#aussagen

2025-10-24

Andere beschimpfen, aber sich selber als totales gerieren: Typisch . Wenn man seinen geliebten neu zusammenschneidet (jedoch kein -), dann ist völlig von der Rolle. Die von zu sind belegt und faktisch richtig.

Trump bricht mit ab

tagesschau.de/ausland/amerika/

2025-10-20

Ein , der sich nicht über die seiner bewusst ist und seine rassistischen nicht zurücknimmt, gehört nicht an die einer . Da nützt auch ein nachträgliches zur gar nichts. Das nehme ich ihm nicht mehr ab.

verteidigt seine „“-Äußerung – bekennt sich aber zu weltoffenem
tagesspiegel.de/politik/ich-ha

2025-10-18

Das zeigt ja auch, dass alle, die von in sprachen, keinerlei von den wirklichen hatten und noch haben, aber direkt populistische tätigen, ohne den geringsten Schimmer einer zu haben, wie zum Beispiel. Sorry, aber das ist für mich , gepaart mit , was wir hier täglich erleben müssen.

Keine "nennenswerten Einsparungen" durch - | tagesschau.de

tagesschau.de/inland/innenpoli

Hubu.dehubude
2025-10-15

⚡ Opposition traut Aussagen der Regierung zur EU-Chatkontrolle nicht: Grüne und Linke warnen davor, dass die Bundesregierung ihr Nein zur "Chatkontrolle" noch aufweichen könnte.Dass sich auch Kollegen aus... hubu.de/?p=299092 |

2025-09-24

Man sollte versuchen, klarzumachen, dass 's volatile sich über Nacht ändern können, da sein keinerlei kognitiver Kohärenz folgt und keinerlei besitzt. Seine sind also nicht viel wert.
Er redet viel und tut wenig.

-: ++ meldet massiven Drohnenangriff ++ | tagesschau.de
tagesschau.de/newsticker/liveb

Alexandrina @ Real Scientists DErealscientists.de@bsky.brid.gy
2025-09-18

Es gibt dabei eine klassische Unterscheidung zwischen #Äußerungen und #Aussagen. Alles, was wir hören und lesen, sind im Grunde #Äußerungen. Viele Äußerungen haben einen typisierbaren Gehalt und verweisen auf ähnliche Argumente oder Ideen. Das ist dann die Aussage hinter der Äußerung.

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-08-04

Sommerinterview mit Markus Söder: Aussagen zu Bürgergeld und Flucht im Faktencheck

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Aktuell laufen die traditionellen Sommerinterviews von ZDF und ARD mit deutschen Spitzenpolitikerinnen und -politikern. Am 3. August 2025 war im ZDF der CSU-Parteivorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder zu Gast

Im Gespräch mit Moderator Wulf Schmiese ging es unter anderem um die Wahlergebnisse der Union und den Umgang mit Geflüchteten in Bayern. Nicht alle Antworten von Söder waren so nicht korrekt, für andere fehlen Belege. CORRECTIV.Faktencheck ordnet sie ein.

Schlechte Beleglage für Söders Behauptung, Hamas verhindere Zugang zu Hilfslieferungen in Gaza

„Die Hamas verhindert tatsächlich den Zugang – auch so offenkundig in den letzten Tagen vermittelt worden – zu Hilfsgütern.“

Bewertung: Unbelegt

Vor Beginn des Sommerinterviews befragte ZDF-Journalist Wulf Schmiese Söder zu seiner Haltung zu Israel. Söder erklärte, Deutschland sei engster Partner von Israel. Israel sei angegriffen worden und die Hamas halte bis heute Geiseln. Die Hamas veröffentlichte Propagandavideos mehrerer Geiseln in einem ausgehungerten Zustand. Die Terrororganisation verhindere in Gaza auch den Zugang zu Hilfsgütern, sagte Söder im Interview weiter.

Was genau Söder damit meint oder was seine Belege sind, bleibt unklar. Auf Nachfrage antworteten bis zur Veröffentlichung weder Söder, noch die CSU-Pressestelle. In den jüngsten Tagen berichtete etwa das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, über „Informationen“, wonach große Mengen an Hilfsgütern von der Hamas und kriminellen Organisationen zurückgehalten würden und erklärte gleichzeitig, dass Israel in der Pflicht stünde, die Versorgung im Gazastreifen sicherzustellen. Die DPA schreibt laut Tagesschau unter Berufung auf anonyme Experten, dass 50 bis 100 Prozent der Hilfsgüter, die in den Gazastreifen gelangen, von der Hamas oder anderen kriminellen Organisationen „abgezweigt“ würden. 

Die Quellenlage dazu ist jedoch unübersichtlich, die Beleglage schlecht. Denn es gibt auch gegenteilige Berichte. Bekannt ist: Zwischen Anfang März und Mitte Mai blockierte die israelische Regierung völkerrechtswidrig Hilfslieferungen nach Gaza vollständig. Seitdem kommt zwar wieder Nahrung durch die Vereinten Nationen und die von Israel und den USA unterstützte Gaza Humanitarian Foundation (GHF) in die Region, diese ist aber nicht ausreichend. Israel hatte der umstrittenen privaten Hilfsorganisation GHF im Mai die Ausgabe von Hilfslieferungen übertragen. In der Nähe ihrer Verteilzentren wurden in den letzten Monaten laut Medienberichten und UN-Angaben hunderte Palästinenserinnen und Palestinenser getötet.

Eine Begründung für den Einsatz der GHF war der angebliche systematische Diebstahl von UN-Hilfsgütern durch die Hamas. Die israelische Regierung lieferte dafür jedoch bislang keine ausreichenden Belege. Ende Juli gaben zwei hochrangige israelische Militärvertreter und zwei weitere anonyme Quellen gegenüber der New York Times an, die Hamas habe zwar kleinere Hilfsorganisationen bestohlen, das Militär habe aber nie Beweise für einen systematischen Diebstahl der UN-Hilfslieferungen durch die Hamas gefunden. Auch eine interne Analyse der US-Regierung, konkreter der US-Hilfsagentur USAID, , fand keine Belege für den von der israelischen Regierung behaupteten systematischen Diebstahl von Hilfsgütern durch die Hamas. Die UN hat die Behauptungen in der Vergangenheit immer wieder zurückgewiesen

CSU hatte zwar in Bayern das beste Wahlergebnis aller Parteien, nicht aber deutschlandweit

„Die CSU hat das beste Wahlergebnis erzielt aller Parteien in Deutschland […].“

Bewertung: Teilweise falsch

Vom Moderator auf ein „mieses“ Bundestagswahlergebnis angesprochen, widerspricht Söder: Die CSU habe „das beste Wahlergebnis aller Parteien in Deutschland“ erzielt. Das stimmt so nicht. Gewonnen hat die CSU in Bayern – das ist das einzige Bundesland, in dem die Partei antritt. Dort war sie mit rund 3,27 Millionen Erststimmen (41,2 Prozent) und rund 2,96 Millionen Zweitstimmen (37,2 Prozent) stärkste Kraft. So ein hoher Stimmenanteil in einem Bundesland war bei der Bundestagswahl 2025 nicht einmalig: In Sachsen und Thüringen erreichte die AfD im Vergleich mehr Stimmenanteile unter den Zweitstimmen, nämlich 37,3 und 38,6 Prozent.

