#vorenthalten

2025-04-30

#Abgrenzung von #Geheimhaltung von #Vertraulichkeit

Bei #Geheimhaltung werden gewisse #Tatsache​n nicht nur der #Öffentlichkeit #vorenthalten, sondern auch #rechtsstaatlich​er #Kontrolle und #Sanktion​en #entzogen. Sie schaffe ein #Art #rechtsfrei​en #Raum. Eine #Sphäre #staatlich​en #Handeln​s, die sich dem #Wissen und der #Kontrolle der #Öffentlichkeit entziehe, dürfe es nicht geben.

#geheim #vertraulich #Unterscheidung

Nils #Melzer - Der #Fall Julian #Assange, S.41 ff.

Beim Roten Kreuz mussten wir unser Wissen stets streng vertraulich behandeln. Das war eine Art Lebensversicherung – sowohl für die Kriegsopfer als auch für uns selbst. Denn in einem Kriegsgebiet gibt es nur wenig Schutz. Keine Polizei sorgt für Recht und Ordnung. Zeugen von Kriegsverbrechen sind lästig und können leicht aus dem Weg geschafft werden. Ohne die Gewissheit aller Kriegsparteien, dass das IKRK mit seinem Wissen nicht an die Öffentlichkeit geht, wäre seine Präsenz und humanitäre Arbeit tief in umstrittenen Konfliktgebieten gar nicht möglich. Daher werden IKRK-Mitarbeiter vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ausdrücklich von der Zeugenaussagepflicht befreit. Das muss so sein. Denn sobald einmal ein IKRK-Delegierter als Zeuge in einem Kriegsverbrecherprozess aufträte, würde sich jede Kriegspartei zweimal fragen, ob sie der Organisation weiterhin Zugang zu Kriegsgefangenen und zivilen Kriegsopfern gewähren kann und ob Delegierte, die bereits »zu viel wissen«, nicht besser einem »tragischen Unfall« zum Opfer fallen sollten. Gleichzeitig muss man aber auch mit allen Konfliktparteien in ständiger Kommunikation bleiben. InAfghanistan hatten wir in den Adressbüchern unserer Telefone nicht nur die Mobilnummern der ISAF-Kommandanten gespeichert, sondern auch diejenigen der Talibanführer. Jede Ausfahrt durch die Provinz musste mit allen Parteien abgesprochen, jede Situationsänderung wahrgenommen, gemeldet und ausgewertet werden. Denn allzu viele unserer Kollegen hatten für ihr humanitäres Engagement schon das Leben gelassen – ob am Hindukusch, im Kongo oder in Tschetschenien. Für unsere Kommunikation nach außen war die goldene Regel daher immer: »Wir sagen, was wir tun, aber wir sagen nicht, was wir sehen.«

Das heißt nicht, dass wir uns in unserem vertraulichen Dialog mit den Kriegsparteien auf diplomatische Floskeln beschränkt hätten. Im Gegenteil, die Vertraulichkeit des Austausches erlaubte es uns, offen und klar zu kommunizieren und bei Bedarf auch mal mit harten Bandagen zu kämpfen. Es war immer ein delikates Gleichgewicht zwischen harter Kompromisslosigkeit und pragmatischem Realismus. Sobald wir aber merkten, dass die Behörden die von uns garantierte Vertraulichkeit als Deckmantel für ihre Untätigkeit missbrauchen wollten, wandten wir uns sehr rasch an die nächsthöhere Instanz, bis hinauf zur Staatsführung. Wenn auch das keinen Erfolg brachte, begannen wir, freundlich gesinnte Drittstaaten einzubeziehen – immer noch auf vertraulicher Basis. Das letzte Mittel, die öffentliche Pressemitteilung, kam extrem selten zum Einsatz, meist erst nach Jahren erfolgloser Arbeit hinter den Kulissen.nicht geben. Sobald sie nämlich existiert, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Dann kommt es unvermeidlich zum Vertuschen von Verbrechen, zu Ausbeutung und Korruption.

Was wir hingegen brauchen, ist Vertraulichkeit, und zwar sowohl im diplomatischen wie auch im individuellen Sinne: Vertraulichkeit im diplomatischen Sinne schafft einen geschützten Rahmen für Verhandlungen, Inspektionen und andere vertrauensbildende Maßnahmen, welche auf Deeskalation und die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung einer rechtmäßigen Situation abzielen. Kann dieses Ziel innerhalb einer angemessenen Frist nicht erreicht werden, dann verliert die diplomatische Vertraulichkeit jedoch ihre Rechtfertigung und kann zu Geheimhaltung und Komplizenschaft werden. Ebenfalls brauchen wir Vertraulichkeit im individuellen Sinne, also Privatsphäre, Quellenschutz und Persönlichkeitsrechte – all das hat nichts mit Geheimhaltung zu tun und entzieht das von der Vertraulichkeit geschützte Individuum nicht der rechtsstaatlichen Kontrolle und Verantwortlichkeit.​​​​​​​​​​​​​​​​
2021-07-01

#Kausalitätsproblem

#Ursächlich ist jede #Bedingung eines #Erfolges die nicht #hinweggedacht werden kann, ohne dass der #konkrete #Erfolg #entfällt

#Apothekerfall #Bottropp
Das #Vorenthalten der #Chance auf #Lebensverlängerung ist im #konkreten #Fall #statistisch (!) und #gutachterlich (!) als #Herbeiführen des #Todes einer #Mindestanzahl an #Personen zu #werten und damit #Kausal im #Sinn von #Tötugsdelikten - #Mord o.ä.

#Kausalität

#Rostalski, GA2018, 700
#Strafrecht I
#Vorlesung 07

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