#WERDEN

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-22

(taz) US-Trans-Aktivist:in über neue Gesetze: “Wegen dieses Urteils werden Menschen sterben”

US-Bundesstaaten dürfen laut Gerichtsurteil Geschlechtsangleichung bei Jugendlichen verbieten. Für einen Elternteil eines trans Sohnes, eine Katastrophe.

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#aktivist #dieses #gesetze #trans #urteils #wegen #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-10

An welchen Tagen werden in Köln die meisten Babys geboren? – Geburtenkalender

Report-K

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#babys #geboren #geburtenkalender #meisten #tagen #welchen #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-05

(Nürnberger Nachrichten) Transpersonen werden entrechtet – unter dem Vorwand, Frauen zu schützen

Das US-Militär schließt Transpersonen aus, Großbritannien spricht Transfrauen Frauenrechte ab – eine Entwicklung, die auch in Deutschland Auswirkungen haben könnte. Zum Nachteil auch anderer Minderheiten, kommentiert Anne-Sophie Reiß.

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#entrechtet #nachrichten #nurnberger #transpersonen #unter #vorwand #werden

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2025-06-04

Bundesinnenminister Alexander will , und das " " verleihen, obwohl dort queere Menschen wegen ihres Queerseins .
queer.de/detail.php?article_id

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-02

20.000 Menschen müssen in Köln wegen Bombenblindgänger evakuiert werden

Report-K

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#bombenblindganger #evakuiert #menschen #mussen #wegen #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-28

(WDR Lokalzeit) Verstecken war gestern: Wo queere Menschen über 60 sichtbar werden

Zwischen Brötchen, Kaffee und Eiern finden queere Menschen über 60 einen Safe Space in Essen. Warum gerade für ältere Menschen solche Angebote wichtig sind.

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#gestern #lokalzeit #menschen #queere #sichtbar #verstecken #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-26

Sicherheitsrisiko: FC Pesch schlägt Alarm – Kunstrasenplatz muss saniert werden

SicherheitsrisikoFC Pesch schlägt Alarm – Kunstrasenplatz muss saniert werden

Von

Christopher Dröge

26.05.2025, 11:58 Uhr

Lesezeit 3 Minuten

Pascal Ervens zeigt den Unterschied zwischen neuem und altem Kunstrasen auf. Er ist um die Gesundheit der Spielenden besorgt.

Copyright: Christopher Dröge

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Durch den Zustand des Kunstrasenplatzes ist die Verletzungsgefahr für Spieler enorm gestiegen, so der Vorsitzende des FC Pesch. 

Vor rund 14 Jahren gehörte der FC Pesch zu den ersten Kölner Fußball- und Sportvereinen, deren mit einem konventionellen Aschebelag ausgestattete Platzanlage in einen Kunstrasenplatz umgewandelt wurde. Das heißt auch, dass er nun über einen der ältesten Kunstrasenplätze im Stadtgebiet verfügt – und das sieht man ihm mittlerweile auch an.

„Normalerweise hat so ein Kunstrasenbelag eine Lebensdauer von zehn, zwölf Jahren, dann sollte er ausgetauscht werden. Wir sind also schon gut zwei Jahre über das Verfallsdatum hinaus“, sagt Pascals Ervens, der erste Vorsitzende des FC Pesch.

Die Nähte zwischen den einzelnen Kunstrasen-Bahnen lösen sich allmählich auf.

Copyright: Christopher Dröge

Kunstrasen mehrfach notdürftig geflickt

Der Belag ist sichtlich abgenutzt, viel bedenklicher ist jedoch, dass sich die Nähte lösen, mit denen die einzelnen Bahnen des Kunstrasens miteinander verbunden sind. „Daran kann man hängen bleiben und stürzen, das Verletzungsrisiko für die Kinder, die Jugendlichen und die erwachsenen Spieler ist enorm gestiegen“, so Ervens.

„Das beeinträchtigt nicht nur den Trainings-, sondern auch den Spielbetrieb“. Nach den drei großen Vereinen 1. FC, Fortuna und Victoria Köln, steht der FC Pesch bereits auf dem vierten Platz unter den Kölner Vereinen. „Unsere erste Mannschaft spielt in der Oberliga, entsprechend oft haben wir Mannschaften von außerhalb zu Gast, die dann auf diesem Platz spielen müssen“, sagt Ervens.

Bereits mehrfach wurde der Kunstrasen notdürftig geflickt – im Torbereich und am Elfmeterpunkt etwa wurde jeweils ein quadratisches Teil ausgetauscht. „Nötig wäre aber eine umfassende Sanierung, der komplette Belag muss ausgetauscht werden“, sagt Ervens. Die Kosten schätzt er auf 200.000 bis 350.000 Euro. Doch die Stadt Köln hat Anfang des Jahres mit dem Doppelhaushalt sämtliche Mittel für Investitionen in Sportanlagen gestrichen. „Das heißt, es wird nichts gemacht – nirgendwo, bei keinem Platz“, so Ervens.

Für ihn ist es ein Unding, dass nicht von vornherein Mittel für die notwendige Erneuerung der Kunstrasenplätze eingeplant und vorgehalten wurden: „Wenn man auf Kunstrasen umsteigt, ist klar, dass es Folgekosten geben wird. Die sollte man im Blick und vorgesorgt haben“.

Der FC Pesch selbst kann Summen dieser Größenordnung nicht alleine stemmen. „Wir müssten die Beiträge erhöhen, um einen Kredit aufnehmen zu können, der dann mit den Mehreinnahmen abgetragen werden müsste“, sagt Ervens, „aber dann stellt sich die frage, inwieweit wir einen Kredit für einen Platz aufnehmen sollten, der letztlich der Stadt Köln gehört?“ Durch mehrere Schäden am Clubhaus und dessen hohe Energiekosten hat der Verein ohnehin schon hohe Ausgaben.

Ervens möchte niemandem einen Vorwurf machen, auch nicht den Verantwortlichen der Stadt Köln. „Wenn die Mittel gestrichen sind, sind sie gestrichen“, sagt er, „aber wir sprechen eben nicht nur für uns, sondern auch für alle anderen Vereine“. In den vergangenen 15 Jahren hat die Stadt viele Vereine mit Kunstrasenplätzen ausgestattet – auch für die tickt die Uhr.

#alarm #kunstrasenplatz #pesch #saniert #schlagt #sicherheitsrisiko #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-21

Koalitionspläne zu Strafen bei Gruppenvergewaltigungen werden missverstanden

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln


Politik

Koalitionspläne zu Strafen bei Gruppenvergewaltigungen werden missverstanden

Eine Passage im Koalitionsvertrag der Union und SPD zur Bestrafung von Gruppenvergewaltigungen sorgt online für Empörung: Die Koalition wolle Täter zukünftig nur dann härter bestrafen, wenn das Opfer schwanger werde, wird behauptet. Wir erklären, warum das so nicht stimmt und warum es trotzdem Kritik an den Plänen gibt.

von Paulina Thom

21. Mai 2025

Pläne der Koalition aus CDU/CSU und SPD zum Strafrahmen bei Gruppenvergewaltigungen – besonders bei jenen, die zu einer Schwangerschaft führen – werden online falsch interpretiert (Symbolbild: Silas Stein / DPA / Picture Alliance)

Hinweis: In diesem Artikel geht es um die strafrechtliche Bewertung von schweren Sexualstrafdelikten wie Vergewaltigungen. Konkrete Fälle schildern wir in diesem Text nicht. Wer Hilfe bei sexualisierter Gewalt sucht, kann sich unter anderem an den Weißen Ring wenden. 

Im April einigten sich CDU/CSU und die SPD auf einen Koalitionsvertrag. Eine Passage zum Strafmaß von Gruppenvergewaltigungen wird seither online laut diskutiert. Der AfD-Politiker Dennis Hohloch behauptet auf Instagram, die Koalition wolle Gruppenvergewaltigungen nur härter bestrafen, wenn das Opfer schwanger werde. Mit Kondom könnte die Strafe niedriger ausfallen. Seine Parteikollegin und Europaparlamentsabgeordnete Mary Khan schrieb zu einem Video auf Tiktok, Merz plane eine „Strafmilderung bei Gruppenvergewaltigung“. Und in einem Facebook-Reel von „Lukreta“ – einer rechtsextremistischen Initiative für „Frauenrechte“, hinter der die Influencerin Reinhild Boßdorf steckt, ehemaliges Mitglied der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ – heißt es, bei Gruppenvergewaltigungen solle der Strafrahmen nur dann erhöht werden, wenn potenziell eine Schwangerschaft herbeigeführt werde. 

Wir haben mit Juristinnen und Juristen über den Passus und die Rechtslage gesprochen. Welche Strafen gibt es bei Gruppenvergewaltigungen und was hat die Koalition vor?

Die rechtsradikale Initiative „Lukreta“ interpretiert eine Passage aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD über den Strafrahmen bei Gruppenvergewaltigungen auf Facebook falsch (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Verwirrung um Formulierung zu Strafmaß bei Gruppenvergewaltigungen 

Zunächst zur Formulierung, um die es geht: „Für Gruppenvergewaltigungen wollen wir den Strafrahmen grundsätzlich erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft“ – so steht es im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD. 

Die Formulierung sorgte online für Verwirrung und sogar unter Rechtsexperteninnen für Erklärungsbedarf. Schließt eine Gruppenvergewaltigung nicht automatisch mit ein, dass sie gemeinschaftlich begangen wird und es sich um eine Vergewaltigung handelt? 

Elisa Hoven, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Leipzig und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof schreibt uns, den Begriff „Gruppenvergewaltigung“ gebe es so nicht im Strafgesetzbuch. Umgangssprachlich spreche man von einer Gruppenvergewaltigung, wenn beide Sätze des Paragraph 177 „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ Absatz 6 des Strafgesetzbuches zutreffen würden:

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder 2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Laut Mohamad El-Ghazi, Rechtswissenschaftler an der Universität Trier, lasse sich der Satz im Koalitionsvertrag nicht ganz widerspruchsfrei auflösen. Grundsätzlich stimme es, dass eine „Gruppenvergewaltigung“ nur gemeinschaftlich verübt werden könne. Unter eine gemeinschaftliche Tatbegehung würden im entsprechenden Strafrechtsparagrafen aber auch andere sexuelle Handlungen fallen. 

