#Duldung

Flüchtlingsrat NRWFRNRW
2025-11-22

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2025-11-16

Duldungsanspruch unabhängig vom „Vertretenmüssen“ der Unmöglichkeit der Abschiebung

Die Ausländerbehörde (ABH) der Stadt Gelsenkirchen hat sich geweigert, einem iranischen Staatsangehörigen eine Duldung zu erteilen. Sie werfen ihm vor, die Unmöglichkeit der Abschiebung selbst herbeigeführt zu haben, indem er sich geweigert habe, das Flugzeug, mit dem er abgeschoben werden sollte, zu besteigen. Da er es also selbst zu vertreten habe, dass die Abschiebung unmöglich sei, liege kein Fall einer „tatsächlichen Unmöglichkeit“ der Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG vor, denn die Abschiebung könne ja jederzeit vollzogen werden, sobald er bereit sei, ein Flugzeug zu besteigen. Das sah das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen in diesem Eilbeschluss jedoch anders und verpflichtete die ABH, eine Duldung zu erteilen.

Weiterlesen: Duldungsanspruch unabhängig vom „Vertretenmüssen“ der Unmöglichkeit der Abschiebung

Der Beschluss ist auf verschiedenen Ebenen interessant. Um das vollständig zu durchdringen muss man jedoch ein wenig ausholen.

Zum rechtspolitischen Hintergrund

Bemerkenswert an der Entscheidung ist zunächst, dass sie eine Frage betrifft, die sich so bis vor wenigen Jahren noch gar nicht gestellt hat. Vor, sagen wir mal, rund drei Jahren hätte es einen solchen Beschluss vermutlich gar nicht gegeben, weil die Frage so gar nicht gestellt worden wäre. Bis vor wenigen Jahren war es mehr oder weniger eine Art Automatismus: Entweder wurde abgeschoben, oder, wer nicht abgeschoben wurde, die*der erhielt eine Duldung. Die Frage nach dem Grund für die ausbleibende Abschiebung und die Frage, ob die betroffene Person selbst „schuld“ daran war, dass sie nicht abgeschoben werden kann, wurde dabei zunächst nicht gestellt. Sie spielte möglicherweise eine Rolle für die Frage, ob die Person eine Arbeitserlaubnis bekam oder ob man sie verpflichtete, einen Wohnsitz an einem bestimmten Ort zu nehmen und dergleichen Dinge mehr, aber für die Frage, ob eine Duldung erteilt wurde, oder nicht, spielte sie im Prinzip keine Rolle.

Nun ist es aber so, dass eine bestimmte Vorduldungszeit unter Umständen in ein Aufenthaltsrecht münden kann. Bekannte Regelungen in diese Richtung sind §§ 25a, 25b AufenthG. Mit dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG), einem migrationspolitischen Leuchtturmprojekt der „Ampel“, wurde dann eine Regelung ins Gesetz eingeführt, die es einem bestimmten Personenkreis, der zu einem bestimmten Stichtag seit fünf Jahren in Deutschland war und geduldet wird, zu einem zumindest temporären Aufenthaltsrecht verhilft, wobei die Frage, warum die Personen nicht abgeschoben werden kann, nur sehr eingeschränkt geprüft wird. Aus Sicht einiger konservativer Jurist*innen war damit eine rote Linie überschritten: Nach ihrer Lesart profitieren auch solche Menschen von dieser Regelung, die selbst die Unmöglichkeit ihrer Abschiebung herbeigeführt haben, was nach ihrem Verständnis letztlich dazu führe, dass rechtswidriges Verhalten mit einem Bleiberecht belohnt würde.

Dieser Sichtweise haben sich zwischenzeitlich auch viele Ausländerbehörden angeschlossen, was praktisch dazu führt, dass Ausländerbehörden sich in vielen Fällen, in denen noch vor wenigen Jahren ganz selbstverständlich eine Duldung erteilt wurde, nunmehr weigern, eine Duldung zu erteilen, um gewissermaßen zu verhindern, dass die Betroffenen in eine derartige Bleiberechtsregelung „hineinwachsen“ können. Bekannt ist eine entsprechende Praxis schon seit einiger Zeit aus Bayern. In Hessen erlangte ein Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eine gewisse traurige Bekanntheit, mit dem der VGH entschieden hat, dass eine Duldung regelmäßig erst erteilt werden muss, wenn die Abschiebung nicht innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden kann.

