Ah. #Berichterstatterschreiben unter 2., erster Absatz. Klar. Könnte man das vielleicht auch noch zitieren, so wie es ganz früher zumindest manchmal gemacht worden ist? Aber zumindest schreibt der 2. Senat des #BVerfG neuerdings, dass er eine Antwort drauf wenigstens zur Kenntnis genommen hat. Die #Wahlprüfungsbeschwerde war noch zum wohl umfassendsten #Wahleinspruch gegen die #Bundestagswahl 2021 in #Berlin. Beim #Bundestag war Nummer 2 dessen Begründung die #Mandatsrelevanz. #btw21 #btwbe21