#gerichtshof

ErklärbärErklaerbaer
2025-05-11


1. hat angekündigt, den internationalen im Falle zu ignorieren
=> Dann tretet bittet aus, wenn ihr ihn ignorieren wollt
2. Um Einwanderung zu verhindern, rufen sie den Notstand aus (oder sagen es nicht, nutzen aber trotzdem §72) und brechen damit europäisches Recht (hoffentlich klagt jemand)
=> Dann sagt doch, dass Ihr Recht brecht und erklärt es.
BTW: Im April waren es noch 9000 Asylgesuche, 52% weniger als im letzten Jahr.

Zahlen der Asylgesuche im Vergleich: 2023, 2024, 2025. Es zeigt 52% weniger Gesuche im Jahresvergleich und die niedrigste Zahl in diesem Jahr
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-30

Gerichtshof für Menschenrechte: Serbien soll Schallwaffe stecken lassen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Gerichtshof für MenschenrechteSerbien soll Schallwaffe stecken lassen

Die serbische Zivilgesellschaft hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Erfolg errungen. Dem Gericht zufolge soll Serbien in Zukunft den Einsatz von Schallwaffen auf Demonstrationen verhindern. Eine solche Waffe wurde mutmaßlich im März eingesetzt.


30.04.2025 um 18:40 Uhr
Markus Reuter – in Überwachungkeine Ergänzungen Gegen 19:11 Uhr teilte sich die Menschenmenge der Demonstrierenden auf einer Länge von mehreren Hundert Metern. – Screenshot / Überwachungskamera

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 29. April 2025 dem Antrag auf eine einsteilige Anordnung gegen den mutmaßlichen Einsatz von Schallwaffen stattgegeben. Fast 50 vom Einsatz betroffene Bürger:innen aus Serbien hatten sich an das Gericht gewandt, nachdem bei der Großdemonstration am 15. März eine unbekannte Waffe gegen die Protestierenden eingesetzt wurde.

Die Beschwerdeführenden hatten laut der Pressemitteilung des Gerichts beantragt, dass der Gerichtshof eine vorläufige Maßnahme erlässt. Demnach sollen die serbischen Behörden erstens den Einsatz von Schallwaffen unter solchen Umständen verhindern. Zweitens verlangten die Beschwerdeführenden, dass niemand strafrechtlich verfolgt werden soll, der sich an der öffentlichen Debatte über den Einsatz einer Schallwaffe am 15. März 2025 beteiligt hat. Und drittens soll der serbische Staat eine wirksame Untersuchung der Vorwürfe durchführen, so die Beschwerde.

3.032 Zeugenaussagen zur Schallwaffe von Belgrad ausgewertet

Zumindest in ersterem Punkt konnten sich die Beschwerdeführenden vollumfänglich durchsetzen: Der Gerichtshof weist mit seiner Entscheidung die serbische Regierung darauf hin, dass sie jeglichen Einsatz von Schallgeräten zur Kontrolle von Menschenmengen sowohl von staatlichen wie nicht-staatlichen Akteuren in Zukunft verhindern solle. Das Gericht stellte zudem fest, dass der Einsatz von solchen Waffen zur Kontrolle von Menschenmengen nach serbischem Recht illegal ist.

Die beiden anderen Anträge der Beschwerde lehnte das Gericht ab. Es macht in der Entscheidung zudem klar, dass es sich um keine Stellungnahme handle, ob solche Waffen am 15. März 2025 eingesetzt worden seien. Die Beschwerdeführenden haben nun einen Monat Zeit, um eine Klage gemäß Artikel 34 (Recht auf Individualbeschwerde) der Konvention einzureichen.

Die serbische Zivilgesellschaft hatte Anfang April eine Auswertung von mehr als 3.000 Aussagen von Zeug:innen des Schallwaffen-Vorfalls in Belgrad vorgelegt. Der genaue Hergang des Vorfalls bei einer friedlichen Großdemonstration der Demokratiebewegung am 15. März ist weiterhin unklar. Die serbische Regierung bestreitet den Einsatz von Schallwaffen oder einer Vortex-Kanone vehement. Präsident Aleksandar Vučić hat gar sein politisches Schicksal mit der Frage verbunden.

