en plus et #ici, les choses se passent parfois violemment. Certaines #personnes aux #nerfs fragiles, peu de ... 1/..

Tech Cybersecurity Nieuwstech_cybersecurity_nieuws@mastodon.nl
2025-01-31

Meta's ceo mark zuckerberg waarschuwt werknemers voor uitdagende tijden trendingtech.news/trending-new #Meta #Mark Zuckerberg #kunstmatige intelligentie #slimme brillen #interne vergadering #Trending #News #Nieuws

Rod2ik 🇪🇺 🇨🇵 🇪🇸 🇺🇦 🇨🇦 🇩🇰 🇬🇱rod2ik
2025-01-28

Le de la évoque "la d’un " en et appelle ses troupes à se préparer.

Dans une , il cite les liées à l’ en et les aux - , qui pourraient fragiliser l’ et pousser l’ à renforcer sa .

x.com/CerfiaFR/status/18842403

RTL Nieuwsrtlnieuws
2024-11-28

𝗙𝗲𝗿𝗿𝗮𝗿𝗶 𝗹𝗼𝘀𝘁 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲 𝘀𝗽𝗮𝗻𝗻𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗼𝗽 𝗼𝗺𝘄𝗶𝗹𝗹𝗲 𝘃𝗮𝗻 𝗰𝗼𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗰𝘁𝗲𝘂𝗿𝘀𝘁𝗶𝘁𝗲𝗹

Het Formule 1-team van Ferrari heeft interne spanningen weggenomen in aanloop naar de Grote Prijs van Qatar. Er was wrevel tussen de coureurs Charles Leclerc en Carlos Sainz na de vorige race in Las Vegas. Leclerc uitte hoorbaar over de boordradio zijn frustraties toen Sainz hem...

rtl.nl/nieuws/sport/artikel/54

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-14

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Interne DokumenteTikTok ist sich seines Suchtpotenzials offenbar bewusst

Das Suchtpotenzial von TikTok auf junge Nutzer:innen ist umstritten. Nun sind die Ergebnisse interner Untersuchungen öffentlich geworden. Sie zeigen, wie das Unternehmen die Risiken der Plattform und eigens ergriffene Gegenmaßnahmen bewertet.


14.10.2024 um 17:57 Uhr
Ben Bergleiter – in Demokratiekeine Ergänzungen Die Videoplattform TikTok ist umstritten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen Feyissa

Aktuell verklagen die Generalstaatsanwälte von 13 US-Bundesstaaten und der Hauptstadt Washington, D. C. TikTok. Sie werfen dem sozialen Netzwerk vor, Kinder und Jugendliche bewusst süchtig zu machen.

Nun hat das US-Rundfunknetzwerk National Public Radio (NPR) Inhalte aus einem Gerichtsdokument veröffentlicht. Demnach ist TikTok das Suchtpotenzial der Video-Plattform für Jugendliche bekannt. Und offenbar zeigen Präventionsmaßnahmen des Unternehmens bislang kaum Wirkung.

Die Details sind wegen einer Kommunikationspanne öffentlich geworden, weil Angaben in einem Dokument nur unzureichend unkenntlich gemacht worden waren.

Süchtig in angeblich nur 35 Minuten

Das Dokument enthält interne E-Mails, Untersuchungen und Präsentationen von TikTok. Sie geben einen Einblick darüber, wie es um das unternehmensinterne Wissen hinsichtlich möglicher Risiken für junge Nutzer:innen steht.

Den Untersuchungen zufolge geraten junge Menschen schon in eine Abhängigkeit, wenn sie in geringer Zeit mehr als 260 Videos ansehen. Aufgrund der charakteristisch kurzen Dauer von TikTok-Videos könnte dies demnach bereits nach 35 Minuten geschehen.

Um dem Suchtpotenzial entgegenzuwirken, hat die Plattform mehrere Präventionsmaßnahmen in der App eingebaut. Eine davon ist die automatische Limitierung der Bildschirmzeit für Minderjährige auf 60 Minuten pro Tag. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine wegklickbare Nachricht in der App.

In den veröffentlichten Gerichtsunterlagen findet sich eine von TikTok durchgeführte Untersuchung, wonach dieses Mittel kaum Wirkung zeigt: Die durchschnittliche Nutzungsdauer unter Jugendlichen hat sich dadurch um gerade einmal 1,5 Minuten auf insgesamt 107 Minuten pro Tag verringert.

Geopolitischer Konflikt im Internet

Die US-Regierung sieht TikTok seit Jahren zusehends kritisch. Im April dieses Jahres verabschiedete Präsident Joe Biden ein Gesetz, das die chinesische Mutterfirma ByteDance vor ein Ultimatum stellt: Entweder sie verkauft die App oder TikTok wird in den USA verboten.