Wie die bisherigen strafrechtlichen Regelungen bei einer Gruppenvergewaltigung sind

Solche besonders schweren Fälle haben eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren. „Das heißt, in diesen Fällen kann ein Gericht auch schon jetzt die höchste zeitliche Freiheitsstrafe verhängen, die das deutsche Strafrecht vorsieht. Schlimmer wäre nur die lebenslange Freiheitsstrafe“, erklärt uns El-Ghazi. 

Eine Untersuchung aus 2024 zu Sexualdelikten generell, an der auch Hoven von der Universität Leipzig mitwirkte und die insgesamt 86 Urteile aus den Jahren 2016 bis 2020 analysierte, konnte allerdings zeigen: Sämtliche Strafen befinden sich im unteren Drittel des Strafrahmens.

Formulierung im Koalitionsvertrag lässt nicht auf Strafmilderung bei Gruppenvergewaltigung ohne Schwangerschaft schließen 

Soviel zum Ist-Stand. Planen nun CDU/CSU und SPD – wie online etwa von AfD-Europaabgeordneter Kahn behauptet – tatsächlich eine „Strafmilderung bei Gruppenvergewaltigung“, nämlich dass sie ohne Schwangerschaft „in Zukunft weniger hart“ bestraft werde? 

„Nein, das kann man aus der Formulierung im Koalitionsvertrag ganz sicher nicht schließen“, antwortet uns El-Ghazi. Auch Hoven erklärt uns, man könne der Formulierung nicht entnehmen, dass es in Zukunft zu einer Absenkung des Strafrahmens in Fällen ohne Schwangerschaft kommen solle. „Schließlich werden für diese Fälle Strafschärfungen vorgesehen – das impliziert naturgemäß keine Absenkung bei anderen Fällen.“

Anders formuliert heißt das also: Nur weil dieser bestimmte Fall härter bestraft werden soll, heißt das nicht, dass andere Fälle milder bestraft werden sollen.

Kommt es nach einer Vergewaltigung zu einer Schwangerschaft, müssten Gerichte schon heute schärfer bestrafen, erklärt El-Ghazi, und nicht nur dann: „Allein schon der Umstand, dass von der Tat die Gefahr einer Schwangerschaft oder auch der Übertragung von Krankheiten (vor allem ohne Präservativ) ausgeht, kann und muss schon heute in der Regel straferschwerend berücksichtigt werden.“ 

Bei einer Vergewaltigung ein Kondom zu verwenden, ist kein strafmildernder Grund

Der Post von AfD-Politiker Dennis Hohlochs mit der Formulierung „Mit Kondom weniger Strafe?!“ ist ebenfalls irreführend. „Wir bestrafen den Täter, der kein Präservativ bei seiner Tat verwendet, in der Regel schwerer“, erklärt El-Ghazi, „Es verhält sich aber keinesfalls so, dass wir den Täter, der ein solches Präservativ bei seiner Tat nutzt, milder bestrafen.“ Das bedeutet: Kein Kondom zu verwenden ist zwar ein Strafschärfungsgrund – ein Kondom zu verwenden, aber nicht im Umkehrschluss ein strafmildernder Grund. Dass sich das ändern soll, ist aus dem Koalitionsvertrag nicht abzuleiten.

In ein fixes, einheitliches System gegossen ist all das nicht. Catharina Conrad, Rechtsanwältin und Mitglied der Strafrechtskommission vom Deutschen Juristinnenbund (DJB), erklärt uns am Telefon: Grundsätzlich seien die Höhen von Strafen immer Einzelfallentscheidungen, die von einer Menge Faktoren abhängen. Man könne nicht pauschal sagen, dass eine Vergewaltigung mit einer Schwangerschaft Folge im Vergleich schärfer bestraft werden würde. Beispielsweise könne ein Täter aufgrund seiner Vorstrafen oder weil er eine Waffe verwendet, zu fünf Jahren Freiheitsstrafen verurteilt werden, ohne dass das Opfer schwanger werde. Demgegenüber könne ein Ersttäter, dessen Opfer schwanger werde, drei Jahre Freiheitsstrafe bekommen. 

Koalitionsvertrag greift Unions-Gesetzentwurf aus 2024 wieder auf, der Mindeststrafen erhöhen will

Laut Koalitionsvertrag planen die Parteien, den „Strafrahmen grundsätzlich“ zu erhöhen. Für Hoven von der Universität Leipzig lässt diese Formulierung offen, ob der Gesetzgeber nur eine Anpassung der Mindest-, der Höchststrafe oder beider beabsichtigt. Wir haben bei den Koalitionsparteien nachgefragt, erhielten auf diese Frage jedoch keine Antwort. 

Gegenüber der Schwäbischen Zeitung gab Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, jedoch an, man wolle damit ein Anliegen aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches aus dem vergangenen Jahr aufgreifen. Dieser sieht eine Änderung der Mindeststrafen vor. 

Der Kern des Vorschlags: Die „gemeinschaftliche Tatbegehung“ bei Sexualdelikten soll mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, ebenso wie eine „ungewollte Schwangerschaft“ als Folge einer Vergewaltigung. Mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe soll gemeinschaftliche Tatbegehung bestraft werden, bei der es zu einer Vergewaltigung kommt. 

Kritik an Gesetzentwurf und Koalitionsplänen zu Strafverschärfungen

Die Behauptungen in Sozialen Netzwerken bleiben also auch mit Blick auf die konkreteren Vorschläge im Gesetzentwurf falsch, da Gruppenvergewaltigungen generell höher bestraft werden sollen. Wir haben allen Verbreitern die Möglichkeit gegeben, zu ihren Beiträgen Stellung zu nehmen. Khan antwortete bis zur Veröffentlichung nicht, Hohloch und die Initiative „Lukreta“ gingen auf unsere Anfrage inhaltlich nicht ein.

Insgesamt fallen die Reaktionen von Expertinnen und Experten auf den Gesetzentwurf und den Plan im Koalitionsvertrag durchmischt aus, es überwiegt aber Kritik:

Elisa Hoven schreibt uns, grundsätzlich seien Strafrahmenverschärfungen „ein geeignetes Mittel, um das Sanktionsniveau in der Praxis anzuheben“. So sieht es auch Jörg Eisele, Rechtswissenschaftler an der Universität Tübingen. Die Union benannte Eisele als Sachverständigen zu einer Stellungnahme des Gesetzentwurfs. „Durch den Strafrahmen bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, wie er die Schwere des Delikts – auch im Verhältnis zu anderen Straftaten – einordnet“, schreibt Eisele darin. 

Auch El-Ghazi hält eine Erhöhung der Mindeststrafe bei einer Gruppenvergewaltigung mit einem Eindringen in den Körper für „rechtlich nachvollziehbar und vertretbar“, zugleich zweifelt er an dem Nutzen: „Die Gerichte haben schon jetzt alle Möglichkeiten, um auf schwere Begehungsweisen wie Gruppenvergewaltigungen auch mit der notwendigen Härte des Gesetzes zu reagieren.“ Damit meint er die möglichen hohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. 

Keine Belege, dass höhere Strafen weniger Straftaten nach sich ziehen

Ähnliche Kritik äußerten Dilken Çelebi und Catharina Conrad vom Deutschen Juristinnenbund, die von der SPD und den Grünen als Sachverständige benannt wurden. Es stimme nicht, dass der bisherige Strafrahmen das Unrecht nicht ausreichend erfasse, da es möglich sei, hohe Freiheitsstrafen zu verhängen, heißt es in ihrer Stellungnahme. Dass sich „die verhängten Strafen ganz überwiegend im untersten Bereich des vorgesehenen Strafrahmens bewegen“, solle stattdessen mit verstärkter Sensibilisierung begegnet werden, also etwa verpflichtenden Fortbildungen. Conrad sagt uns am Telefon: „Wichtiger als den Strafrahmen zu erhöhen, ist, dass der Strafrahmen, der schon da ist, von den Gerichten auch genutzt wird.“

Die geplanten Strafschärfungen seien zudem symbolhaft, da kriminologische Erkenntnisse zeigten, dass sie nicht den erwünschten abschreckenden Effekt erzielten, schreiben Çelebi und Conrad. Letzterem schloss sich auch der von der FDP benannte Sachverständige Jörg Kinzig, Rechtswissenschaftler und Kriminologe von der Universität Tübingen, in seiner Stellungnahme an: Für die Richtigkeit einer Gleichung „höhere Strafen = weniger Straftaten“ gebe es keine Belege. 

Verschiedene Ansichten auch im Hinblick auf Strafschärfung durch Schwangerschaft als Tatfolge

Wir haben bei der CDU, der SPD und dem Bundesjustizministerium (BMJV) nachgefragt, warum der Strafrahmen bei der „Herbeiführung einer Schwangerschaft“ gesondert erhöht werden soll. Von der CDU erhielten wir keine Antwort, das BMJV antwortet uns, man prüfe derzeit, wie die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu sogenannten Gruppenvergewaltigungen am besten umgesetzt werden können. Ddie SPD verwies auf ein Statement ihrer stellvertretenden rechtspolitischen Sprecherin Carmen Wegge: Jede Vergewaltigung sei ein massiver Angriff auf die Würde und Unversehrtheit eines Menschen – unabhängig von den Folgen, so Wegge. „Gleichzeitig sieht unser Strafrecht systematisch vor, besonders schwere Folgen – wie etwa eine daraus resultierende Schwangerschaft – im Strafmaß zu berücksichtigen.“ 

Auch diesbezüglich gehen die Ansichten der Fachleute auseinander: Eisele von der Universität Tübingen hält den Schritt in seiner Stellungnahme aufgrund der „schwerwiegenden psychischen Auswirkungen auf das Tatopfer“ für „durchaus plausibel“. Die Rechtswissenschaftlerinnen Hanna Welte und Patricia Geyler nennen die Strafschärfung in einem Artikel des Verfassungsblogs „grundsätzlich begrüßenswert“, merken aber an, dass die Regelung zu unangemessenen Ergebnissen führen könne, da sie von Faktoren außerhalb der Kontrolle des Täters abhänge, etwa wenn das Opfer verhüte oder aus biologischen Gründen nicht schwanger werden könne. 

