📌 BGH-Urteil: GEMA-Pauschalvertrag in Schranken
Der BGH bestätigt, dass Tanzschulen durch ihre Teilnahme am Umlageverfahren an den Vertrag gebunden sind – auch ohne Einzelzustimmung. Gerichtliche Festsetzungen müssen sich an Parteianträge halten. #BGH #GEMA #Pauschalvertrag #Urheberrecht
https://www.ra-kotz.de/pauschalvertrag-gema-fuer-tanzschulen-musiklizenzierung.htm