Ein von außen kommender Reiz

Klar ist bislang nur: Gegen 19:11 Uhr liefen am 15. März Menschen auf ungewöhnliche Art und Weise auf einer Länge mehrerer Hundert Meter und entlang einer geraden Linie panisch auseinander. Zahlreiche Hinweise von unterschiedlichen Recherchen deuten inzwischen auf eine Koordination verschiedener Störaktionen und Provokationen zu diesem Zeitpunkt hin, bei denen beispielsweise auch Feuerwerkskörper und andere Gegenstände in die Demonstration geworfen wurden.

Teil dieser koordinierten Aktion dürfte aber auch der Einsatz einer Schallwaffe oder einer Vortex-Kanone gewesen sein, denn die Reaktion der Menschenmenge ist nach allen bisherigen Recherchen mit den anderen Störaktionen alleine nicht zu erklären. Der britische Sozialpsychologie-Professor Clifford Stott ist Experte für Massenpsychologie und Polizeieinsätze. Er geht gegenüber dem serbischen Factchecking-Medium „Istinomer“ davon aus, dass die Bewegung der Menschen „stark auf einen von außen kommenden Reiz und nicht auf interne psychologische Prozesse“ hindeute.

Neben zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen aus Serbien sowie einer internationalen Recherchegruppe arbeiten auch serbische Medien wie das Nachrichtenmagazin „Vreme“ an einer Rekonstruktion der Ereignisse (€). Die internationale Recherchegruppe, zu der auch netzpolitik.org gehört, hat einen vorläufigen Zwischenbericht (PDF) mit möglichen Erklärungen veröffentlicht.

Interaktive Karte

Wir haben im Nachgang der Ereignisse zusammen mit Hackern, Aktivisten, Soundtechnikern und Journalisten aus Deutschland und Serbien eine Recherchegruppe gebildet, die sich International Research Group nennt und sich an der Aufklärung des Vorfalls beteiligt. 

Diese Gruppe hat eine interaktive Karte der Ereignisse erstellt, die fortlaufend erweitert wird. Die Karte trägt verfügbares Material zusammen und soll helfen, die Vorgänge am 15. März in Belgrad zu rekonstruieren. Die Karte ist Work-in-Progress, sie enthält auch nicht-verifiziertes Material. Sie ist deswegen mit Vorsicht zu genießen und wird nicht alleine von netzpolitik.org befüllt.

Rot = Ereignisse.  Blau = Kameraaufnahmen des Vorfalls. Gelb = Verdächtiges / Auffälliges / Hinweise. Grün = Zusätzliches Material

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Author: Markus Reuter

#gerichtshof #lassen #menschenrechte #schallwaffe #serbien #stecken

2025-04-02

@PWS_1 Tja, trotz der finanziellen Unterstützung von Elon Musk für den konservativen Kandidaten Brad Schimel, konnte sich bei der Wahl zum Obersten Gerichtshof von Wisconsin die liberale Kandidatin Susan Crawford durchsetzen. Und das ausgerechnet in Wisconsin, einem sogenannten Swing State. #Gerichtshof #Wisconsin #SwingState #Crawford #Schimel #Musk

Dorian Santner 🇦🇹Dorianix@graz.social
2025-03-20

Der #Finanzminister aus #Österreich - der schon mit einem Plastiksack voller #Bargeld in der #Schweiz erwischt wurde - hat heute die letztinstanzliche Runde zum Thema #Buwog am obersten #Gerichtshof.

Ihm drohen 8 Jahre Haft.

Wegen einer Tat,
die 2004 stattgefunden hat.

Es wird Zeit.