Diese Stimmen bringen auf Bundesebene ein Ergebnis von 6,6 (Erststimmen) beziehungsweise 6,0 Prozent (Zweitstimmen) für die CSU. Auf Bundesebene ist die CSU in einer Fraktionsgemeinschaft mit der CDU, gemeinsam erreichten die Unionsparteien 28,6 Prozent der Zweitstimmen und damit die höchsten Stimmenanteile. Das ist das zweitschlechteste Wahlergebnis der Union seit 1949.

Bürgergeld hat kaum Einfluss auf die Beschäftigungsquote von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland

„Es muss zum Beispiel auch bei den Ukrainern dafür gesorgt werden, dass Ukrainer nicht mehr im Bürgergeld sind. Und zwar am besten nicht nur für die, die in der Zukunft kommen, sondern für alle, weil [Deutschland] das einzige Land der Welt ist, [wo] das so stattfindet. Deswegen sind bei uns auch so wenige Menschen aus der Ukraine in Arbeit, obwohl sie eine gute Ausbildung haben.“

Bewertung: Größtenteils falsch

Etwas mehr als 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer sind im März 2025 in Deutschland unter den Bürgergeldbeziehenden. Das geht aus dem aktuellen „Migrationsmonitor“ der Bundesagentur für Arbeit hervor, einem monatlichen Bericht. Geflüchtete aus der Ukraine können unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche Bürgergeld beziehen – eine Sonderregelung, die die aktuelle Regierung für neu ankommende Geflüchtete abschaffen will. Legt man die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom 31. Dezember 2024 zu Grunde, dann bedeutet das, dass von rund 1,1 Millionen ukrainischen Menschen 64,6 Prozent Bürgergeld beziehen. Narrative, die mit dieser oder ähnlichen Zahlen Stimmung gegen Geflüchtete machen wollen, gibt es immer wieder. Wie wir bereits in diesem Faktencheck zeigten, ist die Quote aber kein Hinweis auf Arbeitsverweigerung oder gescheiterte Integration. 

Auf die Frage, auf welche Zahlen sich Söder hier konkret bezieht, erhielten wir bis Veröffentlichung keine Antwort. In einer im November 2024 veröffentlichten Studie untersuchte die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Situation ukrainischer Geflüchteter im europäischen Vergleich. Demnach lag Deutschland mit einer Beschäftigungsquote von etwa 27 Prozent im ersten Quartal 2024 unter Ukrainerinnen und Ukrainern „im europäischen Mittelfeld“. Seit 2022 stieg die Quote laut der Bundesagentur für Arbeit. Im Mai 2025 hatten demnach knapp 35 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer eine Arbeit. Der Großteil von ihnen war sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Im Mai 2025 waren knapp 35 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer beschäftigt (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Deutschland ist außerdem nicht das einzige Land, das die Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer mit einer Sonderregelung sichert: In fast allen EU-Staaten haben ukrainische Geflüchtete einen besonderen Schutzstatus, in manchen erleichtert ihnen das den Zugang zum Arbeitsmarkt. In Belgien erhalten sie darüber hinaus beispielsweise staatliche Sozialhilfe. 

Wie steht es aber um Söders Behauptung, das Bürgergeld halte Ukrainerinnen und Ukrainer von der Arbeit ab? Dafür gibt es laut der Studie des IAB keine Belege. Vielmehr spielen demnach vor allem die Kinderbetreuung, soziale Netzwerke und auch gute Englischkenntnisse eine zentrale Rolle für die Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber berichteten wir bereits im August 2023 und zuletzt im Juli 2025.

Anders als von Söder behauptet, stellen die Forschenden in ihrer Studie fest, dass sich zwischen sozialen Transferleistungen, also Unterstützung wie das Bürgergeld, und der Beschäftigungsquote, nur ein „statistisch nicht signifikanter“ Zusammenhang ergab. Sie betonen, Deutschland habe gute Chancen, die Beschäftigungsquoten unter ukrainischen Geflüchteten weiter zu erhöhen: mit langfristig angelegten Integrationsstrategien. 

Weitere Faktenchecks zu den Sommerinterviews 2025 finden Sie hier, hier und hier.

Redigatur: Matthias Bau, Max Bernhard

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Author: Faktencheck-Redaktion

#aussagen #burgergeld #faktencheck #flucht #markus #soder #sommerinterview

Hubu.dehubude
2025-07-25

⚡ Ataman nennt Aussagen von Merz zu Regenbogenfahnen „fatal“: Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kritisiert den Umgang von CDU und CSU mit LGBTQI-Themen.Der wochentaz sa... hubu.de/?p=288637 |

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-07-23

Brantner im Sommerinterview: Aussagen zur Klimapolitik im Faktencheck

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Am 20. Juli war die Bundesvorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, beim . Es ging unter anderem um Klimaschutz, Energiepolitik und Patente. 

Einige Aussagen, etwa jene zu Patenten, halten einem Faktencheck stand. Bei ihrer Kritik an der Regierung und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gingen Brantners Aussagen teilweise zu weit. Ein Überblick. 

Aussagen von Brantner zum Klima- und Transformationsfonds größtenteils richtig

Es sei ärgerlich zu sehen, „dass diese Regierung so viel Geld hat wie nie zuvor und die Aufgaben damit nicht angeht, dass sie rumtrickst, dass sie Klimageld nutzt für Gas […]“.

Bewertung: Größtenteils richtig 

Brantner sagt, der Bundesregierung stehe „so viel Geld wie nie zuvor“ zur Verfügung – und bezieht sich auf einen Teil eines geplanten 500 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögens, das die Bundesregierung für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz eingerichtet hat. Konkret sind 100 Milliarden Euro davon für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bestimmt, um Investitionen in Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft zu finanzieren. Er ist laut Regierung „das wichtigste Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045“. 

Diese 100 Milliarden wirken auf den ersten Blick beachtlich, doch sie verteilen sich über zehn Jahre, was zehn Milliarden Euro jährlich ergibt. Angesichts der geschätzten Investitionsbedarfe von mehreren hundert Milliarden Euro für den Klimaschutz ist das eher ein begrenzter Beitrag. Zudem sind die Einnahmen des KTF aus dem Emissionshandel für 2025 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig – und ein Großteil davon bereits durch frühere Verpflichtungen gebunden – wie der Bundesrechnungshof kürzlich kritisierte. Er warnt trotz Sondervermögen vor einem knappen finanziellen Spielraum im Fonds.