Bürgerrechtsorganisationen kritisieren das Vorgehen der US-Regierung als Zensur. Aus ihrer Sicht geht es der Regierung vor allem darum, den geopolitischen Schlagabtausch mit China über das Internet auszutragen – und dazu eine der beliebtesten Plattformen der USA aus dem Land zu drängen.

Gerichtsdokumente nur unzureichend geschwärzt

Der Konflikt wird auch vor US-Gerichten ausgetragen. Mehrere US-Bundesstaaten beschuldigen TikTok, Kindern und Jugendlichen zu schaden. Aus dem Fall in Kentucky liegt NPR ein 119-seitiges Gerichtsdokument vor. Große Teile des Dokuments waren unkenntlich gemacht worden, allerdings nur unzureichend. Eine Reporterin kopierte den geschwärzten Text aus dem Gerichtsdokument und fügte ihn lesbar in ein neues Dokument ein.

Ein TikTok-Sprecher sagte gegenüber der Associated Press, dass es unverantwortlich sei, ein solches Dokument zu veröffentlichen. Außerdem würde die Berichterstattung irreführende Zitate herauspicken und veraltete Dokumente aus dem Kontext reißen.

Ein US-Bundesgericht ordnete auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft mittlerweile an, die Beschwerde zu versiegeln, um weitere Leaks zu verhindern.

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Author: Ben Bergleiter

https://www.bachhausen.de/interne-dokumente-tiktok-ist-sich-seines-suchtpotenzials-offenbar-bewusst/

#bewusst #dokumente #interne #offenbar #seines #suchtpotenzials #tiktok

Interne Dokumente: TikTok ist sich seines Suchtpotenzials offenbar bewusst
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-10

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Interne DokumenteUngarn scheitert an Einigung zur Chatkontrolle

Die EU-Innenminister haben heute nicht über die Chatkontrolle abgestimmt. Zu viele Staaten lehnen auch den aktuellen Vorschlag ab. Damit ist Ungarn im ersten Anlauf gescheitert, eine Einigung zu organisieren. Wir veröffentlichen ein eingestuftes Verhandlungsprotokoll.


10.10.2024 um 13:29 Uhr
Andre Meister – in Überwachungeine Ergänzung Der ungarische Innenminister Sándor Pintér eröffnet die heutige Sitzung. – Alle Rechte vorbehalten Europäische Union

Die EU-Institutionen streiten seit über zwei Jahren über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internetdienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Vor einem Monat hat die ungarische Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, erstmal nur bekannte Straftaten zu suchen und andere Inhalte erst später.

Heute hat Ungarn die Justiz- und Innenminister über den Stand der Verhandlungen informiert. Inhaltlich wurde nichts Neues gesagt.

Vorbereitet haben das vor zwei Wochen die Referent:innen für Justiz und Inneres. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Verhandlungsrunde im Volltext.

Enttäuscht von Vorschlag

In der Sitzung haben die EU-Staaten „im Wesentlichen die bekannten Positionen wiederholt“. Eine Mehrheit der Staaten will die Chatkontrolle. Viele Staaten sind zufrieden mit dem Vorschlag und stimmen ihm zu.

Mehrere Staaten kritisieren, dass der Kompromissvorschlag die Chatkontrolle zu stark einschränkt. Griechenland ist „besorgt wegen der Beschränkung auf bekanntes Material“. Bulgarien und Litauen sind „nicht besonders glücklich“ mit dem Kompromiss und „hätten ein ambitionierteres Vorgehen bevorzugt“. Irland ist „grundsätzlich enttäuscht von dem neuen Vorschlag, er sei zu wenig ambitioniert“.

Diese Staaten unterstützen den Vorschlag trotzdem, um überhaupt eine Einigung zu erreichen. Irland kündigte aber bereits an, keine weiteren Zugeständnisse zu machen: „Dieser Kompromiss sei das Äußerste, was Irland noch mittragen werde.“

Mit Rechtsstaat unvereinbar

Andere Staaten lehnen den Vorschlag weiterhin ab. Deutschland verwies auf dem Beschluss der Bundesregierung, Client-Side-Scanning und Eingriffe in verschlüsselte Kommunikation abzulehnen. Letzte Woche betonte die FDP, die Chatkontrolle ist „nicht mit dem liberalen Rechtsstaat vereinbar“.

Polen lehnt den Kompromiss ebenfalls ab, vor allem „wegen der Vorschläge zum Scanning“, die es als Massenüberwachung bezeichnet. Tschechien hält „den Kompromiss weiterhin nicht für ausgewogen“. Für Luxemburg ist der Vorschlag „weiterhin nicht zustimmungsfähig“.