In NRW hat sich diese Praxis bis jetzt jedenfalls noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Auch das macht die vorliegende Entscheidung spannend, denn sie zeigt, dass auch hierzulande erste Ausländerbehörden diese Praxis übernehmen, aber auch, dass sie hierbei (noch?) auf Widerstand auf Seiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit stoßen.

Denn auch das Gericht macht sich die genannten, von konservativer Seite vorgebrachten Bedenken dem Grunde nach zu eigen, wenn sie schreiben:

Die Kammer verkennt nicht die erheblichen Bedenken, die es hervorruft, wenn durch die Weigerung, das Abschiebeflugzeug zu betreten, die Abschiebung scheitert und damit die Durchsetzung der Ausreisepflicht vereitelt wird. Dieser Umstand führt zu einer „Privilegierung“ des sich bewusst gegen das Gesetz – namentlich gegen die Ausreisepflicht aus § 58 Abs. 2 AufenthG – stellenden Ausländers. Rechtswidrige Zustände werden manifestiert und Gesetzesverstöße im Ergebnis honoriert.

Im Ergebnis meint das Gericht jedoch, dass es hierauf nicht ankomme, denn der Duldungsanspruch hänge gerade nicht davon ab, ob die*der Betroffene die Unmöglichkeit der Abschiebung selbst zu vertreten habe:

Soweit in der Literatur vertreten wird, der Duldungsgrund der tatsächlichen Unmöglichkeit einer Abschiebung greife nicht zugunsten derjenigen Ausländer, die in zumutbarer Weise die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise tatsächlich haben und diese Möglichkeit in vorwerfbarer Weise nicht wahrnehmen,

so BeckOK AuslR/Kluth/Breidenbach, 45. Ed. 1.10.2024, AufenthG § 60a Rn. 11,

würde dies dem Sinn und Zweck des Instituts der Duldung nicht gerecht. Denn es soll verhindert werden, dass ein Ausländer, der nicht abgeschoben werden kann, rechtlich und tatsächlich in eine gesetzesfreie Grauzone fällt.

Vgl. Bergmann/Dienelt/Dollinger, 15. Aufl. 2025, AufenthG § 60a Rn. 23.

Dies hat auch Niederschlag im Gesetz gefunden. Nach § 60a Abs. 2a Satz 1 AufenthG wird die Abschiebung eines Ausländers für eine Woche ausgesetzt, wenn seine Abschiebung gescheitert ist, Abschiebungshaft nicht angeordnet wird und die Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer Rechtsvorschrift zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist. Voraussetzung ist hier gerade nicht, dass die Abschiebung aus nicht vom Antragsteller zu vertretenden Gründen gescheitert ist.

Mithin besteht ein Duldungsanspruch unabhängig davon, ob die*der Betroffene selbst „schuld“ daran ist, dass ihre*seine Abschiebung unmöglich ist. Die Tatsache, dass die Abschiebung unmöglich ist als solche, genügt bereits für den Duldungsanspruch.

Zur Durchführbarkeit von Abschiebungen in den Iran

Bemerkenswert sind auch die Ausführungen in dem Beschluss, die die Durchführbarkeit von Abschiebungen in den Iran betreffen. Das Gericht zitiert aus einer internen E-Mail und einer Stellungnahme der ABH:

Da seitens der Bundespolizei aufgrund der diplomatischen Verwerfungen mit dem Iran keine Sicherheitsbegleitungen vorgenommen werden, schieden vorliegend Anschlussmaßnahmen wie bspw. eine Sicherungshaft aus, da diese letztlich nicht zielführend wären. (…)
Eine Aufenthaltsbeendigung wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein.
Die Ausländerbehörden stoßen somit bereits durch die simple Äußerung einer Flugunwilligkeit an die Grenzen ihrer Möglichkeiten zur Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht.
Rückführungen in den Iran sind unter diesen Voraussetzungen quasi nicht umsetzbar.

Und weiter:

Für die Durchführung der Abschiebung wäre eine sicherheitsbegleitete Abschiebung erforderlich. Aufgrund der anhaltenden diplomatischen Spannungen mit dem Iran werden derartige Rück-
führungen derzeit jedoch bundesweit nicht umgesetzt.
Die Rückführungskoordinationsstelle der Bezirksregierung Münster wurde über die bestehende Vollzugsproblematik mit Mitteilung vom 20.11.2024 bereits in Kenntnis gesetzt.
Seitens der zuständigen Stellen wird aktuell an einer tragfähigen Lösung zur Ermöglichung der Rückführung gearbeitet.