#KHG #Grasser

2025-03-04

#Musk hat auch öffentlich auf der Plattform X (ehemals #Twitter) zur Unterstützung von #Schimel aufgerufen und betont, wie wichtig es sei, republikanisch zu wählen, um #Wahlbetrug zu verhindern. Seine Beteiligung unterstreicht die hohen Einsätze dieser Wahl, da sie die ideologische Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofs in einem wichtigen Swing-Staat verändern könnte. #Gerichtshof #Wisconsin #Crawford (3/3)

2025-03-04

Die Wahl um den Obersten #Gerichtshof von #Wisconsin zwischen Brad #Schimel und Susan #Crawford ist sehr umkämpft. Brad Schimel, ein konservativer Kandidat, hat eine lange Karriere als #Staatsanwalt und #Richter hinter sich und wird von den #Republikanern unterstützt. Susan Crawford, eine liberale Kandidatin, ist derzeit Richterin am Dane County Circuit Court und wird von den #Demokraten unterstützt. #Konservativ gegen #Liberal (2/3)

2025-03-04

#Milliardär #Elon #Musk investiert gerade Millionen Dollars ins Rennen um den Obersten #Gerichtshof des "Swing-State" #Wisconsin, während sein Unternehmen #Tesla einen #Rechtsstreit führt, der auch den Obersten Gerichtshof des Staates erreichen könnte. Er finanziert den Wahlkampf von Brad #Schimel mit - und investiert massiv in eine #Gegenkampagne gegen Susan #Crawfort. Er glaubt sich alles kaufen zu können - und womöglich gelingt ihm das auch... (1/3)

2025-02-22

Der Oberste #Gerichtshof Schwedens hat eine #Klimaklage junger Menschen, darunter #GretaThunberg, abgewiesen.

Die Justiz könne nicht über #Klimaschutzmaßnahmen von Regierung und Parlament entscheiden.

Die Kläger kritisieren, dass Schwedens #Klimapolitik nicht ausreicht, um die #PariserKlimaziele zu erreichen. Trotz des Rückschlags bleibt die Möglichkeit, eine überarbeitete Klage einzureichen.

spiegel.de/ausland/greta-thunb

#Klimaschutz #Klimaklage #Schweden #Klimapolitik

Hubu.dehubude
2025-02-07

⚡ Trump-Sanktionen: Linke fordert Schutzgarantie für Gerichtshof: Nach der Verhängung von Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof durch US-Präsident Donald Trump fordert die Linkspartei... hubu.de/?p=265706 |

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-01-09

Europäischer Gerichtshof: „Guten Tag“ tut’s auch

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Einem Beförderungsunternehmen kann es herzlich egal sein, welche Geschlechtsidentität seine Kund:innen haben. Und weil es egal ist, ist es auch nicht notwendig diese Information beim Ticketkauf abzufragen – und damit nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall des französischen Bahnunternehmens SNCF Connect.

Das Unternehmen wollte beim Online-Ticketkauf wissen, mit welcher geschlechtsspezifischen Anrede es die Käufer:innen adressieren soll. Die französische Datenschutzbehörde hatte eine Beschwerde deswegen im Jahr 2021 zurückgewiesen, die der Verband „Mousse“ eingereicht hatte. Der wiederum zog bis vor das oberste französische Verwaltungsgericht, das die Entscheidung dem EuGH vorlegte.

Der EuGH sieht nun keinen „objektiv unerlässlichen“ Grund, die Geschlechtsidentität beim Ticketkauf abzufragen und sagt: „Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nämlich für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der angenommenen Geschlechtsidentität der Kunden stehen, was eine praktikable und weniger einschneidende Lösung wäre.“

Ein deutschsprachiges Beispiel dafür wäre: „Guten Tag, Alex Meier“ statt eine Anrede mit „Herr“ oder „Frau“.

Deutsche Bahn bietet schon länger eine neutrale Option

Mousse setzt sich seit dem Jahr 2000 für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen ein und kämpft regelmäßig auch vor Gericht gegen Diskriminierung wegen Geschlecht, Gender oder sexueller Orientierung.

Bei der Deutschen Bahn lässt sich seit Ende 2023 eine neutrale Anrede beim Ticketkauf auswählen. Aber auch hier ging ein juristischer Streit voraus, bis im Jahr 2022 das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte, dass die Zwangswahl zwischen männlicher und weiblicher Anrede nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar ist. Nun ist die Thematik erneut – aus einer europäischen Datenschutzperspektive – entschieden und bekräftigt worden.

