Das #Bundesverfassungsgericht muss seine eigene #Statistik bei der #Bundeswahlleiterin abrufen (aus #Verzögerungsbeschwerde): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/06/vb20250623_vz000125.html?nn=68080
Selber führen sie ja keine Statistiken mehr. Ich frag mich bloß, woher sie dann die Bundeswahlleiterin hat. https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlpruefung.html