Praktisch heißt das: Weil die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Iran so schlecht sind, wie sie eben sind, lässt der Iran es nicht zu, dass deutsche Polizist*innen Abschiebungen dorthin begleiten. Das führt praktisch dazu, dass Abschiebungen in den Iran praktisch kaum möglich sind, wenn die*der Betroffene nur deutlich formuliert, dass sie*er sich weigert, sich abschieben zu lassen.

Nun läge mir als rechtstreuem Bürger und Organ der Rechtspflege selbstverständlich nichts ferner, als Menschen zu rechtswidrigem Verhalten anzuhalten. Aber es mag ja Menschen geben, für die das eine interessante Information sein könnte.

Ist die Entscheidung rechtskräftig?

Ausgehend von der dem Beschluss beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die ABH hat demnach zwei Wochen Zeit, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen, die innerhalb eines Monats begründet werden muss. Über diese Beschwerde muss dann das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW entscheiden. Hierzu ist jedoch zunächst zu sagen, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, und die ABH, solange das OVG nicht ausdrücklich etwas anderes entscheidet, trotzdem dazu verpflichtet ist, die Duldung zu erteilen.

Vor allem aber muss bezweifelt werden, ob die Rechtsmittelbelehrung überhaupt richtig ist. Es spricht einiges dafür, dass der Beschluss unter den von der „Ampel“ ausgeweiteten Ausschluss der Beschwerde nach § 80 AsylG fällt, sodass der Beschluss unanfechtbar und damit rechtskräftig sein dürfte.

Zusammenarbeit deutscher Behörden mit faschistischen Regimen

Das alles darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, was der eigentliche Skandal ist: Dass überhaupt in ein Land wie dem Iran, das von Faschisten regiert wird, abgeschoben werden. Denn derartige Abschiebungen setzen immer ein Mindestmaß an Zusammenarbeit mit den dortigen Stellen voraus. Das gilt für den Iran, wie für Afghanistan: Man ist bereit, mit faschistischen Regimen zusammenzuarbeiten, um die eigene menschenfeindliche und politisch unsinnige Agenda durchzusetzen, was faktisch immer eine Aufwertung dieser Regime darstellt.

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.11.2025, 8 L 1526/25 (Beschluss im aufenthaltswiki)

#duldung #iran

Flüchtlingsrat NRWFRNRW
2025-10-20

📣 Papiererteilung bei prekärem Aufenthalt: Werden in Dublin-Fällen statt Duldung „Dublin-Verfahrensbescheinigungen“, GÜB o. ä. ausgestellt – mit Nachteilen für Betroffene? Erfahrungen bitte bis 26.10.2025 an aktionen@frnrw.de. www.frnrw.de

2025-08-27

Meinung: Die Initiative Free.Swimming.Ploetzensee kritisiert die drastische Erhöhung der Bußgelder für das Baden im Plötzensee scharf. Statt bislang 83,50 Euro sollen künftig 228,50 Euro fällig werden, wenn Bürger:innen das bestehende Badeverbot an bestimmten Uferbereichen missachten. Hier erklärt der Gründer der Initiative seine Position.

[…]

https://weddingweiser.de/ploetzensee-initiative-kritisiert-drastische-bussgelder/

Flüchtlingsrat NRWFRNRW
2025-07-18

Wie nutzen Ausländerbehörden ihren Ermessensspielraum?
Darüber sprechen wir bei der Online-AG am 29.07. | 17:30 Uhr.
Jetzt anmelden: ehrenamt2@frnrw.de
frnrw.de/aktuelle-veranstaltun

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Online-AG “Ausländerbehörden”: Die Entscheidungspraxis der Ausländerbehörden [m. V.] (Nachholtermin)
Dienstag, 29.07.2025, 17:30 – 19:00 Uhr

Bei der Entscheidung über bestimmte Anträge – etwa bei der Erteilung von Duldungen oder von Aufenthaltstiteln wie den Bleiberechten nach §§ 25a und b AufenthG –  stehen den Ausländerbehörden Ermessensspielräume offen. Wie sieht es in Ihrer Kommune/Ihrem Kreis aus: Fallen die Ermessensentscheidungen der Sachbearbeitenden zugunsten der Betroffenen aus oder ist eine restriktive Handhabung erkennbar? Werden Begründungen für die Entscheidungen vorgebracht? Und werden Erlasse der Landesregierung vor Ort schnell und konsequent umgesetzt?

Nachholtermin für den 22.05.2025.