Die Niederlande haben seit Juli eine neue Regierung. Diese sieht „viele ihrer bisherigen Bedenken adressiert“ und bezeichnet den Vorschlag als Mehrwert. „Allerdings gelte noch ein Parlamentsvorbehalt.“ Letzte Woche hat sich das Parlament gegen die Chatkontrolle gestellt. Deshalb können die Niederlande den Vorschlag nicht unterstützen.

Österreich „bekräftigte seine grundsätzliche Ablehnung“. Vor zwei Wochen hat Österreich einen neuen Nationalrat gewählt. Auch nach der Wahl bleibt Österreich bei seiner Ablehnung. Eine neue Regierung kann das Thema zwar „neu bewerten“. Sie ist aber an einen Beschluss des Parlaments gebunden, der die Chatkontrolle ablehnt.

Prüfen und Vorbehalt

Befürworter und Gegner sind relativ festgefahren. Entscheidend sind einige Staaten, deren Position nicht klar und eindeutig ist.

Frankreich war erst für und dann gegen die Chatkontrolle. Seit einem Monat hat Frankreich eine neue Regierung. Wie Frankreich jetzt abstimmen würde, ist nicht öffentlich bekannt. In der Verhandlungsrunde hat Frankreich nur Fragen gestellt.

Italien hält sich ebenfalls bedeckt. Die Regierung scheint den Kompromiss zu befürworten, aber andere „Regierungsstellen“ sind noch „sehr skeptisch“. In der Sitzung erklärte Italien, „sich noch nicht äußern zu können, da die Prüfung des Textes noch andauere“.

Schweden zeigte sich „grundsätzlich einverstanden, legte aber Parlamentsvorbehalt ein“.

Maximum an Flexibilität

Damit hat der aktuelle Kompromissvorschlag weiterhin keine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten. Eine „einstimmige Entscheidung“ sieht die Ratspräsidentschaft ohnehin nicht „im Bereich des Möglichen“.

Ungarn stellte in der Sitzung „weitere bilaterale Treffen in Aussicht“, um kritische Staaten umzustimmen. „Dies sie die einzige realistische Möglichkeit, noch zu einem Beschluss des Rates zu kommen.“ Immerhin hätten die Befürworter „schon ein Maximum an Flexibilität gezeigt“.

Am Tag nach der Verhandlung präsentierte die Ratspräsidentschaft ihren Vorschlag als abstimmungsfertigen Gesetzentwurf. Eigentlich wollte Ungarn den Gesetzentwurf heute auf dem Rat der Justiz- und Innenminister beschließen.

Zeit wird knapp

Doch am Montag hat Ungarn einen Rückzieher gemacht. Mit dem Beschluss der Niederlande gibt es wieder keine ausreichende Mehrheit.

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter verkündete die Präsidentschaft, das Gesetz heute doch nicht zu beschließen, sondern nur einen Zwischenstand zu präsentieren. Der ungarische Innenminister Sándor Pintér und die scheidende EU-Innenkommissarin Ylva Johansson plädierten dafür, eine Einigung zu finden.

Damit ist auch Ungarn mit seinem ersten Versuch einer Einigung gescheitert. Für diesen Fall hat Ungarn angekündigt, „ein ganz neues Konzept zu entwickeln“. Dafür wird aber „die Zeit knapp“.

Einerseits läuft die freiwillige Chatkontrolle aus. Andererseits ist die ungarische Ratspräsidentschaft schon wieder zur Hälfte um. Die nächste und letzte Chance für Ungarn ist im Dezember.

Hier das Protokoll in Volltext:

  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 23.09.2024
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMWK, BMDV, BMJ, BMFSFJ, BKAmt, BMF
  • Bezug: CM 4049/24
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 421.30 + 350.80

Sitzung der JI-ReferentInnen RAGS-Polizei am 23. September

I. Zusammenfassung und Wertung

Die Verlängerung des Mandates des stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol, Jean-Philippe Lecoufe, wurde angenommen.

Zu den RSF zur Umweltkriminalität bestand ROU in Ziff. 32 auf der Streichung des Verweises auf Interpol. Die von DEU geforderte Rücknahme der Streichung betr. Olaf in Ziff. 19 fand keinerlei Unterstützung. CYP, SWE, ITA, POL, SWE, ITA hatten kein Mandat, um Textänderungen zuzustimmen. HUN Vorsitz stellte daher ein Verschweigeverfahren in Aussicht.