Sie kritisieren zudem, dass der Koalitionsvertrag nur auf die Sanktionierung des Täters ziele und gleichzeitig der Abtreibungsparagraph 218a bestehen bleibe. Laut diesem sind Schwangerschaftsabbrüche – auch nach einer Vergewaltigung – rechtswidrig, wenngleich diese unter bestimmten Voraussetzung straffrei bleiben. Diese Kritik teilen auch Çelebi und Conrad vom DJB in ihrer Stellungnahme. 

Mitarbeit: Sarah Thust

Redigatur: Gabriele Scherndl, Matthias Bau, Sophie Timmermann 

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode: Link (archiviert)
  • Strafgesetzbuch: Link (archiviert) 
  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen der CDU/CSU-Fraktion, 2. Juli 2024: Link (archiviert)

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Author: Paulina Thom

#Gruppenvergewaltigungen #koalitionsplane #missverstanden #strafen #werden

Hubu.dehubude
2025-05-15

⚡ Merz: Werden russische Vermögen konfiszieren „wenn möglich“: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigt schärfere Sanktionen gegen Russland an. "Wir sind uns im Kreis der Staats- und Regierungsch... hubu.de/?p=278457 |

Hubu.dehubude
2025-05-13

⚡ Digitalstaatssekretär Amthor: „Werden keine Fax-Geräte einführen“: Digitalstaatssekretär Philipp Amthor (CDU) will in seinem Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung das Ende der Fax-Ge... hubu.de/?p=278241 |

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-07

Lindenthal: Metallische Gegenstände sollen sondiert werden – Uniklinik trifft Vorbereitungen – 9.600 Haushalte könnten betroffen sein

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#gegenstande #lindenthal #metallische #sollen #sondiert #uniklinik #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-07

Urteil zum Organstreitverfahren zum Kommunalwahlgesetz soll am 20. Mai verkündet werden

Report-K

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#kommunalwahlgesetz #organstreitverfahren #urteil #verkundet #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-28

Zerschlagung von Big Tech: Warum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Zerschlagung von Big TechWarum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Lange Zeit konnten Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook schalten und walten, wie sie wollten. Doch ihre Monopole kommen zunehmend in Bedrängnis – selbst in den USA, wo derzeit die traditionell wirtschaftsfreundlichen Republikaner an der Macht sind. Was steckt dahinter?


28.04.2025 um 18:33 Uhr
Tomas Rudl – in Öffentlichkeiteine Ergänzung Schulter an Schulter: Von Mark Zuckerberg (Meta) über Jeff Bezos (Amazon) bis zu Sundar Pichai (Google) war die Tech-Oligarchie fast geschlossen bei der Amtseinführung von Donald Trump versammelt. – Alle Rechte vorbehalten Bild: IMAGO / ABACAPRESS; Bearbeitung: netzpolitik.org

Es sind schwierige Wochen für Alphabet. Erst im Vorjahr hatte ein US-Bundesgericht in Washington, D.C., nach einem langen Verfahren festgestellt, dass der Konzern seine unrechtmäßig erlangte Marktmacht missbraucht. Vor wenigen Tagen folgte der nächste Paukenschlag: Eine Bundesrichterin in Virginia kam zu dem Schluss, dass Google, die bekannteste Tochter des Tech-Konzerns, ein illegales Monopol bei bestimmten Online-Werbetechnologien errichtet hat.

Was vor wenigen Jahren noch kaum denkbar war, scheint in den USA immer näher zu rücken: Als Antwort auf die Dominanz großer Tech-Konzerne steht zunehmend ihre Aufspaltung zur Debatte. Alphabet könnte dabei nur der Anfang sein.

Ob es soweit kommt, dürfte schon bald entschieden sein. Vor allem das Verfahren zum Missbrauch von Marktmacht, das aus dem Jahr 2020 stammt, neigt sich langsam dem Ende zu. Am vergangenen Montag begann eine für drei Wochen angesetzte Verhandlung in der US-Hauptstadt. Sie wird darüber befinden, ob Google beispielsweise seinen Chrome-Browser abspalten und aus dem Unternehmen lösen muss, wie es das US-Justizministerium verlangt.

Entflechtung als Ultima Ratio

Bald 30 Jahre ist es her, seit Google als einst kleines Start-up die Online-Suche revolutioniert hat. Dabei ist es nicht geblieben. Über die Jahre hat sich das Unternehmen in weiten Teilen des Internets breitgemacht und mit Hilfe von Firmenübernahmen das Geschäft mit Online-Werbeanzeigen unter seine Kontrolle gebracht – die mit Abstand wichtigste Cash-Cow des Unternehmens. Allein im letzten Quartal 2024 hat Alphabet insgesamt 96,5 Milliarden US-Dollar umgesetzt, rund 72 Milliarden davon stammten aus dem Werbegeschäft. Insgesamt fuhr der Konzern in dem Jahr einen gigantischen Gewinn von 100 Milliarden US-Dollar ein.

„Google hat eine umfassende, gestaffelte Monopolstellung und eine lange Geschichte des Machtmissbrauchs“, sagt Ulrich Müller von Rebalance Now. Die Nichtregierungsorganisation will die wachsende Monopolisierung der Wirtschaft zurückdrängen. Gerade Google sei ein Kandidat dafür, „entflechtet“ zu werden, wie eine Aufspaltung im Fachjargon heißt. Gepaart mit sogenannten Netzwerkeffekten, die bestehende Abhängigkeiten verstärken, habe die wettbewerbswidrige Unternehmensstrategie des kalifornischen Konzerns seine Monopolstellung gesichert, führte Müller im vergangenen Herbst in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org aus.

Vor allem im Werbe-Bereich hielt Google bislang alle Fäden in der Hand, nun könnten sie nach und nach durchtrennt werden. Das Gericht in Washington hatte entschieden, dass Google ein Monopol in den Märkten für allgemeine Online-Suche sowie für allgemeine Text-Werbung neben Suchergebnissen habe. Diese Dominanz habe Google zudem mit unlauteren Mitteln gefestigt, indem es milliardenschwere Verträge mit Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla, Smartphone-Herstellern wie Samsung und Motorola und großen US-Netzbetreibern abgeschlossen hat.

Für Google zahlt sich das aus: Einmal als Standard-Suchmaschine in praktisch allen führenden Browsern eingerichtet, rüttelt kaum jemand an der Einstellung und bleibt im Google-Ökosystem. Oder nutzt ohnehin Chrome, den Google-eigenen Browser, der im Laufe des vergangenen Jahrzehnts fast überall auf der Welt seine Konkurrenz hinter sich gelassen hat.

Online-Werbung fest im Griff

Ein anderes Standbein greift nun das jüngste Urteil aus Virginia an. Demnach besitze Google ein Monopol auf den Märkten für die Technologie, mit denen es täglich Abermilliarden an Werbeanzeigen vermittelt und ausliefert. Dahinter steckt eine gut geölte Maschine, die bei fast jedem Aufruf einer Website versucht, in Sekundenschnelle die richtige Werbeanzeige für das jeweilige Profil der Nutzer:in zu finden. Auch hier spiele Google unsauber, so das Gericht: Bei den Tools, mit denen beispielsweise Nachrichtenseiten freie Anzeigeplätze bereitstellen und umgekehrt Inserenten Werbeeinblendungen platzieren, habe Google seine Marktmacht missbraucht.

Verschont geblieben sind in diesem Verfahren lediglich die Übernahmen der AdTech-Unternehmen DoubleClick im Jahr 2007 und von Admeld vier Jahre später. Aus Sicht der Richterin hätten diese Zukäufe Google zwar dabei geholfen, eine Monopolstellung in zwei benachbarten Ad-Tech-Märkten zu erlangen. Isoliert betrachtet ließe sich jedoch nicht nachweisen, „dass Google diese Monopolstellung durch Verdrängungspraktiken erlangt oder aufrechterhalten hat“, heißt es im Urteil.

Ein Produkt des Neoliberalismus

Dass Google diese Übernahmen überhaupt durchführen konnte, ist dem neoliberalen Laissez-faire-Ansatz zu verdanken, der sich seit den 1970er-Jahren zunächst in den USA breitmachen konnte. Demnach sind Zusammenschlüsse selbst überragend großer Unternehmen unproblematisch, solange dies Verbraucher:innen nicht schädigt. Sogar grundsätzlich starke Gesetze und Richtlinien seien ab Mitte der 1980er-Jahre von Aufsichtsbehörden „größtenteils ignoriert“ worden, „weil sie davon ausgingen, dass staatliche Eingriffe die Dinge eher verschlimmern als verbessern würden“, so die ehemalige Chef-Juristin der Handelsbehörde FTC, Debra Valentine.

Entsprechend hat sich seitdem das Internet und seine Ökonomie entwickelt: Es ist von Zentralisierung und Monopolbildung bestimmt, von Kommerzialisierung und privatisierter Rechtsdurchsetzung, von durchleuchteten Verbraucher:innen, die mehr Produkt sind als Nutzer:innen auf Augenhöhe. Nicht von ungefähr lässt sich das derzeit dominierende Geschäftsmodell im Internet, von der Wirtschaftswissenschaftlerin Shoshana Zuboff „Überwachungskapitalismus“ getauft, auch ganz anders deuten: Genau die Werbemärkte, auf denen Google seine Dominanz ausspielt, seien „die Märkte, die ein offenes und freies Internet möglich machen“, argumentiert das US-Justizministerium.

Handlungsspielraum von Big Tech wird kleiner

Alphabet ist beileibe nicht der einzige Tech-Konzern, der zunehmend seine Grenzen aufgezeigt bekommt. US-Kartellverfahren laufen derzeit unter anderem gegen den iPhone-Hersteller Apple oder gegen den Online-Riesen Amazon. Beide sollen mit illegal aufgestellten Hürden den Wettbewerb behindert und somit den Markt geschädigt haben. Die juristischen Angriffe kommen hierbei von mehreren Seiten: Während in ersteren Fällen das Justizministerium Anklage erhoben hat, ist im Verfahren gegen Amazon die FTC federführend.