Brantner wirft der Regierung weiter vor, sie trickse und verwende „Klimageld für Gas“. Tatsächlich zeigen CORRECTIV-Recherchen, dass das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) rund 20 Milliarden Euro als vermeintlich neue Klimamittel im KTF ausgewiesen hat – obwohl diese Gelder dort bereits veranschlagt waren. Durch diesen buchhalterischen Trick entsteht der Eindruck zusätzlicher Investitionen, obwohl real kein neues Geld bereitgestellt wird. Gleichzeitig plant die Regierung, KTF-Gelder für andere Haushaltszwecke abzuziehen.

Außerdem sollen KTF-Mittel künftig zweckentfremdet werden: So plant die Regierung, die sogenannte Gasspeicherumlage nicht länger von Gaskunden finanzieren zu lassen, sondern aus dem KTF zu begleichen. Damit fließen Gelder aus dem Klimafonds in fossile Infrastruktur – entgegen seinem eigentlichen Zweck. Brantners Vorwürfe bezüglich Intransparenz und Zweckentfremdung der Klimamittel lassen sich somit belegen.

Aussagen zu Katherina Reiche sind überspitzt – Wirtschaftsministerin setzt nicht „komplett“ auf fossile Technologien

„Wenn man sieht, dass Frau Reiche komplett auf die fossilen Technologien setzt, die neuen kaputt macht, man sieht, es gibt die Speichertechnologien, die sich entwickelt haben […] sie macht das alles wieder rückgängig, setzt rein auf Gas.“

Bewertung: Teilweise falsch

Brantner behauptet, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) „komplett auf fossile Technologien setzt“ und die Energiewende rückgängig mache. Damit spitzt sie eine Kritik zu, die sie zuvor schon gegenüber der Rheinischen Post geäußert hatte.

Tatsächlich kündigte Reiche drei Tage nach Amtsantritt neue Gaskraftwerke mit einer Leistung von mindestens 20 Gigawatt an, die nicht einmal auf Wasserstoff umrüstbar sein müssen. Dies wäre ein Rückschritt gegenüber den Plänen von Vorgänger Robert Habeck (Grüne). Doch die Umsetzbarkeit ist fraglich: Der Zubau unterliefe laut Spiegel die EU-Leitlinien für Energiebeihilfen. 

Brantner behauptet weiter, Reiche mache neue Technologien „kaputt“. Tatsächlich lehnt die Ministerin weder erneuerbare Energien noch ihre Speicherung komplett ab: So erklärte Reiche der Nachrichtenagentur DPA, „wir brauchen die Erneuerbaren für die Dekarbonisierung“. Auch Stromspeicher seien ein Teil der Lösung, reichten aber alleine nicht aus. 

Richtig ist, dass Reiche die Schlüsselrolle erneuerbarer Energien infrage stellte. Sie nannte den Ausbau „völlig überzogen“ und kündigte einen „Realitätscheck“ der Energiewende an, um deren Kosten zu senken. 

Unklar ist die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Laut Koalitionsvertrag will die Regierung das sogenannte „Heizungsgesetz“ abschaffen. Gemeint ist eine Änderung von 2023, wonach neu eingebaute Heizungen unter bestimmten Voraussetzungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Reiche stellt diese Vorgaben infrage: Etwa will die Ministerin das Betriebsverbot für alte Öl- und Gaskessel aufheben, fossile Heizungen könnten so unbegrenzt weiterlaufen. Doch das könnte das im Koalitionsvertrag festgelegte Klimaneutralitätsziel 2045 beeinträchtigen. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen am GEG die Regierung wirklich vornimmt.

Reiche war vor ihrem Ministerposten in der Energiewirtschaft tätig und steht im Ruf, seit ihrem Amtsantritt Klimaschutzziele zu untergraben und fossile Energieträger erneuerbaren vorzuziehen.

Deutschland zählt weltweit zu den führenden Patent-Nationen – Zahlen variieren je nach Statistik

„Wir haben ein Prozent der Bevölkerung, zwölf Prozent der Patente weltweit.“

Bewertung: Richtig

Die Moderatorin sagt bei Minute 10:50, Merz habe den Grünen während des Wahlkampfes  vorgeworfen, es mit dem Klimaschutz übertrieben zu haben. Darauf erwidert Brantner, dass Merz den Ernst der Lage beim Klimaschutz nicht erkenne und kritisiert die fehlenden Ambitionen des Bundeskanzlers für Deutschland: „Wenn Merz sagt: ,Wir sind ein Prozent der Bevölkerung, deswegen müssen wir nichts tun‘. Ich sage mal: ,Wir haben ein Prozent der Bevölkerung, zwölf Prozent der Patente weltweit.‘“ Ihr Ziel sei es, dass Deutschland Maßstäbe setze und bei den Klima-Technologien vorne dabei sei.   

Aber hält Deutschland so viele Patente? Auf Nachfrage verweist die Pressestelle der Grünen auf eine Reuters-Meldung zum Patentindex für 2024 des Europäischen Patentamts, zu dem auch weitere Medien berichteten. Laut dessen Daten (Excel-Datei archiviert) meldete Deutschland letztes Jahr tatsächlich 12,6 Prozent der weltweiten Patente an. Betrachtet man die erteilten Patente, sind es sogar 14,2 Prozent. 

Laut der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hatte Deutschland 2024 dagegen nur einen Anteil von 6,1 Prozent an den Anmeldungen – Platz fünf weltweit. Es kommt also darauf an, welche Statistik man betrachtet. Insgesamt hielt Deutschland 2023 laut der WIPO-Statistik rund 930.000 Patente und belegte auch damit Rang fünf.  

Daten der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) für 2023 zeigen: Deutschland gehört auch bei Patenten für erneuerbare Energien zu den führenden Nationen – allerdings weit hinter China und den USA. 

Weitere Faktenchecks zu den Sommerinterviews 2025 finden Sie hier und hier.