Zur CSA–VO wurden im Wesentlichen die bekannten Positionen wiederholt. Neben DEU bestätigten AUT, POL, LUX, CZE ihre bekannten Positionen und bekräftigten, dem jetzt vorliegenden Kompromiss nicht zustimmen zu können. NLD und ITA erläuterten, der Vorschlag werde dort weiter geprüft. SWE legte Parlamentsvorbehalt ein. HUN Vorsitz kündigte an, dem AStV in jedem Fall für seine Sitzung am 2. Oktober eine Note zur weiteren Beratung vorlegen zu wollen.

II. Handlungsempfehlungen

entfällt

III. Im Einzelnen

[…]

TOP 3: Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern (CSA–VO)

HUN Vorsitz bat um allgemeine Anmerkungen zum vorliegenden Kompromissvorschlag.

FRA und AUT fragten, wie sich die derzeit vorgeschlagenen Fristen für die vorgesehene Überprüfungsklausel (review clause) und die Evaluierung und mögliche Revision der gesamten VO in der Praxis koordinieren ließen, derzeit ergebe sich eine Überschneidung der Fristen von einem Jahr.

HUN Vorsitz erläuterte, dass die im Rahmen der „review clause“ vorgesehene Bewertung auch schon früher vorgenommen werden könne. Das hinge in der Praxis letztlich davon ab, ob die MS die Bewertung schon eher von der KOM fordern würden.

IRL zeigte sich grundsätzlich enttäuscht von dem neuen Vorschlag, er sei zu wenig ambitioniert. Dieser Kompromiss sei das Äußerste, was IRL noch mittragen werde. Die in der „review clause“ vorgesehen Frist sei zu lang. Außerdem sei der Begriff der „best endeavours“ in Art. 84 unklar und müsse erläutert werden.

HUN Vorsitz erläuterte erneut, bei den Fristen für die „review clause“ flexibel zu sein und sie auch auf drei oder vier Jahre anzusetzen. Man könne letztlich auch auf Anforderung von den Fristen abweichen, die Frage sei nur, wie umfassend die Datenlage nach drei Jahren schon sein könne.

IRL, ESP, GRC sprachen sich jeweils für drei Jahre aus. HRV für zwei oder drei Jahre, aber dies sei keine rote Linie

ROU unterstützte eine Drei-Jahres Frist und zeigte sich im Übrigen zufrieden mit dem Kompromisstext. GRC war besorgt wegen der Einschränkung des Anwendungsbereiches und insbesondere wegen der Beschränkung der Aufdeckungsanordnungen auf bekanntes Material, wollte aber letztlich zustimmen. EST zeigte sich grundsätzlich mit dem Kompromiss zufrieden.

NLD erläuterte, dass die neue NLD Regierung jetzt mit dem Text viele ihrer bisherigen Bedenken adressiert sähe. Der Text habe nun für NLD einen Mehrwert. Allerdings gelte noch ein Parlamentsvorbehalt.

Für DEU wurde weisungsgemäß auf die bekannte Position verwiesen, der Text sei wegen des weiterhin enthaltenen Client-Side-Scanning und wegen der Eingriffe in verschlüsselte Kommunikation grundsätzlich nicht zustimmungsfähig. Außerdem wurde Prüfvorbehalt zu den weiteren neuen Vorschlägen, insbesondere der „review clause“ eingelegt. Die Beschränkung auf bekanntes Material wurde unter Verweis auf den Prüfvorbehalt begrüßt.

Auch für LUX war der Text weiterhin nicht zustimmungsfähig, ebenso für POL, das ebenfalls v.a. wegen der Vorschläge zum Scanning den Kompromiss ablehnte. POL begrüßte wie DEU die Beschränkung auf bekanntes Material. Auch AUT bekräftigte seine grundsätzliche Ablehnung, auch nach der Wahl in AUT werde die Position dieselbe bleiben, bis eine neue Regierung diese neu bewerte. CZE hielt den Kompromiss weiterhin nicht für ausgewogen.

SVK, SVN, LVA unterstützen IRL und ESP. FIN erläuterte, bereits mit dem BEL Vorschlag zufrieden gewesen zu sein, aber auch diesen Vorschlag mitzutragen.

BGR und LTU äußerten, nicht besonders glücklich mit dem Text zu sein, sie hätten ein ambitionierteres Vorgehen bevorzugt, würden aber den Text jetzt mittragen, um in den Verhandlungen vorwärts zu kommen. SWE war ebenfalls grundsätzlich einverstanden, legte aber Parlamentsvorbehalt ein. MLT äußerte sich ebenfalls zustimmend, bat aber KOM um Einschätzung, wie sie die nun vorgesehene Rolle des Zentrums bewerte.

Auf Nachfrage FRA erläuterte JD-Rat, dass die temporäre Ausnahme eben nur eine Ausnahme von der e-Privacy-RL sei und deswegen in dem Bereich, für den sie gelte, die DSGVO Anwendung finde.