Angestrengt hatte die Regulierungsbehörde, gemeinsam mit fast allen Bundesstaaten, ein weiteres aufsehenerregendes Verfahren. Seit Mitte April muss sich der Werbekonzern Meta einem Prozess in Washington stellen. Demnach soll das Unternehmen vor rund einem Jahrzehnt die damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp aufgekauft haben – um laut FTC das eigene Platzhirschprodukt Facebook abzuschirmen. Trotz der berappten Milliardensummen habe man sich so vergleichsweise günstig die Vorherrschaft auf Zukunftsmärkten gesichert.

Bis zum letzten Moment war gar nicht klar, ob dieses Verfahren überhaupt durchgefochten wird. Zum einen hatte Meta eine Karte gezogen, die in der Vergangenheit meist funktioniert hat: Gegen Zahlung eines mehr oder weniger hohen Betrags, die Börsenlieblinge wie Meta oder Alphabet aus der Portokasse bezahlen, ließen sich solche Streitigkeiten außergerichtlich und ohne Schuldeingeständnis lösen. Medienberichten zufolge hatte Meta bis zu einer Milliarde US-Dollar angeboten, um einer Verhandlung zu entgehen.

Kniefall vor Trump

Zum anderen hatte wohl nicht nur Meta-Chef Mark Zuckerberg darauf vertraut, sich mit der Regierung von Donald Trump schon irgendwie einigen zu können. Wie viele andere Tech-Bosse, darunter Apple-Chef Tim Cook oder Google-Chef Sundar Pichai, hatte sich Zuckerberg bei den neuen Machthabern angedient: Moderationspraktiken wurden im Sinne der Republikaner umgebaut, mit Joel Kaplan ein in konservativen Kreisen bestens vernetzter Republikaner zum Politik-Chef bestellt und selbst unternehmensinterne Diversitätsinitiativen kurzerhand abgeschafft.

Dass der für Korruption sonst so anfällige Trump, von Zuckerberg wiederholt persönlich umgarnt, bislang nicht darauf eingestiegen ist, dürfte vor allem auf seine bis heute nicht verwundene Wahlniederlage im Jahr 2020 zurückzuführen sein. Ominöse Mächte hätten sich, so die Erzählung unter Trump-Getreuen, hinter den Kulissen zusammengerauft, um konservative Stimmen zum Verstummen zu bringen und den Demokraten zum Wahlsieg zu verhelfen.

Zu diesen Mächten sollen auch Big-Tech-Unternehmen zählen, so die MAGA-Fans. Deshalb werden sie derzeit auch von der neu besetzten FTC unter die Lupe genommen: Gleich nach seinem Amtsantritt hatte Behörden-Chef Andrew Ferguson, Nachfolger der progressiven Lina Khan, eine Untersuchung eingeleitet. Sie soll zutage fördern, „wie diese Firmen möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie Amerikaner zum Schweigen brachten und einschüchterten, weil sie ihre Meinung äußerten“, so Ferguson. Auch die nach dem Sturm des Kapitols zeitweise verhängten Accountsperren gegen Trump könnten auf geheime Absprachen innerhalb der Tech-Branche zurückzuführen sein, so Ferguson.

„Wir leben jetzt in anderen Zeiten“

Üblicherweise liegt der Fokus in Kartellrechtsverfahren auf wirtschaftlichen Aspekten. Offenkundig spielen die bei den aktuellen FTC-Untersuchungen eine nur untergeordnete Rolle. In dem Meta-Verfahren gehe es darum, die „Macht von Meta zu konfrontieren und sicherzustellen, dass die Situation, die wir im Jahr 2020 hatten, nie wieder auftreten kann“, ließ Ferguson unlängst durchblicken.

Ähnlich gelagert sind die Argumente des Vize-Präsidenten JD Vance, der seine politische Karriere nicht zuletzt dem libertären Monopol-Fan Peter Thiel zu verdanken hat. Vance scheint vor allem die vermeintliche Linkslastigkeit der Unternehmen zu stören: „Die monopolistische Kontrolle über Informationen in unserer Gesellschaft liegt bei einem explizit progressiven Tech-Unternehmen“, wetterte der sonst so wirtschaftsfreundliche Vance im Vorjahr gegen Google.

Liegen Monopole und Kontrolle jedoch in der Hand politischer Verbündeter, allen voran in jener des Trump-Vertrauten Elon Musk, scheinen die Bedenken nicht sonderlich stark ausgeprägt zu sein. So kündigte Anfang April die Sozialversicherungsbehörde an, lokale Büros zu schließen. Wie die meisten Bundesbehörden ist sie von einem beispiellosen Kahlschlag betroffen und wird deshalb auch keine Mitteilungen mehr auf ihrer Website veröffentlichen. Künftig soll die Öffentlichkeit stattdessen offenbar exklusiv über das soziale Netzwerk X von Musk informiert werden.

„Ich weiß, das klingt für Sie wahrscheinlich sehr fremd – mir ging es genauso – und nicht nach dem, was wir gewohnt sind, aber wir leben jetzt in anderen Zeiten“, sagte eine Sprecherin der Behörde.

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Author: Tomas Rudl

#alphabet #konnte #warum #werden #zerschlagung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-28

Zerschlagung von Big Tech: Warum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Zerschlagung von Big TechWarum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Lange Zeit konnten Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook schalten und walten, wie sie wollten. Doch ihre Monopole kommen zunehmend in Bedrängnis – selbst in den USA, wo derzeit die traditionell wirtschaftsfreundlichen Republikaner an der Macht sind. Was steckt dahinter?


28.04.2025 um 18:33 Uhr
Tomas Rudl – in Öffentlichkeitkeine Ergänzungen Schulter an Schulter: Von Mark Zuckerberg (Meta) über Jeff Bezos (Amazon) bis zu Sundar Pichai (Google) war die Tech-Oligarchie fast geschlossen bei der Amtseinführung von Donald Trump versammelt. – Alle Rechte vorbehalten Bild: IMAGO / ABACAPRESS; Bearbeitung: netzpolitik.org

Es sind schwierige Wochen für Alphabet. Erst im Vorjahr hatte ein US-Bundesgericht in Washington, D.C., nach einem langen Verfahren festgestellt, dass der Konzern seine unrechtmäßig erlangte Marktmacht missbraucht. Vor wenigen Tagen folgte der nächste Paukenschlag: Eine Bundesrichterin in Virginia kam zu dem Schluss, dass Google, die bekannteste Tochter des Tech-Konzerns, ein illegales Monopol bei bestimmten Online-Werbetechnologien errichtet hat.

Was vor wenigen Jahren noch kaum denkbar war, scheint in den USA immer näher zu rücken: Als Antwort auf die Dominanz großer Tech-Konzerne steht zunehmend ihre Aufspaltung zur Debatte. Alphabet könnte dabei nur der Anfang sein.

Ob es soweit kommt, dürfte schon bald entschieden sein. Vor allem das Verfahren zum Missbrauch von Marktmacht, das aus dem Jahr 2020 stammt, neigt sich langsam dem Ende zu. Am vergangenen Montag begann eine für drei Wochen angesetzte Verhandlung in der US-Hauptstadt. Sie wird darüber befinden, ob Google beispielsweise seinen Chrome-Browser abspalten und aus dem Unternehmen lösen muss, wie es das US-Justizministerium verlangt.

Entflechtung als Ultima Ratio

Bald 30 Jahre ist es her, seit Google als einst kleines Start-up die Online-Suche revolutioniert hat. Dabei ist es nicht geblieben. Über die Jahre hat sich das Unternehmen in weiten Teilen des Internets breitgemacht und mit Hilfe von Firmenübernahmen das Geschäft mit Online-Werbeanzeigen unter seine Kontrolle gebracht – die mit Abstand wichtigste Cash-Cow des Unternehmens. Allein im letzten Quartal 2024 hat Alphabet insgesamt 96,5 Milliarden US-Dollar umgesetzt, rund 72 Milliarden davon stammten aus dem Werbegeschäft. Insgesamt fuhr der Konzern in dem Jahr einen gigantischen Gewinn von 100 Milliarden US-Dollar ein.

„Google hat eine umfassende, gestaffelte Monopolstellung und eine lange Geschichte des Machtmissbrauchs“, sagt Ulrich Müller von Rebalance Now. Die Nichtregierungsorganisation will die wachsende Monopolisierung der Wirtschaft zurückdrängen. Gerade Google sei ein Kandidat dafür, „entflechtet“ zu werden, wie eine Aufspaltung im Fachjargon heißt. Gepaart mit sogenannten Netzwerkeffekten, die bestehende Abhängigkeiten verstärken, habe die wettbewerbswidrige Unternehmensstrategie des kalifornischen Konzerns seine Monopolstellung gesichert, führte Müller im vergangenen Herbst in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org aus.

Vor allem im Werbe-Bereich hielt Google bislang alle Fäden in der Hand, nun könnten sie nach und nach durchtrennt werden. Das Gericht in Washington hatte entschieden, dass Google ein Monopol in den Märkten für allgemeine Online-Suche sowie für allgemeine Text-Werbung neben Suchergebnissen habe. Diese Dominanz habe Google zudem mit unlauteren Mitteln gefestigt, indem es milliardenschwere Verträge mit Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla, Smartphone-Herstellern wie Samsung und Motorola und großen US-Netzbetreibern abgeschlossen hat.

Für Google zahlt sich das aus: Einmal als Standard-Suchmaschine in praktisch allen führenden Browsern eingerichtet, rüttelt kaum jemand an der Einstellung und bleibt im Google-Ökosystem. Oder nutzt ohnehin Chrome, den Google-eigenen Browser, der im Laufe des vergangenen Jahrzehnts fast überall auf der Welt seine Konkurrenz hinter sich gelassen hat.

Online-Werbung fest im Griff

Ein anderes Standbein greift nun das jüngste Urteil aus Virginia an. Demnach besitze Google ein Monopol auf den Märkten für die Technologie, mit denen es täglich Abermilliarden an Werbeanzeigen vermittelt und ausliefert. Dahinter steckt eine gut geölte Maschine, die bei fast jedem Aufruf einer Website versucht, in Sekundenschnelle die richtige Werbeanzeige für das jeweilige Profil der Nutzer:in zu finden. Auch hier spiele Google unsauber, so das Gericht: Bei den Tools, mit denen beispielsweise Nachrichtenseiten freie Anzeigeplätze bereitstellen und umgekehrt Inserenten Werbeeinblendungen platzieren, habe Google seine Marktmacht missbraucht.

