Kleiner Denkanstoß: Hätte die #Schweiz ein #Bundesverfassungsgericht, so wie es einem demokratischen #Rechtsstaat (nicht zu verwechseln mit einem Staat Rechter) gebührt, könnte ich beispielsweise das Ergänzungsleistungsgesetz auf Einhaltung einschlägiger Bundesverfassungsbestimmungen einklagen.
Denn dieses Gesetz ist immer weiter davon entfernt, den Existenzbedarf jeder rentenbeziehenden Person gemäß Art. 112a BV zu sichern, den die AHV und IV nicht deckt.