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Author: Anna Biselli

#europaischer #gerichtshof #guten

Europäischer Gerichtshof: „Guten Tag“ tut’s auch
2025-01-02

Israels Justiz weist Minister Ben-Gvir in die Schranken

Per Gesetz wollte sich Israels rechtsextremer Minister für nationale Sicherheit, Ben-Gvir, mehr Einfluss auf die Polizei sichern. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Gesetz in Teilen für unwirksam. Ben-Gvir reagierte empört.

➡️ tagesschau.de/ausland/asien/be

#Gerichtshof #Israel #Rechtsextreme

2024-12-20

Der #Inselstaat #Vanuatu kämpft an vorderster Front gegen die #Klimakrise.

ostsee-zeitung.de/wissen/vanua

Steigende #Meeresspiegel, #Tropenstürme und #Hitzewellen bedrohen die Existenz der 83 #Vulkaninseln im #Pazifik.

Vanuatu fordert nun vor dem Internationalen #Gerichtshof verbindliche Verpflichtungen der Staaten zum #Klimaschutz.

Doch auch lokale Anpassungen sind entscheidend – von #Mangrovenwäldern bis zu hitzeresistenten Nutzpflanzen.

#Klimawandel #MeeresspiegelAnstieg

Andreas Sternowskicontinentia_verlag
2024-12-03

Gestern begann der Internationale mit der Anhörung des größten in seiner Geschichte. Die Anhörungen sind das Resultat einer fünfjährigen kollektiven Kampagne, die von „Pacific Islands “ initiiert wurde. Die Anhörungen können live verfolgt werden: webtv.un.org/en/search/categor

2024-10-06

Die gute Nachricht des Tages (naja, eigentlich von vorgestern):

#EU-#Gerichtshof #EUGH entscheidet, dass #Frankreich Bezeichnungen wie "#Steak" oder "#Wurst" für #vegane Produkte nicht verbieten darf und das entsprechende #Gesetz von 2021 hinfällig ist.

euronews.com/my-europe/2024/10

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-04

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Europäischer GerichtshofPlattformen dürfen Daten nicht ewig für Werbung verwenden

Der Europäische Gerichtshof hat der Datenverarbeitung für Werbezwecke neue Grenzen gesetzt. Auch diese Informationen unterliegen der Datenminimierung. Mit der häufigen Datenspeicherung für die Ewigkeit ist das unvereinbar.


04.10.2024 um 12:29 Uhr
Anna Biselli – in Nutzerrechtekeine Ergänzungen Max Schrems hat schon viele Verfahren gegen Meta angestrengt.

Meta darf nicht einfach alle möglichen personenbezogenen Daten nutzen, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag bestätigt. Der Entscheidung zu Grunde lag ein Fall, den Max Schrems von der Datenschutzorganisation noyb vor ein österreichisches Gericht gebracht hatte. Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte daraufhin den EuGH gebeten, gewisse Fragen zur Datenschutzgrundverordnung auszulegen.

In der Entscheidung des EuGH geht es um zwei grundsätzliche Fragen. Die erste: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Schrems hatte bemängelt, dass Meta alle möglichen personenbezogenen Daten für Werbung nutzt, ohne das zeitlich einzuschränken und die Daten irgendwann zu löschen. Seiner Ansicht nach müssten Daten regelmäßig gelöscht werden, selbst wenn eine Person prinzipiell in personalisierte Werbung eingewilligt hat.

Der EuGH folgt dieser Argumentation und sagt, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Katharina Raabe-Stuppnig, Schrems Anwältin, sieht das als Bestätigung. Laut einer Pressemitteilung von noyb sagt sie: „Nach diesem Urteil darf nur ein kleiner Teil des Datenbestands von Meta für Werbezwecke verwendet werden – selbst wenn die Nutzer der Werbung zustimmen.“

Urteil mit Wirkung für die ganze Branche

Die zweite Frage drehte sich um die Verarbeitung sensibler persönlicher Daten, hier die sexuelle Orientierung von Personen. Seine eigene hatte Schrems bei einer Podiumsdiskussion offengelegt, verbunden mit einer Kritik an Facebook, wo er seine sexuelle Orientierung gerade nicht angegeben hatte. Doch berechtigt das Meta, daraufhin für Werbezwecke weitere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich darauf beziehen? Weil die Information an anderer Stelle öffentlich geworden ist? Nein, sagt der EuGH.

