"Der Elefant im Raum: Paragraf 45 StVO
Aus Planungs- und Verwaltungssicht ist der bestehende Paragraf 45 #StVO an vielen Stellen unklar und unübersichtlich. Eigentlich soll er regeln, wie Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken“ können. In der Praxis erzeugt er aber neben einem hohen Abstimmungs- und Begründungsaufwand auch erhebliche Rechtsrisiken und ist somit nicht praxisgerecht. Der vorgelegte StVO-Entwurf ändert daran nichts.
Ein Grundproblem dieses Paragrafen ist Absatz 9, nach dem fast alle straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen „zwingend erforderlich“ sein müssen. Für manche Maßnahmen muss darüber hinaus eine „besondere Gefahrenlage“ bestehen. Das schränkt den Handlungsspielraum der Kommunen erheblich ein. Da helfen auch die neu ins #StVG aufgenommenen Ziele nicht. Der einzige Weg, die Hürden für kommunales Handeln abzusenken, ist bislang, eine neue Ausnahme in diesen Absatz aufzunehmen. Dabei wird es schnell juristisch kompliziert. [...]
Es liegen bereits zahlreiche Vorschläge vor, wie der Paragraf 45 StVO neu geschrieben werden könnte, um für Klarheit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit zu sorgen. Das würde nicht nur die Kommunen entlasten und die Verwaltungsabläufe effizienter machen; es würde auch das Handeln von Politik und Verwaltung für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer und glaubwürdiger machen."
#Verkehrswende #Autokorrektur #StVOReform
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