ITA erklärte als letzter wortnehmender MS, sich noch nicht äußern zu können, da die Prüfung des Textes noch andauere.

KOM erklärte, immer noch einen Mehrwert in dem Text zu sehen, auch wenn er deutlich an Ambition verloren habe. Aber der vorliegende Vorschlag sei ein guter Weg, mit den Verhandlungen vorwärts zu kommen. Auf die MLT Frage antwortete KOM, das Zentrum werde immer noch wichtige Arbeit leisten können. Unter anderem werde beim Austausch bester Praktiken und bei der Unterstützung von Opfern eine große Rolle spielen können. KOM habe eine Fünf-Jahres-Frist für die „review clause“ vorgeschlagen, wäre aber auch bereit, für einzelne Punkte schon nach drei Jahren Bewertungen vorzulegen, wenn das der Wunsch der MS sei.

Auf die Fragen von IRL und FIN, was in Art. 84 unter „best endeavours“ zu verstehen sei, erläuterte KOM, damit seien die jeweiligen Möglichkeiten der Provider gemeint, über die von ihnen entwickelten Technologien an die KOM zu berichten. Diese seien naturgemäß je nach Größe des Providers unterschiedlich.

HUN Vorsitz schlug vor „best endeavours“ zu streichen, die Provider müssten dann immer noch Informationen liefern.

Außerdem stelle HUN Vorsitz weitere bilaterale Treffen in Aussicht. Dies sie die einzige realistische Möglichkeit, noch zu einem Beschluss des Rates zu kommen. Die Staaten, die dem Kompromiss jetzt zustimmten, hätten schon ein Maximum an Flexibilität gezeigt. Selbstverständlich habe der Vorsitz Respekt für alle geäußerten Positionen. Dennoch müsse Vorsitz konstatieren, dass man in diesem Dossier eine qualifizierte Mehrheit anstreben müsse, da eine einstimmige Entscheidung nicht im Bereich des Möglichen liege. Wenn auf der jetzt vorliegenden Textbasis keine Einigung gelinge, dann müsse Vorsitz versuchen, ein ganz neues Konzept zu entwickeln, aber dafür werde mit Blick auf das Auslaufen der Interims-VO bereits jetzt die Zeit knapp.

HUN Vorsitz stelle in Aussicht, in jedem Fall bald eine Note vorzulegen, auf deren Grundlage der AStV am 2. Oktober erneut beraten könne.

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Author: Andre Meister

https://www.bachhausen.de/interne-dokumente-ungarn-scheitert-an-einigung-zur-chatkontrolle/

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Interne Dokumente: Ungarn scheitert an Einigung zur Chatkontrolle
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-17

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Interne DokumenteSperrminorität gegen Chatkontrolle wackelt

Einige EU-Staaten wollen die verpflichtende Chatkontrolle erstmal auf bekannte Inhalte beschränken, damit das Gesetz endlich kommt. Andere Staaten lehnen es weiterhin ab, Inhalte Unverdächtiger zu kontrollieren und Verschlüsselung zu umgehen. Wir veröffentlichen ein eingestuftes Verhandlungsprotokoll.


17.09.2024 um 17:01 Uhr
Andre Meister – in Überwachungkeine Ergänzungen Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán. – Alle Rechte vorbehalten Ministerpräsident von Ungarn

Zwei Monate hatten wir etwas Ruhe von der Chatkontrolle. Nach der Sommerpause geht die Auseinandersetzung in der EU weiter.

Die Kommission will seit über zwei Jahren Internetdienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das seit fast einem Jahr als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Mehrere Ratspräsidentschaften sind daran gescheitert, eine Einigung zu erzielen. Jetzt versucht es Ungarn.

Vor zwei Wochen haben die Ständigen Vertreter über einen neuen Vorschlag verhandelt. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Verhandlungsrunde im Volltext.

Neues Material und Grooming vertagen

Die EU-Kommission fordert, dass Internetdienste die Inhalte ihrer Nutzer auf drei Arten strafbarer Inhalte durchsuchen: bekannte Kinderpornografie, neues Material und Grooming. Für bekanntes Material gibt es etablierte Systeme, unverschlüsselte Inhalte mit Hashes abzugleichen. Schon diese Technik wird kritisiert.

Um bisher unbekannte Straftaten und „Tätigkeiten zur Kontaktaufnahme zu Kindern“ zu suchen, sollen Internetdienste „künstliche Intelligenz“ nutzen. Die Bundesregierung kritisiert, dass die Erkennung dieser Inhalte „nicht fehlerfrei möglich“ ist. Die Niederlande lehnen die Suche nach diesen Inhalten kategorisch ab.

