Berlins höchstes Gericht ebnet den Weg in eine autofreie Zukunft!
Am 25. Juni 2025 hat das Berliner Verfassungsgericht Geschichte geschrieben.
Mit einem wegweisenden Urteil erklärte es den Gesetzentwurf für eine weitgehend autofreie Innenstadt für zulässig – und stellte klar: Es gibt kein Grundrecht darauf, mit dem Auto durch den öffentlichen Raum zu fahren.
Dieses Urteil macht den Weg frei für einen Volksentscheid im Jahr 2026 und setzt ein starkes Signal für Klimaschutz, urbane Gerechtigkeit und demokratische Gestaltung – im Kontrast zur rückwärtsgewandten Politik des aktuellen Berliner Senats.
Meilenstein: Kein Grundrecht aufs Autofahren
Mit einer klaren Mehrheit von 8:1 bestätigte der Berliner Verfassungsgerichtshof die rechtliche Zulässigkeit des Volksentscheids Berlin autofrei. Ziel des Gesetzes: Private Autofahrten innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings drastisch reduzieren.
Das Gericht stellte fest:
- Das Gesetz greift nicht unzulässig in Grundrechte ein, auch nicht in die allgemeine Handlungsfreiheit.
- Ein verfassungsmäßiges Recht auf Autofahren gibt es nicht.
- Der Gesetzentwurf ist geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um Ziele wie Gesundheit, Sicherheit und Klimaschutz zu erreichen.
- Derzeit gebe es kein besseres Mittel, um diese Ziele zu verwirklichen.
Diese Deutlichkeit des Gerichts steht in scharfem Kontrast zur Zögerlichkeit der Berliner Politik.
Der Berliner Senat: Politik im Rückwärtsgang
Während Metropolen weltweit daran arbeiten, ihre Städte lebenswerter zu machen – Paris, Bogotá, Oslo – dreht Berlin unter seiner rot-schwarzen Regierung am Rad zurück:
- Radwege werden zurückgebaut, obwohl sie für Sicherheit sorgen.
- Das erfolgreiche Radsharing wurde eingestellt, trotz Rekordnutzung.
- Tempo-30-Zonen werden aufgehoben, Tempo 50 ist wieder Standard.
Diese Entscheidungen zeigen: Statt Mobilität für alle zu fördern, macht die Politik Klientelpolitik für eine schrumpfende Auto-Lobby – gegen den Willen vieler Bürger*innen.
Was das Gesetz vorsieht
Der Gemeingut Straßenraum Gesetzentwurf (GemStrG) will:
- Den privaten Kfz-Verkehr innerhalb des S-Bahn-Rings beenden
- 12× 24-Stunden-Zeiträume pro Person und Jahr für Privatfahrten erlauben – auch für Kinder
- Nutzungen für Gewerbe, Notfälle, Pflege, Mobilitätseinschränkungen erlauben
- Öffentlichen Raum für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr freimachen
Wichtig: Es geht nicht um zwölf Einzelfahrten. Jede*r in Berlin soll an 12 Tagen pro Jahr für je 24 Stunden ein Auto privat nutzen dürfen – ganz egal, wie viele kurze oder lange Strecken das sind. Familien und Fahrgemeinschaften können so effizient teilen.
Das fördert gemeinsame Nutzung statt Besitz – und verändert unser Mobilitätsverständnis.
Ein juristischer Sieg – aber auch ein demokratischer Weckruf
Das Urteil zeigt, wie stark Gerichte Zukunft ermöglichen können. Doch es wirft auch unbequeme Fragen auf:
Warum braucht es Gerichte, um Klima und Lebensqualität zu schützen?
Warum handelt die Politik nicht im Interesse der Mehrheit?
Was sagt das über den Zustand unserer Demokratie aus?
Wie die Times in ihrer englischsprachigen Analyse festhält: Dieses Gerichtsurteil ist „weitsichtiger als die Politik der eigenen Regierung“.
Wie geht’s weiter? Eine Abstimmung über die Zukunft Berlins
Jetzt ist der Weg frei:
- Das Berliner Abgeordnetenhaus hat vier Monate Zeit, um das Gesetz zu beraten.
- Falls es das ablehnt oder ignoriert, kann die Initiative 175.000 gültige Unterschriften sammeln, um einen Volksentscheid zu erzwingen.
- Bei Erfolg stimmen 2026 die Berliner*innen selbst über das Gesetz ab.
Berlin könnte damit eine der ersten Großstädte weltweit werden, die sich basisdemokratisch für eine gerechtere, klimafreundliche Mobilität entscheidet.
Eine Stadt für Menschen ist möglich
Dieses Urteil ist mehr als ein juristischer Meilenstein – es ist ein Aufbruchssignal.
Für alle, die sich fragen, ob sich Politik verändern kann.
Für alle, die nicht wollen, dass unsere Städte weiterhin von Blech dominiert werden.
Für alle, die an Demokratie glauben – und an ihr mitbauen wollen.
Berlin hat heute die Richtung gewechselt.
Jetzt kommt es auf uns an, den Weg weiterzugehen.
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