Redigatur: Steffen Kutzner, Paulina Thom

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Author: Gabriele Scherndl

#aussagen #brantner #faktencheck #klimapolitik #sommerinterview

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-07-22

Gehalt, Kriminalität und Merz: Aussagen von Alice Weidel beim Sommerinterview im Faktencheck

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Politik

Gehalt, Kriminalität und Merz: Aussagen von Alice Weidel beim Sommerinterview im Faktencheck

Das Sommerinterview von Alice Weidel in der ARD wurde von lauten Demonstrationen gestört. Dazu – und zu anderen Themen – stellte Weidel mehrere falsche oder unbelegte Behauptungen auf.

von Max Bernhard
, Sara Pichireddu
, Gabriele Scherndl
, Sophie Timmermann

22. Juli 2025

Alice Weidel beim diesjährigen Sommerinterview in der ARD. Die AfD-Parteichefin sprach darin unter anderem über Migration, Kriminalität und Demonstrationen. Mehrere Aussagen halten einem Faktencheck nicht stand. (Foto: DTS-Agentur / Picture Alliance)

Am 20. Juli stellte sich Alice Weidel den Fragen der ARD im SommerinterviewWir haben mehrere Behauptungen von Weidel im Faktencheck geprüft.

Aussagen, die sie im Interview tätigte, etwa zum Thema Migration, waren falsch, wieder anderen fehlte Kontext. Auf Rückfragen von CORRECTIV.Faktencheck antwortete sie bis zur Veröffentlichung dieses Faktenchecks nicht.

Ob Merz Wahlversprechen gebrochen hat, steht noch aus 

„Ich habe Friedrich Merz als Lügenkanzler bezeichnet, weil er alle Wahlversprechen gebrochen hat, die er von sich gegeben hat. Er hat versprochen das Heizungsgesetz abzuschaffen – ist nicht mehr. Er hat die Migrationswende versprochen, auch das ist abgeräumt.“

Bewertung: Unbelegt

Alice Weidel behauptet direkt zu Anfang, Friedrich Merz habe seine Wahlversprechen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und um Migration gebrochen. Für so eine Bilanz ist es allerdings zu früh. 

Das GEG, umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt, wurde 2020 von der Großen Koalition beschlossen und 2023 von der Ampel-Regierung reformiert. Es war eines der größten Streitthemen während der Ampel-Regierungszeit und ein umstrittenes Wahlkampfthema, zu dem auch immer wieder Falschmeldungen kursierten. Friedrich Merz positionierte sich immer wieder klar gegen das Gesetz. Und – obwohl es um die Formulierung Diskussionen gegeben haben soll – steht im Koalitionsplan: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“. Das neue Gebäudeenergiegesetz soll „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden. 

Wie genau das aussehen soll, bleibt offen, einige Änderungen wurden allerdings schon angestoßen. So verkündete Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) im Mai in ihrer Regierungserklärung, „die Technologieverbote der letzten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zurücknehmen“ zu wollen. Dazu gehöre als erste Maßnahme das „Betriebsverbot für Heizkessel abzuschaffen“. In Paragraph 72 des GEG ist geregelt, dass  Gebäudeeigentümer ihre Heizkessel nicht mehr betreiben dürfen, wenn diese mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind.

Dennoch bleibt die Union bei dem Thema vage. Auf Nachfrage an die Regierung, zum Stand des Vorhabens, erhielten wir keine Rückmeldung. 

Und wie sieht es beim Thema Migration aus? Hierzu heißt es im Koalitionsvertrag, man wolle „die irreguläre Migration wirksam zurückdrängen“ und etwa den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre komplett aussetzen. 

Das wurde vom Bundesrat im Juli gebilligt. Ebenfalls wurde eine Aussetzung der Einbürgerung nach drei Jahren beschlossen. Innenminister Dobrindt (CSU) ordnete zudem die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze an – was Fachleute allerdings als rechtswidrig betrachten. Weidels Aussage, Merz habe alle seine Wahlversprechen gebrochen, trifft so also nicht zu. 

Warum Berlin so viele Einbürgerungsanträge abarbeitet und das nichts mit Merz zu tun hat

„Wir lesen heute in der Bild-Zeitung nur noch eins […]: Dass das CDU-regierte Berlin jetzt sogar Mindestquoten für Einbürgerungen hochgesetzt hat von letztem Jahr 20.000, dieses Jahr auf 40.000.“

Bewertung: Fehlender Kontext

Im Zuge des Gesprächs rund um Wahlversprechen von Merz sagt Weidel auch: Das CDU-geführte Berlin habe seine „Mindestquoten“ für Einbürgerungen von 20.000 auf 40.000 erhöht. Doch mit Merz als Bundeskanzler, wie Weidel suggeriert, haben die Vorgaben nichts zu tun. 

Weidel bezieht sich offenbar auf einen Bild-Artikel vom 20. Juli 2025, in dem es um ein internes Protokoll aus dem Berliner Landesamt für Einwanderung geht. Demnach seien in der ersten Jahreshälfte 2025 20.060 Einbürgerungen durchgeführt worden, damit liege man „bestens im Plan für das Ziel von 40.000 Einbürgerungen insgesamt im Jahre 2025“.

Engelhard Mazanke, Direktor des Landesamtes für Einwanderung, bestätigt über einen Sprecher gegenüber CORRECTIV.Faktencheck, dass dieses interne Protokoll echt sei. Diese Ziele würden unter anderem von ihm, Mazanke, vorgegeben und würden sich etwa nach Personalressourcen und den rechtlichen Rahmenbedingungen richten. Eine politische Vorgabe habe es nicht gegeben. Dieses Jahresziel ist seit Januar 2025 bekannt, schon damals schrieb die Stadt Berlin in einer Pressemeldung davon. 

Sondern, so schreibt Mazanke, mit der Digitalisierung des Verfahrens – die Einbürgerungsstelle hatte laut Pressemeldung Anfang 2024 40.000 offene Verfahren in Aktenform von den Bezirken übernommen. Die Akten mussten erst einmal digitalisiert werden. Das habe bis Juni 2024 gedauert. Auch die geänderte Gesetzeslage erlaubt jetzt schneller Einbürgerungen: Im Juni 2024 trat eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Es ermöglicht die Einbürgerungen in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren und erlaubt in mehr Fällen als bisher die Mehrstaatigkeit. 

Das Ziel von 40.000 Einbürgerungen in diesem Jahr ist also eine administrative Zielvorgabe, bei der übernommene und neue Anträge abgearbeitet werden.

Falsche Angaben zu ausreisepflichtigen Syrern

„Dann müssen wir ausreisepflichtige Menschen abschieben. Wir haben beispielsweise 215.000 Syrer, das ist eine Großstadt, die ausreisepflichtig sind.“

Bewertung: Falsch 

Dass 215.000 Syrer in Deutschland ausreisepflichtig seien, wie Weidel behauptet, stimmt nicht. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) liefert auf Anfrage die aktuellsten Daten. Demnach hielten sich bis zum 30. Juni 226.506 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf. Davon seien aber nur 11.000 syrische Staatsangehörige. 

Ausreisepflichtig sind zum Beispiel Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Die große Mehrheit syrischer Personen, die ausreisepflichtig sind (9.997 laut Bamf), hat jedoch eine Duldung, das bedeutet, die Personen dürfen nicht abgeschoben werden.