Die ungarische Ratspräsidentschaft schlägt jetzt vor, dass Dienste-Anbieter zunächst nur bekannte Straftaten suchen müssen. Neues Material und Grooming soll erst später verpflichtend werden, wenn die Technik gut genug ist.

Alle anderen Probleme der Chatkontrolle ignoriert Ungarn.

Grenze der Kompromissbereitschaft

Schon bisher unterstützen die meisten EU-Staaten die Chatkontrolle. Eine Mehrheit der Staaten stimmt auch den neuen Vorschlag zu.

Zehn Staaten betonen sogar, „dass mit dem vorliegenden Vorschlag die Grenze der Kompromissbereitschaft für sie erreicht sei“. Darunter sind Spanien, Rumänien und Griechenland. Irland ist „über die Herausnahme von neuem Material und Grooming nicht glücklich, könne dies aber im Sinne einer Kompromissfindung mittragen“.

Die EU-Kommission betont, dass ihr Gesetzentwurf und der aktuelle Vorschlag auch verschlüsselte Inhalte umfassen. Die Kommission findet es „weiterhin notwendig, die Möglichkeit der Aufdeckung in kryptierter Kommunikation zu haben“ – also Verschlüsselung auszuhebeln.

Problem der Massenüberwachung

Andere Staaten lehnen auch den aktuellen Vorschlag ab. Sechs Staaten „erklärten, dem Vorschlag wegen grundsätzlicher Bedenken nicht zustimmen zu können“.

Die Bundesregierung hat letztes Jahr eine Reihe an Forderungen aufgestellt, ohne die Deutschland dem Gesetz nicht zustimmen kann. Dazu zählen unter anderem, Verschlüsselung zu schützen und Client-Side-Scanning abzulehnen. Erst im Juni hat das Innenministerium klargestellt: „Verschlüsselte private Kommunikation von Millionen Menschen darf nicht anlasslos kontrolliert werden.“

Österreich erklärte ebenfalls, „nicht zustimmen zu können“. Das Parlament in Wien hat vor zwei Jahren gefordert, dass „keine generellen Überwachungspflichten für Online-Plattformenbetreiber über die Inhalte ihrer Nutzer:innen eingeführt werden und eine vertrauliche, insbesondere Ende-zu-Ende verschlüsselte, Kommunikation im Internet zwischen Nutzer:innen gewahrt bleibt“. Österreichs Regierung ist an diesen Beschluss gebunden.

Bedenken weiterhin nicht ausgeräumt

Auch Polen, Slowenien und Luxemburg „sahen nach wie vor keine ausreichende Verhältnismäßigkeit und das Problem der Massenüberwachung. Eine Zustimmung sei daher nicht möglich.“ Estland lehnt den Vorschlag ebenfalls ab, „wegen der Gefahr der Massenüberwachung und der Beibehaltung von Client-Side-Scanning/Upload-Moderation“.

Der Juristische Dienst der EU-Staaten unterstützt die Kritiker. Die Experten kamen letztes Jahr zu dem Fazit, dass die Chatkontrolle grundrechtswidrig ist und vor Gericht scheitern wird. Diese Bedenken sind „weiterhin nicht ausgeräumt“. Die Juristen glauben weiter, „dass der Vorschlag einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalte“ – also illegal ist.

Damit der Rat seine Position zum Gesetzentwurf beschließen kann, muss eine qualifizierte Mehrheit der Staaten zustimmen. Vier Staaten mit 35 Prozent der EU-Bevölkerung können eine Sperrminorität bilden. Die sechs kritischen Staaten haben zusammen aber nur knapp 30 Prozent der Bevölkerung. Es fehlen also noch bevölkerungsreiche Staaten.

Sperrminorität weiterhin möglich

Mehrere EU-Staaten haben noch nicht entschieden, ob sie den neuen Vorschlag befürworten oder ablehnen.

Frankreich war erst für die Chatkontrolle, dann dagegen. Frankreich hat vor zwei Monaten ein neues Parlament und seit zwei Wochen einen neuen Premierminister, der noch eine Regierung bilden muss. Wie sich die neue Regierung zur Chatkontrolle positioniert, ist noch nicht bekannt. Im Rat verwies Frankreich „auf eine anhaltende nationale Debatte“. Frankreich drängt aber auf eine zeitnahe Einigung und kritisiert die Position des EU-Parlaments als „nicht akzeptabel“.

Italien gibt sich „vorsichtig positiv“, verweist jedoch „auf schwierige nationale Diskussionen“. In Italien sind „national noch einige Regierungsstellen sehr skeptisch“.

Die Niederlande bezeichnen den neuen Vorschlag als „ermutigend“. Auch dort gibt es seit zwei Monaten eine neue Regierung. Die Verhandler verweisen deshalb „auf noch ausstehende nationale Abstimmungsprozesse“. Belgien prüft den Vorschlag noch, vor allem „hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit“. Tschechien verweist ebenfalls auf „eine sehr kontroverse Debatte über das Thema“.