Raabe-Stuppnig fasst zusammen: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, auch wenn dieses Ergebnis durchaus zu erwarten war.“ Es dürfte nicht nur Meta betreffen, sondern alle, die Werbedaten verarbeiten, ohne sie zeitlich zu begrenzen. Laut dem Digitalbranchen-Verband Bitkom könne dies „erhebliche Konsequenzen“ für die Digitalwirtschaft haben.

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Author: Anna Biselli

https://www.bachhausen.de/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/

#daten #durfen #europaischer #gerichtshof #nicht #plattformen #werbung

Europäischer Gerichtshof: Plattformen dürfen Daten nicht ewig für Werbung verwenden
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-19

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Internationaler Gerichtshof erklärte Besatzungs- und Siedlungspolitik für illegal – nicht den Staat Israel

In Sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, der Internationale Gerichtshof habe Israel zu einem illegalen Staat erklärt. Doch das Gutachten aus dem Juli 2024 betrifft Israels Besatzung- und Siedlungspolitik in palästinensischen Gebieten.

von Paulina Thom

19. September 2024

Die Richter und Richterinnen des Internationalen Gerichtshof teilten am 19. Juli ihr Gutachten zur Politik und den Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten mit (Quelle: Phil Nijhuis / Associated Press / Picture Alliance)
Behauptung

Der Internationale Gerichtshof habe Israel zu einem illegalen Staat erklärt.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
06.09.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Der Internationale Gerichtshof hat Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik in den palästinensischen Gebieten für illegal erklärt, nicht den Staat Israel.

„Der Internationale Gerichtshof hat Israel zu einem illegalen Staat erklärt“, heißt es seit Anfang September in Beiträgen auf X, Telegram, Instagram und Facebook zu einem Video des türkischen Nachrichtensenders TRT World. Die Behauptung kursiert in verschiedenen Sprachen – allein ein englischer X-Beitrag erreichte vier Millionen Aufrufe.  

Doch weder das Video von TRT World noch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von Juli 2024 lassen diesen Schluss zu. Der IGH – das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen – schrieb in seinem Gutachten am 19. Juli 2024, dass sowohl Israels Besatzung palästinensischer Gebiete als auch die dortige Siedlungspolitik unrechtmäßig seien. Das bedeutet aber nicht, dass das Gericht den Staat Israel für illegal erklärte. 

Anders als dieser X-Nutzer behauptet, hat der Internationale Gerichtshof den Staat Israel nicht für illegal erklärt. Das Gutachten betrifft Israels Besatzung palästinensischer Gebiete und seine Siedlungspolitik. (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Was erklärte der Internationale Gerichtshof im Juli 2024 zu Israel?

Im Dezember 2022 ersuchte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten. Darin sollte es um die rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten gehen. Das Ergebnis dieses Gutachtens wurde am 19. Juli 2024 verkündet. Das TRT WorldVideo zeigt, wie Riyad Al Maliki, der Außenminister der palästinensischen Autonomiebehörde, das Gutachten zusammenfasst.

In einer Pressemitteilung des IGH heißt es dazu unter anderem: Die fortgesetzte Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten sei unrechtmäßig und Israel sei dazu verpflichtet, diese unrechtmäßige Präsenz schnellstmöglich zu beenden. Die Siedlungspolitik Israels in der Westbank und in Ost-Jerusalem verstoße gegen internationales Recht und Israel sei dazu verpflichtet, alle Siedler aus den besetzten Gebieten zu evakuieren. Alle Staaten seien verpflichtet, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergebe, nicht als rechtmäßig anzuerkennen. 