Das Bamf hatte nach dem Sturz des Assad-Regimes Asylanträge aus Syrien Ende 2024 ausgesetzt. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe darf die Behörde die Asylanträge jedoch nicht länger aufschieben. Insgesamt befanden sich laut Bamf bis Ende Juni 2025 958.561 syrische Staatsangehörige in Deutschland.

Zulagen für Vorstände der AfD-Fraktion liegen teils über dem Niveau anderer Parteien

„Wir sind die einzige Fraktion, die transparent ist [was die Entlohnung der Vorstände angeht] […] das Gehalt der Vorstände und auch der Vorsitzenden [wurde] auf das übliche Niveau der anderen Fraktionen und Parteien angehoben.“

Bewertung: Falsch

Ende Juni hat die AfD die Zulagen der AfD-Partei- und Fraktionschefs Alice Weidel und Tino Chrupalla auf 12.000 Euro verdoppelt, die des restlichen Fraktionsvorstands auf 6.000 Euro. Das entspricht 100 beziehungsweise 50 Prozent der monatlichen Diät für Bundestagsabgeordnete. Weidel und Chrupalla bekommen demnach zusätzlich zum regulären Abgeordnetengehalt in Höhe von 12.000 Euro pro Monat plus der steuerfreien Kostenpauschale von rund 5.300 Euro pro Monat noch einmal 12.000 Euro zusätzlich. Angesprochen auf die Erhöhung sagte Weidel im Interview bei Minute 7:55, ihre Fraktion sei die einzige, die bezüglich dieser Entlohnung transparent sei. Außerdem hätte die Partei mit der Erhöhung nur die Gehälter an das „übliche Niveau der anderen Fraktionen und Parteien“ angepasst. 

Beides ist falsch. Die AfD hatte die Erhöhung der Gehälter gar nicht selbst bekannt gegeben, sondern sie wurde erst durch einen Bericht von T-Online öffentlich. Auf eine Anfrage dazu, ob diese Zulagen auch von der Fraktion selbst veröffentlicht werden, antwortete diese nicht. Andere Parteien sind teils transparenter. So machen die Grünen die prozentualen Zulagen für Fraktionsmitglieder auf ihrer Webseite öffentlich. „Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und stellvertretende Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage in Höhe von 50, 37,5, 25 und 20 Prozent einer monatlichen Diät“, heißt es dort. Die Zulagen liegen also unter denen der AfD. 

Aus CDU/CSU-Kreisen heißt es, die Höhe der Gesamtleistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen sei öffentlich und in der jährlichen Rechnungslegung der Fraktion zu finden. Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Funktionen würde aber nicht veröffentlicht. Die aktuellsten Zahlen liegen für das Jahr 2023 vor (Seite 6). Damals lag dieser Betrag für die CDU/CSU-Fraktion bei rund zwei Millionen Euro. 

erklärte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Carsten Linnemann, dass er auf seine Zulage freiwillig verzichtet habe. Der ebenfalls stellvertretende Vorsitzende Sepp Müller erhielt laut Angaben auf seiner Webseite von 2022 30 Prozent der Abgeordnetendiät als Zulage – weniger also als die 50 Prozent bei der AfD. 

Die Nichtregierungsorganisation Transparency International kritisierte zuletzt die fehlende Transparenz mancher Fraktionen. Wie das RND berichtet, macht auch die SPD die Aufschlüsselung der Zulagen nicht öffentlich. Einzelne SPD-Politikerinnen und Politiker erwähnen ihre Zulagen, nennen aber nicht deren Höhe. Laut dem Finanzbericht von 2023 lagen die Ausgaben damals bei der SPD insgesamt bei rund 1,8 Millionen Euro. Die SPD-Fraktion antwortete nicht auf eine Anfrage zur Höhe der Zulagen.

Die Linke zahlt keine Zulagen mehr, wie der Fraktionsvorsitzende Sören Pellmann auf seiner Webseite erklärt. Auch Ina Latendorf, erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke, erklärte auf Nachfrage, dass Vorstandsmitglieder inklusive den Vorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführung keine Zulagen für diese Tätigkeiten erhalten. 

Fazit: Die AfD-Fraktion hat ihre Zulagen selbst soweit bekannt nicht öffentlich gemacht. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD machen die einzelnen Zulagen ebenfalls nicht öffentlich. Deshalb lässt sich auch nicht nachvollziehen, ob die der AfD-Fraktion auf demselben Niveau liegen. Die Grünen und Die Linke machen Zulagen, beziehungsweise die Abwesenheit dieser, öffentlich und zahlen weniger als die AfD-Fraktion. Dass die AfD als einzige Fraktion die Gehälter transparent mache und die Gehälter nur den anderen Fraktionen angepasst habe, ist somit falsch. 

Paragraf 18 im Asylrecht wird von Unionsrecht überlagert – Weidel spart das aus

„Remigration ist die Einhaltung von Recht und Gesetz. Und die Einhaltung von Recht und Gesetz bedeutet nach unserem Asylgesetz, Artikel 18, dass jeder, der aus einem sicheren Drittstaat zu uns kommt, abzuweisen ist.“

Bewertung: Falsch

Weidel spricht außerdem über den Begriff der „Remigration“ und sagt, es gehe dabei lediglich um die Einhaltung von Recht und Gesetz. Das deckt sich nicht mit den Angaben im AfD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Dort steht, das Konzept umfasse Maßnahmen, „die bereits heute der geltenden Rechtslage entsprechen oder sich jedenfalls mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen lassen“, es ist also auch von Gesetzesänderungen die Rede.

Im Anschluss spricht Weidel von Paragraf 18 des Asylgesetzes und behauptet, dass demnach „jeder, der aus einem sicheren Drittstaat zu uns kommt, abzuweisen ist.“ Damit lässt Weidel außer Acht: Im selben Paragraf steht, dass unter bestimmten Umständen von einer Zurückschiebung einer asylsuchenden Person aus einem sicheren Drittstaat abzusehen ist. Etwa dann, wenn Deutschland nach Unionsrecht für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Dann dürfe, so schreibt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, Deutschland eine Person an der Grenze nicht abweisen, die Einreise müsse gestattet werden. Relevant sei dabei die Dublin-III-Verordnung. In einem Dublin-Verfahren muss dann geprüft werden, ob Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

Der von Weidel angesprochene Abschnitt im Paragraf 18 sei „totes Recht“, sagt dazu auf Anfrage Rechtswissenschaftlerin Anuscheh Farahat. „Diese Vorschrift kann nicht zur Anwendung kommen, sobald eine Person Asyl beantragt, weil dann immer ein Dublin-Verfahren durchgeführt werden muss.“ 

Auch das Verwaltungsgericht Berlin schrieb in einem Urteil rund um Zurückweisungen an der deutschen Grenze, dass der von Weidel angesprochene Teil des Paragrafens durch die Dublin-III-Verordnung verdrängt werde – sogar dann, wenn die Person, die den Asylantrag stellt, sich noch nicht in Deutschland, sondern noch an der Grenze oder in der Transitregion befindet. 