Wenn entweder Frankreich oder Italien – oder zwei Staaten von Niederlande, Belgien und Tschechien – den neuen Vorschlag ablehnen, gibt es weiterhin keine Mehrheit im Rat.

Einigung in drei Wochen?

Die ungarische Ratspräsidentschaft hält an ihrem optimistischen Zeitplan fest. Eigentlich wollte Ungarn den Vorschlag „auf technischer Ebene weiter verhandeln“. Das wäre die Rats-Arbeitsgruppe Strafverfolgung. Die tagte heute, hat aber die Chatkontrolle nicht behandelt.

Stattdessen sollen am Montag die Berater für Justiz und Inneres über den ungarischen Vorschlag verhandeln. Geht es nach Ungarn, sollen danach die Ständigen Vertreter und am 10. Oktober die Justiz- und Innenminister die Position des Rats beschließen. Frankreich und Schweden sind „ausdrücklich“ dafür.

Hier das Dokument in Volltext:

  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 04.09.2024
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Cc: BMI, BMJ, BMWK, BMDV, BMFSFJ, BKAmt, BMF
  • Betreff: 2952. AStV-2 am 04.09.2024
  • Hier: TOP 5: Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 421.30 + 350.80

AStV-2 am 04.09.2024

I. Zusammenfassung und Wertung

Vorsitz bat um Zustimmung dazu, auf Basis des bereits unter BEL Vorsitz erarbeiteten Textvorschlags und den mit Dok. 12319/24 vorgelegten Änderungen weiter am VO-Vorschlag arbeiten zu können.

Zustimmung dazu wurde von einer Mehrheit der MS signalisiert.

Hierbei machten IRL, GRC, DNK, ROU, LVA, HRV, CYP, LTU, MLT und ESP deutlich, dass mit dem vorliegenden Vorschlag die Grenze der Kompromissbereitschaft für sie erreicht sei. Schließlich benötige man einen Rechtsrahmen, der einen deutlichen Mehrwert gegenüber der derzeitigen Regelung darstelle. FRA unterstrich, dass die Position des EP unter diesem Gesichtspunkt nicht akzeptabel sei.

Ich verwies auf die bekannte DEU Position.

LUX, AUT, EST, SVN und POL erklärten, dem Vorschlag wegen grundsätzlicher Bedenken nicht zustimmen zu können.

ITA gab sich vorsichtig positiv, verwies jedoch ähnlich wie CZE auf schwierige nationale Diskussionen. Eine Positionierung könne erst anhand eines konkreten Textvorschlag erfolgen.

NLD nannte den Vorschlag ermutigend, jedoch müsse man noch notwendige Genehmigungen einholen.

Auf Bitte insbesondere von AUT verwies JD auf seine schriftliche Stellungnahme. Die dort geäußerten Bedenken seien weiterhin nicht ausgeräumt.

Vorsitz schlussfolgerte es bestehe allgemeine Bereitschaft, auf der Grundlage des vorgelegten Vorschlages auf technischer Ebene weiter zu verhandeln. Vors kündigte an, Anfang nächster Woche einen vollständigen Textvorschlag vorzulegen. Eine weitere Befassung des AStV könne Ende September/Anfang Oktober erfolgen. Ziel sei weiterhin eine partielle allgemeine Ausrichtung möglichst beim JI-Rat im Oktober.

II. Im Einzelnen

Vorsitz unterstrich eingangs, dass das Dossier weiterhin eine der Prioritäten für die HUN Präsidentschaft sei. Man stelle immer wieder fest, dass es eine breite Unterstützung für das Ziel des Kinderschutzes gebe. Mehrere Präsidentschaften hätten versucht, einen ausgewogenen Text zu erarbeiten. Mit dem jetzigen Vorschlag versuche man, weitere Bedenken auszuräumen. Vorsitz benötige aber ein klares Signal, dass man den Weg fortsetzen solle, um vor Auslaufen der Interims-VO zu einem Ergebnis zu kommen.

KOM unterstrich, dass man das grundsätzliche Ziel des Vorschlags nicht aus den Augen verlieren dürfe. Die Meldungen von kinderpornografischem Material seien weiterhin stark steigend. Hinzu kämen neue Modi operandi wie KI-generiertes Material und live gestreamter Missbrauch von Kindern in Drittstaaten. Es müsse den MS auch klar sein, dass sich die VO an die Anbieter richte. Strafverfolgungsbehörden kämen erst ins Spiel, wenn das geplante EU-Zentrum das gemeldete Material geprüft und verifiziert habe. Es sei aus Sicht der KOM weiterhin notwendig, die Möglichkeit der Aufdeckung in kryptierter Kommunikation zu haben. Ansonsten sei zu befürchten, dass bei einer zunehmenden Verschlüsselung durch Diensteanbieter deutlich weniger kriminelles Material aufgedeckt werden könne. Man dürfte insgesamt nicht zulassen, dass die EU ein sicherer Hafen für die Verbreitung von kinderpornografischem Material werde.

