Mitgezeichnet: Petition 181621
»Straßenverkehrs-Ordnung
Schutz von Radfahrern auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften vom 23.05.2025
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, zu denen es keinen eigenen separaten, d. h. baulich abgetrennten Fuß- und Radweg gibt, immer eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt. Besteht auch kein von Radfahrern befahrbarer und von Fußgängern nutzbarer Seitenstreifen, gilt immer eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Begründung
Insbesondere dort, wo Radfahrer sich die Fahrbahn mit Autos, Lkw und Motorrädern teilen müssen, und insbesondere im ländlichen Raum, sind Radfahrer besonders gefährdet. Höchstgeschwindigkeiten sollten daher grundsätzlich dem Ausbauzustand, aber eben auch der Art der Nutzung und Nutzer angepasst sein, und umgekehrt. Jedem erscheint es sofort absolut logisch, dass Radfahrer und Fußgänger auf der Autobahn nichts zu suchen haben. Andererseits darf aber teilweise auf Straßen, die auch von Radfahrern (und Fußgängern) durchaus genutzt werden, also direkt daneben, auf derselben Fahrbahn, quasi mit Autobahngeschwindigkeit gefahren werden. Das ist gefährlicher Unsinn.
Auch Radfahrer müssen sich frei von Todesangst von A nach B bewegen können.«
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_05/_23/Petition_181621.$$$.a.u.html
#fahrrad #petition #tempolimit #landstraßen #natenom