Wie „Remigration“ als ein verharmlosender Tarn- und Funktionsbegriff der völkischen Ideologie verwendet wird, erklären wir hier

Für steigende Messerkriminalität in den letzten 10 Jahren, wie Weidel behauptet, gibt es keine Belege

„Wenn ein Gericht hingeht und dann auch vor Gericht in irgendeiner Art und Weise es gelten lässt, dass […] ich die Messerkriminalität in unseren Landesgrenzen, die Entwicklung derselben, die letzten zehn Jahre ganz klar beleuchte […] und sage, dass wir hier ein migrantisches Problem haben, das wir vorher nicht hatten, was importiert wurde, dann wird das gleich aufgegriffen und auch vor Gericht gebracht.“

Bewertung: Unbelegt

Weidel wiederholt eine Behauptung, die immer wieder zur Stimmungsmache gegen Ausländerinnen und Ausländer herangezogen wird. Im September 2024 behauptete beispielsweise , Menschen mit Migrationshintergrund würden sechsmal häufiger „zum Messer greifen“ als Deutsche. Das ist falsch

Weidel führt im Interview keine Quelle für ihre Aussage an. Auf Nachfrage dazu antwortete sie bis zur Veröffentlichung nicht. Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), noch der Jahresbericht der Bundespolizei 2023, auf den Auf1 sich bezog, treffen Aussagen über Menschen mit Migrationshintergrund. Für Vergleiche, wie häufig Ausländer oder Deutsche Straftaten begehen, sind die Zahlen nur begrenzt aussagekräftig. Die kriminologische Forschung zeigt, dass nicht die Herkunft eines Menschen oder seine Staatsbürgerschaft entscheidend sind für die Begehung von Straftaten, sondern Faktoren wie Gewalterfahrung, Bildungsniveau oder Armut.

Die PKS erfasst als Messerkriminalität Taten, „bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt“ wird, heißt es in einer Pressemitteilung. Einen Anstieg der vergangenen zehn Jahre, wie Weidel ihn gesehen haben will, kann die Statistik aber schon methodisch nicht liefern. Erst seit dem 1. Januar 2024 werden Angriffe mit Messern einheitlich in der Statistik erfasst, wie eine Sprecherin des BKA uns erklärte. Ein Vergleich von aktuellen Zahlen mit Vorjahren ist also irreführend.

Die PKS unterscheidet zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen – zu letzteren gehören aber auch etwa Touristinnen und Touristen, Grenzpendelnde und Stationierungskräfte. Sie bietet also von vorneherein keine klaren Daten über Geflüchtete oder Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland. Ganz abgesehen davon, dass die Tatverdächtigen in dieser Statistik stets nur eben genau das sind: Verdächtige, die noch keinen Gerichtsprozess durchlaufen haben oder verurteilt wurden. 

Von der Forschung belegt ist, dass 2022 im Vergleich zu 2013 etwas mehr Jugendliche gelegentlich ein Messer bei sich haben, unabhängig davon, ob ein Migrationshintergrund vorliegt oder nicht. Das schreibt etwa der Mediendienst Integration. Was der Grund für diese Bewaffnung sei, sei aber noch nicht ausreichend erforscht. 

Von deutschen Bürgergeldbeziehenden haben nicht drei Viertel einen Doppelpass

„Die Hälfte der Bürgergeldempfänger sind Ausländer. Die haben nie in dieses Sozialsystem eingezahlt. Und die andere Hälfte hat zu drei Vierteln einen Doppelpass. Sie haben Migrationshintergrund.“

Bewertung: Größtenteils falsch

In den Wochen vor dem Interview kursierten bereits ähnliche Behauptungen in den sozialen Medien – mit dem Thema Bürgergeld wird immer wieder gegen migrantische Personen Stimmung gemacht. Bevor wir auf die Zahlen schauen, müssen zunächst die von Weidel genutzten Begriffe differenziert werden: „Menschen mit Migrationshintergrund“ ist nicht gleichbedeutend mit „Menschen mit Doppelpass“. 

Die Bundesagentur für Arbeit – zuständig für das Bürgergeld und Daten über die Beziehenden – bezeichnet in ihren Statistiken diejenigen als Menschen mit Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Menschen müssen also selbst gar keine Migration erfahren haben, um trotzdem in der Statistik als „Mensch mit Migrationshintergrund“ zu zählen. Das entspricht auch der Definition des Statistischen Bundesamts.

Ein Deutscher oder eine Deutsche mit „Doppelpass“, wie Weidel formuliert, hat dagegen neben der deutschen Staatsbürgerschaft noch eine weitere. Diese Gruppen haben Überschneidungen, sind aber nicht identisch: 2024 lebten in Deutschland insgesamt rund 3,1 Millionen Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit und 25,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. 

Es stimmt, dass etwa die Hälfte der Beziehenden von Bürgergeld Ausländerinnen und Ausländer sind: 48 Prozent, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Von den 52 Prozent der deutschen Beziehenden sollen laut Weidel drei Viertel einen Doppelpass haben. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit schreibt uns, dass es zu Bürgergeldbeziehenden mit doppelter Staatsbürgerschaft keine Daten gibt.

Auch Weidels Behauptung drei Viertel der deutschen Beziehenden hätte einen Migrationshintergrund stimmt nicht: Eine Aufschlüsselung nach Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil ist zugewandert) und Migrationserfahrung (selbst zugewandert) zeigt: Der überwiegende Teiler deutschen Beziehenden – in der Grafik in Gelb dargestellt – hat keinen Migrationshintergrund. 

Zu behaupten, ausländische Menschen würden in Deutschland nicht in das Sozialsystem einzahlen, ist ebenfalls irreführend: Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren in Deutschland im vierten Quartal 2024 etwa 5,7 Millionen Ausländerinnen und Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt – also in etwa jeder Zweite. Das sind etwa 16 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. 

Weidel suggeriert, Demonstration gegen sie sei durch Steuergelder finanziert

Während des Interviews waren im Hintergrund Demonstrierende zu hören und zu sehen. Der lautstarke Protest richtete sich gegen die AfD und die Einladung Weidels zum Interview. Bei Minute 12:30 sagt Weidel, man wisse nicht, ob diese Demonstration mit Steuergeldern über „irgendwelche NGOs angeschoben“ sei. 