Verschont geblieben sind in diesem Verfahren lediglich die Übernahmen der AdTech-Unternehmen DoubleClick im Jahr 2007 und von Admeld vier Jahre später. Aus Sicht der Richterin hätten diese Zukäufe Google zwar dabei geholfen, eine Monopolstellung in zwei benachbarten Ad-Tech-Märkten zu erlangen. Isoliert betrachtet ließe sich jedoch nicht nachweisen, „dass Google diese Monopolstellung durch Verdrängungspraktiken erlangt oder aufrechterhalten hat“, heißt es im Urteil.

Ein Produkt des Neoliberalismus

Dass Google diese Übernahmen überhaupt durchführen konnte, ist dem neoliberalen Laissez-faire-Ansatz zu verdanken, der sich seit den 1970er-Jahren zunächst in den USA breitmachen konnte. Demnach sind Zusammenschlüsse selbst überragend großer Unternehmen unproblematisch, solange dies Verbraucher:innen nicht schädigt. Sogar grundsätzlich starke Gesetze und Richtlinien seien ab Mitte der 1980er-Jahre von Aufsichtsbehörden „größtenteils ignoriert“ worden, „weil sie davon ausgingen, dass staatliche Eingriffe die Dinge eher verschlimmern als verbessern würden“, so die ehemalige Chef-Juristin der Handelsbehörde FTC, Debra Valentine.

Entsprechend hat sich seitdem das Internet und seine Ökonomie entwickelt: Es ist von Zentralisierung und Monopolbildung bestimmt, von Kommerzialisierung und privatisierter Rechtsdurchsetzung, von durchleuchteten Verbraucher:innen, die mehr Produkt sind als Nutzer:innen auf Augenhöhe. Nicht von ungefähr lässt sich das derzeit dominierende Geschäftsmodell im Internet, von der Wirtschaftswissenschaftlerin Shoshana Zuboff „Überwachungskapitalismus“ getauft, auch ganz anders deuten: Genau die Werbemärkte, auf denen Google seine Dominanz ausspielt, seien „die Märkte, die ein offenes und freies Internet möglich machen“, argumentiert das US-Justizministeriums.

Handlungsspielraum von Big Tech wird kleiner

Alphabet ist beileibe nicht der einzige Tech-Konzern, der zunehmend seine Grenzen aufgezeigt bekommt. US-Kartellverfahren laufen derzeit unter anderem gegen den iPhone-Hersteller Apple oder gegen den Online-Riesen Amazon. Beide sollen mit illegal aufgestellten Hürden den Wettbewerb behindert und somit den Markt geschädigt haben. Die juristischen Angriffe kommen hierbei von mehreren Seiten: Während in ersteren Fällen das Justizministerium Anklage erhoben hat, ist im Verfahren gegen Amazon die FTC federführend.

Angestrengt hatte die Regulierungsbehörde, gemeinsam mit fast allen Bundesstaaten, ein weiteres aufsehenerregendes Verfahren. Seit Mitte April muss sich der Werbekonzern Meta einem Prozess in Washington stellen. Demnach soll das Unternehmen vor rund einem Jahrzehnt die damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp aufgekauft haben – um laut FTC das eigene Platzhirschprodukt Facebook abzuschirmen. Trotz der berappten Milliardensummen habe man sich so vergleichsweise günstig die Vorherrschaft auf Zukunftsmärkten gesichert.

Bis zum letzten Moment war gar nicht klar, ob dieses Verfahren überhaupt durchgefochten wird. Zum einen hatte Meta eine Karte gezogen, die in der Vergangenheit meist funktioniert hat: Gegen Zahlung eines mehr oder weniger hohen Betrags, die Börsenlieblinge wie Meta oder Alphabet aus der Portokasse bezahlen, ließen sich solche Streitigkeiten außergerichtlich und ohne Schuldeingeständnis lösen. Medienberichten zufolge hatte Meta bis zu einer Milliarde US-Dollar angeboten, um einer Verhandlung zu entgehen.

Kniefall vor Trump

Zum anderen hatte wohl nicht nur Meta-Chef Mark Zuckerberg darauf vertraut, sich mit der Regierung von Donald Trump schon irgendwie einigen zu können. Wie viele andere Tech-Bosse, darunter Apple-Chef Tim Cook oder Google-Chef Sundar Pichai, hatte sich Zuckerberg bei den neuen Machthabern angedient: Moderationspraktiken wurden im Sinne der Republikaner umgebaut, mit Joel Kaplan ein in konservativen Kreisen bestens vernetzter Republikaner zum Politik-Chef bestellt und selbst unternehmensinterne Diversitätsinitiativen kurzerhand abgeschafft.

Dass der für Korruption sonst so anfällige Trump, von Zuckerberg wiederholt persönlich umgarnt, bislang nicht darauf eingestiegen ist, dürfte vor allem auf seine bis heute nicht verwundene Wahlniederlage im Jahr 2020 zurückzuführen sein. Ominöse Mächte hätten sich, so die Erzählung unter Trump-Getreuen, hinter den Kulissen zusammengerauft, um konservative Stimmen zum Verstummen zu bringen und den Demokraten zum Wahlsieg zu verhelfen.

Zu diesen Mächten sollen auch Big-Tech-Unternehmen zählen, so die MAGA-Fans. Deshalb werden sie derzeit auch von der neu besetzten FTC unter die Lupe genommen: Gleich nach seinem Amtsantritt hatte Behörden-Chef Andrew Ferguson, Nachfolger der progressiven Lina Khan, eine Untersuchung eingeleitet. Sie soll zutage fördern, „wie diese Firmen möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie Amerikaner zum Schweigen brachten und einschüchterten, weil sie ihre Meinung äußerten“, so Ferguson. Auch die nach dem Sturm des Kapitols zeitweise verhängten Accountsperren gegen Trump könnten auf geheime Absprachen innerhalb der Tech-Branche zurückzuführen sein, so Ferguson.

„Wir leben jetzt in anderen Zeiten“

Üblicherweise liegt der Fokus in Kartellrechtsverfahren auf wirtschaftlichen Aspekten. Offenkundig spielen die bei den aktuellen FTC-Untersuchungen eine nur untergeordnete Rolle. In dem Meta-Verfahren gehe es darum, die „Macht von Meta zu konfrontieren und sicherzustellen, dass die Situation, die wir im Jahr 2020 hatten, nie wieder auftreten kann“, ließ Ferguson unlängst durchblicken.

Ähnlich gelagert sind die Argumente des Vize-Präsidenten JD Vance, der seine politische Karriere nicht zuletzt dem libertären Monopol-Fan Peter Thiel zu verdanken hat. Vance scheint vor allem die vermeintliche Linkslastigkeit der Unternehmen zu stören: „Die monopolistische Kontrolle über Informationen in unserer Gesellschaft liegt bei einem explizit progressiven Tech-Unternehmen“, wetterte der sonst so wirtschaftsfreundliche Vance im Vorjahr gegen Google.

Liegen Monopole und Kontrolle jedoch in der Hand politischer Verbündeter, allen voran in jener des Trump-Vertrauten Elon Musk, scheinen die Bedenken nicht sonderlich stark ausgeprägt zu sein. So kündigte Anfang April die Sozialversicherungsbehörde an, lokale Büros zu schließen. Wie die meisten Bundesbehörden ist sie von einem beispiellosen Kahlschlag betroffen und wird deshalb auch keine Mitteilungen mehr auf ihrer Website veröffentlichen. Künftig soll die Öffentlichkeit stattdessen offenbar exklusiv über das soziale Netzwerk X von Musk informiert werden.

„Ich weiß, das klingt für Sie wahrscheinlich sehr fremd – mir ging es genauso – und nicht nach dem, was wir gewohnt sind, aber wir leben jetzt in anderen Zeiten“, sagte eine Sprecherin der Behörde.

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Author: Tomas Rudl

#alphabet #konnte #warum #werden #zerschlagung

Bernd von Mallinckrodt 🦋vonmallinckrodt.bsky.social@bsky.brid.gy
2025-04-23

PantaRhei … „Die Welt besteht nicht aus Dingen, sondern aus Ereignissen. Nichts ist dauerhaft, alles ist im Fluss. In der Tiefe der Realität zählt nicht das #Sein, sondern das ständige #Werden." Carlo Rovelli @rovelli.bsky.social 🖖

„Die Welt besteht nicht aus Dingen, sondern aus Ereignissen - nichts ist dauerhaft, alles ist im Fluss. In der Tiefe der Realität zählt nicht das Sein, sondern das ständige Werden."
- Carlo Rovelli🖖DIE WIRKLICHKEIT, DIE NICHT SO IST, WIE SIE SCHEINT
CARLỌ
ROVELLI•

Buchempfehlung 🖖
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-20

Biometrie weltweit: Hier werden Protestierende mit Gesichtserkennung verfolgt

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Biometrie weltweitHier werden Protestierende mit Gesichtserkennung verfolgt

Viele Länder nutzen Gesichtserkennung, um Proteste und Demonstrationen zu überwachen und zu unterdrücken. Ein Überblick über Biometrie-Hotspots zeigt, wie ernstzunehmend die Auswirkungen auf die Demokratie sind.


20.04.2025 um 08:50 Uhr
Martin Schwarzbeck – in Überwachung10 Ergänzungen Die rot markierten Nationen verwenden automatisierte Gesichtserkennung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Karte Datawrapper, Kameras unsplash.com/@lianhao, Gesicht unsplash.com/@ludvigwiese

Indien nutzt Drohnen, um Teilnehmer*innen von Bauernprotesten zu identifizieren – und ihnen anschließend die Pässe zu entziehen. Im Iran bekommen Frauen, die von Kameras ohne Kopftuch gefilmt werden, automatisch eine SMS, die ihnen erklärt, dass sie jetzt ein Problem haben. Und in den USA jagt eine private Gruppierung mit Gesichtserkennung propalästinensische Demonstrierende, um sie ausweisen zu lassen.

Das ist nur eine kleine Auswahl der vielen Länder, in denen Gesichtserkennung gegen Protestierende eingesetzt wird. In mindestens 78 Ländern nutzen Behörden die Technologie, so eine Studie. Da die Erhebung von 2022 stammt, sind inzwischen vermutlich noch mehr Staaten beteiligt. Ob sie mit der Technologie auch Demonstrierende identifizieren, ist nicht immer eindeutig zu klären.