Diese Entscheidungen des IGH nennt auch Al Maliki im TRT World-Video. Weiter sagt er, die illegale israelische Besatzung untergrabe das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung in seinem eigenen Land, einschließlich des Rechts auf einen eigenen Staat. Auch diese Erklärung findet sich im IGH-Gutachten

Dass der IGH den Staat Israel für illegal erklärte – wie es die Beiträge in Sozialen Netzwerken auffassen –, sagt weder Al Maliki in dem Video, noch findet sich  eine solche Erklärung in dem Gutachten des IGH vom 19. Juli 2024. Auch deutsche und internationale Medienberichte über das Gutachten bestätigen das.

Gutachten des IGH erhöht politischen Druck auf Israel, ist aber rechtlich nicht bindend

Das Gutachten des IGH ist rechtlich nicht bindend, doch laut mehreren Medienberichten erhöht es den politischen Druck auf Israel. Bereits 2004 hatte der IGH in einem Gutachten die Rechtswidrigkeit der Siedlungspolitik Israels festgestellt. Damals ging es um eine völkerrechtswidrige Sperranlage im Westjordanland. Israel hielt sich aber nicht daran. Neu an dem aktuellen Gutachten sei laut Experten, dass der IGH die israelische Besatzung palästinensischer Gebiete insgesamt für illegal erklärte und andere Staaten dazu auffordert, diese nicht anzuerkennen. 

Israel hatte im Sechstagekrieg im Jahr 1967 das Westjordanland, den Gazastreifen, Ostjerusalem, die Golanhöhen und die Sinaihalbinsel besetzt – rund 350.000 Palästinenserinnen und Palästinenser wurden vertrieben. 1982 gab Israel die Sinaihalbinsel nach langen Verhandlungen an Ägypten zurück, die Siedlungen im Gazastreifen räumte Israel bis Ende 2005 – kontrolliert aber weiter die dortigen Grenzen. In den besetzten Gebieten leben aktuell etwa 650.000 israelische Siedlerinnen und Siedler. Trotz internationaler Kritik treibt Israel den Siedlungsausbau in den besetzten Gebieten weiter voran

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat das Gutachten des IGH vom 19. Juli auf X als „absurd“ zurückgewiesen und erklärt, es sei das Recht der Israelis „in ihrer eigenen Gemeinde in unserer angestammten Heimat zu leben“.  

Alle Faktenchecks zu Falschmeldungen und Gerüchten zum Krieg im Nahen Osten finden Sie hier.

Redigatur: Viktor Marinov, Matthias Bau

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, 19. Juli 2024: Link (Englisch)
  • Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofs zum Gutachten, 19. Juli 2024: Link (Englisch)

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Author: Paulina Thom

https://www.bachhausen.de/internationaler-gerichtshof-erklaerte-besatzungs-und-siedlungspolitik-fuer-illegal-nicht-den-staat-israel/

#besatzungs #erklarte #gerichtshof #illegal #internationaler #nicht #siedlungspolitik

2024-08-31

spiegel.de
"Oberster Gerichtshof in Brasilien lässt X abschalten"

wer nicht hören will, ........

endlich mal jemand der nicht nur Quatscht sondern auch handelt.

in einem Monat sind in Brasilien Kommunalwahlen, die rechten Hetzer und Populisten um Jair Bolsonaro mal ein bisschen ruhig zu stellen kann da wirklich nicht schaden.

spiegel.de/wirtschaft/twitter-

#Brasilien #x #Gerichtshof #Musk #Hetze #Lügen #Populisten #Kommunalwahlen

Don Trueten :antifa:thomas@mastodon.trueten.de
2024-07-28

"Israel hat die Besatzung immer als legal verkauft. Der IGH macht ihnen jetzt Angst".

Die palästinensische Anwältin Diana #Buttu erläutert das IGH-Gutachten zum israelischen #Militärregime und die Lehren, die aus der Umsetzung des #Völkerrechts zu ziehen sind.