Anmeldung bitte bis zum 27.07.2025 unter ehrenamt2 (at) frnrw.deOnline-AG “Ausländerbehörden”: Die Entscheidungspraxis der Ausländerbehörden [m. V.] (Nachholtermin)
Dienstag, 29.07.2025, 17:30 – 19:00 Uhr

Bei der Entscheidung über bestimmte Anträge – etwa bei der Erteilung von Duldungen oder von Aufenthaltstiteln wie den Bleiberechten nach §§ 25a und b AufenthG –  stehen den Ausländerbehörden Ermessensspielräume offen. Wie sieht es in Ihrer Kommune/Ihrem Kreis aus: Fallen die Ermessensentscheidungen der Sachbearbeitenden zugunsten der Betroffenen aus oder ist eine restriktive Handhabung erkennbar? Werden Begründungen für die Entscheidungen vorgebracht? Und werden Erlasse der Landesregierung vor Ort schnell und konsequent umgesetzt?

Nachholtermin für den 22.05.2025.

Anmeldung bitte bis zum 27.07.2025 unter ehrenamt2 (at) frnrw.de
Gleiche soziale Rechte 4 alle!GleicheSozialeRechtefuerAlle@systemli.social
2025-06-16

English, Français, Español, العربية , Türk, Kurdî ⬇️⬇️⬇️

⚠️ Neue Website: Bring Back Our Neighbours - Gegen die sächsische Abschiebepolitik
bringbackourneighbours.de/

Mit "Notfallkoffer gegen Abschiebungen" mit wichtigen Informationen, weiterführenden Links und Kontakten über #Asylverfahren #Dublin #Duldung, #Bleiberecht #Abschiebehaft und Abschiebungen. Die Kontakte beziehen sich vor allem auf Sachsen, die meisten Informationen sind aber in ganz Deutschland nützlich.

:BoostOK:

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Flüchtlingsrat NRWFRNRW
2025-04-08

🔍 Online-Austausch: Zugang zum Arbeitsmarkt mit Aufenthaltsgestattung & Duldung
📅 Do, 10.04.2025 | 🕠 17:30–19:00 Uhr
💬 Erfahrungen mit Arbeitsverboten
📄 Beschäftigungserlaubnis: Was steht im Weg?

✉️ Anmeldung bis 08.04.: ehrenamt2@frnrw.de

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Online-Austausch: Der Zugang zum Arbeitsmarkt mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
Donnerstag, 10.04.2025, 17:30 – 19:00 Uhr

Asylsuchende und Geduldete unterliegen in vielen Fällen Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir möchten uns mit Ihnen über folgende Fragen austauschen: Welche Erfahrungen haben Sie im Hinblick auf den Umgang mit Arbeitsverboten gemacht? Wie kann die Zeit während bestehender Wartefristen gewinnbringend zur Vorbereitung auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt werden? Woran scheitern Anträge auf eine Beschäftigungserlaubnis?

Anmeldung bitte bis zum 08.04.2025 bei Fabian Bonberg unter ehrenamt2 (at) frnrw.de 

Online-Austausch: Der Zugang zum Arbeitsmarkt mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
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Asylsuchende und Geduldete unterliegen in vielen Fällen Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir möchten uns mit Ihnen über folgende Fragen austauschen: Welche Erfahrungen haben Sie im Hinblick auf den Umgang mit Arbeitsverboten gemacht? Wie kann die Zeit während bestehender Wartefristen gewinnbringend zur Vorbereitung auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt werden? Woran scheitern Anträge auf eine Beschäftigungserlaubnis?

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2025-04-02

🎙️ Online-Austausch: Zugang zum Arbeitsmarkt mit Aufenthaltsgestattung & Duldung
📅 10.04.2025 | 🕠 17:30–19:00 Uhr
💬 Erfahrungen, Chancen, Hürden – gemeinsam ins Gespräch kommen!
📩 Anmeldung bis 08.04.: ehrenamt2@frnrw.de

Austausch: Zugang zum Arbeitsmarkt mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
📅 Donnerstag, 10.04.2025 | 🕠 17:30 – 19:00 Uhr (online)
Asylsuchende und Geduldete stoßen beim Zugang zum Arbeitsmarkt häufig auf große Hürden. In unserem Austausch sprechen wir über:
❓ Erfahrungen mit Arbeitsverboten
⏳ Chancen während der Wartezeit
📄 Warum scheitern Anträge auf Beschäftigungserlaubnis?
Anmeldung bis zum 08.04.2025 bei Fabian Bonberg:
✉️ ehrenamt2@frnrw.de
#Arbeitsmarkt #Aufenthaltsgestattung #Duldung #Asyl #Integration #Teilhabe #Willkommen #Ehrenamt #Geflüchtete #FRNRW #OnlineVeranstaltung #Austausch #Arbeitsrecht #Chancengleichheit #Zusammenhalt
2025-02-18