„Es ist ein massives Problem und es nimmt massiv zu“, sagt Christoffer Horlitz, Experte für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International Deutschland. Und er sieht keinen Grund zur Annahme, dass dieser Trend abnimmt.

Einst schützte die Masse Teilnehmer*innen von Straßenprotesten. Nun, wo einzelne Teilnehmende aus der Ferne einfach identifiziert und dann später zu Hause abgeholt werden können, gibt es diesen Schutz nicht mehr. Wer an einer Demo teilnimmt, muss damit rechnen, auf einer Feindesliste der Regierung oder des politischen Gegners zu landen. Allein, weil man sein Gesicht, dieses unverwechselbare Kennzeichen, stets mit auf die Demo trägt.

„Die Angst, verfolgt zu werden, wächst. Und die dystopischen Szenarien dazu müssen wir uns gar nicht ausdenken, die sehen wir ja zum Beispiel in Russland“, sagt Horlitz. Dort würden kaum noch Proteste stattfinden, weil die potenziellen Teilnehmer*innen Angst vor Konsequenzen hätten.

Horlitz sagt, es sei wichtig, dass Menschen anonym politische Proteste besuchen können. „Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und das ist sonst in Gefahr.“ Amnesty International positioniert sich dementsprechend zum Beispiel auch gegen das in Deutschland geltende Vermummungsverbot auf Versammlungen. Weil die Versammlungsfreiheit, auch durch die neuen Technologien, gerade besonders gefährdet sei, hat Amnesty International die Kampagne “Protect the Protest” initiiert.

Aus einer ganzen Reihe von Ländern gibt es Berichte über den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung gegen Protestierende. Die Beispiele zeigen, wie gefährlich diese Nutzung für die demokratischen Grundrechte ist.

Deutschland

Deutsche Behörden sollen künftig die Bilder von Überwachungskameras automatisch mit Fotos aus dem Netz abgleichen können. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Frank Sorge

Auch in Deutschland wird automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung von Demonstrierenden genutzt. Besteht die Gefahr, dass Straftaten begangen werden, darf die Polizei auf Demonstrationen filmen. Werden tatsächlich Straftaten aufgezeichnet, ist es legal, die Bilder durch das Gesichtserkennungssystem (GES) des Bundeskriminalamtes laufen zu lassen. Bei den Protesten gegen das Treffen der G-20-Staatschefs in Hamburg wurden so drei Tatverdächtige identifiziert.

Das GES vergleicht die Bilder der zu identifizierenden Personen mit einer Datenbank aus rund 7,6 Millionen Porträtfotos, die vor allem im Rahmen von erkennungsdienstlichen Behandlungen oder Asylverfahren erstellt wurden. Dazu kommt eine amtsinterne Datei mit deliktspezifischen Fotos. Nach dem erweiterten Prüm-Beschluss dürften auch andere europäische Datenbanken genutzt werden. Spuckt das GES einen Treffer aus, muss der von einem Menschen verifiziert werden. Rund 141.000 Recherchen wurden 2024 im GES durchgeführt, etwa 20 Prozent mehr als im Vorjahr.

Geht es nach der künftigen Bundesregierung, wird die zum Abgleich genutzte Bilddatenbank deutlich größer werden. Laut dem Koalitionsvertrag soll nämlich auch ein Abgleich mit öffentlich einsehbaren Bildern aus dem Internet möglich sein. „Das würde natürlich auch bedeuten, dass damit Bilder aufgestöbert werden können, die Menschen auf einer Demonstration zeigen“, sagt Christoffer Horlitz von Amnesty International.

Österreich

Laut Standard kam 2020 in Österreich automatisierte Gesichtserkennung zum Einsatz, um antifaschistische Aktivist*innen zu identifizieren. Genutzt wurde Technik von Cognitec Systems. 450.000 Euro habe die Software gekostet. Der Einsatz sei laut Innenministerium durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt.

Nach der KI-Verordnung der EU dürfen Straftäter*innen nachträglich mit automatisierter Gesichtserkennung identifiziert werden. Sogar der Einsatz von Live-Gesichtserkennung ist möglich, wenn es beispielsweise um die Suche nach einer vermissten Person geht oder die Gefahr eines Terroranschlages besteht.

Ungarn

In Ungarn ist der Einsatz von Gesichtserkennung gegen Demonstrierende gerade besonders aktuell. Das Land hat kürzlich die Teilnahme an Pride-Demonstrationen, die die Vielfalt der Geschlechter und der sexuellen Orientierungen feiern, verboten. Es wurde angekündigt, dass die Polizei auch Gesichtserkennung einsetzen wird, um die Teilnehmer*innen solcher Demonstrationen zu identifizieren und mit Geldstrafen zu belegen. Der Demobesuch gilt als Ordnungswidrigkeit, das Gesetz, das den diesbezüglichen Gesichtserkennungssoftwareeinsatz legitimiert, erlaubt also theoretisch sogar, automatisierte Gesichtserkennung gegen Falschparker einzusetzen.

Die Bilder, auf denen Menschen identifiziert werden sollen, werden dabei mit einer Datenbank abgeglichen. Diese beinhaltet biometrische Profile von Bildern aus erkennungsdienstlichen Behandlungen und aus den Akten Geflüchteter, daneben aber auch die Gesichtsdaten von Fotos aus Pässen und Führerscheinen. Letzteres ist weltweit noch relativ selten. Viele Staaten scheuen sich davor, die automatisierte Gesichtserkennung direkt an die Passdatenbank anzuschließen, weil damit jede*r Bürger*in unter Verdacht gestellt wird.

Anfangs mussten die Matches, die das ungarische Gesichtserkennungssystem auswarf, noch in jedem Fall von zwei menschlichen Expert*innen unabhängig voneinander bestätigt werden. Nach einer Änderung im vergangenen Jahr ist bei der Verfolgung minderschwerer Fälle – wie wohl dem Besuch einer Pride-Parade – keine derartige menschliche Autorisierung mehr notwendig. Das System entscheidet selbstständig, wer die Person auf dem Foto ist. So soll der Identifikations-Prozess beschleunigt werden. Aber gerade bei Massenaufläufen steigt damit die Fehlerwahrscheinlichkeit enorm, schreibt das ungarische Onlineportal 24.hu.

Serbien

In Belgrad hängen tausende smarte Kameras. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

In Serbien, wo kürzlich pro-demokratische Demonstrierende mit einer bislang unbekannten Waffe angegriffen wurden, ist auch die Kameraüberwachung auf den neuesten Stand. 2019 kündigte die Regierung an, tausende smarte Kameras des chinesischen Konzerns Huawei in der Innenstadt der Hauptstadt Belgrad zu installieren. 2021 wurden dann Berichte bekannt, nach denen Gesichtserkennungstechnologie gegen politische Gegner eingesetzt wurde. Viele Protestierende, vor allem Teilnehmer*innen von Straßenblockaden, hatten Strafen erhalten, obwohl sie sich nicht gegenüber Polizeikräften ausgewiesen hatten.

Ein Bericht der NGO Balkan Investigative Reporting Network zeigt, dass die serbische Polizei auch chinesische Drohnen eingekauft hat, um Demonstrationen und Grenzen zu überwachen. Die Drohnen seien mit hochwertigen Kameras ausgestattet und könnten sich sogar bestimmte Gesichter merken, um diese zu verfolgen. Laut des Berichts von 2024 sind in Serbien mittlerweile 8.000 Kameras installiert, die zur Gesichtserkennung genutzt werden können.

„Das System kann genutzt werden, um politische Gegner zu verfolgen und Regimekritiker zu jedem Zeitpunkt zu überwachen, was komplett gegen das Gesetz ist“, sagte Serbiens vormaliger Datenschutzbeauftragter Rodoljub Sabic laut CBS News. In dem Bericht von 2019 wird behauptet, dass die Polizei Protestvideos an regierungsfreundliche Medien durchsteche, die dann Bilder daraus mit den Namen der Protestierenden veröffentlichten. Der Präsident Aleksandar Vučić habe behauptet, er könne jede*n Beteiligte*n von Anti-Regierungsprotesten registrieren.

Laut der Heinrich-Böll-Stiftung ist Belgrad die erste europäische Hauptstadt, die nahezu flächendeckend von Kameras überwacht wird, die für den Einsatz mit automatisierter Gesichtserkennung geeignet sind. Sowohl in Belgrad, als auch in den Großstädten Niš und Novi Sad würde hauptsächlich Safe-Cities-Technologie von Huawei eingesetzt. Die Polizei nutze neben stationären Kameras auch Bodycams und in Fahrzeugen verbaute Videoüberwachung.

Allerdings gäbe es laut des serbischen Datenschutzbeauftragten keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung biometrischer Daten. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung von 2020 habe allerdings ergeben, dass bereits damals alle Personen, die gewisse Kameras passieren, biometrisch identifiziert wurden und die Polizei die Informationen nutzte, um Persönlichkeitsprofile aufzubauen. Laut der SHARE Foundation, einer Datenschutzorganisation aus Belgrad, hat die Polizei den Plan zugegeben, die Personalausweisdatenbank zu Identifizierungszwecken zu nutzen, berichtet ZDnet.

Großbritannien

Großbritannien hat ein extrem dicht ausgebautes Netz an Überwachungskameras für den öffentlichen Raum, zudem ist das Land auch beim Einsatz von Gesichtserkennung gegen große Menschenmengen ganz vorn dabei. Das geschah beispielsweise bei der Krönung von König Charles III im Mai 2023 und ebenfalls 2023 im Rahmen eines Formel-1-Rennens. Dabei wurde versucht, Klimaaktivist*innen vom Betreten der Rennstrecke abzuhalten.

In der Videoüberwachung des öffentlichen Raums von Großbritannien läuft eine Echtzeit-Gesichtserkennung permanent mit. Seit Ende März 2025 sind Menschen, die dort demonstrieren wollen, der Technologie noch hilfloser ausgeliefert. Da trat ein Gesetz in Kraft, das die Verhüllung des Gesichts auf Versammlungen zur Straftat macht. Es drohen 1.000 Pfund Strafe und ein Monat Gefängnis.