Dass Menschen, die gegen die AfD oder gegen rechts demonstrieren, bezahlt würden, wird immer wieder behauptet. Angebliche Belege dafür stellten sich aber in der Vergangenheit immer wieder als falsch heraus, wie CORRECTIV.Faktencheck schon mehrfach berichtet hat. Lediglich in Einzelfällen wurden Demonstrationen gegen Rechtsextremismus tatsächlich finanziell unterstützt, wie 2015 in Brandenburg. Auch die AfD hat in der Vergangenheit Demonstrierende bezahlt.  

Die Demonstration während des Interviews war nicht angemeldet, zitiert T-Online einen Polizeisprecher. Organisiert wurde sie vom Zentrum für Politische Schönheit. Auf Fotos von dem Protest waren außerdem Personen zu sehen, die Westen des Vereins Omas gegen Rechts trugen. 

Das Zentrum für Politische Schönheit ist spendenfinanziert und hat laut einer Antwort der Bundesregierung 2021 keine Förderung durch die Bundesregierung erhalten (Seite 15). Das erklärte uns auch eine Vertreterin auf Nachfrage: „Das Zentrum für Politische Schönheit hat nicht einen Cent an staatlichen Fördermitteln erhalten. Weder in der Vergangenheit noch im Zusammenhang mit der Aktion am vergangenen Sonntag.“   

Der Verein Omas gegen Rechts distanzierte sich auf Nachfrage, und erklärte, dass die Protesaktion nicht von ihm stamme. Es sei auch nicht bekannt, wer daran teilgenommen habe. Der Verein erhalte keine staatliche Förderung und finanziere sich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Einzelne Regionalgruppen erhielten in der Vergangenheit auch in geringem Umfang Förderung durch die Bundesregierung, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Seite 62) von August 2024 hervorgeht. 

Die Protestaktion gegen Weidel und das Interview mit ihr wurden also nicht „mit Steuergeldern angeschoben“.

Redigatur: Steffen Kutzner, Paulina Thom

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Author: Gabriele Scherndl

#alice #aussagen #faktencheck #gehalt #kriminalitat #sommerinterview #weidel

Hubu.dehubude
2025-06-04

⚡ CDU-Generalsekretär korrigiert Aussagen zur Aktivrente: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat Interviewaussagen des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Hendrik Hoppens... hubu.de/?p=281303 |

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-03

Zurückweisungen an der Grenze: Was sagen Fachleute zu Dobrindts Aussagen?

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln


Politik

Zurückweisungen an der Grenze: Was sagen Fachleute zu Dobrindts Aussagen?

Innenminister Alexander Dobrindt ordnete im Mai an, dass Asylsuchende an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden sollen. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte nun in drei Fällen, dass das nicht rechtmäßig ist. Dobrindt will dennoch an der Maßnahme festhalten. Seine Aussagen zu dem Beschluss sind jedoch fragwürdig.

von Matthias Bau

03. Juni 2025

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will weiterhin Zurückweisungen an der deutschen Grenze durchführen, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren anders urteilte (Kay Nietfeld / DPA / Picture Alliance)

Am 2. Juni erklärte das Berliner Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren die Zurückweisungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtswidrig. Im Anschluss erklärte Innenminister Alexander Dobrindt, man werde trotz des Gerichtsurteils an der Praxis festhalten. 

Der Minister sagte, das Gericht habe lediglich einen Einzelfallbeschluss gefasst und man strebe nun ein „Hauptsacheverfahren“ an. Man müsse, so interpretierte Dobrindt den Beschluss des Gerichts, die eigenen Maßnahmen lediglich besser begründen. „Wir sehen, dass die Rechtsgrundlage gegeben ist und werden deswegen weiter so verfahren, ganz unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung“, schloss er.

CORRECTIV.Faktencheck hat mit Fachleuten über die Behauptung Dobrindts gesprochen. Fazit: Es ist unklar, ob es zu einer erneuten Verhandlung über die Zurückweisungen kommen wird. Das Gericht sah, ebenso wie die kontaktierten Fachleute, die Zurückweisungen als rechtswidrig an – auch über die Einzelfälle hinaus. 

Worum geht es in dem Beschluss?

Am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt, kündigte Innenminister Alexander Dobrindt an, dass man Asylsuchende an der deutschen Grenze zurückweisen werde. Dafür habe er eine anderslautende mündliche Anweisung aus dem Jahr 2015 rückgängig gemacht. Zuständig für die Zurückweisung ist die Bundespolizei, die mehr Beamtinnen und Beamte an die Grenze schickte.

Wie genau diese Kontrollen begründet werden sollen, war bereits im Mai unklar. Die Praxis wurde vielfach kritisiert und ihre Rechtmäßigkeit in Frage gestellt. Denn Deutschland ist nach der Dublin-III-Verordnung der EU dazu verpflichtet, zu prüfen, ob Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein Asylverfahren in Deutschland oder in einem anderen EU-Land durchlaufen müssen. 

Darauf wies nun auch das Verwaltungsgericht Berlin in der Pressemitteilung zu den drei Eilverfahren hin. Dort heißt es: „Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden.“

Dieses Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn Deutschland eine „Notlage“ ausrufen würde. Doch auch diese Möglichkeit hat das Gericht nun zurückgewiesen. So heißt es in der Pressemitteilung: „Insbesondere könne sie (die Antragsgegnerin, also die Bundesrepublik vertreten durch die Bundespolizei, Anm.) die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin.“ Der Artikel erlaubt es Mitgliedstaaten „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ von EU-Verordnungen wie Dublin III abzuweichen.

Expertin: Gericht hat starke Zweifel an Begründbarkeit der Zurückweisungen

Was ist also von der Aussage von Innenminister Dobrindt zu halten, dass das Gericht gesagt habe, „dass die Begründung für unsere Maßnahmen dezidierter hätte sein sollen“ und man an den Zurückweisungen festhalten werde, weil man die „Rechtslage als gegeben“ sehe?

Dazu sagte Dana Schmalz, Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck, im Beschluss weise das Gericht an mehreren Stellen hin, dass eine bessere Begründung der Zurückweisungen nur schwer vorstellbar sei. Das könne man an mehreren Dingen erkennen, zum einen, so Schmalz, habe das Gericht die inhaltliche Begründung eines Hauptsacheverfahrens vorweggenommen. Zum anderen habe es mehrfach die Worte „weder vorgetragen“ und „noch ersichtlich“ genutzt. Die Beratungsstelle Pro Asyl, die eine Klägerin unterstützte, veröffentlichte den Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Auch Constantin Hruschka von der Evangelischen Hochschule Freiburg betonte im Gespräch mit CORRECTIV.Faktencheck, dass das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss klar gemacht habe, dass die aktuelle Zurückweisungspraxis an den Grenzen ein Verstoß gegen europäisches Recht sei. Eine Begründung für die Nichtanwendung der europäischen Vorgaben habe die Regierung aus Sicht des Gerichts bisher nicht geliefert.