Am Freitag, den 19. Juli, entschied der Internationale #Gerichtshof (IGH), dass die israelische #Besetzung des #Gazastreifens und des #Westjordanlands, einschließlich #Ostjerusalems, rechtswidrig ist und "so schnell wie möglich" beendet werden muss. Das #Gericht erklärte, dass #Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen #Siedlungsaktivitäten zu unterlassen, alle Siedler aus den besetzten Gebieten zu evakuieren und den Palästinensern Wiedergutmachung für die durch das 57-jährige israelische Militärregime verursachten Schäden zu leisten. Es bestätigte auch, dass einige der israelischen Maßnahmen in den besetzten Gebieten dem Verbrechen der #Apartheid gleichkommen.

Die Entscheidung - ein so genanntes #Beratungsgutachten - geht auf einen Antrag der UN-#Generalversammlung aus dem Jahr 2022 zurück und ist nicht bindend. Es ist jedoch das erste Mal, dass sich das oberste Gericht der Welt zur Rechtmäßigkeit der israelischen Kontrolle über die besetzten Gebiete äußert, und stellt eine scharfe Ablehnung der seit langem von Israel geltend gemachten rechtlichen Argumente dar.

Der Präsident der Palästinensischen #Autonomiebehörde, Mahmoud #Abbas, begrüßte das Urteil, bezeichnete es als "Triumph der Gerechtigkeit" und forderte die UN-#Generalversammlung und d#en Sicherheitsrat auf, weitere Maßnahmen zur Beendigung der Besatzung zu prüfen. Der israelische #Premierminister Benjamin #Netanjahu wies das Urteil als "absurd" zurück und sagte: "Das jüdische Volk ist kein Besatzer in seinem eigenen Land, weder in unserer ewigen Hauptstadt #Jerusalem noch in #Judäa und #Samaria [dem #Westjordanland], unserer historischen Heimat". Die Vereinigten Staaten bekräftigten lediglich, dass Israels Siedlungen illegal sind, und kritisierten "die Breite der Stellungnahme des Gerichts", die "die Bemühungen um eine Lösung des Konflikts erschweren wird", so die USA.

Um mehr über die Bedeutung und Tragweite des Urteils zu erfahren, sprach +972 Magazine @972mag mit Diana Buttu, einer palästinensischen Anwältin mit Sitz in #Haifa, die von 2000 bis 2005 als Rechtsberaterin der #PLO tätig war. In dieser Zeit gehörte sie zu dem Team, das vor dem #IGH einen Fall bezüglich der israelischen Trennmauer vorbrachte, deren Verlauf das Gericht in einem weiteren nicht bindenden Gutachten für rechtswidrig erklärte. Das Interview wurde aus Gründen der Länge und Klarheit gekürzt.

trueten.de/archives/13326-Isra @palestine #Palästina #Gaza #Israel

Diana Buttu ist Juristin und spezialisiert auf Verhandlungen, internationales Recht und internationale #Menschenrechte. Zu Beginn ihrer Karriere arbeitete Buttu an den israelisch-palästinensischen Verhandlungen und war während ihrer fünfjährigen Amtszeit die einzige weibliche #Verhandlungsführerin.

Buttu war #Stipendiatin an der #Harvard Kennedy School of Government und an der Harvard Law School. Außerdem war sie Stipendiatin am Stanford Center for Conflict Resolution and Negotiation und ist Dozentin an der Harvard Extension School. Buttu erwarb ihren Bachelor-Abschluss an der Universität von #Toronto, einen JD-Abschluss an der Queen's University in #Kanada, einen LLM-Abschluss an der Universität von Toronto, einen JSM-Abschluss an der #Stanford University und einen Executive MBA-Abschluss an der #Kellogg Northwestern School of Management.
2024-07-19

Oha: Das Gutachten vom Internationalen #Gerichtshof in #DenHaag, #IGH, bestätigt nicht nur die Vorwürfe, dass #Israel #Apartheit betreibt und palästinensische Gebiete annektiert hat, sondern fordert andere Entitäten wie #Deutschland und #EU auf, dieses Unrecht nicht weiter zu unterstützen:

ard.social/@tagesschau/1128146

Hinweise auf Apartheid und Sanktionsforderungen seitens BDS & Co. wurden bei uns aber bislang als "Antisemitismus" abgewürgt. Und Annektion, dachte ich, gäbe es auch nur auf der Krim.

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