Der Begriff „#Unrecht“ spielt in der #Rechtsphilosophie eine Rolle, insbesondere bei der Frage, ob es "#gesetzlichesUnrecht“ gibt. Nach Auffassung des deutschen #Bundesverfassungsgericht:s ist eine #Rechtsnorm, die offensichtlich gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt, Unrecht und wird auch nicht dadurch zu #Recht, dass sie angewendet und befolgt wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeltung#Zur_Geltung_ungerechter_Gesetze
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![Zur Geltung ungerechter Gesetze
Für die rechtspositivistische Auffassung sind die geltenden Gesetze der einzige Maßstab für Recht und Gerechtigkeit. Sollen aber auch völlig ungerechte und womöglich sogar verbrecherische Gesetze gelten? Dies wäre die Konsequenz aus der Lehre eines strengen Rechtspositivismus, der die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung zurückführt.
Die obersten deutschen Bundesgerichte befürworten dagegen in ständiger Rechtsprechung eine Geltungsgrenze für gesetzliches Unrecht. Diese bestimme sich nach der Radbruchschen Formel.[14] Nach Radbruchs Meinung ist „der Positivismus […] gar nicht in der Lage, aus eigener Kraft die Geltung von Gesetzen zu begründen“.[15] Rechtsvorschriften ist die Geltung als Recht dieser Ansicht zufolge dann abzuerkennen, wenn sie fundamentalen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie den elementaren Menschenrechten so evident widersprechen und in ihnen ein offensichtlicher schwerwiegender Verstoß gegen die Grundgedanken der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit zum Ausdruck kommt, dass der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde. Solche „Rechts“-Vorschriften sind als extremes staatliches Unrecht auch nicht dadurch wirksam geworden bzw. erlangen auch nicht lediglich dadurch die Qualität als Recht, dass sie über einige Jahre hin praktiziert worden sind oder dass sich seinerzeit die Betroffenen mit den Maßnahmen im Einzelfall abgefunden haben.](https://files.mastodon.social/media_attachments/files/115/348/943/774/456/551/small/54d840e7b2a2154e.png)