Ein Beispiel: Im Verfahren sollte die Notlage, die ein Dublinverfahren überflüssig macht, damit begründet werden, dass es eine hohe Zahl an Asylanträgen gebe. Dem hält das Gericht jedoch entgegen: „Es bleibt offen, was aus diesen Zahlen genau für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik folgt […] Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich aus diesen Zahlen einerseits eine Situation ergibt, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und auf Grund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre, und wie sich andererseits gerade Zurückweisungen an der Grenze auf diese Situation auswirken würden.“

Ähnlich äußerte sich das Gericht mit Blick auf den Fall „eines Massenzustroms von Personen, die internationalen Schutz beantragen“. In solchen Fällen gebe es bereits Mittel, um eine Entlastung für einzelne Staaten zu schaffen. Doch auch in diesem Fall sei „weder vorgetragen worden noch ersichtlich“, dass diese „Mechanismen vergeblich ausgeschöpft wurden“.

Gericht urteilte wie im Hauptsacheverfahren

Innenminister Dobrindt will nach eigener Aussage nun in einem Hauptsacheverfahren „dezidierte Begründungen“ nachliefern. Ob ein solches Verfahren überhaupt zustande kommen wird, ist aus folgendem Grund noch unklar: In den drei Eilverfahren, die das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte, habe es nur eine Klage gegeben, bei der auch ein Hauptsacheverfahren herbeigeführt werden sollte. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts CORRECTIV.Faktencheck telefonisch mit. 

Allerdings, so die Sprecherin, müsse nun erst einmal entschieden werden, ob in einem Hauptsacheverfahren erneut über die Zurückweisungen an der Grenze verhandelt werde.

Per E-Mail wies eine Gerichtssprecherin auch darauf hin, dass die Kammer die rechtliche Frage der Zurückweisung bei Grenzkontrollen ausführlich geprüft und ihre Rechtsauffassung dargelegt habe: „Diese Rechtsauffassung dürfte auf vergleichbare Fälle übertragbar sein.“ Und: „Gerade in einer Situation wie der vorliegenden erscheint es zum Beispiel sehr gut denkbar, dass die Klägerin ihr Klageziel bereits mit dem Eilverfahren erreicht hat und die Hauptsache für erledigt erklärt.“

Darauf wies uns auch Völkerrechtlerin Schmalz hin. Das Gericht habe in seiner Begründung klargestellt, dass im Hauptsacheverfahren mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit nicht anders geurteilt würde. Konkret schreibt das Gericht dazu in seinem Beschluss: Die Bundesrepublik habe ihre Ansprüche auch „nach den strengen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache glaubhaft gemacht.“ Ein solches Vorgehen käme aber nur dann in Betracht, so das Gericht, „wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller schwere und unzumutbare, durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht wiedergutzumachende Nachteile in dem Fall drohen, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird“. 

Ob diese Frage erneut verhandelt werde, müsse das Gericht nun entscheiden, so eine Gerichtssprecherin. Die Klägerin, also eine der drei Personen aus Somalia, könne allerdings auch darauf dringen, dass über die Frage erneut verhandelt werde. Dass das geschieht, ist jedoch unwahrscheinlich. 

Dobrindt äußert sich auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck nicht inhaltlich

Ein Sprecher des Innenministeriums beantwortete Fragen dazu, wieso die Regierung eine Gesetzesgrundlage für das eigene Vorgehen weiter als gegeben betrachtet und welche Punkte in einem etwaigen Hauptsacheverfahren dezidierter begründet werden sollen, auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck nicht. 

Am 3. Juni sagte Dobrindt auf einer Pressekonferenz, ein Hauptsacheverfahren sei „anhängig“. Das ist zwar richtig, daraus folgt aber, wie beschrieben, jedoch nicht, dass erneut über die Zurückweisungen entschieden wird.

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl

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Author: Matthias Bau

#aussagen #dobrindts #fachleute #grenze #sagen #zuruckweisungen

Hubu.dehubude
2025-05-26

⚡ Grünen-Chef distanziert sich von polizeikritischen Aussagen: Der Grünen-Parteivorsitzende Felix Banaszak distanziert sich vom polizeikritischen Instagram-Post der Sprecherin der Grünen Jugend, Je... hubu.de/?p=279919 |

Gerhard Hallsteinoldie@squeet.me
2025-05-25

Ich finde es oft schwierig, #Diskussionen zu folgen, weil es so gut wie keiner für nötig hält, die #Aussagen zu zitieren, auf die geantwortet wird. Und die #Möglichkeit, direkt unter einem betreffenden #Kommentar zu kommentieren, macht für mich das Verfolgen einer Diskussion nur schwieriger.

Kommentare sollten nach meiner #Erfahrung und #Überzeugung #chronologisch veröffentlich werden.

Es gibt zwei Arten zu kommentieren:
[quote]Zitat[/quote]
[quote=Name]Zitat[/quote]

Aus den genannten Gründen habe ich schon so manche Diskussion verlassen - ich konnte einfach nicht mehr folgen.

WDR (inoffiziell)wdr@squeet.me
2025-04-21
Franziskus ist für seine zugewandte Art bekannt geworden, aber auch für manchmal sehr klare Worte. Eine Auswahl wichtiger Zitate.#PapstFranziksus #gestorben #tot #Zitate #Aussagen #Leben
"Diese Wirtschaft tötet" - Zitate von Papst Franziskus
Sascha 😈 𒀯 (Fediverse)sascha@fedinaut.de
2025-04-05

Bildbeschreiung: Gemaltes Twitter Posting von Donald Trump von 2012. "If the Dow drops 1.000 points in two days the President should be impeached immediately!"

#DonaldTrump #Trump #DowJones #Kursverfall #Aussagen #Twitter #2012 #2025-04-05

@euroweld@pod.geraspora.de:
2025-03-14

Na klar, führt jetzt wieder seinen auf, indem er rumeiert und seine .
Dabei versucht er, Honig um's Maul zu schmieren. Klare oder kommen bei dieser nicht zustande. Eine mit ist auch eine Form von , um abzulenken. ist eine seiner als alter .

Reaktion auf -Vorschlag: wirft Putin vor
tagesspiegel.de/internationale

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-13

Visions: Architects über transfeindliche Aussagen von Gitarrist

In einem Interview sprechen Architects über ihre Gefühlswelt nach den transfeindlichen Aussagen von Gitarrist Adam Christianson im vergangenen Jahr.

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#architects #aussagen #gitarrist #transfeindliche #visions

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