Türkei

Auch in der Türkei, wo zur Zeit größere Proteste stattfinden, spielt die Identifizierung von Demonstrierenden mittels automatisierter Gesichtserkennung für die Sicherheitsbehörden wohl eine wichtige Rolle. „Wenn du heute in der Türkei an einer Demonstration teilnimmst, wird dein Gesicht von einer Kamera erkannt und das System gleicht es mit deinem Profil in den sozialen Netzwerken ab.“ sagte Orhan Sener, ein Experte für digitale Technologien, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Dem Bericht zufolge holte die Polizei viele Demonstrant*innen zu Hause ab, nachdem sie anhand von Filmmaterial oder Fotos identifiziert worden waren.

Georgien

In Georgien werden Menschen, die Straßen blockieren, auf Basis von Kamerabildern verurteilt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Frank Sorge

Offiziell sind in Georgien nur der Flughafen und die Grenzkontrollpunkte mit Gesichtserkennungssystemen ausgestattet. Genutzt wird Technik des japanischen Konzerns NEC. 2023 wurde die Technologie mit Hilfe eines EU-Programms finanziert, berichtet biometricupdate.com.

Trotz der Restriktionen seien in den letzten Jahren 4.300 smarte Kameras im öffentlichen Raum installiert worden, hauptsächlich von den chinesischen Firmen Hikvision und Dahua, schrieb biometricupdate.com im Februar 2025. Berichten zufolge habe das Innenministerium zudem Gesichtserkennungstechnologie von Papillon Systems eingesetzt. Unbekannt sei, wer die Kameras kontrolliere und welche Funktionen sie böten.

In Georgien gibt es seit einiger Zeit große prodemokratische Proteste. Die Georgian Young Lawyers’ Association berichtete der NGO Civil Georgia im März von zahlreichen Fällen, in denen Menschen, die an Straßenblockaden teilnahmen, nur auf Basis von Kamerabildern identifiziert und verurteilt wurden. Dabei gehe es auch darum, Protestierende einzuschüchtern.

In einem anderen Fall sei ein Mensch mittels Überwachungskameras quer durch die Stadt verfolgt worden. Als die Person ein Dokument las, sei so nah herangezoomt worden, dass auch die Überwachenden mitlesen konnten. Laut Civil Georgia ist die Zahl der Kameras exponentiell gewachsen, vor allem in Gegenden, in denen häufig demonstriert werde.

Russland

Christoffer Horlitz von Amnesty International sagt: „In Russland beobachten wir schon seit Jahren, dass Gesichtserkennungstechnologien auf Protesten eingesetzt werden. Und das hat gruselige Ausmaße.“ Früher konnte man nach einer Demonstration, wenn man wieder zu Hause war, davon ausgehen, dass man diesmal unbeschadet davongekommen ist. Im heutigen Russland ist es möglich, dass noch Wochen nach einer Demonstration die Sicherheitsbehörden Beteiligte zu Hause oder am Arbeitsplatz aufsuchen und festnehmen.

Als Beispiel nennt er die Proteste nach der Beerdigung des Oppositionellen Alexej Nawalny im März 2024. Die NGO OVD-Info bestätigt die Praxis und hat seit 2021 knapp 600 Fälle gesammelt, in denen Demonstrationsteilnehmer*innen mittels Gesichtserkennung ins Visier der Behörden gerieten.

In Moskau und anderen russischen Städten werden U-Bahnen mit Gesichtserkennung überwacht, man kann sogar mittels Gesichtserkennung bezahlen. Es sei schon mehr fach vorgekommen, dass Menschen, die auf einer Demonstration von Gesichtserkennungstechnologie erfasst wurden, am U-Bahneingang identifiziert und festgenommen wurden, sagt Horlitz. Das hieße, dass die russischen Sicherheitsbehörden Zugriff auf eine Vielzahl von Kameras haben.

Horlitz berichtet auch von präventiven Festnahmen, bei denen Menschen, die als Demonstrationsteilnehmer*innen identifiziert wurden, vor erneuten Protesten von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. 141 präventive Festnahmen von Aktivist*innen allein in der U-Bahn hat OVD-Info gezählt.

2021 sind sogar drei Journalisten verhaftet wurden, nachdem sie von Gesichtserkennungssoftware bei einem Protest identifiziert wurden. Horlitz sagt: „Am Beispiel Russlands sehen wir einen deutlichen Abschreckungseffekt. Es werden mittlerweile weniger Menschen aus politischen Gründen verhaftet, weil es gerade auch einfach viel weniger Proteste gibt.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2023, dass die russische Praxis, Regimegegner mittels Gesichtserkennung zu verfolgen, die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre verletzt. Auslöser war die Festnahme eines Soloprotestierenden mit kritischem Schild, der mittels Gesichtserkennung in der U-Bahn identifiziert und anschließend verhaftet wurde.

Auch in Russland setzten in der Vergangenheit bereits private Akteure Gesichtserkennung gegen Protestierende ein. Mit der App findface.ru wurden bereits 2017 Regierungsgegner mit Foto, Namen und Link zu ihren Auftritten in Sozialen Netzwerken auf einer Website geoutet. Ein Geheimdienstnahes Internetportal hatte hochauflösende Panoramabilder von Demonstrationen zur Verfügung gestellt.

Palästina

Laut Christoffer Horlitz von Amnesty International ist Videoüberwachung in den israelisch kontrollierten Gebieten von Hebron und Ost-Jerusalem allgegenwärtig. „Das heißt, wenn ich auf einem Protest bin, der unliebsam ist und dann das nächste Mal durch einen Checkpoint gehen will, werde ich nicht durchgelassen“, sagt Horlitz.

An den Checkpoints arbeitet ein Gesichtserkennungssystem namens Red Wolf, das automatisch entscheidet, wer passieren darf, wer weitere Kontrollen über sich ergehen lassen muss und wer direkt festgenommen wird. Zusätzlich gibt es die Handy-App Blue Wolf, mit der Soldaten die Gesichter von Palästinenser*innen erfassen können.

Iran

In Iran werden Überwachungsaufnahmen mit Personalausweisfotos abgeglichen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Im autoritären Iran gilt es schon als Protest, wenn eine Frau ihr Kopftuch nicht ganz wie vorgeschrieben trägt. Gegen diese Form der Rebellion fährt das Regime auch einen exzessiven Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung auf.

Rest of World berichtet von Maryam, 30, die 2023 ohne Hidschab in einem Café saß. Nachdem die 22-jährige Mahsa Amini in Polizeigewahrsam gestorben war, weil sie das Kopftuch nicht korrekt trug, habe Maryam aus Protest gelegentlich ihren Kopf unbedeckt gelassen. Einige Monate nach dem Cafébesuch sei Maryam von einem Gericht vorgeladen worden, als Beweismittel gab es ein Foto des Cafébesuchs.

Maryam gehe davon aus, per Gesichtserkennung identifiziert worden zu sein, berichtet Rest of World. „Es gab keine andere Möglichkeit, mich zu erkennen“, wird Maryam zitiert. Das Regime habe zuvor bereits angekündigt, mit Gesichtserkennung gegen Kopftuchtragevergehen vorzugehen.

Der Sekretär der iranischen Zentrale für Tugendförderung und Lasterprävention habe erklärt, die Bilder würden mit der nationalen Datenbank für Personalausweise abgeglichen. Christoffer Horlitz von Amnesty International bestätigt, dass im Iran die Passfotos der Bürger*innen zum Abgleich mittels Gesichtserkennungstechnologie genutzt werden.

Laut Rest of World arbeiten zwei iranische Unternehmen bereits seit 2015 gemeinsam mit den Behörden an Gesichtserkennungstechnologie. Außerdem habe Iran Smartkameras von der chinesischen Firma Tiandy Technologies erworben. Angeblich wird auch mit Kameradrohnen Jagd auf Kopftuchverweigerinnen gemacht. Laut Christoffer Horlitz erhalten Frauen, die mittels Gesichtserkennungstechnologie ohne Kopftuch erwischt werden, automatisch eine SMS mit dem Hinweis, dass sie gegen die Vorschriften verstoßen hätten und einer Strafandrohung.

Auch im Iran wird Gesichtserkennung regelmäßig in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt. Es gibt Berichte von U-Bahn-Nutzer*innen, die Überwachungskameras passierten, woraufhin ihre Passfotos mit ihrem Namen auf einem Bildschirm erschienen. Ein Sprecher des entsprechenden Stadtrats habe anschließend erklärt, die Technologie werde ausschließlich zur Festnahme von „Regimefeinden“ eingesetzt, so Rest of World.

USA

In den USA ist automatisierte Gesichtserkennung bereits so selbstverständlich, dass sie in einigen Sportstadien zur Einlasskontrolle genutzt wird. Die Hälfte der US-Bürger*innen war bereits 2016 mit Foto in einer Gesichtserkennungs-Datenbank erfasst. Und sowohl staatliche Institutionen als auch Privatpersonen gehen mit der Technologie gegen Demonstrierende vor.

Die Strafverfolgungsbehörden setzten beispielsweise 2020 im Rahmen der Black-Lives-Matter-Proteste Gesichtserkennung ein. Mindestens ein Aktivist sollte in Folge dessen in seinem Zuhause von Staatsvertretern verhaftet werden, berichtet das gemeinnützige Online-Medium Rest of World. Christoffer Horlitz von Amnesty International sagt: „teilweise wurden die Demorouten so an den Überwachungskameras entlang gelegt, dass die gesamte Route überwacht wurde.“

Angeblich haben gleich sechs verschiedene Behörden Gesichtserkennung gegen die Black-Lives-Matter-Aktivist*innen eingesetzt, so das kanadische Medium Ricochet. Die eingesetzte KI ist Clearview AI, schreibt das politische Magazin Mother Jones. Die sei explizit dazu entwickelt worden, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit einer linken politischen Einstellung zu identifizieren und verfolgen. Allerdings hat das Unternehmen wohl auch 2021 bei der Aufklärung des Sturms auf das US-Kapitol eine größere Rolle gespielt. Auf seiner Website veröffentlichte es eine Fallstudie, die seine Rolle bei der Festnahme hunderter Randalierer hervorhob.