Warum sollen immer wieder Menschen abgeschoben werden, die einen Arbeitsplatz haben? Läuft da die #Duldung ab und wird einfach nicht verlängert oder wie "funktioniert" das?
#Abschiebung #fragfedi #askfedi #Migration

Schlüssellochkind 👁️stubenhocker@troet.cafe
2025-02-13
o-kayo_kay
2025-02-10

Zum 31.12.2024 hielten sich 220.808 in der Bundesrepublik auf - die niedrigste Zahl seit 2017. Ca. 81% der Ausreisepflichtigen haben eine , d.h. sie können derzeit nicht abgeschoben werden und dürfen vorübergehend im Land bleiben. Der relativ starke Rückgang der Geduldeten in den Jahren 2023 und 2024 ist auch auf den sog. , eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe", zurückzuführen.

mediendienst-integration.de/mi

Die Grafik zeigt die Anzahl der Ausreisepflichtigen im Ausländerzentralregister (AZR) von 2015 bis 2024. Dabei wird zwischen "Geduldeten" und "Unmittelbar Ausreisepflichtigen" unterschieden. Die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen stieg von etwas über 200.000 im Jahr 2015 auf über 300.000 im Jahr 2020 an und sank bis 2024 auf knapp 221.000. Dies liegt u.a. am sog. "Chancenaufenthalt" für ehemals Geduldete. Quelle ist das Bundesinnenministerium.
Forum55plusforum55plus
2025-02-02

Skandal im Bundestag: Regierung plant Inhaftierung von Kindern, Pflegekräften und Gewaltopfern!

Der Bundestag hat also beschlossen, dass „vollziehbar ausreisepflichtig Menschen … unmittelbar in Haft genommen“ werden sollen. Das sind Menschen mit einer . Die bekommt man, wenn man vollziehbar ausreisepflichtig ist. Es folgen ein paar Beispiele, wen das trifft. Aktuell bei uns in viel diskutiert die 11jährige Schülerin Ch. aus Montenegro. Auch die CDU im…

blog-demokratie.de/skandal-im-

Kevin Karhan :verified:kkarhan@infosec.space
2025-01-27

@inch @Soweitsogut

#Funfact: Es gibt das gibt das #Basiskonto auf welches jede volljährige Person mit legalem Aufenthalt Anrecht hat, egal ob #Aufenthaltstitel, #Duldung, laufendes #Asylverfahren, oder sonstwie.

  • Und ja, das gilt auch für #Schutzsuchende und sogar Menschen die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Touristen-Visum aufhalten.

Aber das ist nicht meine #Meinung sondern die Info gem. @bafin7und die git's sogar auf englisch

  • Es bedarf dafür nichtmals eine #Meldeanschrift; lediglich eine c/o - Addresse (bspw. Aufnahmeeinrichtung oder Postfach) reicht. Unterlagen wie Karte u.ä. können i.d.R. in der Filiale abgeholt werden.

Nur ein Ausweisdokument mit Foto und Unterschrift (und für #US-Staatsbürger*innen #SSN wegen #FATCA) reichen.

  • Terminvereinbarung wird streng empfohlen, genauso wie das Ausfüllen des Antragsformulars.

#NotLegalAdvice

2025-01-17

(FR Hessen) Pressemitteilung: Dezernentin Milena Löbcke stellt neues Projekt „Arbeitsmarkt- und Integrationsberatung für Geduldete und Gestattete“ vor fr-hessen.de/2025/01/17/presse #Pressemitteilungen #Bleiberecht #Allgemein #Meldungen #Duldung #Projekt

Nordstadt-Blogger (inoffiziell)nordstadtblogger_rss@libranet.de
2024-12-04

HINTERGRUND: Aufenthaltsrechtliche Fragen zum Thema Duldung – In Dortmund leben 1300 Geduldete – aber nur 30 Personen kommen für Abschiebungen in Frage

Insbesondere nach Anschlägen überschlagen sich die Forderungen nach schnelleren Abschiebungen. Auch in den Haushaltsanträgen der ein oder anderen Partei findet sich diese Forderung wieder.#Abschiebung #Asylrecht #Ausländerbehörde #Dortmund #Duldung
In Dortmund leben 1300 Geduldete - aber nur 30 Personen kommen für Abschiebungen in Frage - Nordstadtblogger

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