Edeka Betreiber Hieber unterliegt auf ganzer Linie
Das Arbeitsgericht Freiburg urteilte am 15.Mai, dass die Firma Hieber in Müllheim, ihren 2024 gekündigten Angestellten, Herrn S., wieder beschäftigen muss. Die darüber hinaus ausgesprochenen Hausverbote hob das Gericht auf.
Herr S. wurde kurz nach Ende der Probezeit gekündigt, nachdem bekannt wurde, dass er gerne einem Betriebsrat gründen wollte. Die Firma verfügt zwar über einen "Mitatbeiterrat", aber dieser ist gänzlich vom guten Willen der Firmenleitung abhängig. Zusammen mit den Kündigungen, erteilte man Herrn S. Hausverbote für die eigenen 16 Märkte.
Unter Vorsitz von Richterin Lisa Borrmann, hielt die Kammer weder die ordentliche, noch die fristlose Kündigung für rechtens.
Auch dem Antrag der Firma, bis zu einer endgültigen Entscheidung die Weiterbeschäftigung auszusetzen, erteilte die Kammer eine klare Absage. Der gegnerische Anwalt hatte angekündigt, man werde im Falle des Unterliegens durch die Instanzen gehen. Deshalb sei mit Unruhe unter den Beschäftigten zu rechnen, würde der Kläger, der unstreitig einen Betriebsrat hatte gründen wollen, vorerst weiter dort arbeiten dürfen, denn es gebe einen wunderbar funktionierenden Mitarbeiterrat.
Die Kosten des Verfahrens tragen die beklagten Firmen Hieber (u.a. Hieber's Frische Center KG).
Für @RDL berichtete ich über das Urteil: https://rdl.de/Arbeitsgericht_K%C3%BCndigungsschutz_Hieber_Edeka
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