"Die St. Galler Strafrechtsprofessorin Monika Simmler bezweifelt, dass diese Vorgaben überhaupt noch dem Bundesgesetz entsprechen. Denn dort ist «von grosser wirtschaftlicher Bedeutung» und «grosser Benutzerschaft» die Rede. «Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat seine Kompetenz überschreitet, wenn er bei solch für den Markt unerheblichen Anbietern weiter gehende Pflichten einführt», sagt Simmler."
Also vielleicht ist nicht mal die Initiative nötig. Aber…
#VÜPF
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