Glücksspiel im Internet: Access-Provider müssen NICHT sperren.
Das BVerwG hat entschieden: Access-Provider sind reine „Durchleiter“ – und keine Adressaten für Sperranordnungen gegen illegale Glücksspielseiten.
Die alten TMG-Haftungsregeln gelten trotz DSA weiter. Änderungen frühestens 2026.
👉 Vollständige Analyse im Blog: https://www.sbs-legal.de/blog/gluecksspiel-im-internet-sind-access-provider-verantwortlich
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