IRL dankte dem HUN Vorsitz sowie den vorherigen Präsidentschaften für die harte Arbeit an dem VO-Vorschlag. Man sei über die Herausnahme von neuem Material und grooming nicht glücklich, könne dies aber im Sinne einer Kompromissfindung mittragen. Wichtig sei dann aber eine deutliche Formulierung der review clause einschließlich eines klaren Zeitrahmens. Die VO müsse einen Mehrwert bringen. Daher solle die KOM nicht nur „eingeladen“ werden, sondern ein klares Mandat für einen späteren (ergänzenden) Vorschlag erhalten. In ähnlicher Weise argumentierten GRC, DNK (mit dem Hinweis, dass dann im Trilog nicht noch mehr aufgeben dürfe), ROU, LVA, HRV, CYP, LTU, MLT (mit dem Hinweis, dass man kein EU-Zentrum ohne Aufgaben brauche), SVK, BGR und ESP.

Ich verwies auf die bekannte DEU Position.

BEL erklärte ebenso wie PRT die Bereitschaft, am Text weiter zu arbeiten. BEL prüfe den Vorschlag aber hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. Zudem habe BEL Bedenken, dass das EP einer Verlängerung der Interims-VO ggf. nicht zustimmen werde.

SWE und FIN unterstützten grundsätzlich, sprachen sich aber für weitere Arbeiten auf technischer Ebene aus. Letzterem schloss sich ITA mit dem Hinweis, dass national noch einige Regierungsstellen sehr skeptisch seien, an. Für ITA ginge der Vorschlag auf den ersten Blick jedoch in die richtige Richtung.

Auch CZE sah Fortschritte. Man benötige aber einen konkreten Text, um die Frage der Verhältnismäßigkeit zu klären. Es sei gut, dass nun nur noch bekanntes Material in den Anwendungsbereich falle. Auch in CZE werde eine sehr kontroverse Debatte über das Thema geführt.

AUT erklärte, nicht zustimmen zu können. Man habe hierzu auch eine bindende Stellungnahme des nationalen Parlaments. Der Vorschlag zeige gute Ansätze, jedoch gebe es weiterhin Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung der Aufdeckungsanordnung. Hier sei man an einer Einschätzung des JD interessiert (ebenso SVN).

LUX, POL und SVN sahen nach wie vor keine ausreichende Verhältnismäßigkeit und das Problem der Massenüberwachung. Eine Zustimmung sei daher nicht möglich. LUX begrüßte dennoch die Beschränkung auf bekanntes Material.

EST gab sich ebenfalls ablehnend wegen der Gefahr der Massenüberwachung und der Beibehaltung von Client-Side-Scanning/Upload moderation.

NLD sah erhebliche Fortschritte („encouraging“), verwies aber auf noch ausstehende nationale Abstimmungsprozesse.

FRA verwies ebenfalls auf eine anhaltende nationale Debatte. Hier ginge es allerdings eher darum, dass dringend etwas gegen Kinderpornografie unternommen werden müsse. Der Rat brauche einen guten Text mit Mehrwert. Die EP Position biete überhaupt keinen Mehrwert und dürfe daher nicht akzeptiert werden. Die review clause sei umso wichtiger, da die Technik sich ständig weiterentwickle. FRA plädiere ausdrücklich für eine allgemeine Ausrichtung beim JI-Rat im Oktober (ebenso SWE).

JD verwies auf die bestehende schriftliche Stellungnahme. Man habe weiterhin Bedenken, dass der Vorschlag einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalte. Dies gelte sowohl für die Aufdeckungsanordnung als auch den vorgeschlagenen user consent.

Vorsitz schlussfolgerte die Bereitschaft der MS, am Vorschlag unter Rückgriff auf den BEL Text und auf die nun vorgelegten Änderungen weiter zu arbeiten. Man wolle schnellstmöglich, vorzugsweise im Oktober, eine partielle allgemeine Ausrichtung erreichen. Den Ruf insbesondere nach einer starken review clause habe man vernommen. Ein neuer Textentwurf werde Anfang der nächsten Woche vorgelegt. Den AStV werde man vermutlich Ende September/Anfang Oktober wieder mit dem Dossier befassen.

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Author: Andre Meister

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