Zuletzt wurde zudem bekannt, dass in den USA auch Privatpersonen Gesichtserkennung gegen Demonstrierende einsetzen. Der Software-Entwickler Eliyahu Hawila hat eine Gesichtserkennungstechnologie namens Nesher AI entwickelt, die explizit dazu gedacht ist, propalästinensiche Demonstrierende zu identifizieren. Die Daten dieser Menschen werden mit der US-Regierung geteilt, in der Hoffnung, dass die Protestierenden daraufhin abgeschoben werden. Auch maskierte Menschen kann das Tool wohl erkennen.

China

Automatisierte Gesichtserkennung wird in China zur Kontrolle der Bevölkerung genutzt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Matrix Images

Dieses Land spielt eine Vorreiterrolle beim Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung. Die Technologie wird umfassend eingesetzt und ist hoch entwickelt. So kann sie beispielsweise automatisch Alarm schlagen, sobald Menschen zu einer ungenehmigten Versammlung zusammenkommen. Sie kann auch Uiguren von Han-Chinesen unterscheiden. Die uigurische Minderheit wird besonders stark mittels Kameraüberwachung kontrolliert.

In Chinas öffentlichem Raum sind Millionen von Überwachungskameras verteilt. Die werden auch eingesetzt, um Protestierende zu identifizieren, die dann mit einer Art Gefährderansprache von weiteren Protesten abgehalten werden sollen. Zwei Firmen, die weltweit führende KI-Kamerasysteme entwickeln, Hikvision und Huawei, stammen aus China. Hikvision ist ein Staatsunternehmen, Huawei wird vom Staat gefördert.

Die „Safe-Cities“-Technologie von Huawei wurde laut CBS News bereits 2019 nach Russland, Ukraine, Türkei, Aserbaidschan, Angola, Laos, Kasachstan, Kenia, Uganda, Frankreich, Italien und Deutschland vertrieben.

Indien

In Indien wurde 2024 Gesichtserkennung gegen Teilnehmer*innen von Bauernprotesten eingesetzt. Ein leitender Polizist sagte: „Wir haben sie mithilfe von Überwachungskameras und Drohnen identifiziert. Wir werden das Ministerium und die Botschaft bitten, ihre Visa und Pässe zu annullieren.“

Bereits 2019 wurden vor und nach Protesten, die sich gegen ein Gesetz richteten, das Muslime diskriminiert, Teilnehmer*innen von der Polizei festgesetzt. Angesichts der Menge der betroffenen Menschen und der im Einsatz befindlichen Überwachungskameras, vermuteten Aktivist*innen, dass Gesichtserkennung im Einsatz sei.

2020 gab es ebenfalls Proteste gegen das Gesetz und Unruhen im Nordosten Delhis. Laut dem dortigen Polizeipräsidenten wurden danach 775 Menschen festgenommen, von denen 231 mit Videoüberwachung identifiziert worden seien und 137 davon mit automatisierter Gesichtserkennung, so berichtet Rest of World. Laut Christoffer Horlitz von Amnesty International wurden in Indien auch Studierende, die zum ersten Mal auf einer Demo waren, dort per Gesichtserkennung identifiziert und nach der Veranstaltung an der Universität verhaftet.

Der indische IT-Forscher Srinivas Kodali sagte gegenüber Rest of World, dass Proteste in seiner Region sehr selten geworden seien, seit die Polizei Gesichtserkennung einsetzt. „Die Polizei verhaftet Menschen, bevor sie überhaupt zum Protestort kommen“. Die indische Internet Freedom Foundation überwacht den Ausbau der automatisierten Gesichtserkennung mit einem Projekt namens Panoptic.

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Author: Martin Schwarzbeck

#biometrie #gesichtserkennung #protestierende #verfolgt #weltweit #werden

2025-04-21

Gastbeitrag von #Heinz #Luediger: "Die #Illusion der #Zeit oder Wo #Kant irrte"

Hierbei spannt er einen „logischen Faden“ durch die #Philosophiegeschichte, der sich an den #metaphysischen #Begriffen des #Sein und #Werden orientiert und in der steilen #These mündet, dass die „Zeit“ mit der #Logik identisch sei. Aber dies soll Herr Luediger in seinem hier veröffentlichten #Essay lieber einmal selber darlegen.

Mehr auf: philosophies.de/index.php/2024

schwingende Uhren
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-18

Digitalisierung: Wie Verwaltung und Justiz automatisiert werden könnten

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

DigitalisierungWie Verwaltung und Justiz automatisiert werden könnten

Wenn es nach der schwarz-roten Koalition geht, soll sogenannte Künstliche Intelligenz die deutsche Bürokratie vereinfachen. Aber wie nutzen Justiz und Verwaltung KI bereits? Und was kann eigentlich schiefgehen?


18.04.2025 um 13:09 Uhr
Christoph Bock – in Öffentlichkeit2 Ergänzungen Generative Künstliche Intelligenz kann menschliche Urteilskraft nicht ersetzen – dafür aber Routineaufgaben? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Shotshop

Einfacher und digitaler soll die Verwaltung werden, so steht es im Koalitionsvertragsentwurf zwischen Union und SPD. Dabei soll sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) Deutschland zur „KI-Nation“ machen.

Doch wie können Verwaltung und Justiz KI einsetzen? Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags veröffentlichten dazu einen Kurzbericht, der auch Risiken bei KI-Nutzung aufarbeitet. Der Bericht definiert KI zwar breit, nutzt aber vorwiegend Beispiele in der Verwaltung, die nur aus dem Bereich generativer KI stammen. Die zunehmende Umdefinition der KI führt dazu, dass fast ausschließlich große Sprachmodelle beispielhaft angeführt werden.

Potentiale in der Verwaltung

Die Wissenschaftlichen Dienste beziehen sich in ihrem Kurzbericht auch auf Umfrageergebnisse. Im Auftrag von Google – selbst Anbieter im KI-Markt – führte die IW Consult eine Befragung durch, um die Möglichkeiten der KI-Nutzung in der Verwaltung zu ergründen. IW Consult ist ein arbeitgebernahes Wirtschaftsforschungsunternehmen, das von Wirtschaftsverbänden und Privatunternehmen finanziert wird.

Die Befragung bezog sich auf generative KI, also den Einsatz großer Sprachmodelle. Mehr als die Hälfte der Verwaltungsmitarbeiter*innen gab demnach an, generative KI bereits als Assistenz für Internetrecherchen, Übersetzungen und Datenanalysen zu nutzen. Der Studie nach könnte generative KI etwa 70 Prozent der Arbeitsplätze unterstützen und 12 Prozent teilweise oder vollständig automatisieren. Weiteres Potential sieht eine Fraunhofer-Studie in Verwaltungs-Chatbots, persönlichen KI-Assistenten und bei der Sachbearbeitung.

Generative KI in der Justiz

Auch in der Justiz interessiert man sich zunehmend für solche generativen KI-Systeme. Zum Beispiel forschen die Justizministerien Bayerns und Nordrhein-Westfalens gemeinsam an dem sogenannten Generativen Sprachmodell der Justiz. Es soll unter anderem Texte auf relevante Stellen durchsuchen und bei der Strukturierung von Gerichtsprozessen helfen. Die Ministerien wollen das Sprachmodell mit anonymisierten Daten aus beiden beteiligten Bundesländern füttern und nach erfolgreicher Entwicklung quelloffen zur Verfügung stellen.

In Niedersachsen wird an einem Werkzeug gearbeitet, das bei sogenannten Massenverfahren Routinearbeit übernehmen soll. Massenverfahren sind inhaltlich sehr ähnliche Prozesse wie zum Beispiel Asylverfahren oder Klagen wegen Flugverspätungen. Die generative KI soll diese Verfahren beschleunigen und den Gerichten helfen, schneller auf neue „Massenphänomene“ zu reagieren.

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg forscht daran, manuelle Anonymisierungsarbeiten überflüssig zu machen. Gerichte veröffentlichen teilweise ihre Urteile. Um die Privatsphäre der beteiligten Personen zu schützen, werden in den Urteilen persönliche Daten durch Kürzel ersetzt. Das neue KI-Modell der Friedrich-Alexander-Universität soll diese Arbeit automatisieren.

Risiken und Nebenwirkungen

Das am besten untersuchte Risiko generativer KI ist die hohe Fehleranfälligkeit und Unzuverlässigkeit im produktiven Einsatz. Im Bezug auf weitere Risiken der KI-Nutzung verweisen die Autor*innen auf den International AI Safety Report 2025 der Regierung des Vereinigten Königreichs. Dieser Bericht fokussiert wiederum auf generative KI. Demnach haben gefälschte Videos, Bilder und Tonaufnahmen das Potential, Personen beispielsweise durch Betrug gezielt zu schaden. Kriminelle könnten etwa die Stimme einer Person nachahmen, um Geld zu erpressen oder eine Überweisung zu verifizieren.

Generative KI-Systeme sind darauf spezialisiert, Muster in ihren Lerndaten zu erkennen und wiederzugeben. Die KI käut so diskriminierende Sprache und Verhaltensweisen einfach wieder, zum Beispiel gegenüber einem Geschlecht oder einer Kultur. Der „International AI Safety Report“ weist darauf hin, dass aktuelle generative KI-Systeme solche systematische Diskriminierung häufig reproduzieren.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist auf inhaltliche Angriffe auf generative KI-Modelle hin. Sogenannte Poisoning Attacks der Trainingsdaten können bewusste Fehlfunktionen herbeiführen. Privacy Attacks hingegen zielen darauf ab, Rückschlüsse auf Trainingsdaten zu ziehen.

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Author: Christoph Bock

#automatisiert #digitalisierung #justiz #konnten #verwaltung #werden

2025-04-18

Dorothea schrieb:
"Liebe Claudia,
Ich denke, dass das Konzept von "Leiblichkeit", "embodyment" und andere Begriffe aus Deinen Fachbüchern nicht so verständlich sind, wie Du hier voraussetzt ... es wäre schade, wenn die viele Arbeit von Dir nicht breit rezipiert wird..."
#Ja, #ich #weiss. #Ich #habe #vorgeschlagen, #hier #mane #Diskussion #zu #beginnen, #in #der #viele #kleine #Fragen #gestellt #werden, #um #auch #die #schwierigen #Ecken #des #neuen #Konzepts #zu #stemmen.

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